Der Hansische Geschichtsverein stellt schrittweise die Artikel des in Vorbereitung befindlichen HanseLexikons zur freien Ansicht auf die Homepage. Eine gedruckte Ausgabe ist nach Abschluss geplant.
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Buchstabe E
E. (geb. 07.06.1908 Garsuche, Schlesien, gest. 22.06.1980 Göttingen) studierte 1927-31 Recht- und Geschichtswissenschaften und Philologie in Königsberg, Heidelberg und Bonn, promovierte 1934 bei... mehr
E. (geb. 07.06.1908 Garsuche, Schlesien, gest. 22.06.1980 Göttingen) studierte 1927-31 Recht- und Geschichtswissenschaften und Philologie in Königsberg, Heidelberg und Bonn, promovierte 1934 bei Adolf Zycha in Bonn und wurde 1935/36 dort habilitiert. Er war von 1939 bis 1945 und dann wieder ab 1954 Ordinarius für Deutsche Rechtsgeschichte in Göttingen. E. war politisch tief in den Nationalsozialismus verstrickt und trotzdem einer der originellsten Denker seines Fachs in den 1950er und 60er Jahren. E. hat das Grundverständnis für wichtige Institute des mittelalterlichen Rechts (Eid, Urteil, Verwillkürung, Bursprache) nachhaltig geprägt und war der beste Kenner des lübischen Rechts seiner Generation. Bis heute unersetzt sind seine Edition der Lübecker Ratsurteile (1955–1967) und auch des Revaler Ratsurteilsbuchs (1952).
Quellen: Lübecker Ratsurteile, 4 Bde., hrsg. W. Ebel, 1955–1967; Lübisches Recht, 1. [und einziger] Bd., hrsg. W. Ebel, 1971; W. Ebel, Probleme der deutschen Rechtsgeschichte, 1978 [Aufsätze 1936–1975].
Literatur: G. Landwehr, In memoriam. Wilhelm Ebel †, Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germanistische Abteilung 98 (1981), 467–477; Tobias Kämpf: Das Revaler Ratsurteilsbuch. Grundsätze und Regeln des Prozessverfahrens in der frühneuzeitlichen Hansestadt, 2013; C. Groth, Hanse und Recht. Eine Forschungsgeschichte, 2016, Teile E und F; ders., Die Lübecker Ratsurteile. W. Ebel und eine wissenschaftliche Geschäftsführung „ohne Auftrag“?, in: HGbll 135 (2017, ersch. 2018).
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Das Holz der Eibe wurde vor allem für die Herstellung von Bögen verwendet und stammte zunächst bevorzugt aus dem Karpatenraum. Es wurde über Danzig speziell nach England und in die Niederlande... mehr
Das Holz der Eibe wurde vor allem für die Herstellung von Bögen verwendet und stammte zunächst bevorzugt aus dem Karpatenraum. Es wurde über Danzig speziell nach England und in die Niederlande verschifft. Danziger Kaufleute erwarben im 15. Jh. auch im westlichen Kleinpolen E. und leisteten hierauf teils beträchtliche Vorschüsse. Seit dem 15. und besonders im 16. Jh. wurde das Holz in großem Umfang in den bayerisch-österreichischen Reichsteilen geschlagen und gelangte durch mit Monopolen ausgestattete Kaufleute und Gesellschaften wie die Nürnberger Fürer und Stockhamer nach Norden, wohl z.T. über Zwischenhändler. In Köln fungierte die Familie von Mülheim von den 40er bis zu den 80er Jahren des 16. Jh.s als Abnehmerin und Exporteurin von Bogenholz nach England.
Literatur: R. B. Hilf, Die Eibenholzmonopole des 16. Jhs., VSWG 18, 1925, 183-91; C. Schnurmann, Kommerz und Klüngel. Der Englandhandel Kölner Kaufleute im 16. Jh., 1991; R. Holbach, Frühformen von Verlag und Großbetrieb in der gewerblichen Produktion (13.-16. Jh.), 1994, 501-04.
