Der Hansische Geschichtsverein stellt schrittweise die Artikel des in Vorbereitung befindlichen HanseLexikons zur freien Ansicht auf die Homepage. Eine gedruckte Ausgabe ist nach Abschluss geplant.
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Buchstabe B
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Literatur: G. Bergholz, Die B.gilde zu Braunschweig, 1954; Th. Beddies, Becken und Geschütze, 1996.
B. diente wie das westlich benachbarte Ahlen vor allem im 13. und 14. Jh. der Festigung des fürstbischöflich-münsterschen Territoriums an dessen südöstlicher Grenze. B. wurde erstmals 1224 als... mehr
B. diente wie das westlich benachbarte Ahlen vor allem im 13. und 14. Jh. der Festigung des fürstbischöflich-münsterschen Territoriums an dessen südöstlicher Grenze. B. wurde erstmals 1224 als Stadt bezeichnet und seit 1270 stark befestigt. Die auf das Umland ausgerichtete Wirtschaft hatte hansische Bezüge und erlebte ihre Blüte zwischen 1460 und 1533. 1498/99 hatte die Stadt ca. 750 steuerpflichtige Einwohner. Die Auswirkungen der Religionswirren des 16. Jh.s, des spanisch-niederländischen Krieges und des 30-jährigen Krieges führten zum Niedergang B.s, wo um 1650 nur noch ca. 200 Einwohner lebten.
Literatur: S. Schmieder, E. Ahlmer, W. Winkelmann, Stadt Beckum. Ereignisse und Entwicklung in 750 Jahren und Bericht über die Ausgrabung des sächsischen Fürstengrabes, 1974.
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Fahrwasser zwischen den dän. Inseln Fünen und Seeland, Großer Belt, sowie zwischen Fünen und Jütland, Kleiner Belt. Der Große Belt ist ca. 115 km lang, 10 bis 30 km breit und erstreckt sich von... mehr
Fahrwasser zwischen den dän. Inseln Fünen und Seeland, Großer Belt, sowie zwischen Fünen und Jütland, Kleiner Belt. Der Große Belt ist ca. 115 km lang, 10 bis 30 km breit und erstreckt sich von einer Linie Refsnæs-Fynshoved im Norden bis nach Gulstav-Kappel Kirke im Süden. Der südliche, längere und schmalere Teil wird durch den Langelands Belt gebildet. Der Kleine Belt ist ca. 125 km lang, verengt sich bis auf 600 m und erstreckt sich zwischen den Linien Æbelø-Bjørnsknude im Norden und Alsen-Vejnæs Nakke im Süden. Beide Wasserstraßen bilden die westlichen Zugänge zur Ostsee. Der Kleine und Große B. gelten aber als besonders schwierige Segelgebiete, wobei der Gr. Belt die größte Wassertiefe aller Ostseezugänge ausweist. Aufgrund der schwierigen Segelverhältnisse nutzen die m.a. Schiffer zumeist die Öresundspassage, wo sie seit 1429 den Sundzoll erlegen mussten. Zur Umgehung des Zolles wichen einige Kaufleute über die Belte aus, was ihnen dänischerseits zuerst untersagt wurde. Doch nutzten vor allem die wendischen Bergen- und Norwegenfahrer die Beltroute. Seit Ausgang des 15. Jhs. bis 1857 waren auch die Passagen durch die Belte zollpflichtig, wobei der Belt- oder Stromzoll entweder in Helsingör am Öresund, in Nyborg am Großen B. oder aber seit ca. 1510/20 an der Wehrkirche von Middelfart resp. dem jütischen Snoghøj am Kleinen B. erlegt werden musste. Im Jahr 1655 wurde die Zollstelle von Middelfart nach Frederiksodde/Fredericia verlegt. Über die Häufigkeit der Beltpassagen liegen für das Mittelalter keine Angaben vor. Im Jahr 1700 passierten ca. 700 Schiffe jährlich den Kleinen B. Die Einnahmen aus dem Beltzoll machten aber meist nur 1/10 der Einnahmen aus dem Sundzoll aus.
Literatur: Mikael Venge, Fra åretold til toldetat, Dansk Toldhistorie, Vol. I, København 1987, 107f. u. 198f.; Erik Housted, Toldvæsen og toldere i Fredericia, in: Zise. Toldhistorisk Tidsskrift, 7. Jg., 1984, Nr. 1, 4-29. Friedrich Bruns, Die Lübecker Bergenfahrer und ihre Chronistik, 1900, Bd. II, XCVIII und passim.
Beneke, Paul (Benke/Beenken/Beenkin/Banisques, Pawel/Pouwel/Paulus). 1480 in Danzig. B. war ein Danziger Frachtschiffer und Kaperfahrer während des Handels- und Kaperkrieges zwischen der Hanse und... mehr
Beneke, Paul (Benke/Beenken/Beenkin/Banisques, Pawel/Pouwel/Paulus). 1480 in Danzig. B. war ein Danziger Frachtschiffer und Kaperfahrer während des Handels- und Kaperkrieges zwischen der Hanse und England 1469 bis 1474. Dutzende von französischen, englischen und hansestädtischen Kaperfahrern führten den Krieg zur See als reine Beutefahrt. B. war einer von ihnen. Schon 1470 und 1471 betrieb B. im Auftrage des Brügger Hansekontors Kaper. 1472 übernahm er das Kommando über ein großes, vormals französisches, jetzt Danziger Kraweel, das seit 1471 als „Peter von Danzig“ unterwegs war. Er patrouillierte mit dem Großschiff vor der englischen Küste, wobei ihm lediglich ein spektakulärer Kunstraub aus einer wertvoll befrachteten florentinischen Galeere unter burgundischer Flagge gelang. Er geriet mehrfach in Streit mit der Besatzung. Im Jahr nach dem Frieden von Utrecht, 1475, erlitt B. mit dem reparaturanfälligen, inzwischen kaum noch seefähigen Schiff endgültig Schiffbruch. Schon in Lübecker Chroniken wurde B. als en hart sevogel und dudescher Held gefeiert und das nationalistische Deutschland glorifizierte ihn im 19. und 20. Jh. zu einem deutschen Seehelden im Kampf gegen England
Quellen: Chronik des Franciscaner Lesemeisters Detmar, hrsg. F. H. Grautoff, 2, 1830, darin: „Fortsetzung der Chronik des Franciscaner Lesemeisters Detmar vom Jahre 1401-1482“ (1-435) und „Auszüge aus der Chronik des Reimar Kock vom Jahre 1401-1482“ (607-714); Caspar Weinreichs Danziger Chronik, hrsg. Th. Hi
Literatur: K. Koppmann, B., in: ADB 2 (1875), 329–30; Ph. Dollinger, Die Hanse, 51998, 390-401; K. Fritze, G. Krause, Seekriege der Hanse. Das erste Kapitel deutscher Seekriegsgeschichte, 1997, 131.
Jeder Kaufmann oder Junge, der zum ersten Mal das Kontor in Bergen betrat, musste sich den B. unterziehen. Diese Aufnahmerituale variierten von Hof zu Hof, das gemeinsame Element war aber... mehr
Jeder Kaufmann oder Junge, der zum ersten Mal das Kontor in Bergen betrat, musste sich den B. unterziehen. Diese Aufnahmerituale variierten von Hof zu Hof, das gemeinsame Element war aber körperliche Gewalt. Zu den Ritualen gehörten das Hängen in den Rauchabzug, Untertauchen im Hafenbecken und Prügeln der Neuankömmlinge. Ziel der Spiele war es, bei der Aufnahme in die Kontorgemeinschaft die Unterschiede zwischen reich und arm aufzuheben, wahrscheinlich vor allem, um die Identifizierung mit der Gemeinschaft zu stärken. Ein Freikauf von den Spielen war deshalb verboten.
Literatur: J. Hartung, Die Spiele der Deutschen in Bergen, HGbll. 7 (1877), 89-114.
Am 1. 9. 1455 flüchteten der königliche Statthalter Olav Nielsson mit Familienangehörigen und Bischof Torleiv vor einer aufgebrachten Menge aus dem hansischen Kontor in Bergen in das örtliche... mehr
Am 1. 9. 1455 flüchteten der königliche Statthalter Olav Nielsson mit Familienangehörigen und Bischof Torleiv vor einer aufgebrachten Menge aus dem hansischen Kontor in Bergen in das örtliche Munkeliv Kloster. Die Hansekaufleute und ihre Anhänger stürmten darauf das Kloster und töteten den Statthalter, den Bischof und weitere 60 Personen. Nielsson, der unter König Erik in den 1420er Jahren am Kaperkrieg gegen die Hansestädte beteiligt war, war von König Christian I. 1453 als Statthalter von Bergen abgesetzt, 1455 aber wieder eingesetzt worden. Er vertrat eine harte Position gegenüber dem hansischen Einfluss in Norwegen. Von hansischer Seite wurde offiziell Nielssons Beteiligung an Piratenangriffen auf hansische Schiffe als Grund für den Überfall genannt. Als Auslöser für die Übergriffe sind aber seine große Machtfülle und seine antihansische Politik wahrscheinlicher. Einer drohenden Exkommunikation durch den Papst entging das Kontor durch den Wiederaufbau des Klosters und ein Sühnegeld an König Christian. Olav Nielssons Kinder Margaret und Axel starteten nach dem Mord an ihrem Vater eine jahrelange Kaperfehde gegen die Hansekaufleute.
Literatur: A. Nedkvitne, Det norske riksrådet og utenlandske kjøpmenn 1440–1455, in: Kongsmenn og krossmenn. Festskrift til Grethe Authén Blom, hrsg. S. Supphellen, 1992, 231–54; J. E. Olesen, Unionskrige og Stændersamfund 1450-1481, 1983, 44-68.
Literatur: F. Bruns, Die Lübecker B. und ihre Chronistik, 1900; M. Burkhardt, Der hansische Bergenhandel im Spätmittelalter, 2009.
Literatur: E. Müller-Mertens, B. und die Hanse, HGbll. 80 (1962), 1-25; H. Engler, F. Escher, B., in: Städtebuch Brandenburg und Berlin, hrsg. E. Engel, L. Enders u.a., 2000, 579-607.
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1214 oder wenige Jahre zuvor gründete Gf. Hermann IV. von Ravensberg das oppidum „im Bielefeld“ und verlieh ihm das Recht der Stadt Münster. Ältere Besiedlungsspuren reichen bis in die sächsische... mehr
1214 oder wenige Jahre zuvor gründete Gf. Hermann IV. von Ravensberg das oppidum „im Bielefeld“ und verlieh ihm das Recht der Stadt Münster. Ältere Besiedlungsspuren reichen bis in die sächsische Zeit zurück. Ob die südl. der Stadt gelegene Sparrenburg zur Zeit der Stadtgründung bereits existierte oder erst um die Mitte des 13. Jhs. errichtet wurde, ist umstritten. Unterhalb der Burg entstand seit dem späten 13. Jh. die Neustadt, in der 1293 als geistliches Zentrum für beide Städte das Marienstift eingerichtet wurde; in dieses wurde im selben Jahr die Altstädter Nikolaikirche inkorporiert. Beide Städte waren ummauert und besaßen eigene Ratskollegien; erst 1510 wurden sie zur Gesamtstadt B. vereinigt (erste gemeinsame Ratswahlordnung 1520). Über die wirtschaftliche Bedeutung B.s, das nach traditioneller Auffassung als Kaufmannsstadt gegründet worden war, geben die Quellen wenig Auskunft. Vereinzelte Hinweise lassen Handelsbeziehungen nach Lübeck (wohin Leinen exportiert wurde) und in den Ostseeraum, nach Bremen, ins Münsterland und oder nach Frankfurt/M. erkennen. Als Hansestadt ist B. kaum in Erscheinung getreten. 1507 gehörte B. zu den Städten, die auf Betreiben Kölns nachträglich in die Matrikelliste zur 1494 beschlossenen Tohopesate aufgenommen wurden; es wurde aber schon 1518 wieder gestrichen und sollte künftig auch nicht zu Hansetagen geladen werden. 1549 erscheint B. erneut in einer Matrikelliste, 1560 auch in einer Liste der Hansestädte; zu diesem Zeitpunkt beschränkten sich die hansischen Aktivitäten B.s jedoch bereits auf Beratungen mit den Nachbarstädten Herford und Lemgo.
