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Buchstabe A
A. („zur Berichterstattung“). Ratssendeboten verweigerten sich auf Hansetagen häufig einer verbindlichen Entscheidung mit der Begründung, ihre Vollmacht reiche nicht aus und sie müssten die Frage deshalb erst dem heimischen Rat vorlegen. Eine unmittelbare Rücksprache war in der Regel unmöglich, deshalb führte dies faktisch zur Vertagung der fraglichen Angelegenheit. Bei den Ladungen zu Hansetagungen wurden die Städte deshalb stets aufgefordert, ihre Ratssendeboten mit hinreichenden Vollmachten zu versehen. Umgekehrt konnten Städte, die bestimmte Entscheidungen ohne offenen Dissens herauszögern wollten, dies durch enge Vollmachten für ihre Gesandten erreichen. Diese selbst konnten das Gleiche tun, indem sie ihre eigene Vollmacht eng interpretierten. Einerseits erschwerte und verlangsamte das die Willensbildung auf den Hansetagen. Andererseits wurde durch Zustimmungen zu Beschlüssen des Hansetags unter Vorbehalt der Genehmigung des heimischen Rats der äußere Anschein von Konsens in einem Hanserezess aufrechterhalten.
Literatur: R. Hammel-Kiesow, Die Hanse, 5. Aufl. 2014; M. Puhle, Im Zeichen der „gemenen stede“ – Die Organisation der Hanse, in: R. Hammel-Kiesow, M. Puhle u.a., Die Hanse, 2009, 53-90; Ph. Dollinger, Die Hanse, 6. Aufl. 2012.
Das bereits 1212 gegen die Grafschaft Mark befestigte Ahlen zählte 1224 zu den Städten des Fürstbistums Münster, erhielt 1245 münstersches Stadtrecht und wurde im 13. Jh. zweimal erweitert. 1288 war der Bau der Stadtmauer abgeschlossen, die 1454 verstärkt wurde. Die Wirtschaft der prosperierenden, landtagsfähigen Stadt wurde neben der Landwirtschaft und der Leinen- und Wollweberei vom Handel getragen und hatte hansische Bezüge. 1498/99 hatte die Stadt ca. 700 steuerpflichtige Einwohner. Seit den 1580er Jahren herrschende Kriege führten zum wirtschaftlichen Niedergang.
Literatur: I. Johanek-Buchholz, [Art.] Ahlen, in: Handbuch der historischen Stätten. Nordrhein-Westfalen. 3. Aufl. hrsg. M. Groten u.a., 2006, 19-21.
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Die Burg A. (Liubice) wurde Anfang des 9. Jhs. an einem wichtigen Nord-Süd-Handelsweg auf einer schmalen Landzunge an der Einmündung der Schwartau in die Trave errichtet. Die geopolitische Lage am Stammesdreieck der Wagrier, Polaben und Abotriten unterstreicht dabei ihre schon frühe überregionale Bedeutung. Spätestens unter dem christlichen slawischen Herrscher Heinrich von A. entwickelte sich die Burganlage seit 1093 zu einem Siedlungskomplex mit frühstädtischem Charakter. Im Burgwall standen die steinerne Kirche, ein Fürstenhaus, mehrere Behausungen der Burgbesatzung und hochspezialisierter Handwerker sowie Wirtschaftsgebäude. Im vorgelagerten Suburbium siedelten wohlhabende Handwerker und einfache Leute. Am rechten Traveufer lagen der für den Seehandel bedeutsame Hafen und die Siedlung samt Kirche der Fernkaufleute. Liubice weist eine kontinuierliche Besiedlung über die Jh.e auf, entwickelte sich sowohl zur Hauptstadt als auch zum Fürstensitz des Reichs der slawischen Abotriten und zum Zentrum der Fernhändler. Aufgrund innerslawischer Auseinandersetzungen wurde der heute als A. bezeichnete Ort 1138 letztendlich durch die Ranen niedergebrannt. 1143 gründete Graf Adolf II. von Schauenburg unweit einer Burgruine auf der Halbinsel mit dem Namen Bucu eine neue Stadt und nannte sie nach dem Handelsort Liubice (A.) →Lübeck.