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(poln. Elbląg) wurde 1237 durch den Deutschen Orden und die Lübecker Kaufleute am rechten Ufer des gleichnamigen Flusses gegründet, der ins nahgelegene Frische Haff einmündete. Im Gründungsprivileg... mehr
(poln. Elbląg) wurde 1237 durch den Deutschen Orden und die Lübecker Kaufleute am rechten Ufer des gleichnamigen Flusses gegründet, der ins nahgelegene Frische Haff einmündete. Im Gründungsprivileg (1246) verlieh der Hochmeister der Stadt das Lübische Recht. Etwa 1335/37 legte der Deutsche Orden auf dem Gelände der Burgfreiheit eine Neustadt an, die im Jahre 1478 an die Altstadt angegliedert wurde. Am Anfang des 15. Jh. dürften beide Städte etwa 9500 Einwohner gehabt haben. E. verfügte durch das Frische Haff über den Zugang zu den Ostseerouten und durch das Nogat-Weichsel-Delta und Landstraßen zum preußischen und polnischen Hinterland. Bis Anfang des 14. Jh. war E. der bedeutendste Hafen des Ordenslandes. Im 14. Jh. reichten die unmittelbare Handelskontakte der E.er Kaufleute nach Norwegen, England und Flandern. In der E.er Ausfuhr nach Westen waren Waldprodukte und Pelzwerk von größter Bedeutung. Seit den 90er Jahren des 14. Jh. setzte eine Krise im E.er Hansehandel ein, die man vergebens durch die Einführung (1393, 1402) des Stapelrechtes für Getreide und Waldprodukte zu bremsen versuchte. Im 14. Jh. vertrat E. die preußischen Städte am häufigsten auf den Hansetagen. Seine Ratssendeboten nahmen in den Jahren 1356-1410 an 34 Hansetagen und an 26 hansischen Verhandlungen teil. In den nächsten Jahrzehnten zog sich der E.er Rat von den hansischen Angelegenheiten allmählich zurück. Im Jahre 1412 verzichtete E. auf die Stelle des Vogtes auf der preußischen Vitte in Schonen. Seine Vertreter nahmen in den Jahren 1411-1454 an 13 hansischen Versammlungen teil.
Literatur: E. Carstenn, Die Geschichte der Hansestadt Elbing, 1913; Historia Elbląga, t. 1 (do 1466) [Geschichte Elbings], 1993.
Über die Frühgeschichte der an der Zuiderzee gelegenen Stadt ist wenig bekannt. In einem Schreiben an Lübeck aus dem Jahre 1332 verweist sie darauf, dass sie einst „Doornspijk“ (heute ein kleiner... mehr
Über die Frühgeschichte der an der Zuiderzee gelegenen Stadt ist wenig bekannt. In einem Schreiben an Lübeck aus dem Jahre 1332 verweist sie darauf, dass sie einst „Doornspijk“ (heute ein kleiner Ort sw. E.) geheißen habe. Vermutlich in der Regierungszeit Ottos II. von Geldern (1220-1271) erhielt E. Stadtrechte. Um die Mitte des 13. Jhs. sind Handelsbeziehungen nach Flandern und Holland bezeugt. 1367 beteiligte sich E. am Kampf gegen Waldemar Atterdag und erhielt 1368 eine eigene Vitte in Schonen. Zwischen 1392 und 1396 wurde die Stadt wegen zunehmender Hochwassergefahr auf Veranlassung Gf. Wilhelms I. einige hundert Meter landeinwärts verlegt und nach Entwürfen des geldrischen Rentmeisters Aernt toe Boecop als viereckige, ummauerte Anlage planmäßig aufgebaut. Im Wirtschaftsleben der kleinen Stadt, die 1397 das Recht erhielt, zwei Jahrmärkte abzuhalten, spielten die Fischerei und der Getreidehandel die wichtigste Rolle, doch konnte sie sich im 15. Jh. gegen die zunehmende holländische Konkurrenz nicht behaupten. Als Hansestadt gehörte E. zum Kölner Drittel, ließ sich aber bei den Drittelstagen in der Regel, zumeist durch Arnheim vertreten. Gleichwohl gehörte auch E. noch in den 1580er Jahren zu den niederländischen Städten, die weiterhin bei der Hanse bleiben wollten.