Literatur: R. Vogelsang, Geschichte der Stadt Bielefeld, 1, 2. Aufl. 1989; ders., Die Stadtgründung im Bielefelde, in: Stadtbuch Bielefeld. Tradition und Fortschritt in der ostwestfälischen Metropole, hrsg. A. Beaugrand, 1996, 26-31; Bielefeld, bearb. H. Stoob (Westf. Städteatlas, Lfg. I/3), 1975; Bielefeld und die Welt. Prägungen und Impulse, hrsg. J. Büschenfeld, B. Sunderbrink, 2014 (Beiträge von S. Beinlich, W. Schindler, D. Osterholt).
B. ist ein alkoholhaltiges Getränk, welches zwar gebraut aber nicht destilliert wird. Der Begriff B. ist abgeleitet aus as. bior*, mit unklarer Etymologie, u.U. verwandt mit westgerm.... mehr
B. ist ein alkoholhaltiges Getränk, welches zwar gebraut aber nicht destilliert wird. Der Begriff B. ist abgeleitet aus as. bior*, mit unklarer Etymologie, u.U. verwandt mit westgerm. *beura-, wallen. B. gehörte im MA zu den Grundnahrungsmitteln und der tägliche Verbrauch lag bei ca. 2½ l oder mehr. B. entsteht durch das Erwärmen von Malz in Wasser bei 65° C. Hierbei wird Stärke in Zucker umgewandelt (Weichen). Der entstandene Sirup wird unter Rühren gekocht (Maischen) u. schnell abgekühlt. Dabei beginnt ein Fermentierungsprozess, in dem natürlich vorkommende Hefebakterien Alkohol produzieren. Nach Vorschrift des Hamburger Rates dauerte dieser Prozess 72 Stunden im Sommer und 8 Tage im Winter; hierdurch konnte das B. im Faß nachreifen. Während der Erwärmung können zudem Geschmacksstoffe (Hopfen, Gagelstrauch, Grut (eine Kräutermischung)) zugesetzt werden. Nach der Fermentierung wurde das B. in Eichen ➝Tonnen abgefüllt. Im frühen Mittelalter fand B.-produktion in den Haushalten statt. Seit dem 9. Jh. findet sich eine Spezialisierung in Mälzer und Brauer (Capitulare de Villis). Mit Aufkommen urbaner Strukturen verbesserte sich seit dem 12. Jh. die Brautechnik, die die Produktionsvarianz u. -qualität erhöhte. Durch Einsatz von Kupferkesseln mit bis zu 4.000 l Inhalt konnte die Produktionsmenge erhöht und ein B.-handel in Gang gebracht werden. Im 13./14. Jh. kam es zu einer Veränderung d. B.-geschmacks hin zu Weizen- und Gerstenbieren. Der Zusatz von Hopfen war dabei nicht das ausschlaggebende Element, sondern das Zusammenspiel von Fassreife und Produktion. Im Hanseraum gab es verschiedene B.-traditionen. Während im Westen Grutb. vorherrschend war, wurde im Osten mehr mit Hopfen gewürzt. Durch Transport und Lagerung erhielten die Weizenbiere einen bes. Geschmack, der sie zu einem Exportgut werden ließ. Hamburg wurde bes. als B.stadt hervorgehoben, aber die Braumenge in ➝ Köln, ➝ Lübeck, ➝ Wismar, ➝ Rostock und ➝ Danzig war entsprechend hoch, da die Küsten- resp. Flusslage die Versorgung der Brauereien mit Rohstoffen sichern konnte. Aus Hamburg wurden am Ende d. 15. Jhs. durchschnittlich allein 24.000 hl, in Spitzenjahren sogar bis zu 150.000 t. seewärts exportiert, Lübeck produzierte in allen Brauereien ca. 120.000 hl, Köln 68.000 hl. B. pro Jahr. Zahlen aus anderen Städten liegen noch nicht vor. Die B.-produktion in Einbeck dagegen war wesentlich geringer, das Einbecker B. besaß aber einen besonderen Ruf. Bier gilt als besonders wichtiges Handelsgut der Hanse, wobei der Handel der brauenden Binnenstädte noch nicht untersucht ist. Zu den wichtigsten Exportregionen für B. aus den Hansestädten zählen die Niederlande (für Hamburger Bier), Norwegen (vor allem Lübeck und Rostock), Skandinavien u. später auch England. Aber auch im Binnenhandel u. im Seehandel zw. den Hansestädten wurde B. vertrieben, wobei sich die B.-Weingrenze im Laufe des 15. Jh. südwestwärts verschob, so dass z.B. aus dem „Weinhaus“ Köln ein Brauhaus wurde.
Literatur: J. Steensgard Nielsen, Brewing Beer in the Middle Ages – Beer Production and Product Differentiation in Medieval Northern Germany, M.A.-Arbeit (speciale) Kopenhagen 2018; Kein Bier ohne Alster. Hamburg - das Brauhaus der Hanse, hg. R. Wiechmann, 2016; W. Frontzek, Das städtische Braugewerbe und seine Bauten vom Mittelalter bis zur frühen Neuzeit, 2005; R. W. Unger, Beer in the Middle Ages and the Renaissance, 2004; C. von Blankenburg, Die Hanse und ihr Bier. Brauwesen und Bierhandel im hansischen Verkehrsgebiet, 2001; F. Irsigler, „Ind machden alle lant beirs voll“, Zur Diffusion des Hopfenbierkonsums im westlichen Hanseraum, in: Nahrung und Tischkultur im Hanseraum, hg. G. Wiegelmann, R.-E. Mohrmann, 1996, 377-97; W. Bing, Hamburgs Bierbrauerei vom 14. bis zum 18. Jh, in: Zeitschrift des Vereins für Hamburgische Geschichte 14 (1909), 209-329 (veraltet).
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Literatur: J. Schaeken, The Birchbark Documents in Time and Space – Revisited, in: Epigraphic literacy and Christian identity, hrsg. K. Zilmer, J. Jesch, 2012, 201-24; A. A. Zaliznjak, Drevnenovgorodskij dialekt, 2. Ausg., 2004; http://www.schaeken.nl/lu/research/index.htm
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Das im äußersten Südwesten des Fürstbistums Münster liegende B. erhielt 1222 Stadtrecht, wurde alsbald befestigt und gewann mit drei Jahrmärkten schnell an wirtschaftlicher Bedeutung. Es hatte... mehr
Das im äußersten Südwesten des Fürstbistums Münster liegende B. erhielt 1222 Stadtrecht, wurde alsbald befestigt und gewann mit drei Jahrmärkten schnell an wirtschaftlicher Bedeutung. Es hatte 1498/99 ca. 900 steuerpflichtige Einwohner und war Wirkungsort des Kupferstechers Israhel van Meckenem (gest. 1503). Niederländische Glaubensflüchtlinge brachten im 16. Jahrhundert die Kenntnisse der Herstellung eines Leinen-Baumwoll-Mischgewebes (Baumseide) mit, die große Bedeutung gewann. B. erklärte in den 1570er Jahren seinen Hanseaustritt; die Mitgliedschaft ist in der Forschung jedoch umstritten. Die Stadt hatte um 1600 ca. 2.200 Einwohner und verlor etwa die Hälfte während des 30-jährigen Krieges.
Literatur: W. Reininghaus, [Art.] Bocholt, in: Handbuch der historischen Stätten. Nordrhein-Westfalen. 3.Aufl. hrsg. M. Groten u.a., 2006, 122-24; ders.: Die vorindustrielle Wirtschaft in Westfalen. Ihre Geschichte vom Beginn des Mittelalters bis zum Ende des Alten Reiches, 2018, 630, 1022, 1196; J. L. Schipmann, Die Stellung Bocholts und Coesfelds in der Hanse (1550-1621), in: HGbll 122 (2004), 55-85.
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B . engl. bottomry. B. ist ein nordeuropäischer Typ des Seedarlehens. Dem Gläubiger wurde ein Schiff, dessen gesamte Ladung oder beides zusammen verpfändet. Das Pfand trat, wie es... mehr
B . engl. bottomry. B. ist ein nordeuropäischer Typ des Seedarlehens. Dem Gläubiger wurde ein Schiff, dessen gesamte Ladung oder beides zusammen verpfändet. Das Pfand trat, wie es für das einheimische Sachenrecht typisch war, an die Stelle der persönlichen Schuld (reine Sachhaftung). Der Gläubiger übernahm also die Seegefahr: Ging das Pfand verloren, verlor der Gläubiger sein Recht. Es besteht eine gewisse strukturelle Ähnlichkeit zum weit verbreiteten mediterranen Seedarlehen, dem foenus nauticum. Doch der Name des Vertrags (von engl. bottom oder Boden = Schiffsboden) und auch sachliche Unterschiede (das Schiff und/oder die gesamte Ladung waren Gegenstand der B.) deuten auf eine eigenständige Parallelentwicklung hin. Im Hanseraum war die B. nur erlaubt, wenn das Schiff in einem fremden Hafen repariert oder mit Proviant versorgt werden musste (Notbodmerei; ähnlich schon im ersten Artikel der → Rôles d’Oléron geregelt, erste Belege im Hanseraum 1387). Die Gründe für das weitgehende Verbot werden nicht genannt. Möglicherweise erschien es als unerwünschtes Spekulationsgeschäft, ohne eigene finanzielle Beteiligung auf Handelsreise zu gehen. Erst 1591 erfolgt eine allgemeine Freigabe; ob das Verbot schon zuvor in der Handelspraxis häufig übertreten wurde, ist schwer festzustellen.
Literatur: B. Matthiass, Das foenus nauticum und die Geschichtliche Entwicklung der Bodmerei, 1881; G. Landwehr, Art. Bodmerei, Lexikon des Mittelalters II, 1999, 307; A.-E. Rothweiler, Art. Bodmerei, Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte I, 2. Aufl. 2008, 630–32; A. Cordes, Lex Maritima? Local, Regional, and Universal Maritime Law in the Middle Ages, in: The Routledge Handbook of Maritime Trade Around Europe 1300-1600, hrsg. W. Blockmans, M. Krom u.a., 2017, 69–85.
Das westfriesische B. entstand seit dem 8. Jh. auf zwei Warften: einer Kirchwarft mit einer dem hl. Martin gewidmeten Missionskirche und einer Handelswarft an einem Seitenarm der Marne, der (vor... mehr
Das westfriesische B. entstand seit dem 8. Jh. auf zwei Warften: einer Kirchwarft mit einer dem hl. Martin gewidmeten Missionskirche und einer Handelswarft an einem Seitenarm der Marne, der (vor der Entstehung der Zuiderzeee) den Zugung zur Vlie und damit zur Nordsee eröffnete. Angesichts fehlender Quellen lässt sich über die Stadtwerdung wenig Sicheres aussagen. Spätestens seit der 2. Hälfte des 13. Jhs. muss B. städt. Charakter besessen haben, 1331 sind Schöffen bezeugt, die auch über ein eigenes Siegel verfügten. Ob B. 1399 städtische Rechte erhielt, ist unsicher; erstmals kodifiziert wurden solche Rechte 1455. Schon im Laufe des 11. Jhs. hatte sich B. zu einem nicht unbedeutenden Fernhandelsplatz entwickelt, litt aber seit dem ausgehenden 13. Jh. unter der holländischen und der Konkurrenz der IJsselstädte. Erst in der zweiten Hälfte des 15. Jhs. erlebte B. einen wirtschaftlichen Aufschwung, wobei neben der Frachtfahrt zwischen Flandern und dem Ostseeraum auch die Beziehungen zum IJssel- und zum Rheingebiet (Geldern) eine besondere Rolle spielten. Seit dieser Zeit wurde B. auch als Hansestadt wahrgenommen. Auf einem Hansetag ist B. aber nur einmal (1553) und auch auf den Kölner Drittelstagen nur selten vertreten gewesen. Dennoch gehörte auch B. zu den niederländischen Hansestädten, die noch in den 1580er Jahren trotz der wiederholten Klagen über die ungebührliche Höhe der geforderten Kontributionszahlungen beteuerten, weiterhin zur Hanse gehören zu wollen.
