Hanse­Lexikon
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Buchstabe L

Ladoga

L. (altnordisch Aldeigjuborg, seit 1703 Staraja Ladoga), gelegen am westlichen Ufer des Flusses Wolchow etwa 15 km oberhalb des Ladogasees, entstand im 8. Jh. als eine von den Skandinaviern... mehr

L. (altnordisch Aldeigjuborg, seit 1703 Staraja Ladoga), gelegen am westlichen Ufer des Flusses Wolchow etwa 15 km oberhalb des Ladogasees, entstand im 8. Jh. als eine von den Skandinaviern dominierte Siedlung. Im 12. Jh. wurden hier mehrere Steinbauten errichtet, im Jahre 1268 wird ein westlicher, wohl gotländischer Handelshof („Nikolaikirche“) in L. erwähnt. Seit dem 13. Jh. verlor L. seine frühere Bedeutung und diente vor allem als Grenzburg Novgorods.

Anti Selart 2020

Literatur: D. G. Chrustalev, O sisteme gotskich dvorov v Novgorodskoj zemle v XII-XIII vv., in: Novgorod i Novgorodskaja zemlja. Istorija i archeologija 18 (2004), 312-21.
Landtransport

Die Routen des Fernverkehrs waren im Spätmittelalter vom Handel geprägt, woraus sich erklärt, dass das Fernwegenetz auf die großen Märkte ausgerichtet war (→ Handelswege). Ein Großteil der... mehr

Die Routen des Fernverkehrs waren im Spätmittelalter vom Handel geprägt, woraus sich erklärt, dass das Fernwegenetz auf die großen Märkte ausgerichtet war (→ Handelswege). Ein Großteil der Hansestädte lag im Binnenland. Für sie war der Warentransport über Land oder per → Binnenschifffahrt von zentraler Bedeutung. Von Köln aus, welches mit dem Rhein immerhin über einen der bedeutendsten Wasserwege des Kontinents verfügte, wurden umfangreiche Warenmengen sogar in Richtung Antwerpen über Land transportiert, sowie über bedeutende Routen nach Nürnberg und Leipzig. Selbst in Seehäfen wie Lübeck im 15. Jh. und Hamburg im 17. Jh. deutet vieles darauf hin, dass der Landverkehr dem Seeverkehr im Volumen nahezu gleichwertig war. 

Die Charakteristika des L. im Hanseraum unterschieden sich nicht von denen im übrigen Heiligen Römischen Reich. Mit der Ausdehnung des europäischen Fernhandels im 12. Jh. konnte ein spezialisiertes Fuhrwesen entstehen. Besitzer von Fuhrwerken und Lasttieren verdingten sich durch Frachtvertrag zur Übernahme einer Transportleistung. 

Die Transportkapazität eines von Pferden gezogenen Vierradwagens lag im 15. Jh. bei rund 1100 kg. Die Tagesleistung lag je nach Wegeverhältnissen bei 30-50 km. Typische Ladungen waren Wein und Bier sowie Tuche und hochwertiges Stückgut. Fuhrleute trugen das Transportrisiko selbst und deckten es über den Transportpreis ab, der je nach Wert der transportierten Ware zwischen 5% und 15% des Warenwerts ausmachte. Ein Vergleich mit dem Seeverkehr ist vor dem Hintergrund der schlechten Quellenlage und volatiler Frachtraten nur schwer anzustellen und bleibt ungeklärt. Postan sieht geringere Raten im Vergleich zum L., während Voigt deutlich höhere annimmt. Insbesondere zu Messeterminen (Frankfurt, Leipzig) wurden große Konvois zusammengestellt. Konflikte über verspätete oder auf andere Art beeinträchtigte Lieferung kamen häufig vor. Anhand des Frachtbriefs, in welchem das Gut, Absender und Empfänger sowie gelegentlich auch Liefertermine und Verzugsklauseln genannt werden, konnten Kaufleute ihren Schaden im Fall unrechtmäßiger Beschlagnahme bspw. in Fehden vom Geleitsteller oder den Verantwortlichen selbst geltend machen.