Literatur: R. Hammel-Kiesow, Die Anfänge Lübecks, Von der abodritischen Landnahme bis zur Eingliederung in die Grafschaft Holstein-Stormarn, In: Lübeckische Geschichte, Hrsg. A. Graßmann, 2008, 1 -45; Günther P. Fehring, Der slawische Burgwall Alt Lübeck, In: 25 Jahre Archäologie in Lübeck, hrsg. ders., 1988, 41-45.
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Die Stadt an der Mündung der Amstel in den Meeresarm Ij sowie die Zuiderzee erhielt 1275 Zollfreiheit und 1306 Stadtrechte durch den Grafen von →Holland. Schiffer der Stadt beteiligten sich zu Beginn des 14. Jhs. am Binnenhandel durch Holland und diese wurde ein wichtiger Zoll- und Umschlagplatz für (Hamburger) Bier. 1358 folgte das Bestreben, von Dordrecht aus in A. eine hansische Niederlassung einzurichten. A. war Mitglied der →"Kölner Konföderation" und zwischen 1367 und 1385 mehrfach Teilnehmer an Hansetagen. Seit 1400 und sicherte sich die Stadt eigenständig einen größeren Anteil am Handel mit Frachtfahrten, um die Mitte des 15. Jhs. dann auch im Aktivhandel auf Nord- und Ostsee. Zu den Importen zählten Holz und Getreide aus dem Ostseeraum. Die typischen Ausfuhren waren Produkte der Landwirtschaft (Butter und Käse), der Fischerei (Hering), holländische Tuche, Seifen und Öle, ab dem 15. Jh. auch Salz und Wein aus Frankreich. Damit überflügelte A. →Dordrecht als wichtigsten Hafen Hollands.
Literatur: J. ter Gouw, Geschiedenis van Amsterdam, 1879-1893; H.J. Smit, De Opkomst van den handel van Amsterdam, 1914; H. Brugmann, Geschiedenis van Amsterdam, 1938; F. Ketner, Handel en scheepvaart van Amsterdam in de 15. eeuw, 1946; J.W. Posthumus, De Oosterse handel te Amsterdam, het oudst bewaarde koopmansboek van een Amsterdamse vennootschap betreffende de handel op de Oostzee 1485-1490; ders., De Uitvoer van Amsterdam 1543-1545, 1971; M. Carasso-Kok, Geschiedenis van Amsterdam, Een stad uit het niets tot 1578, 2004.
Statt des westoberdeutschen Worts Zunft, das sich als allgemeine Bezeichnung für einen berufsbezogenen Zusammenschluss von Handwerkern durchgesetzt hat, wurden entsprechende Gemeinschaften im niederdeutschen Raum im Mittelalter eher mit Begriffen wie Gilde, Amt oder Innung belegt. Über die Gründe für die Entstehung der Ä. oder Z. wurde in der Forschung länger gestritten. Im Wesentlichen ging es um eine stärkere herrschaftliche (Hofrechtstheorie, Ämter- oder Marktkontrolltheorie) oder genossenschaftliche Wurzel (Theorie der freien Einung), wobei das unabdingbare Nebeneinander von Herrschaft und Genossenschaft durchaus gesehen wurde. Neben ihren ökonomischen Funktionen (berufliche Qualifikation und Zulassung, Konkurrenzregulierung, Qualitätssicherung etc.) hatten die Ä. und Z. vielfältige weitere Aufgaben, entfalteten religiös-bruderschaftliche Aktivitäten und unterstützten in Not geratene Mitglieder, sorgten ‒ u. a. durch soziale Kontrolle ‒ für Ansehenswahrung und angemessene Repräsentation des jeweiligen Handwerks innerhalb der Stadt, trugen über rechtliche Regelungen und eine eigene Gerichtsbarkeit zur Konfliktvermeidung und -schlichtung bei und vertraten politische Interessen der Meister. Als wohl früheste Zunft in einer späteren Hansestadt sind 1149 die Bettziechen- und Schleierweber in Köln belegt, das überhaupt in beruflicher Hinsicht eine außerordentlich hohe Differenzierung aufweist. Die Entstehungszeit, Anzahl und Größe der Ä. und Z., die z. T. auch mehrere Berufsgruppen umfassten (Sammelz.), sowie der Grad ihrer politischen Teilhabe unterschied sich je nach Bedeutung und wirtschaftlicher Ausrichtung der einzelnen Orte erheblich. Häufig sind jene als erste fassbar, die wie Bäcker, Fleischer, Weber, Schuhmacher oder Schmiede menschliche Grundbedürfnisse befriedigten. In den hansischen Seestädten wie anderenorts organisierten sich z. B. aber auch handels- und schifffahrtsbezogene Handwerke wie die Böttcher oder Reepschläger und enthalten Ordnungen exportorientierter Ä. und Z. Passagen, die sich auf die Standardisierung von Waren, auf Handel und Kaufleute beziehen.