Literatur: H. A. M. Andela, Bolsward, van handelsstad naar Hanzestad, 1988; J. Kullberg, Bolsward, gebouwd op terpen, 1992; V. Robijn, Het recht van een vrije Friese stad. De stadboeken van Bolsward (1455-1479), 2005; F. C. Berkenvelder, Frieslands handel in de late middeleeuwen, in: Economisch Historisch Jaarboek 29 (1961-1962), 136-87.
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B. ist Kauf auf Kredit, also unter Stundung des Kaufpreises. Die in Brügge und Nowgorod vorkommenden Verbote des B.s, die lange Zeit als Ausdruck einer generellen Kreditfeindlichkeit der Hanse... mehr
B. ist Kauf auf Kredit, also unter Stundung des Kaufpreises. Die in Brügge und Nowgorod vorkommenden Verbote des B.s, die lange Zeit als Ausdruck einer generellen Kreditfeindlichkeit der Hanse gesehen wurden, müssen wohl eher als taktische Maßnahmen im Rahmen von konkreten Handelskonflikten verstanden werden. Denn der Versuch, das Verbot des B. gegenüber externen Machthabern durchzusetzen und auf sofortiger Bezahlung zu bestehen, konnte solche Potentaten in gefährlicher Weise verärgern. Generell hätte angesichts der Edelmetallknappheit vor allem im Osten der Handelsverkehr ohne B. kaum aufrechterhalten werden können.
Literatur: St. Jenks, War die Hanse kreditfeindlich?, in: Vierteljahresschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte 69 (1982), 305-38; Ph. Dollinger, Die Hanse, 6. Aufl. 2012.
B. erhielt um 1225 durch den Fürstbischof von Münster Stadtrecht und wurde vor allem gegen die Grafen von Geldern und Kleve befestigt. Die um 1261 an B. von der Stadt Dortmund als Lehen vergebene... mehr
B. erhielt um 1225 durch den Fürstbischof von Münster Stadtrecht und wurde vor allem gegen die Grafen von Geldern und Kleve befestigt. Die um 1261 an B. von der Stadt Dortmund als Lehen vergebene Hansegrafschaft über 19 benachbarte Kirchspiele zeigt die Bedeutung als Marktort, dessen Handel stark nach Westen ausgerichtet war. Das landtagsfähige B. hatte 1498/99 knapp 700 steuerpflichtige Einwohner. Es bat 1554 um Beteiligung an hansischen Privilegien, erklärte 1593 in der Hanse bleiben zu wollen und zahlte anteilig seine hansischen Beiträge bis 1619/20; jedoch ist die Mitgliedschaft in der Forschung umstritten. Die Auswirkungen des niederländisch-spanische Krieges und der 30-jährige Krieg führten zum wirtschaftlichen Niedergang.
Literatur: W. Kohl, [Art.] Borken, in: Handbuch der historischen Stätten. Nordrhein-Westfalen. 3. Aufl. hrsg. M. Groten u.a., 2006, 172-74; J. L. Schipmann, Die Stellung Bocholts und Coesfelds in der Hanse (1550-1621), in: HGBll 122(2004), 55-85.
Die S. v. B. am Marien-Magdalenentag (22. Juli) 1227 zwischen König Valdemar dem Sieger von Dänemark und seinen Alliierten einerseits und einer Koalition des Erzbischofs von Bremen, Herzogs von... mehr
Die S. v. B. am Marien-Magdalenentag (22. Juli) 1227 zwischen König Valdemar dem Sieger von Dänemark und seinen Alliierten einerseits und einer Koalition des Erzbischofs von Bremen, Herzogs von Sachsens, Grafen von Holstein und der Stadt ➝ Lübeck andererseits kennzeichnet das Ende der Expansion des dänischen Reiches. Seit der Mitte des 12. Jh. hatte das dänische Reich sich entlang der Küsten des Ostseeraumes ausgebreitet. U.a. wurden Dänemark 1214 mit einer goldenen Bulle alle Gebiete zwischen Elbe und Elde, u.a. ➝ Hamburg, Lübeck und Schwerin, offiziell zugesprochen. Das führte zu politischen Verwerfungen und Feindschaften. U.a. kam es zu einer Fehde zwischen Graf Heinrich von Schwerin und König Valdemar, die Anfang Mai 1223 durch einen Friedensschluss in Nyborg am Großen Belt beendet wurde. Auf der anschließenden Friedensfeier auf der Insel Lyö nahm Graf Heinrich am 7. Mai 1223 König Valdemar und den Kronprinzen gefangen und verschleppte sie nach Dannenberg. Der Freilassungsvertrag für Valdemar und seinen Sohn wurde von Seiten des Papstes annullieret, so dass eine Entscheidung auf dem Schlachtfeld gesucht wurde. Vor der Schlacht hat Lübeck sich auf Seiten der Aufrührer gestellt und die Gelegenheit genutzt, für sich selbst die Reichsfreiheit zu erringen. Die Schlacht selbst wurde durch den plötzlichen Übergang der Dithmarscher vom königlichen in das feindliche Lager entschieden und der König vernichtend geschlagen. In der lübischen Chronistik und im lübischen Selbstbewusstsein wird die S. v. B. als Beginn der eigenen Selbstständigkeit gesehen und gefeiert. Für das Königreich Dänemark dagegen ist sie der Ausgangspunkt einer bis heute anhaltenden Reduktion des Reichsterritoriums.
Literatur: W. Lammers, Das Hochmittelalter bis zur Schlacht von Bornhöved, in: Geschichte Schleswig-Holsteins, 4.I, 1981, 374-401; E. Hoffmann, Lübeck im Hoch- und Spätmittelalter: Die große Zeit Lübecks, in: Lübeckische Geschichte, hg. A. Graßmann, 2008, 105-34.
Englische Handelsstadt in der Grafschaft Lincolnshire. Die St. Botolph Messen in B. (vom 17. Juni bis zum September) entwickelten sich zum Zentrum des englischen Wollexports. Spätestens seit Beginn... mehr
Englische Handelsstadt in der Grafschaft Lincolnshire. Die St. Botolph Messen in B. (vom 17. Juni bis zum September) entwickelten sich zum Zentrum des englischen Wollexports. Spätestens seit Beginn des 14. Jh. boten dort hansische Kaufleute skandinavische Waren an, die bis zu 60 % aller Importe ausmachten, und tauschten diese gegen Wolle ein. Mit dem Aufstieg des englischen Tuchgewerbes seit 1350 wuchs B.s Bedeutung als Exporthafen, doch ging der Tuchexport zu Beginn des 15. Jh. zurück, und London übernahm bald die Führungsrolle. Seit Ende des 13. Jh. sind hansische Kaufleute in B. nachzuweisen. Seit Beginn des 14. Jh. gewannen vor allem Lübecker im Handel zwischen Bergen, B. und Flandern eine dominante Stellung. Bis 1391 war B. zum wichtigsten hansischen Ausfuhrhafen für englische Tuche aufgestiegen, bis 1456 von den Lübeckern kontrolliert. Probleme im Norwegenhandel, in Lübeck selbst und zwischen England und Lübeck schädigten den Handel so, dass er sich nach der Mitte des 15. Jh. nicht wieder erholte. Die hansischen Kaufleute besaßen in B. ein eigenes Kontor, den Stalhof, der teilweise von Bergen (HR II, 4, 187), später von London aus verwaltet wurde. Er bedurfte am Ende des 15. Jh. größerer Reparaturen, die nicht mehr bezahlt werden konnten. 1550 wurde er erstmals an Engländer vermietet, die Nutzung als Kontor erlosch. Nach 1601 wurde werden die Eigentumsverhältnisse unsicher. 1641 waren Reparaturen an der Wasserfront des Stalhofes so dringend geworden, dass die Stadt das Kontor öffentlich versteigern ließ. 1662 forderten die Hansestädte zuletzt das Eigentum zurück, ohne Erfolg.
Literatur: J. M. Lappenberg, Urkundliche Geschichte des Hansischen Stahlhofes zu London, 1851, 162-65; M. Burkhardt, One hundred years of thriving commerce at a major English sea port, in: The dynamics of economic culture in the North Sea and Baltic Region, hrsg, H. Brandt, L. Müller, 2007, 65-85; ders., hansische Bergenhandel im Spätmittelalter, 2009, 170-78.
Das B. der Hanse ist von der Besendung der Hansetage durch Ratssendeboten, die von ihren Städten mit Verhandlungsvollmacht ausgestattet wurden, deutlich zu unterscheiden. Die Hansestädte stellten... mehr
Das B. der Hanse ist von der Besendung der Hansetage durch Ratssendeboten, die von ihren Städten mit Verhandlungsvollmacht ausgestattet wurden, deutlich zu unterscheiden. Die Hansestädte stellten ab der Mitte des 13. Jhs. vereidigte Stadtboten ein, die für alle Korrespondenzen der Stadt zuständig waren, während Kaufmannsboten, die von den Kaufleuten für einzelne Botengänge gemietet wurden, bereits ab der zweiten Hälfte des 12. Jhs. nachweisbar sind. Vereinzelt wurden Boten von Kaufleutegilden auch fest angestellt. Trotz einer seit der Mitte des 14. Jhs. feststellbaren durchgehenden Reitpost zwischen Brügge und Riga, der wichtigsten Ost-West-Handelslinie der Hanse, kann von einem geregelten Botenverkehr der Hanse im späten Mittelalter nicht die Rede sein. Die Rats- und Kaufmannsboten gingen nicht regelmäßig auf Reisen, sondern nach Bedarf. Die Unzuverlässigkeit der spätmittelalterlichen Nachrichtenübermittlung führte dazu, dass man bei wichtigen Angelegenheiten häufig getrennt voneinander zwei Boten mit der gleichen Botschaft, oft zu Lande und zu Wasser, schickte, um sicher zu gehen, dass die Nachricht ankam. Im 16. und 17. Jh. wurden im Rahmen der Reorganisationsbemühungen der Hanse, die neben anderem auch eine gemeinsame Verwaltung durch die Einführung eines Hansesyndikus zur Folge hatten, Festlegungen für das B. getroffen. Zwar wurde ein festes B. vor allem aus Kostengründen nach wie vor nicht eingeführt, aber die Finanzierung der hansischen Korrespondenzen wurde geregelt, und der Hansesyndikus hatte die Aufgabe, diese Korrespondenzen in die Wege zu leiten. Ihm standen dabei vier Möglichkeitenoffen: Er konnte sich die Dienste städtischer, kaufmännischer und fremder Boten oder reisender Hansekaufleute sichern. In hohem Maße wurden die Ordinariboten (ständige Boten) Hamburgs auf den Botenkursen Hamburg-Amsterdam und Hamburg-Danzig für die hansischen Korrespondenzen mit in Anspruch genommen.
Literatur: W. Stein, Handelsbriefe aus Riga und Königsberg von 1458 und 1461, HGbll. 26 (1898), 59-125; M. Puhle, Das Gesandten- und Botenwesen der Hanse im Mittelalter, in: Deutsche Postgeschichte, hrsg. W. Lotz, 1989, 43-56; M. Lindemann, Nachrichtenübermittlung durch Kaufmannsbriefe. Brief-„Zeitungen“ in der Korrespondenz Hildebrand Veckinchusens (1398-1428), 1978; H. Wernicke, Die Städtehanse. Genesis – Strukturen – Funktionen, 1983; I. Iwanow, Die Hanse im Zeichen der Krise, Handlungsspielräume der politischen Kommunikation im Wandel (1550-1620), 2016.