Fuhrunternehmen, wie sie für den Alpenraum des Spätmittelalters bekannt sind, sind für Nordeuropa bisher nicht erforscht. Allerdings deuten die Quellen auf regelrechte „Fuhrleutedörfer“ hin, die keinesfalls nur im Umland der großen Städte zu suchen sind (z.B. Frammersbach im Spessart). Bezeichnungen wie „Hessenkarrenweg“, „lange Hessen“ u.a. lassen die Frequentierung durch mit genormter Spurweise ausgestattete hessische Wagen vermuten. Die bedeutende Rolle von Gasthöfen (Krügen) für den Fernverkehr ist hingegen bekannt. Nachgewiesen sind überdies Orte, in denen Vorspanndienste geleistet wurden (an Strecken mit großer Steigung). 

Die Hauptstraßen standen als viae publicae theoretisch unter königlichem Schutz. Dieses und damit zusammenhängende Regalien wie Zoll, Geleit und Stapel waren im Verlauf des 14. Jh. meist stillschweigend auf die Landesherren übergegangen. Sie verpfändeten ihrerseits solche Einnahmen nicht selten an lokale Herren und die Städte. Vor allem letztere waren an einer Sicherung ihrer Zuwege besonders interessiert und unterhielten Straßen, Brücken und Befestigungen im Umland. Die willkürliche Errichtung neuer Zollstellen durch lokale Herren („Raubritter“) wussten Fürsten und Städte hingegen meist zu unterbinden. 

Zu den Quellen für den Landtransport gehören Zollrechnungen, Wirtschaftsbücher, Geleitsrechnungen und Frachtverträge sowie Klagevorgänge bei Beschlagnahme oder Raub. Ferner materielle und Bildquellen sowie die Befunde der Altstraßenforschung.

Niels Petersen2022

Quellenverlinkung: https://www.viabundus.eu

Literatur: B. Holterman u.a., Viabundus Map of Premodern Transport and Mobility 2021, www.viabundus.eu; P. Moser, Art. Fracht, in: Lexikon des Mittelalters 4, 1989, Sp. 677-78; P. Moser, Mittel- und Nordwesteuropäischer Landtransport. Die Frammersbacher Fuhrleute und ihr Beitrag zur Transportgeschichte (15.-19. Jh.), 1990; M. Postan, The Trade of Medieval Europe. The North, in: Trade and Industry in the Middle Ages (The Cambridge Economic History of Europe 2), Hrsg. M. Postan u.a., 1987 (2. Auflage), 168-305; K.-O. Scherner, Art. Fracht, Frachtrecht, Handwörterbuch zu deutschen Rechtsgeschichte 1, 2. völlig überarb. und erw. Aufl. 2008, Sp. 1643-47; A. Serra, Art. Fuhrwesen, -gewerbe, Mittelalter, in: Lexikon des Mittelalters 4, 1989, Sp. 1012-14; M. Straube, Geleitwesen und Warenverkehr im thüringisch-sächsischen Raum zu Beginn der Frühen Neuzeit, 2014; F. Voigt, Verkehr, 2 Bde., Bd. 2,1, 1969.
Langenscheid

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Lappenberg, Johann Martin

L. (geb. 30.7.1794 in Hamburg, gest. 28.11.1865 ebd.) begann nach dem Akademischen Gymnasium in Edinburgh mit einem Medizinstudium, wechselte aber zur Geschichte. 1815 studierte er in Berlin Jura... mehr