Literatur: E.-M. Eibl, We dat ampt winnen wil ... Zunftzugang in wendischen Hansestädten zwischen Gewährung und Verweigerung: Rostock, Wismar, Stralsund, Greifswald, in: Schriftkultur und Landesgeschichte. Studien zum südlichen Ostseeraum vom 12. bis zum 16. Jh., hrsg. M. Thumser, 1997, 63-107; K. Schulz, Gewerbepolitik in den hansischen Städten Lübeck, Hamburg und Köln im späten Mittelalter, in: Zeitschrift für Archäologie des Mittelalters 34 (2006), 85-100; A. Kluge, Die Zünfte, 2007; K. Schulz, Handwerk, Zünfte und Gewerbe. Mittelalter und Renaissance, 2010; D. Bulach, Handwerk im Stadtraum. Das Ledergewerbe in den Hansestädten der südwestlichen Ostseeküste (13. bis 16. Jh.), 2013.
Vor der Mündung in den Peenestrom bestand 1243 eine planmäßig angelegte deutsche Siedlung. Der Stadt bestätigte Herzog Bogislaw IV. 1278 ihre Rechte und ihren Besitz, die sie durch seinen Vater verliehen bekommen hatte. Bereits 1283 wurde A. am Rostocker Landfrieden beteiligt, in diesem Jahr erhielt sie auch das Privileg, an den schonischen Messen teilzunehmen. A. sicherte sich seinen Handel mit Tuch, Getreide, Bier, Fisch, Holz und Vieh 1312 u.a. durch die Zollfreiheit auf Peene und Swine und bekämpfte in der ersten Hälfte des 14. Jhs. mit Hilfe seiner Nachbarstädte den Adel im Umland. 1325 erwarb es das Münzrecht von den Herzögen, 1338 bestätigte ihm der dänische König das Recht des Heringsfangs vor Schonen, 1343 König Magnus von Schweden die Vitte zu Falsterbo. Damals hatte A. rund 3.000 Einwohner. Mit den anderen Hansestädten beteiligte es sich am Krieg gegen Waldemar IV. von Dänemark (1361-1370) und Ende des 14. Jhs. gegen die Seeräuber. 1427 wurde A. aus der Hanse ausgeschlossen, weil es nicht an deren Unternehmen gegen Dänemark teilnahm. 1450 war es aber wieder Teil des hansischen Landfriedensbündnisses und erneuerte in den folgenden Jahren seine Bündnisse mit den anderen Hansestädten Vorpommerns. Seit Ende des 15. Jhs. geriet A. immer stärker in herzogliche Abhängigkeit und verlor seine Selbständigkeit.
Literatur: G. Kratz, Die Städte der Provinz Pommern, 1865 (Nachdr. 1973), 1-17; H. Ewe, Das alte Bild der vorpommerschen Städte, 1996, 23-28; S. Orgass, Vergleichende Studie zur regionalen Bedeutung der Peene-Hansestädte Anklam und Demmin, Baltische Studien 95 (2009), 43-54.
Die Ansichten zahlreicher Hansestädte sind zusammen mit denen anderer Städte zumal in den großen Städtebüchern von Hartmann Schedel, Sebastian Münster und seit 1572 in hoher Vollendung von Braun-Hogenberg festgehalten worden. Darüber hinaus gab es Holzschnitte und Kupferstiche nur einer Stadt, zu denen der außergewöhnliche Riesenholzschnitt von Köln (Anton Woensam, 1531) gehört, der dem von Lübeck zugrundeliegt (LUBECA URBS IMPERIALIS LIBERA CIVITATUM WANDALICARUM TOTIUS ANSAE SAXONICAE CAPUT, Elias Diebel, 1552). Ein Rarissimum stellt die Wahrhafftige Abcontrafactur der […] Hense-Stadt Rostock dar, die Vicke Schorler 1578-86 auf eine mehr als 18 m lange Bildrolle malte.