Literatur: R. Holbach, Hansische Versandlogistik, HGbll. 123 (2005), 129-52; U. Müller, Drechseln und B.n, in: Archäologie und mittelalterliches Handwerk, hrsg. W. Melzer, 2008, 169-99.
war im Frühmittelalter der Name einer größeren Siedlungskammer mit Brüssel als Hauptort, welche in karolingischer Zeit in vier Grafschaften unterteilt wurde, von denen eine ebenfalls B. genannt... mehr
war im Frühmittelalter der Name einer größeren Siedlungskammer mit Brüssel als Hauptort, welche in karolingischer Zeit in vier Grafschaften unterteilt wurde, von denen eine ebenfalls B. genannt wurde. Seit 1106 fungierten die Grafen von Löwen wegen ihrer Nähe zu den Königen des ostfränkischen Reichs als Herzöge in Niederlothringen und als Markgrafen von Antwerpen. Als Herzöge vereinigten sie den Gau B. mit ihrer kleinen Grafschaft. Auf Grund von Beschwerden anderer Adliger wurde auf einem kaiserlichen Hoftag 1190 bestimmt, dass die Grafen von Löwen zwar ihren Herzogstitel behalten durften, das Herzogsamt aber nur in ihren eigenen Herrschaftsgebieten ausüben durften. Das größere B. gab nun den Namen des neudefinierten Herzogtums. Etwas später als in Flandern, nämlich ab etwa 1200, entstand eine Tuchproduktion, die dazu führte, dass die Herzöge sich gezwungen sahen, ihre Kaufleute auf den Fernverkehrsstraßen vor allem nach Osten Richtung Aachen und Köln zu schützen. Von Bedeutung war 1288 der Sieg der Schlacht von Worringen, die Hzg. Johann I. in die Lage versetzte, das Herzogtum Limburg zu erwerben. Die starke Stellung der Herzöge beruhte u.a. auf der Unterstützung der durch sie geförderten Städte (Brüssel, Löwen u.a.). Gegen eine Koalition der Nachbarn, denen die B.er Fürsten zu mächtig geworden waren, musste sich der junge Herzog Johann III. 1332-1334 mit Hilfe der Städte durchsetzen, denen er zuvor in der Charta von Kortenberg umfassende Kompetenzen zugestanden hatte. Nach dem Tod Johanns III. kam es zu einem Erbfolgekrieg unter seinen Schwiegersöhnen, in dessen Folge Antwerpen und Mecheln 1357 an Flandern fielen (bis 1405), die Herrschaft in B. hingegen der Herzog von Luxemburg, Wenzel, übernahm. Dieser musste zu Beginn seiner Herrschaft 1356 den Ständen weitreichende Zugeständnisse machen mit einem Privileg, das aus Anlass des feierlichen Einzugs in die Hauptstadt Brüssel bis heute „Blijde Inkomst / Joyeuse Entrée“ genannt wird. Zu einem Dynastiewechsel kam es nach 1415, als nach dem Ende der Luxemburger zunächst eine Nebenlinie der Burgundischen-Valois, dann 1430 der burgundische Herzog Philipp der Gute selbst die Herrschaft übernahm. Seitdem gehörte B. zu den Kernländern der burgundischen Niederlande, behielt aber seine eigenen Institutionen auch unter den Habsburgern ab 1493/94 bei. Einen Einschnitt bedeutete der 1568 einsetzende 80-jährige Krieg zwischen den calvinistischen Ständen und der katholischen Landesherrschaft der spanischen Habsburger, der erst durch den Westfälischen Frieden 1648 beigelegt wurde. Der nördliche Teil B.s um ´s-Hertogenbosch kam zu den Niederlanden. B. gehörte in der Folge zu den katholisch bleibenden Spanischen, ab 1713 Österreichischen Niederlanden, deren Hauptstadt Brüssel war. 1795 wurden die Niederlande, auch B., in den Koalitionskriegen von den Franzosen besetzt, 1815 gehörte B. zu dem im Wiener Kongress neu geschaffenen König-reich der Niederlande, 1830 zu dem neu geschaffenen Königreich Belgien. Für die Hansege-schichte sind die Tuchproduktion in den größeren Städten, die seit etwa 1270 an zweiter Stelle hinter der Flanderns stand und ab dieser Zeit in den Export ging, die Rolle Antwerpens als Hafenstadt und vor allem als internationaler Markt seit dem späten 15. Jahrhundert bis zur Schließung des Hafens 1575, sowie die Jahrmärkte zu Ostern und zu Allerheiligen in Bergen-op-Zoom von Bedeutung.
Literatur: Geschiedenis van Brabant van het hertogdom tot heden, hrsg. R. van Uytven, C. Bruneel, A.M. Koldeweij u.a.., 2004; P. Avonds, Brabant tijdens de regering van hertog Jan III 1312-1356. Land en instellingen, 1991.
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Das 1288 angelegte Hamburgische Schuldbuch belegt den Fernhandel B.s. Seit 1308/09 schlossen Alt- und Neustadt B. mit anderen märkischen Städten Bündnisse (1321, 1348, 1349, 1393, 1399), besonders... mehr
Das 1288 angelegte Hamburgische Schuldbuch belegt den Fernhandel B.s. Seit 1308/09 schlossen Alt- und Neustadt B. mit anderen märkischen Städten Bündnisse (1321, 1348, 1349, 1393, 1399), besonders zur Aufrechterhaltung des Landfriedens. 1368 beschlossen wendische und märkische Städte, darunter B., Fürsten und Herren vom Beistand König Waldemars von Dänemark abzubringen. Dem ersten Besuch eines Hansetages folgte 1434 B.s aktiver Anschluss, bis etwa 1470 die Lösung der Bindungen an die Hanse. Der Tohopesate von 1443 schlossen sich Alt- und -Neustadt an. Der Entwurf einer Tohopesate sah 1475 für die Neustadt fünf Bewaffnete vor. Im Flandernhandel kam zu Lübeck 1452 die Durchfuhr nicht zertifizierter Waren durch B.er Kaufleute zur Sprache. Über das Recht zur „Niederlage“ verfügte die Neustadt seit um 1455, die Altstadt seit 1564. 1441 sollte sich B. bei Nichterscheinen gegenüber Stettin erklären. Frankfurt (Oder) hatte B. zur Lübecker Hanseversammlung 1456 bevollmächtigt; dieses sollte Nichterscheinen künftig vor Frankfurt erklären. B. wurde 1461 und 1470 aufgefordert, zur Versammlung nach Lübeck zu kommen. Auf die Ladung zum Lübecker Hansetag 1476 begründeten B. Alt- und -Neustadt ihr Ausbleiben mit Verhinderung durch den Markgrafen und ermächtigten keine andere Stadt, sie zu vertreten.
Literatur: W. Schich, Zur Genese der Stadtanlage der Altstadt und Neustadt B., in: Beiträge zur Entstehung und Entwicklung der Stadt B. im Mittelalter, hg. W. Schich, 1993, 51-101; W. Schich, B. an der Havel, in: Städtebuch Brandenburg und Berlin, hg. E. Engel, u.a, 2000, 47-69.
Literatur: E. Engel, Zur Autonomie brandenburgischer Hansestädte im Mittelalter, in: Autonomie, Wirtschaft und Kultur der Hansestädte, hrsg. K. Fritze, E. Müller-Mertens u.a., 1984, 45-75; W. Schich, G. Heinrich, Land und Städte in Brandenburg und Berlin, in: Städtebuch Brandenburg und Berlin, hrsg. E. Engel,
Der Fernhandel spielte in den älteren und größeren Städten der Mark Brandenburg von Anfang an eine wesentliche Rolle. In den Händen ihrer Kaufleute lag bereits im 13. Jh. der Export vor allem von... mehr
Der Fernhandel spielte in den älteren und größeren Städten der Mark Brandenburg von Anfang an eine wesentliche Rolle. In den Händen ihrer Kaufleute lag bereits im 13. Jh. der Export vor allem von Getreide und Holz ebenso wie der Import von wertvollen Tuchen und anderen Fernhandelswaren. Die Ausfuhr von Roggen und Weizen über Hamburg nach Flandern durch mercatores de Marchia und die gleichzeitige Einfuhr von Tuch ist in einer Zollrolle des Grafen Adolf IV. von Holstein für 1236 belegt; ebenso wird Hering genannt. Zwischen 1254 und 1263 bestätigten die Grafen Johann und Gerhard die zur Zeit ihres Vaters gültig gewesenen Zollsätze in Hamburg und erließen erneut eine Zollrolle für die mercatores marchionum de Brandenborch. Sie bezeugt, dass diese mit ihren Waren über Hamburg nicht nur nach Flandern, sondern auch nach England reisten. Kenntnis vom Umfang des märkischen Handels mit Hamburg und darüber hinaus mit den Niederlanden gewährt das 1288 angelegte Hamburgische Schuldbuch. Durch Vermittlung über Hamburg oder durch direkten Kontakt standen flandrische Kaufleute mit märkischen Kaufleuten z. B. in Berlin, Salzwedel, Lenzen und Havelberg im Handelsverkehr. Nach einer Ausrichtung des märkischen Handels zunächst auf Hamburg nahm seit der Mitte des 13. Jh. der Handel zum Odermündungsraum und damit zur Ostsee einen Aufschwung. Von 1359 ist der Entwurf eines Schreibens von Rostock an die märkischen Städte Pritzwalk, Kyritz, Berlin, Cölln, Havelberg, Werben, Seehausen, Stendal, Gardelegen, Salzwedel und Perleberg überliefert, in dem diese zu einem allgemeinen Hansetag eingeladen werden, auf dem besonders über die flandrischen Übergriffe gegen deutsche Kaufleute verhandelt werden sollte. Die brandenburgischen Städte leisteten der Hanse keine Unterstützung im Kampf gegen Dänemark und waren offensichtlich nicht gewillt, den Pfundzoll zu entrichten, doch sollten sie 1368 Fürsten und Herren vom Beistand der Dänen abbringen. Berlin-Cölln (ohne Schloss) war mit insgesamt 70 Hektar die nach der Fläche größte Stadt der Mark Brandenburg östlich der Elbe, mit etwa 6.000 Einwohnern eine größere deutsche Mittelstadt und ein beachtliches Handels- und Gewerbezentrum innerhalb eines überwiegend agrarisch geprägten Territoriums im weiteren „Hinterland“ der hansischen Küstenstädte – in dieser Hinsicht vergleichbar den märkischen Städten Stendal, Salzwedel, Brandenburg, Frankfurt und Prenzlau. Nachdem die Hohenzollern ihre Position in der Mark gestärkt hatten, begannen sie, die Städte in ihren Rechten zu beschneiden, um sie in ihre angestrebte Territorialherrschaft einzuordnen. Die Ratsgeschlechter versuchten, ihr Regiment durch Städtebünde und durch den aktiven Anschluss an die Hanse nach beiden Seiten abzusichern. Auf dem Lübecker Hansetag im Januar 1430 war für den Fall eines fürstlichen Angriffs auf eine Mitgliedsstadt konkreter militärischer Beistand vereinbart worden. Von den märkischen Hansestädten wurden in der Matrikel Stendal, Salzwedel, Berlin und Frankfurt genannt, die 19 Lanzen stellen sollten. Der aktive Fernhandel der märkischen Städte, namentlich der Getreidehandel ging im 15. Jh. zurück; fremde Kaufleute gewannen an Einfluss, der Adel handelte mit Getreide, betrieb möglicherweise auch schon dessen Ausfuhr. Hamburg schob sich sowohl zwischen den märkisch-niederländischen als auch märkisch-englischen Handel und wurde schließlich zum entscheidenden Vermittler. Nach dem Eingreifen Kurfürst Friedrichs II. in → Berlin-Cölln 1442 schloss die Hanse eine Vereinbarung über ein gegen fürstliche Übergriffe gerichtetes bewaffnetes Aufgebot. Die märkischen Städte Stendal, Salzwedel, Berlin, Frankfurt und Brandenburg wurden mit 31 Bewaffneten in die → Tohopesate einbezogen. 1447/48 wandten sich Berlin und Cölln mit der Bitte um Unterstützung an die anderen märkischen Städte und die Hanse. Die erhoffte Hilfe blieb aus. Da Berlin dem wachsenden Druck des Markgrafen ausgesetzt war, teilte es 1452 offiziell seinen Austritt aus der Hanse mit. Die Verbindung der kurmärkischen Städte zur Hanse reduzierte sich im Verlaufe der zweiten Hälfte des 15. Jh. auf die kleine altmärkische Gruppe um Stendal und Salzwedel. 1518 sah sich der Hansetag gezwungen, offiziell in seinem Rezess bekannt zu geben, dass 31 Städte aus der Hanse ausgeschlossen worden seien, da sie ihre Privilegien nicht mehr in Anspruch nähmen, nicht mehr zu den Hansetagen erschienen oder nicht mehr in der Lage seien, das Beratungsgeheimnis gegenüber ihren Stadtherren zu wahren, darunter Stettin, Frankfurt an der Oder und Berlin. Dennoch belegt das Urkundenmaterial insgesamt eine lange Zeit intensiver Verbindung brandenburgischer Städte mit der Hanse.