L. (geb. 30.7.1794 in Hamburg, gest. 28.11.1865 ebd.) begann nach dem Akademischen Gymnasium in Edinburgh mit einem Medizinstudium, wechselte aber zur Geschichte. 1815 studierte er in Berlin Jura und wurde 1816 in Göttingen zum Doktor beider Rechte promoviert. Nach einiger Zeit als Anwalt und als Hamburger Resident in Preußen übernahm L. 1823 das Amt des Hamburger Stadtarchivars (im Rang eines Ratssekretärs), das er – neben politischen Aufgaben – bis zu seinem Ruhestand 1864 innehatte. Nach dem Tod von →Georg Friedrich Sartorius im August 1828 erhielt L. den Auftrag, die von diesem begonnene Neuauflage seines Werks zur Hansegeschichte zu vollenden, die 1830 erschien. Danach erhielt er den Auftrag, Material für ein Hamburgisches Urkundenbuch zu sammeln, was nach dem Verlust vieler Dokumente im Hamburger Stadtbrand neue Bedeutung gewann. 1842 erschien der 1. Band, Editionen der Stadt- und Schiffsrechte (1845), hamburgischer Chroniken in niederdeutscher Sprache (1861) sowie der Chronik des Adam Tratziger (1861) folgten. 1851 kehrte L. über ein Gutachten zum noch in hansischem Besitz befindlichen Londoner Stalhof zur Hanseforschung zurück und legte einen Band mit Urkunden zu diesem vor. Als eines der ersten Mitglieder der 1858 in München gegründeten „Commission für deutsche Geschichts- und Quellenforschung“ schlug L. eine Quellenreihe zu den Rezessen der Hanse vor. Alle „wirklich hansischen Documente“ sollten vollständig gedruckt werden. L. nahm bald darauf zusammen mit seinem Sekretär, dem 1862 nach Kiel berufenen Wilhelm Junghans, die Arbeit daran auf. Seine Augenkrankheit bereitete jedoch zunehmend Schwierigkeiten, und Junghans starb sehr jung 1865, noch vor L. Die Grundlegung der hansischen Quellenreihen ging danach auf den Hamburger →Karl Koppmann über.

Jürgen Sarnowsky2021

Quellen: G. F. Sartorius, Urkundliche Geschichte des Ursprungs der deutschen Hanse, hrsg. L., 2 Bde., 1830; Hamburgisches Urkundenbuch, 1, hrsg. L., 1842; ders., Urkundliche Geschichte des Hansischen Stahlhofes zu London, 1851.

Literatur: R. Postel, L. Ein Beitrag zur Geschichte der Geschichtswissenschaften im 19. Jh., 1972; ders., Grundlegungen und Anstöße für die Hanseforschung – L. und Kurd von Schlözer, in: HGBll. 114 (1996), 105-23; S. Schambach, L. und seine Zeit, 2014; C. Jahnke, Die Reliquien jener grossartigen Bewegung. „Die Recesse und andere Akten der Hansetage“ sowie das „Hansische Urkundenbuch“, in: HGBll 137 (2019), 1-42.
Lastadie

L. (franz. lastage), ursprünglich ein Platz, um Schiffsladungen zu lagern; die Bezeichnung ging auf die Schiffbauplätze in den Städten des Nord- und Ostseeraumes über. Diese befanden sich... mehr

L. (franz. lastage), ursprünglich ein Platz, um Schiffsladungen zu lagern; die Bezeichnung ging auf die Schiffbauplätze in den Städten des Nord- und Ostseeraumes über. Diese befanden sich an einem breiten Gewässer (Fluss/Meer) und verfügten über eine Schräge, mittelniederdeutsch hellinge. Auf L.n wurden seegehende, aber auch kleinere Fahrzeuge gebaut oder ausgebessert. Spätestens seit Ende des 16. Jh. waren die Hellingen mit einem hölzernen Slip ausgestattet, auf dem man die Fahrzeuge zu Wasser ließ oder an Land holte. Das belegen Beispiele aus den Niederlanden (Schiffsarchäologie). Nach Bildquellen sowie Stadtplänen zu urteilen, besaßen Schiffbauplätze keine oder nur teilweise eine Umzäunung. Ihre Zugänge wurden auch nicht, wie bei Kriegswerften, mithilfe verschließbarer und bewachter Tore gesichert. L.n konnten vom städtischen Weichbild durch Flussläufe getrennt sein beziehungsweise sich auf einer Insel vor der Stadt befinden. Man legte sie neben Wirtschaftsbereichen wie Häfen, Bauhöfen oder Speichern an. Darauf weisen auch archäologische Funde. Auf dem Schiffbaugelände errichtete Scheunen dienten als Lagerräume für Werkzeug, Holz und Baugerät. Die Areale waren Teil des städtischen Grundeigentums und wurden an die Schiffbauer verpachtet. Der Bau der Fahrzeuge erfolgte durch Zimmer- beziehungsweise Werkleute. Andere Handwerker wie Schmiede und Reeper beteiligten sich an der Ausrüstung der Schiffe. Durch Ordnungen nahmen seit dem 15. Jh. zuerst die Hanse, im 16./17. Jh. vor allem die einzelnen Städte Einfluss auf den eigenen → Schiffbau. Wichtig war hierbei der Schutz vor auswärtiger Konkurrenz. L. waren Ausgangspunkt oder Teil von Stadterweiterungen.