Literatur: T. S. Jansma, Elburgs economisch verleden, in: Elburg afgesloten van open water, 1958, 1-10; D. van der Vlis, De steden aan de oostkust in de middeleeuwen, in: Het Hart van Nederland, steden en dorpen rond de Zuiderzee, hrsg. Ph. M. Bosscher u.a., 1973.
Am Beginn der Stadtwerdung steht möglicherweise eine Missionskirche des hl. Willibrord aus dem ausgehenden 7. Jh. Allerdings wirft die Frühgeschichte E.s noch viele Rätsel auf. 1233 erhielt die... mehr
Am Beginn der Stadtwerdung steht möglicherweise eine Missionskirche des hl. Willibrord aus dem ausgehenden 7. Jh. Allerdings wirft die Frühgeschichte E.s noch viele Rätsel auf. 1233 erhielt die seit dem 10. Jh. bezeugte Marktsiedlung das Zutphener Stadtrecht; 1355/1402 wurde die Stadt an die Grafen von Kleve verpfändet. Seit der Mitte des 12. Jhs. waren Kaufleute aus E. im Rheinhandel, später auf den Jahrmärkten in Zutphen und Deventer, in Holland und in Antwerpen tätig. Haupthandelsgüter waren Wein und Holz bzw. Salz und Fisch; überregionalen Absatz fanden darüber hinaus die Produkte des heimischen Tuchgewerbes. Als Hansestadt begegnet E. seit dem 15. Jh. Zwar war E. auf gesamthansischen Tagfahrten selten vertreten, gehörte aber zu den Hansestädten, die bei den Beratungen über die Tohopesaten 1430, 1447, 1450/51 und 1494 mit eigenen Beiträgen in den Matrikellisten veranschlagt wurden. Häufiger nahm E. seit der zweiten Hälfte des 15. und im 16. Jh. an den Kölner Drittelstagen teil, vor allem, als es um den Streit über die Erhöhung der Weinakzise in Brügge oder den Widerstand der klevischen und geldrischen Städte gegen die Kölner Stapelpolitik nach 1463 ging. Einige dieser Zusammenkünfte fanden in E. selbst statt.
Literatur: E. Ennen, Grundzüge des niederrheinländischen Städtewesens im Spätmittelalter (1350-1550), in: Soziale und wirtschaftliche Bindungen im Mittelalter am Niederrhein. hrsg. von E. Ennen, K. Flink, 1981, S. 55-94; K. Flink, Emmerich, Kleve, Wesel. Formen der städtischen und territorialen Entwicklung am Niederrhein II, 1995, S. 54-67; ders., Klevische Städteprivilegien (1241-1609), 1989, S. 140-52; U. Spengler-Reffgen, 775 Jahre Stadt Emmerich, in: Beiträge zur Stadtgeschichte im Jubiläumsjahr 2008, bearb. von W. Axmacher u. a., 2008, S. 3-18.
Ähnlich schwierig wie ihre Definition ist, das E. genau festzulegen. Zwar fand der letzte Hansetag im Juli 1669 in Lübeck statt, an dem noch neun der einst rund 100 Städte des Bundes teilnahmen,... mehr
Ähnlich schwierig wie ihre Definition ist, das E. genau festzulegen. Zwar fand der letzte Hansetag im Juli 1669 in Lübeck statt, an dem noch neun der einst rund 100 Städte des Bundes teilnahmen, aber schon seit 1629 waren Lübeck, Bremen und Hamburg mit der Wahrnehmung hansischer Interessen und der Verwaltung ihres Erbes in London, Antwerpen und Bergen beauftragt worden. Das Erstarken der Territorialstaaten seit dem 16. Jh., deren Eingriff sich die einstigen Hansestädte, soweit sie nicht Reichsstädte waren, hatten unterwerfen müssen, hatte wirtschaftliche und politische Veränderungen zur Folge, die ihnen das frühere Handelsmonopol entzogen. Verstärkt wurde dies durch Divergenzen und Konflikte unter den Mitgliedern, die lockere Organisation, das Fehlen einer Unterstützung durch einen starken Staat sowie das Auftreten holländischer Konkurrenz und Feindseligkeiten im Ostseeraum. Der Aufstieg von Mächten in