Literatur: E. Müller-Mertens, Untersuchungen zur Geschichte der brandenburgischen Städte im Mittelalter, I-IV, Wiss. Zeitschr. der Humboldt-Universität zu Berlin, Gesellschafts- und sprachwissenschaftliche Reihe, 5 (1955/56) H. 4, 191-221, 271-307; 6 (1956/57) H. 1, 1-28; W. Schich, G. Heinrich, Land und Städte in Brandenburg und Berlin, in: Städtebuch Brandenburg und Berlin, hrsg. E. Engel, L. Enders u.a., 2000, XXVII-LII.
B. (heute: Braniewo) entstand am Übergang der alten Handelsstraße entlang des Frischen Haffs über die Passarge. Die dort von Lübeckern unter Johann Fleming nach 1249 bei der gleichnamigen Burg... mehr
B. (heute: Braniewo) entstand am Übergang der alten Handelsstraße entlang des Frischen Haffs über die Passarge. Die dort von Lübeckern unter Johann Fleming nach 1249 bei der gleichnamigen Burg gegründete Siedlung erhielt 1254 vom ermländischen Bischof Anselm das →Lübische Recht, wurde aber bereits 1260 im zweiten großen prußischen Abwehrversuch zerstört. Am 1. April 1284 verlieh Bischof Heinrich I. Fleming von Ermland der wiedererrichteten Altstadt ihre Handfeste, die Gründung der Neustadt auf dem rechten Ufer der Passarge erfolgte um 1342 durch Bischof Hermann von Prag. B. besaß Stapelrechte; exportiert wurden vor allem Getreide, Flachs, Garn und Leinwand. B. erscheint mit den anderen →preußischen Städten seit der Mitte des 14. Jh.s in den Privilegien und Rezessen. Es nahm bis 1410 an etwa 40 % aller Stände- und Ständetage in Preußen teil, vor 1454 dann jedoch nur noch an 30 %. B. war bis 1454 nur einmal, im Oktober 1368 in →Stralsund, direkt auf einem Hansetag präsent, ließ sich aber durch die anderen preußischen Ratssendeboten vertreten. Nach 1466 war B. mit dem Ermland Teil des königlichen Preußens. 1557 letztmals eigenständig auf einem Hansetag, sandte die Stadt zu den Hansetagen 1572, 1576 und 1579 Instruktionen nach →Danzig, und 1580 war B. auf einem Quartierstag in Danzig präsent. B. erklärte noch 1592, hansisch bleiben zu wollen, auch wenn es mehrfach um Befreiung von den Kontributionen bat. Nach 1600 fehlt es aber in den Listen der Hansestädte.
Quellen: Das Danziger Inventar, hrsg. P. Simson, 1913, Nr. 8561, 8650, 9203, 9624, 10395, 12*, 27*, 32*, 41*, S. 675, 683, 731, 765, 830, 857, 887-88, 893-94, 908-09, u.ö.
Literatur: A. Poschmann, Art. Braunsberg, in: Handbuch der Historischen Stätten: Ost- und Westpreußen, hg. E. Weise, 1966, 24-25; F. Buchholz, Braunsberg im Wandel der Jahrhunderte, 1934.
B. Aufschwung begann in der Zeit des Welfenherzogs Heinrichs des Löwen (1142 – 1180). Bereits in dem ersten überlieferten Stadtrecht, dem Hagenrecht, um 1150/60 verliehen, wird B. Handel erwähnt... mehr
B. Aufschwung begann in der Zeit des Welfenherzogs Heinrichs des Löwen (1142 – 1180). Bereits in dem ersten überlieferten Stadtrecht, dem Hagenrecht, um 1150/60 verliehen, wird B. Handel erwähnt und auf Oker, Aller und Weser vom Zoll befreit. Im ersten Drittel des 13. Jh. ist B. Fernhandel sehr viel deutlicher erkennbar: 1228 wurden die Bürger B. vom dänischen König Waldemar II. in Schutz genommen und vom Zoll und Standrecht befreit. 1230 erteilte König Heinrich III. von England B. ein Handelsprivileg, das den Kaufleuten aus B. Schutz und ungehinderten Handel durch das ganze Reich Heinrichs III. zusicherte. Die erste nachweisbare Übereinkunft mit einer anderen Stadt schloss B. 1247 mit Hamburg zur Sicherung des Friedens und gegenseitigen Handels. Die Bündnispolitik B. gewann im Laufe des 13. und 14. Jh. erheblich an Bedeutung, mündete 1384 in ein festes Bündnissystem der sächsischen Städte ein und wurde bis zum Beginn des 16. Jh. in Teilen zu einem subsidiären System der Hanse ausgebaut. B. wuchs auch durch die Ausrichtung des Handels im entstehenden hansischen Beziehungsgeflecht in die Hanse hinein. Indikatoren dafür sind die Einbeziehung B. in die Abstimmung, die 1294/95 über die Verlegung des Oberhofs für das Kontor von Nowgorod von Visby nach Lübeck durchgeführt wurde, sowie die Beteiligung B. an der Verlegung des Hansekontors von Brügge nach Aardenburg 1307-09. Von 1358 an nahmen B. Gesandte mit unterschiedlicher Intensität an den Hansetagen bis zum letzten Hansetag 1669 teil. Zeitweise vertraten die B. Gesandten auch die sächsischen Städte im Ganzen mit. Während der B. Schicht 1374 bis 80 kam es aufgrund des blutigen Verlaufs der Schicht 1375 zum Ausschluss B. aus der Hanse, der erst 1380 wieder aufgehoben wurde. B. war über weite Phasen der Zugehörigkeit in der Hanse zusammen mit Magdeburg Vorort des sächsischen Drittels bzw. Quartiers in der Hanse.
Literatur: M. Garzmann, Stadtherr und Gemeinde in Braunschweig im 13. und 14. Jh., 1976; M. Puhle, Die Politik der Stadt Braunschweig innerhalb des Sächsischen Städtebundes und der Hanse im späten Mittelalter, 1985.
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Unter den sehr verbreiteten Städteunruhen des späten Mittelalters im mitteleuropäischen Raum nimmt B., „Große Schicht“ oder „Schicht des rades“ genannt, von 1374 in Braunschweig einen besonderen... mehr
Unter den sehr verbreiteten Städteunruhen des späten Mittelalters im mitteleuropäischen Raum nimmt B., „Große Schicht“ oder „Schicht des rades“ genannt, von 1374 in Braunschweig einen besonderen Platz ein, weil sie durch das „Schichtbuch“ von Hermen Bote von 1514 und andere Quellen sehr gut dokumentiert ist. Es handelt sich hier um einen der wenigen Fälle, in denen der Prozess der Verhansung einer Stadt in fast allen Facetten bis zur Wiederaufnahme der Stadt in die Hanse nachvollziehbar ist. Die B. wurde durch die Steuerpolitik des Rates verursacht, mit der den erheblichen Schulden der Stadt begegnet werden sollte. Der Versuch, einen Konsens in der Stadt herbeizuführen, scheiterte, insbesondere weil die Gildemeister ihre Zustimmung dazu verweigerten. Es kam daraufhin zu einem „ummelope“ durch die Stadt, in dessen Folge acht Bürgermeister nach einem kurzen Gerichtsprozess erschlagen oder enthauptet wurden. Der alte Rat wurde abgesetzt und ein neuer gebildet, in dem Exponenten bisher nicht ratsfähiger Gruppen in der Stadt und der „Schichtmeker“ saßen. Die alten Geschlechter wurden zum Teil vertrieben und fanden in benachbarten Hansestädten, vor allem in Hannover, freundliche Aufnahme. Von dort und anderen sächsischen Städten gingen Schreiben an Lübeck und die Küstenstädte, mit der Aufforderung an die Hanse, auf die Vorgänge in Braunschweig Einfluss zu nehmen. Die Stadt war nicht bereit, sich auf Verhandlungen einzulassen und wurde daher auf dem Hansetag in Lübeck am 24. Juni 1374 förmlich aus der Hanse ausgeschlossen. Die „Verhansung“ dauerte bis 1380 und brachte für Braunschweig und vor allem die benachbarten Hansestädte erhebliche wirtschaftliche Einbußen, obwohl der Handelsboykott nicht konsequent eingehalten wurde. 1380 wurde es nach Verhandlungen, die auch von Kaiser Karl IV. mit initiiert wurden, durch Beschluss des Hansetags am 12. August in Lübeck feierlich wieder aufgenommen. Auch wenn die Sühne, die Braunschweig auferlegt wurde, äußerlich nach einer Unterwerfung der Stadt unter die Hanse aussah, blieb das politische Ergebnis der B., die Erweiterung der Ratsfähigkeit auf mehr Gruppen in der Stadt, erhalten und wurde in der Ratsverfassung von 1386 verschriftlicht.
Literatur: W. Ehbrecht, Hanse und mittelalterliche Bürgerkämpfe in Niedersachsen und Westfalen, Nieders. Jahrbuch 48 (1976), 77-105; H. Steinführer, Kurze Geschichte der Hansestadt Braunschweig, 2017, bes. 24-27; M. Puhle, „Hüter der alten Ordnung?“ Die Hanse und die Große Schicht von Braunschweig 1374-1380, in: Vorderfflik twistringhe unde twydracht. Städtische Konflikte im späten Mittelalter, hrsg. R. Holbach, D. Weiß, 2017.