Literatur: Das Bild der Stadt in der Neuzeit. 1400-1800, hrsg. W. Behringer, B. Roeck, 1999.
Schon im 14. und 15. Jh. trifft man auf den Jahrmärkten in A. hansische Kaufleute, denen die Stadt und der Brabanter Herzog häufig ökonomische und juristische Vergünstigungen gewährten. 1468 stellte A. ihnen ein – heute noch existierendes – Haus zur Verfügung. Dessen ungeachtet war damals noch nicht die Rede von einer ständigen Anwesenheit. Erst nachdem A. um 1500 Brügge endgültig als wirtschaftliches Haupt der Niederlande entthront hatte, wuchsen die hansischen Kaufleute in A. zu einer permanenten Gemeinschaft zusammen und ging man – freilich nach langen Beratungen (1514-1546) – zur materiellen Verlegung des Brügger Hansekontors über. Daraufhin erreichte der hansische Syndikus, Heinrich Sudermann (†1591), eine von den zentralen Verwaltungsbehörden verliehene Privilegienbestätigung (1562). Darüber hinaus betrieb er den Bau des neuen Hansehauses (1564-1568) und versorgte die A.er Hansekaufleute mit neuen Statuten (1569), mit denen er u. a. die Verwaltung der hansischen Gemeinschaft umbildete. Allerdings sollte die umgestaltete Version (1578) niemals eine bedeutungsvolle Rolle spielen. Aufgrund des reformatorischen Bildersturms (1566) und der spanischen Furie (1574), d. h. das Plündern und Niederbrennen A.s durch in spanischen Diensten stehende Söldnertruppen während des Achtzigjährigen Krieges (1568-1648), verweilten im Jahre 1577 nur noch drei Kaufleute des A.er Hansehauses vor Ort. Die wachsende Schuldenlast des Kontors und die Belagerung von A. (1584-1585) stellten das definitive Ende der Hanse in A. dar. 1591 legt der letzte Ältermann sein Amt nieder; 1593 brachte man das Archiv nach Köln.
Literatur: W. Evers, Das hansische Kontor in Antwerpen, 1915; K. Friedland, Die „Verlegung“ des Brüggeschen Kontors nach Antwerpen, HGBll. 81 (1963), 1-19; H. Thierfelder, Der Bestand „Hanse“ des Kölner Stadtarchivs, HGbll. 87 (1969), 77-89; F. Prims, Art. De Hansekooplieden of Oosterlingen, in: Antwerpen II, 307-09, IV, 210-40, V, 197-203, VI-A, 301-14.
Die vielschichtige gesellschaftliche Erscheinung der A. bezeichnet seit dem Spätmittelalter zumeist einen objektiven Zustand materiellen Mangels. Bei einem ökonomischen Zugriff wird in der Regel zwischen der absoluten A., welche durch existentielle Versorgungsschwierigkeiten gekennzeichnet ist, und der relativen A., welche kein standesgemäßes Leben ermöglicht, unterschieden. Daneben ist A. häufig auch durch das Fehlen nichtmaterieller Güter wie Rechte, Bildung, Sozialprestige oder gesellschaftlichen Zugehörigkeiten gekennzeichnet. Als A.s-Ursachen kommen in der großteils agrarisch geprägten Gesellschaft der Vormoderne viele Faktoren in Betracht. Während exogene Umweltfaktoren (Seuchen, Missernten) dazu führen konnten, dass aufgrund steigender Preise für Grundnahrungsmittel labile Lebenssituationen in absolute A. umkippten, stellten auch eine durch Krankheit oder Alter bedingte Arbeitslosigkeit, eine hohe Kinderzahl oder Suchterkrankungen A.s-Faktoren dar. In den Städten des Hanseraums war die regionale Ausprägung der A. maßgeblich gekennzeichnet durch die wirtschaftliche Ausrichtung der jeweiligen Kommune und ihrer Abhängigkeiten im europäischen Wirtschafssystem. Während die überregional agierende Hansegemeinschaft sich nicht mit den diversen Ursachen der A. oder ihrer Verhinderung befasste, versuchten die einzelnen Hansestädte am Ende des Spätmittelalters zunehmend restriktiv, die A. zu bekämpfen. Grundlegend dafür war eine gedankliche Aufwertung körperlicher Arbeit, welcher man disziplinarische Wirkung zuschrieb. Wegweisend betrieben einige Hansestädte (Lübeck, Hamburg, Bremen) die Einrichtung von Arbeitshäusern, in welchen arbeitsfähige Arme und Bettler im Sinne einer bürgerlichen Arbeitsmoral (um-)erzogen und vom als unmoralisch markierten „Müßiggang“ abgehalten werden sollten.