Übersee, das Ausbleiben von Heringsschwärmen in der Ostsee und veraltete Buchführungsformen mögen mitgespielt haben, können aber – obwohl häufig wiederholt – nicht als monokausale Erklärungen für ein E. dienen. Deutete sich die zukünftige Konzentration auf Lübeck, Bremen und Hamburg auch 1630 durch den Abschluss eines wiederholt verlängerten Defensivbündnisses auf zehn Jahre an, so kam es aber gerade auf dem Westfälischen Friedenskongress 1648 (Art. XVII § 10 und 11) zur erstmaligen staatsrechtlichen Anerkennung der Hanse, und nicht nur wurden 1655 und 1716 Handelsverträge mit Frankreich von den drei Städten „nomine Hansae“ abgeschlossen, auch in die großen europäischen Friedensschlüsse zu Nimwegen 1678/79, Rijswijk 1697, Baden 1714 und Wien 1736 wurden die Hansestädte einbezogen. Selbstverständliche diplomatische Anerkennung zeigte sich 1684 und 1687 in der kaiserlichen Aufforderung, einen Hansetag zur Aufbringung von Türkenhilfe einzuberufen. Zu Anfang des 19. Jh. erfuhr der Hansegedanke eine Neubelebung, als die drei genannten Städte sich schon vor dem Ende des Alten Reiches zu einer Hanseatischen Gemeinschaft zusammengeschlossen hatten, um bei der Neuordnung Europas durch und nach Napoleon ihren Platz als „Inseln der Neutralität“ ideell zu verankern. Gemeinsames Handeln lag auch den Handels-, Schifffahrts- und Freundschaftsverträgen der drei Hansestädte mit europäischen und überseeischen Staaten während der ersten beiden Drittel des 19. Jh. zugrunde, in deren Gefolge Konsulate bis 1867 auf allen Kontinenten entstanden. Noch bis ins 19. Jh. trug der konsularische Vertreter in London den Titel Stalhofmeister, bis die drei Sachwalterinnen der Hanse 1853 den Stalhof und 1862 das Antwerpener Hansehaus verkauften. Der Hansegedanke lebte selbst bis in die Weimarer Republik in der gemeinsamen Vertretung der drei Städte beim Reich fort, obwohl er damals keine Ähnlichkeit mehr mit der Hanse des Mittelalters und der Frühen Neuzeit aufwies. Eher als von einem abrupten Untergang der Hanse ist von einem allmählichen Übergang, einem Aufgehen in der allgemeinen Entwicklung, auszugehen, das ihrer eigentümlichen Anpassungsfähigkeit zuzuschreiben ist. Die familiären und geschäftlichen Netzwerke ihrer Kaufleute blieben auch seit dem 17. Jh. bestehen, und gerade die kleinen Unternehmen fungierten weiterhin wirtschaftlich erfolgreich, wie neuere Forschungen zeigen. Die Hanse verdankte nicht nur ihr jahrhundertelanges Bestehen der Wendigkeit des Kaufmanns, der Notwendigkeit von Handelskommunikation und dem Bedürfnis nach ihren Waren, sondern ließ durch ihre Wandlungsfähigkeit ein Überleben in anderen Formen zu und begründete dadurch zugleich den guten Klang ihres Namens, der sich bis heute fortgesetzt hat und – abgesehen von dem beliebten, vielfach erstrebten Epitheton „Hansestadt“ – durch die Idee der sog. Hansetage der Neuzeit seit 1980 neubelebt worden ist.
Literatur: Niedergang oder Übergang? hrsg. A. Graßmann, 1998; Ausklang und Nachklang der Hanse im 19. und 20. Jh., hrsg. A. Graßmann, 2001; M.-L. Pelus-Kaplan, Mobility and Business Enterprise in the Hanseatic World, in: The Hanse in Medieval and Modern Europe, hrsg. J. Wubs-Mrozewicz, S. Jenks, 2013, 239-54; A. Wohlwill, Die Verbindung der Hansestädte und die hanseatischen Traditionen seit der Mitte des 16. Jh., HGbll. 27 (1899), 3-62.
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