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(888 Brema, 937 Bremun) war dank seiner verkehrsgünstigen Lage an einem Weserübergang auf einer hochwasserfreien Düne im Zentrum des B.er Beckens bereits in der Karolingerzeit kirchlicher und... mehr
(888 Brema, 937 Bremun) war dank seiner verkehrsgünstigen Lage an einem Weserübergang auf einer hochwasserfreien Düne im Zentrum des B.er Beckens bereits in der Karolingerzeit kirchlicher und administrativer Mittelpunkt im sächsisch-friesischen Küstengebiet zwischen Ems und Elbe. Erwähnt wird es zuerst zum Jahre 782. 789 errichtete der angelsächsische Missionar Willehad hier eine Bischofskirche. Nach der Vereinigung des Bistums B. mit dem Missionserzbistum Hamburg erwarb Erzbischof Rimbert 888 vom König das Markt-, Zoll- und Münzrecht für B., das Kaiser Otto I. 965 erneuerte. Seit 1139 treten Bürger urkundlich in Erscheinung. 1186 erhielten sie eine Urkunde von Kaiser Friedrich I., die u.a. den Zugezogenen die Freiheit nach Jahr und Tag zubilligte. Erzbischof Siegfried überließ B. 1180/81 u.a. eine hansa genannte Abgabe der Kaufleute. Seit 1225 ist ein Stadtrat (consules) nachweisbar, der 1303 das Stadtrecht kodifizieren ließ, das auch in einigen Nachbarstädten (u.a. Verden, Wildeshausen, Oldenburg) Geltung erhielt. Bemühungen der Erzbischöfe Gerhard II. (1246) und Albert (1366), die städtische Autonomie zu beschränken, konnte die Stadt abwehren. Sie dokumentierte ihre Freiheit durch einen steinernen Roland mit dem Reichsadler im Wappen auf dem Marktplatz (1404) und Figuren des Kaisers und der sieben Kurfürsten an der Fassade ihres neuen Rathauses (1406). Erst 1646 erhielt B. durch das Linzer Diplom von Kaiser Ferdinand III. die Reichsfreiheit und wurde damit unabhängig vom Schicksal des Erzstifts B., das 1648 Schweden zugesprochen wurde. B.er Kaufleute finden sich bereits um 1200 in London, bald auch im russischen Smolensk (1229), in Holland und Flandern (1252) und in Norwegen (um 1250). 1234 erhielten sie Zollfreiheit in Lübeck. Hauptsächlich wurden im späten Mittelalter die Länder an der Nordsee besucht und das Weser-Aller-Einzugsgebiet und das nördliche Westfalen versorgt. Im 16. Jh. vermittelten B.er Schiffer auch Salz aus Portugal und Frankreich in die Ostseehäfen und brachten Getreide aus Danzig und Asche und Teer aus Riga zurück. B.s Einwohnerzahl Ende des Mittelalters wird auf 15-18.000 geschätzt. Die Kaufleute genossen schon im 13. Jh. die Privilegien der Hanse in London und Flandern. In Norwegen führte 1284 die Weigerung der B.er ein Handelsembargo zu unterstützen zum Zerwürfnis mit den wendischen Städten der Hanse. B. betrieb hier in der Folge eine eigenständige Politik. Neu regeln musste B. sein Verhältnis zur Hanse, als sich die Hansestädte unter Führung Lübecks 1356 durch die Hansetage eine festere Organisation gaben. Es musste 1358 einer förmlichen Aufnahme in die Hanse zustimmen, die erste in der Geschichte der Hanse, die ihm u.a. Hilfsverpflichtungen zur Sicherung der Sunddurchfahrt und der Elbzufahrt nach Hamburg auferlegte. 1427 geriet B. in Konflikt mit der Hanse, als diese auf Betreiben des ausgewichenen B.er Bürgermeisters Duckel den Ausschluss B.s beschloss. Der Konflikt wurde 1433 u.a. durch Vermittlung der Hansestädte beigelegt. B. war danach mehrfach Ausrichter von Hansetagen – nämlich 1449, 1450, 1476, 1494 und 1514 und von sächsisch-wendischen Städtetagen 1493 und 1530. An allen Landfriedensbündnissen der Hansestädte von 1418-1557 (außer 1430) war B. beteiligt, zumeist mit der Zusage von 12 Gewappneten (nur Lübeck, Köln und Hamburg stellten mehr). Nach dem Ausschluss Kölns (1471) behauptete B. in der Sitzordnung auf den Hansetagen den 2. Platz (nach Lübeck und vor Hamburg). Konfessions- und Verfassungsstreitigkeiten in der Stadt führten 1563 noch einmal zum Ausschluss B.s aus der Hanse, der erst 1576 aufgehoben wurde. Die Städte Lübeck, B. und Hamburg schlossen sich 1630 zu einem engeren Bund zusammen, der die Interessen der Hanse wahren sollte. Auch nach dem letzten Hansetag 1669 betrachteten sich die drei Städte als Erben der Hanse. Der B.er Bürgermeister Johann Smidt belebte den Bund der drei Städte nach 1815 im Deutschen Bund als „hanseatische“ Gemeinschaft. Die Bezeichnung „Freie Hansestadt“ führt B. seit 1806 bzw. 1813 im Staatstitel.
Literatur: H. Schwarzwälder, Geschichte der Freien Hansestadt B., 5 Bde., 2. Aufl. 1995; ders., B. als Hansestadt im Mittelalter, HGbll 12 (1994), 1-38; Th. Hill, Die Stadt und ihr Markt, 2004; K. Elmshäuser, Geschichte B. s, 2007.
787 erhob Karl der Große den angelsächsischen Missionar Willehad zum Bischof im Nordseeküstengebiet beiderseits der Weser. 789 errichtete Willehad in B. eine Bischofskirche, die zum Zentrum eines... mehr
787 erhob Karl der Große den angelsächsischen Missionar Willehad zum Bischof im Nordseeküstengebiet beiderseits der Weser. 789 errichtete Willehad in B. eine Bischofskirche, die zum Zentrum eines Bistums wurde, das von Ostfriesland bis an die Elbe östlich von Stade reichte. Für die Mission nördlich der Elbe und in Skandinavien bestellte der Papst Missionserzbischöfe: dem Corveyer Mönch Ansgar wurde 831/32 Hamburg als Ausgangspunkt seiner Mission zugewiesen. Nach einem Wikingerüberfall auf Hamburg 845 zog sich Ansgar nach B. zurück. 864 bestätigte der Papst die Vereinigung des Bistums B. mit dem Missionserzbistum, sodass B. Sitz von Erzbischöfen wurde, die sich aber noch lange (bis 1223) nach Hamburg nannten. Seit dem 10. Jh. erhielt das Erzbistum Suffragane, zunächst in Dänemark, dann auch an der slavischen Ostseeküste. Ansgar und einige seiner Nachfolger betätigten sich als Missionare in Dänemark und Schweden. Im 11. Jh. reichte die bremische Kirchenprovinz von Island bis zu den Finnen und Obodriten. Mit der Errichtung des Erzbistums Lund 1104 auf Veranlassung des Dänenkönigs verlor das B.er Erzbistum seine Suffra-gane in Skandinavien. Nach der Mitte des 12. Jhs. entstanden die Bistümer bei den Ostseesla-ven neu: Die Bischöfe in Ratzeburg, Lübeck und Schwerin wurden B. unterstellt, so dass die Kirchenprovinz bis Stralsund reichte; diese kirchliche Organisation bestand bis zur Reformation. Kurzfristig (um 1200) erstreckte sich die Kirchenprovinz auch auf Livland (→ Riga, Erzbistum). Sehr viel engräumiger war die säkulare Herrschaft der Erzbischöfe. Gestützt auf zuerst 888 erwähnte Immunitätsprivilegien besaßen sie die von Kirchenvögten ausgeübte Gerichtsbarkeit über den Kirchenbesitz in und um B., der besonders im 11. Jh. durch königliche Schenkungen erweitert wurde. Nach dem endgültigen Erwerb der Grafschaft Stade 1236 konnten sie das Erzstift B. zu einem ziemlich geschlossenen Territorium zwischen Unterweser und Unterelbe ausbauen. Zum Erzstift gehörten zwei alte Städte, nämlich B. und Stade, die beide der Hanse angehörten. Hinzu kam 1285 Buxtehude als erzbischöfliche Gründung, das ebenfalls Hansestadt wurde. Mit der Hanse hatte das Erzstift sonst wenig direkte Berührungspunkte. Es befand sich allerdings in einer für den Handel verkehrswichtigen Lage an Weser und Elbe mit Häfen nicht nur in den drei Hansestädten sowie mit den Handelsstraßen zwischen B. und Hamburg über Stade und Buxtehude. Die Stadt B. schied mit der Reichsfreiheit 1646 aus dem Erzstift aus, ein enger Dombezirk verblieb aber beim Erzstift bzw. Herzogtum B. 1648 fiel das Erzstift als säkularisiertes Herzogtum an die schwedische Krone und wurde 1719 vom Kurfürstentum Hannover gekauft.
Literatur: Geschichte des Landes zwischen Elbe und Weser, hrsg. H.-E. Dannenberg, H.-J. Schulze, 1-3, 1995-2008; D. Hägermann, U. Weidinger, Bremische Kirchengeschichte im Mittelalter, 2012.
B. (Wrocław) entstand an der →Oder an der Kreuzung verschiedener Handelswege zwischen West und Ost. Erstmals um 900 als Stadt erwähnt, wurde B. im Jahr 1000 Bischofssitz und ab 1163 politisches... mehr
B. (Wrocław) entstand an der →Oder an der Kreuzung verschiedener Handelswege zwischen West und Ost. Erstmals um 900 als Stadt erwähnt, wurde B. im Jahr 1000 Bischofssitz und ab 1163 politisches Zentrum des Herzogtums Schlesien unter den Piasten. Seit dem 13. Jh. eines der größten städtischen Zentren in Mitteleuropa (Anfang 15. Jh. 20.000 Einwohner), hatte B. enge wirtschaftliche Beziehungen zu →Stettin. Während diese nach 1320 an Bedeutung verloren, intensivierte sich der Austausch mit →Danzig und vor allem →Thorn. Der Hansetag von 1368 bat B. um Hilfe gegen die Unterstützer Waldemars IV. Eine Bitte B.s ist nicht erhalten, doch wurde die Stadt wohl zwischen 1381 und 1387 in die Hanse aufgenommen, gleichzeitig mit →Krakau. B. war in der Folge viermal (1430, 1441, 1447 und 1456) auf Hansetagen vertreten. Weitere Informationen über die hansische Diplomatie, die politische Lage oder Gefahren für den Handel erhielt die Stadt direkt von den Hansetagen, von Thorn, Danzig oder →Frankfurt a. O. Zu Konflikten kam es u.a. seit den 1420er Jahren um die Renten Thorner und Danziger Bürger in B. Spätestens ab den 1450er Jahren waren die B.er in Antwerpen präsent, doch forderte der Hansetag von 1466 von B., den dortigen Jahrmarkt nicht mehr aufzusuchen. Als dies unterblieb, wurde den B.ern vorgeworfen, gegen hansisches Recht zu verstoßen. Die Stadt erklärte daraufhin 1474 ihren Verzicht auf die Teilhabe an den hansischen Privilegien, also faktisch den Austritt, auch wenn die Hanse B. noch bis 1518 in den Mitgliedslisten führte.
Literatur: G. Myśliwski, Breslau und die Hanse, in: Am Rande der Hanse, hg. K. Krüger, A. Ranft, S. Selzer, 2012, 49-70; W.-H. Deus, Art. Breslau, in: Handbuch der historischen Stätten. Schlesien, hg. H. Weczerka, 1977, S. 38-54.
Die ältesten → Stadtbücher enthalten vielfach Privilegien, Grundstücks- und Rentengeschäfte, Zinsverzeichnisse und Anderes, selten aber Korrespondenz. Erst im Zuge der Differenzierung der... mehr
Die ältesten → Stadtbücher enthalten vielfach Privilegien, Grundstücks- und Rentengeschäfte, Zinsverzeichnisse und Anderes, selten aber Korrespondenz. Erst im Zuge der Differenzierung der Stadtbücher begann man, auch den ausgehenden (und gelegentlich den eingehenden) Briefverkehr in eigenen Büchern (Brief- oder Missivbüchern …) zu sammeln. Dabei ist von Vorstufen auszugehen, Grundlage waren wohl Abschriften von Konzepten oder Originalen, die man auf lose Lagen Papier eintrug, bevor man sie in Hefte oder Bücher band. Einige der Bindungen dürften auch späteren Ursprungs sein. Eigene B. entstanden seit dem späteren 14. Jh. Die erhaltenen älteren B. in Köln setzen (mit einigen Lücken) 1367 ein, noch zusammen mit Urkunden; in Mühlhausen beginnen die „Kopialbücher“ mit Briefen des Rats 1382. In Danzig sind B. für die Jahre seit 1420 überliefert, in Erfurt seit 1427 bzw. 1472 (nach Empfängern differenziert). In Lübeck verzeichnet ein Inventar von 1560 Briefe ab 1473, in Tallinn finden sich erste B., noch mit Lücken, ab 1481. Das Briefformular wurde für die Einträge etwas verkürzt.
Quellen: Regesten aus zwei Missivbüchern des XVI. Jahrhunderts im Revaler Stadtarchiv, hrsg. G. von Hansen, 1895.
Quellenverlinkung: https://www.stadtbuecher.de/
Literatur: Verwaltung und Schriftlichkeit in den Hansestädten, hrsg. J. Sarnowsky, 2006; P. Hesse, M. Rothmann, Zwischen Diplomatik und Diplomatie. … Die Kölner Briefbücher von 1418 bis 1424, Geschichte in Köln, 52, 2005, 69-88; P. Kuhlbrodt, Die Missivenbücher des Rates der Städte Erfurt und Mühlhausen, Beiträge zur Geschichte aus Stadt und Kreis Nordhausen, 2005, 98-103; G. Günther, Das Briefregister des Mühlhauser Rates von 1521-1523, Mühlhäu-ser Beiträge zur Geschichte und Kulturgeschichte 4, 1981, 3-17.