Literatur: M. Mollat, Die Armen in Mittelalter, 1984; C. Sachße, F. Tennstedt, Geschichte der Armenfürsorge in Deutschland,1, 1998; D. Brietzke, Arbeitsdisziplin und Armut in der Frühen Neuzeit. Die Zucht- und Arbeitshäuser in den Hansestädten Bremen, Hamburg und Lübeck […], 2000; J. Mandry: Armenfürsorge, Hospitäler und Bettel in Thüringen im Spätmittelalter und Reformation, 2018.
Erstmals erwähnt wird A. (niederländisch: Arnhem) 893 im Prümer Urbar als Mittelpunkt eines Güterkomplexes, der Teil eines königlichen fiscus war und im 8. Jh. durch eine Schenkung Kg. Pippins an das Eifelkloster gelangt war. Als die Veluwe 1196 als brabantisches Afterlehen endgültig an die Grafen von Geldern gelangte, die selbst in A. begütert waren, war A. bereits ein regionales Marktzentrum, dank seiner Lage am Nordufer des Nederrijn (nördlich der ehemaligen röm. Grenzbefestigungen) und am Kreuzungspunkt wichtiger Landwege, die von der Zuiderzee (Harderwijk) und von der IJssel nach Köln führten und das Niederrheingebiet mit Utrecht verbanden. 1233 erhielt A. das Zutphener Stadtrecht und besaß um diese Zeit bereits drei wichtige, umsatzstarke Jahrmärkte in der Region, auf denen Tuche – 1388 gab es in A. ein landesherrliches und ein städtisches Gewandhaus –, Fisch, Salz, Getreide (aus der Veluwe und vom Niederrhein) und Wein zu den Haupthandelsgütern gehörten. Außerdem bestand zur Zeit der Stadtrechtsverleihung in A. eine gräfliche Münzstätte; die dort im 15. Jh. geschlagenen „Arnoldusgulden“ waren lange eine Standardmünze in den Niederlanden.
Seit der Mitte des 14. Jhs. gehörte A. zu den vier geldrischen Quartiersvororten und war in der burgundisch-habsburgischen Zeit Sitz der zentralen Verwaltungsbehörden. In der gewerblichen Produktion spielten die Tuchherstellung und die Bierbrauerei eine gewisse Rolle, ohne allerdings überörtliche Bedeutung zu erlangen. A.er Kaufleute und Schiffer waren vorrangig im Flusshandel zwischen Köln, Dordrecht und den IJsselstädten tätig. Beziehungen A.s zur Hanse lassen sich bis 1380 nicht nachweisen. In diesem Jahr beantragte die Stadt die „Wiederaufnahme“ in die Hanse, der sie seit alters angehört habe, die aber erst 1441 beschlossen wurde. Seitdem war A. verschiedentlich auf Hansetagen oder auch auf Kölner Drittelstagen vertreten, ohne freilich in der Geschichte der Hanse tiefere Spuren zu hinterlassen.
Literatur: Arnhem tot 1700, hrsg. F. Keverling Buisman, I. Jacobs , 2008; R. A. A. Bosch, Stedelijke macht tussen overvloed en stagnatie. Stadsfinanciën, sociaal-politieke structuuren en economie in het hertogdom Gelre, ca. 1300-1500, 2019; ders., Infrastruktur, wirtschaftliche Institutionen und Handel zwischen Zuiderzee, IJssel und Rhein, ca. 1250 und 1550, in: Alles im Fluss. Menschen, Waren, Häfen auf den Wasserwegen vom Rhein bis zur Weichsel, hrsg. R. Holbach, St. Selzer 2020, 61-82, J. Weststrate, In het kielzog van moderne markten, 2008; W. Jappe Alberts, Arnhem. Het leven in een middeleeuwse stad, 1983; V. Henn, Zur „Wieder“Aufnahme ostniederländischer Städte in die Hanse in der ersten Hälfte des 15. Jh.s, in: Ad laudem et gloriam. Festschrift für Rudolf Holbach, hrsg. S. Neumann u. a., 2016, 151-72.