Stadt auf der Insel Voorn, mit Zugang zum Rhein und der Nordsee. B. war im Mittelalter fünftgrößte Stadt der Grafschaft Holland. 1350 erhielt es ein Privileg des schwedischen Königs in schwedischen... mehr
Stadt auf der Insel Voorn, mit Zugang zum Rhein und der Nordsee. B. war im Mittelalter fünftgrößte Stadt der Grafschaft Holland. 1350 erhielt es ein Privileg des schwedischen Königs in schwedischen Gewässern fischen zu dürfen. 1367 war B. Teilnehmer des Hansetages und der "Kölner Konföderation". Die Stadt wurde zum Zentrum der holländischen Fischerei auf Nord- und Ostsee. In B. wurde vor allem Hering gesalzen und verpackt. Zudem erreichte der Handel mit Hering bis in den Ostseeraum einen Höhepunkt im späten 14. und frühen 15. Jh.
Literatur: D. Seifert, Der Hollandhandel und seine Träger im 14. und 15. Jahrhundert, in: HGbll 113 (1995), 71–91; ders., Kompagnons und Konkurrenten, Holland und die Hanse im späten Mittelalter, 1997.
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B. sind eine verstärkt nach dem letzten Jahrzehnt des 14. Jh. entstandene Bewegung laikaler Frömmigkeit. Sie verbanden Aspekte der Jenseitssicherung, z.B. durch Gebet, Toten- und Armenfürsorge, des... mehr
B. sind eine verstärkt nach dem letzten Jahrzehnt des 14. Jh. entstandene Bewegung laikaler Frömmigkeit. Sie verbanden Aspekte der Jenseitssicherung, z.B. durch Gebet, Toten- und Armenfürsorge, des sacrum commercium (Othenin-Girard) sowie des diesseitigen Machtausgleiches miteinander. Zudem dienten sie als Heiratsmarkt, für die politische Kommunikation und den Informationsaustausch. B. verbanden den Kult eines Heiligen mit dem Totengedenken sowie diesseitigen Feiern, den Kosten. Wegen ihres Heiligenkultes wurden B. mit der Reformation aufgelöst oder zu nichtreligiösen Einrichtungen umgeformt. In Hansestädten existierten bis zu 100 B. gleichzeitig und hatten wesentlichen Einfluss auf den städtischen Festkalender.
Literatur: C. Jahnke, Lübeck’s Confraternities, in: A companion to the medieval Lübeck, hrsg. C. Jahnke, 2019, 372-397; M. Escher-Apsner, Mittelalterliche Bruderschaften in europäischen Städten, 2009; G. Brandes, Die geistlichen Brüderschaften in Hamburg, Zeitschrift des Vereins für Hamburgische Geschichte, I, 34 (1934), 75-176; II, 35 (1936), 57-98; III, 36 (1937), 65-110.
B. lag in der Grafschaft Flandern, die seit 1384 zum Herzogtum Burgund gehörte (Burgundische Niederlande). Flandern entwickelte sich im Späten Mittelalter zu einer prosperierenden... mehr
B. lag in der Grafschaft Flandern, die seit 1384 zum Herzogtum Burgund gehörte (Burgundische Niederlande). Flandern entwickelte sich im Späten Mittelalter zu einer prosperierenden Wirtschaftsregion, als im 13. Jh. die Tuchindustrie aus der Picardie und dem Artois nach Flandern wanderte. B. diente schon seit dem 13. Jh. als Messeplatz. Nach dem Niedergang der Champagnemessen an der Wende zum 14. Jh. stieg B. zum wichtigsten Handelsknotenpunkt in Nordwesteuropa auf. Um das Jahr 1300 zählte B. schon ca. 40.000 Einwohner. Hier fand ein permanenter Markt statt, Kaufleute mussten sich also nicht nach den Messezeiten richten.
Außerdem lag B. günstig; die Stadt konnte über Straßen, Flüsse und das Meer erreicht werden. Hansekaufleute kamen etwa über die flämische Straße von Hamburg, verschiedene Straßen- und Flussverbindungen von Köln oder über See nach B. Mit der Nordsee war B. über den Zwin verbunden: Schiffe landeten an den Häfen in Sluis oder Damme an und verluden dort ihre Waren auf kleinere Schiffe, die über den Zwin bis B. fahren konnten. Über Kanäle konnten die Schiffe direkt den Kran (belegt seit 1292) oder die Wasserhalle (eine Tuchhalle, 1294 fertiggestellt) erreichen und dort gelöscht werden.
Die gute Infrastruktur und die flämische Tuchindustrie lockten Kaufleute aus ganz Europa nach B., das deshalb als „Stapel der Christenheit“ bezeichnet wurde. Wie viele Kaufleute B. frequentierten, lässt sich schwer schätzen. Murray geht von ca. 40-50 fest in residierenden Hansekaufleuten aus, die allerdings zu den saisonalen Hochzeiten des Handels um einige hundert mehr ergänzt wurden, die nur kurz nach B. kamen. Auf jeden Fall wurde eine kritische Masse an Kaufleuten erreicht, die B. zum attraktiven Ziel für weitere Kaufleute werden ließ: Wer nach B. reiste, konnte verhältnismäßig sicher sein, hier Abnehmer für seine Waren zu finden und für den Erlös selbst Waren kaufen zu können. Die Hansekaufleute trafen in B. auf Kaufleute aus dem Mittelmeerraum und aus England (die so genannten merchant adventurers). Sie brachten Pelze, Getreide, Wachs, Holz und Eisen und kauften flämische Tuche, Gewürze aus Italien, Wolle aus England, Wein aus Frankreich, Südfrüchte aus Spanien.
Waren wurden oft nicht bar bezahlt. Wechsler und Hosteliers führten Buch über die wechselseitigen Forderungen der Kaufleute aneinander, so dass nur noch der Restbetrag bezahlt werden musste. Daraus entstand eine Infrastruktur für das Kreditwesen, die B. zum wichtigen Finanzmarkt machte, auf dem der Zahlungsverkehr für ganz Nordeuropa abgewickelt wurde. In B. entstand auch die erste Börse: Die Börse bezeichnete in B. einen Platz, an dem früher das Gasthaus der Familie van der Beurze gestanden hatte und an dem die Konsularhäuser der norditalienischen Handelsstädte lagen (Genua, Venedig, Florenz). Hier trafen sich die Kaufleute, um Geschäfte abzuschließen und Informationen auszutauschen.
Das Kontor in B. gilt als das größte der Hansekontore. Die Hansekaufleute besaßen hier kein eigenes Haus, sondern hielten ihre Versammlungen im Refektorium des Karmeliterklosters ab. Die Kaufleute wohnten im Sint-Jans- und im Carmerszesten-Viertel in Herbergen, in denen sie auch ihre Waren lagerten. Ihre Wirte fungierten oft als Makler, handelten bei Abwesenheit ihrer Stammgäste in deren Namen und hafteten für ihre Schulden. Laut Statut von 1347 teilten sich die Angehörigen des Kontors in ein lübisch-sächsisches, ein westfälisch-preußisches und ein gotländisch-livländisches Drittel, das je zwei Älterleute (ab 1486 nur noch einen) stellte. Die Hansekaufleute entrichteten an das Kontor eine Abgabe auf ihre Einnahmen in B. (Schoss). Das Kontor wurde 1252 und 1309 mit wichtigen Privilegien ausgestattet, die 1282, 1360, 1392 und 1457 bestätigt wurden. Den Privilegienerneuerungen ging immer eine Verlegung des Kontors voraus (1280-82 und 1307-09 nach Aardenburg, 1358-60 und 1388-92 nach Dordrecht und 1451-57 nach Deventer und Utrecht). Damit übten die Hansekaufleute mit abnehmendem Erfolg Druck auf die Stadtherren aus (die Stadt B. und den Grafen von Flandern, seit 1384 den Herzog von Burgund). Die Privilegien sicherten die Hansekaufleute zum Beispiel vor Kollektivhaftung für die Schulden anderer, schrieben Rahmenbedingungen für Verträge mit Wirten und Wechslern vor, erlaubten ihnen, ihre Waren an Feiertagen zu löschen und vieles mehr.
Im späten 15. Jh. lief der Handel in Nordwesteuropa mehr und mehr über Antwerpen statt über Brügge. In der Stadt an der Schelde lag der Wollstapel der englischen Kaufleute. Als im Jahre 1501 der portugiesische König den Stapel für seine Kolonialwaren ebenfalls in Antwerpen errichtete, war B.s Zeit als Handelsknotenpunkt abgelaufen. Auch die Hansekaufleute handelten nun bevorzugt über Antwerpen. Das Kontor befand sich über Jahrzehnte in einer Zwitterstellung: Offiziell lag es in B., die Kaufleute hielten sich aber in Antwerpen auf. Deshalb verwendeten die Älterleute häufig die Bezeichnung „gemeiner Kaufmann in B., zur Zeit in Antwerpen“. Im Jahr 1546 wurde das Kontor vollständig nach Antwerpen verlegt.
Literatur: J. M. Murray, Bruges, Cradle of Capitalism, 1280-1390, 2005; J. M. Murray, Of Nodes and Networks: Bruges and the Infrastructure of Trade in Fourteenth-Century Europe, in: International Trade in the Low Countries (14th-16th Centuries). Merchants, Organisation, Infrastructure, hg. P. Stabel u.a., 2000, 1-14; A. Greve, Hansische Kaufleute, Hosteliers und Herbergen im Brügge des 14. und 15. Jahrhunderts, 2011; R. Rößner, Hansische Memoria in Brügge, in: Hansekaufleute in Brügge, 4, hg. N. Jörn u.a., 2000, 85-96; W. P. Blockmans, Handelstechniken in Flandern und Brabant im Vergleich mit denjenigen der Hanse, 14.-15. Jh., in: Brügge-Colloquium des Hansischen Geschichtsvereins, hg. K. Friedland, 1990, 25-32; V. Henn, Über die Anfänge des Brügger Hansekontors, in: HGbll 107 (1989), 43-66; S. Jenks, Transaktionskostentheorie und die mittelalterliche Hanse, in: HGbll 123 (2005), 31–42; U. Kypta, Von Brügge nach Antwerpen. Institutionen statt Organisationen, in: Hansischer Handel im Strukturwandel vom 15. zum 16. Jahrhundert, hg. R. Hammel-Kiesow u.a., 2016, 161-181.
(geb. 06.10.1862 in Lübeck, gest. 08.11.1945 ebd.). Nach einem Geschichtsstudium an der Universität Marburg und Promotion übernahm er Vorarbeiten für den 4. Band des HUB.s (1893). Als Schriftführer... mehr
(geb. 06.10.1862 in Lübeck, gest. 08.11.1945 ebd.). Nach einem Geschichtsstudium an der Universität Marburg und Promotion übernahm er Vorarbeiten für den 4. Band des HUB.s (1893). Als Schriftführer der Lübecker Bürgerschaft seit 1894 blieb ihm Zeit zu umfangreicher lübeckischer und hansischer Geschichtsforschung, u.a. zur Edition der Ratschronik sowie des Chronicon Slavicum, der Chronistik der Lübecker Bergenfahrer, Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte. Hervorzuheben ist sein Werk über die Hansischen Handelsstraßen, 1962-1968 von Hugo Weczerka für die Veröffentlichung bearbeitet.
Literatur: A. Bruns, Art. B. F., in: Biographisches Lexikon für Schleswig-Holstein und Lübeck 13, 2011, 90-92.
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Das lübische B. beruhte, wie im Mittelalter gemeinhin üblich, ursprünglich auf erbrechtlich gebundenem städtischem Grundbesitz (vri torfachtig egen binnen der muren). Das Stadtrecht... mehr
Das lübische B. beruhte, wie im Mittelalter gemeinhin üblich, ursprünglich auf erbrechtlich gebundenem städtischem Grundbesitz (vri torfachtig egen binnen der muren). Das Stadtrecht trennte scharf zwischen Bürgern und Fremden, wobei Bürger anderer Hansestädte jedoch stets als Gäste galten. Die seit 1340 immer wieder überlieferte Vorschrift, Wirte sollten darauf sehen, wen sie beherbergten, galt für sie mithin nicht. Ratsfähig aber war nur der beseten borger (Bürger mit Grundbesitz), der in vielen Dingen auch allein zeugnisfähig war. Der Erwerb des B. stand allerdings auch Personen offen, die kein torfacht egen – dessen Veräußerung an Nichtbürger grundsätzlich verboten war – besaßen. Jeder, der mit Frau und Kind in die Stadt gezogen kam, länger als drei Monate sich darin aufhielt und seinen Lebensunterhalt – gleich ob als Kaufmann oder Handwerker – selbst bestritt, konnte – ebenso wie seine mündigen Kinder – das B. erwerben. Über die Aufnahme entschied der Rat. Das lübische Recht schloss keine Bevölkerungs- oder Berufsgruppe vom Erwerb des B. generell aus. Die Neubürgerlisten weisen neben Kaufleuten und Krämern nahezu sämtliche Handwerke, dazu auch Frauen, Gesellen und Knechte auf. Ferner konnten Ritter, Kleriker, Wenden und Juden zur Einbürgerung zugelassen werden, nicht hingegen fahrendes Volk, Verfestete, flüchtig gewordene und proskribierte Schuldner, Stadtverwiesene oder Unehrliche. Rechtlich entscheidender Vorgang beim Erwerb des B. war der Bürgereid. Auf ihm basierten – in den lübischen Städten wie auch anderswo – die Pflichten des Bürgers, durch ihn trat er der städtischen Eidgenossenschaft bei und unterwarf sich lübischem Recht und Gericht. Dessen wichtigste Gebote und Bürgerpflichten ergaben sich aus den jährlich mehrmals öffentlich verlesenen Burspraken. Man sollte etwa Schoß (Abgaben) und Wacht leisten, Harnisch und Waffen in Ordnung halten, die Nachtruhe beachten, kein unbegründetes Gerüfte erheben, Feuer und Licht gut verwahren, vor der eigenen Türe kehren, rechtes Maß und Gewicht gebrauchen, Bestimmungen über den Gästehandel einhalten, sich am lübischen Recht Genüge sein lassen. Das B. konnte freiwillig aufgegeben wie auch entzogen werden (Stadtverweisung als Gnadenstrafe). Neben den Bürgern gab es ständige Stadtbewohner ohne B., vor allem in der unteren und ärmeren Schicht. Diese „Einwohner“ hatten eine den Bürgern gegenüber minderwertige Rechtsstellung, galten aber nicht als „Fremde“. Sie standen somit unter dem Stadtrecht und genossen auch den Schutz der Stadt.
Literatur: W. Ebel, Lübisches Recht, 1971; A. Graßmann, Vom Lübecker Bürger, Der Wagen 1993/94, 7-21.
In der Hanseforschung dient „B.“ als Kurzbezeichnung für die burgundischen Niederlande, die ab dem späten 14. Jh. von den Herzögen von B., einer Nebenlinie der seit 1328 regierenden in Frankreich... mehr
In der Hanseforschung dient „B.“ als Kurzbezeichnung für die burgundischen Niederlande, die ab dem späten 14. Jh. von den Herzögen von B., einer Nebenlinie der seit 1328 regierenden in Frankreich regierenden Valois, in einer Hand vereinigt wurden. Die wechselvolle Vorgeschichte des im Osten Frankreichs gelegenen Herzogtums B. sowie der im Westen des Reichs gelegenen Freigrafschaft B. (frz. Franche-Comté) werden im Allgemeinen ausgeklammert. Ausgangspunkt für die burgundischen Niederlande war die Vereinigung des Herzogtums Burgund und der Grafschaft Flandern in der Hand Herzog Philipps des Kühnen, der 1384 seinem Schwiegervater in Flandern nachfolgte. Politisches Hauptaktionsfeld Philipps des Kühnen blieb wie bei seinem Sohn Johann ohne Furcht (1404-1419) der französische Königshof mit Paris als bedeutendster Stadt, wo beide im Konflikt gegen die Armagnakken gebunden waren. Einen Bruch stellte die Ermordung Johann ohne Furchts durch den französischen Thronfolger Karl 1419 dar, die zum Bündnis Philipps des Guten (reg. 1419-1467) mit dem König von England führte. In einem mehrjährigen Kampf bis 1433 schaltete Philipp der Gute die Erbin der niederländischen Wittelsbacher in Holland, Seeland und Hennegau aus und konnte so die Nachbarterritorien um Flandern erwerben. Hinzu kam 1424 der Kauf der Grafschaft Namur und 1427-1430 die Durchsetzung der Erbfolge im Herzogtum Brabant. 1443/44 kam noch das Herzogtum Luxemburg hinzu. Kulturell prägend war der Hof der für west- und mitteleuropäische Verhältnisse extrem reichen Herzöge, der seit etwa 1420 zumeist in Flandern, Brabant und Hennegau verblieb, wo es enge Beziehungen zu den städtisch-adligen Führungsschichten gab. Erweitert wurde der Herrschaftskomplex unter Philipps Sohn Karl dem Kühnen (1467-1477) um das Fürstbistum Lüttich 1467/68 und das Herzogtum Geldern 1473. Unter der gemeinsamen Regierung von Karls Tochter Maria (1477-1482) und deren Mann Maximilian von Habsburg ging das eigentliche Herzogtum Burgund an Frankreich verloren, die Einheit der Territorien konnte jedoch mit Hilfe der Generalstände (der länderübergreifenden Stände-versammlung) gewahrt bleiben. Einen Einschnitt markierten die Jahre 1482-1492, als es zu einem heftigen Streit zwischen Maximilian und den Ständen Flanderns kam. Erst mit dem abzusehenden Regierungsantritt Philipps des Schönen (1493/94-1506) beruhigte sich die Lage, selbst die großen flämischen Städte wie Gent, Brügge und Ypern verblieben formal als Landstädte unter der Landesherrschaft. Für die burgundische Kultur und Tradition ist bezeichnend, dass Philipp der Schöne eine selbständige Niederlande-Politik im Gegensatz zu seinem Vater führte. Die Sonderstellung der Niederlande im Reichsverband wurde weiter verstärkt. Die Bezeichnung „Burgund“ stellt eine Verkürzung dar, die sich allein dadurch erklärt, dass die regierenden Herzöge im täglichen Leben nur mit ihrem höchsten Titel, dem des Herzogs von B., benannt wurden, so beispielsweise in der Korrespondenz des Brügger Hanse-kontors. In dieser Kurzform ging der Ausdruck „B.“ in die politischen Raumbezeichnungen ein, die im Rahmen der Reichsreform im späten 15. und frühen 16. Jh. benutzt wurden. Erweitert wurden die trotz der Habsburgerherrschaft immer noch als burgundisch be-zeichneten Niederlande 1528 um das Herzogtum Geldern, das sich nach dem Tod Karls Kühnen 1477 verselbständigt hatte, und die Lösung Flanderns aus der französischen Lehnsherr-schaft im sog. Damenfrieden von Cambrai 1529. Gefördert wurde die Lösung aus dem Reich durch die calvinistische Reformation ab den 1530er Jahren. Der Versuch, sie zu unterdrücken, zeitigte scharfe Gegenreaktionen, wie über-haupt die militärischen Maßnahmen Philipps II. in den 80jährigen Unabhängigkeitskrieg gegen die Oberherrschaft der spanischen Habsburger führten. Der Westfälische Friede 1648 legte die Lösung der nördlichen Niederlande (Holland, Seeland, Friesland, Geldern, Utrecht, Teile Brabants) aus dem Reich fest. Die südlichen Niederlande bildeten hinfort die Spanischen, ab 1714 Österreichischen Niederlande. Bedeutsam für die Hansegeschichte ist der Umstand, dass sich Brügge im Laufe des 14. Jh. zum wichtigsten innereuropäischen Markt entwickelte, was ab 1384 auch von den Valois-Herzögen durchgehend gestützt wurde. Bereits Philipp der Kühne suchte die finanzielle Unterstützung der italienischen Finanziers, vor allem der Rapondi-Familie, für Karl den Kühnen ist auf Tommaso Portinari zu verweisen. Zudem verlängerten die Herzöge die Privilegien der fremden Kaufleutegruppen in Brügge, u.a. die der Hansekaufleute. In der zweiten Hälfte des 14. Jh. entstand in einigen holländischen Städten, vor allem in Leiden und in Den Haag, eine umfangreiche Textilproduktion, deren Tuche auch im Hanseraum weiten Absatz fanden. U.a. durch die politische Krise der Jahre 1482-1492 löste Antwerpen Brügge ab und sollte im 16. Jh. zum führenden Markt für den innereuropäischen Fernhandel werden, ehe Amsterdam ab etwa 1575 zu einem solchen aufstieg.
Literatur: W. Blockmans, Metropolen aan de Nordzee 1100-1600, 2010; R. Stein, De Hertog en zijn Staten. De eenwording van de Bourgondische Nederlanden, ca. 1380-ca. 1480, 2014; La cour de Bourgogne et l'Europe. Le rayonnement et les limites d'un modèle culturel, hrsg. W. Paravicini, T. Hiltmann, F. Viltart, 2013; W. Prevenier, W. Blockmans, Die Burgundischen Niederlande, 1986.
B. (auch Eddach, Echteding) bezeichnet in den norddeutschen Städten zum einen eine regelmäßig oder gesondert einberufene Bürgerversammlung, zum anderen die dort verkündeten und... mehr
B. (auch Eddach, Echteding) bezeichnet in den norddeutschen Städten zum einen eine regelmäßig oder gesondert einberufene Bürgerversammlung, zum anderen die dort verkündeten und beschlossenen Rechtssätze. In Hamburg erstmals 1270 belegt, wurden die B.n dort und in Lübeck seit den 1340er Jahren regelmäßig aufgezeichnet. Ein Teil ergänzte das Stadt- und Willkürrecht. Andere hatten nur zeitlich begrenzte Gültigkeit, wurden oft wiederholt und nicht immer schriftlich festgehalten. Die im Laufe der Zeit umfangreicheren und daher nicht immer vollständig verlesenen B.n behandeln verschiedenste Bereiche städtischen Zusammenlebens, von polizeilichen Verordnungen über Wirtschaft, Hafen und Schifffahrt bis zur Stellung und Löhnen von Dienstboten und anderem Personal. Im Übergang zur Frühen Neuzeit finden sich zunehmend Versuche zur "Sozialreglementierung" durch Luxus-, Kleider- und Feierordnungen. Auch die Beschlüsse der Hansetage erhielten erst durch die Verkündigung auf den städtischen B.n Rechtskraft.
Quellen: Hamburgische Burspraken 1346 bis 1594, 2 Bde., bearb. J. Bolland, 1960.
Literatur: A. Cordes, Art. Bursprake, in: HRG 2. Aufl., 1 (2007), 786-87.
Als B. (von mnd. buten = außerhalb) wurden Kaufleute, aber auch Städte bezeichnet, die nicht zur Hanse gehörten und die bzw. deren Kaufleute deshalb vom Mitgenuss der hansischen... mehr
Als B. (von mnd. buten = außerhalb) wurden Kaufleute, aber auch Städte bezeichnet, die nicht zur Hanse gehörten und die bzw. deren Kaufleute deshalb vom Mitgenuss der hansischen Privilegien im Ausland ausgeschlossen waren. Spätestens seit Beginn des 15. Jh. wurden auf den Hansetagen immer wieder Beschlüsse gefasst resp. erneuert, die es den hansischen Kaufleuten aus Konkurrenzgründen verboten, mit B. Handelsgesellschaften (selschop noch kumpanie) einzugehen oder gemeinsam mit ihnen Schiffsparten zu erwerben
Quellen: HR I, 1, 556 § 70; HR I, 5, 225 § 8; HR II, 1, 321 §§ 14-16; HR III, 3, 288 §§ 62, 63; Kölner Inv., 1, S. 378; u. ö.
Literatur: R. Hammel-Kiesow, Die Hanse, 5. Aufl. 2014, 92f.
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