Thomas Brück2018

Literatur: E. Lehmann, Von der Lastadie zur Kompaktwerft, in: Seetransport in Geschichte und Gegenwart, hrsg. H.-J. Braun, 2005, 11-40; J. Gawronski, The Hogendijk Shipyard in Zaandam and the VOC Shipyard Oostenburg in Amsterdam. Examples of Recent Archaeological Slipway Research in the Netherlands, in: Boats, Ships and Shipyards, hrsg. C. Beltrame, 2000, 132-43; K.-F. Olechnowitz, Der Schiffbau der hansischen Spätzeit, 1960, 112-13.
Leinen

L., pannum lineum, tela linea (lat.) bzw. lu- (lo-, le-, li-)want, -went (mnd.) ist ein aus → Flachs gefertigtes Gewebe. L. wurde als... mehr

L., pannum lineum, tela linea (lat.) bzw. lu- (lo-, le-, li-)want, -went (mnd.) ist ein aus → Flachs gefertigtes Gewebe. L. wurde als Bekleidungstextilie und als Haushaltstextilie vielseitig eingesetzt. Zentren der kommerziellen L.-Herstellung entstanden im Mittelalter in natürlichen Flachsanbaugebieten in Frankreich, Italien, den Niederlanden und dem deutschen Raum. Bis ins 12. Jh. herrschte die ländliche Hausindustrie für den lokalen Verbrauch vor. Seit dem 13. Jh. nahm die Zahl städtischer Webergilden zu. Seit Mitte des 14. Jh. wurde L. massenhaft über weite Strecken gehandelt. Herrschten noch um 1400 regionale Sortenbezeichnungen im Handel vor (z.B. Westfale), so dominierten im 15. Jh. städtische Sortennamen (z.B. Göttinger, Osnabrücker L.). Parallel wurden für die Produktionsorte und ihr Hinterland Qualitätsstandards und -kontrollen eingeführt. Im Hanseraum wurde L. für den Fernhandel im Spätmittelalter in Westfalen, Niedersachsen, den wendischen Städten und Preußen hergestellt und über den hansischen Handel v.a. nach England, aber auch in die Niederlande, nach Skandinavien und Russland gehandelt.

Angela Ling Huang2014

Literatur: H. Hohls, Leinwandhandel in Norddeutschland vom Mittelalter bis zum 17. Jahrhundert, HGbll. 31 (1926), 116-58; A. Huang, Die Textilien des Hanseraums, 2014.
Leinenweberei und Garnherstellung

Neben den oberschwäbisch-ostschweizerischen Standorten entwickelten sich bedeutende Zentren und Landschaften der L. auch im Hanseraum. In Köln, wo die älteste Zunfturkunde 1149 die Bettziechen- und... mehr

Neben den oberschwäbisch-ostschweizerischen Standorten entwickelten sich bedeutende Zentren und Landschaften der L. auch im Hanseraum. In Köln, wo die älteste Zunfturkunde 1149 die Bettziechen- und Schleierweber betrifft, blühte das Gewerbe bereits früh. Die im 15. Jh. aufkommende Barchentweberei beeinträchtigte dieses zwar, zumindest Kölner Garne erscheinen aber weiterhin regelmäßig in Flandern, Brabant und England. Für die Zwirnerei wurde – wohl um die Mitte des 14. Jahrhunderts – eine begrenzte Zahl leistungsfähiger Garnräder eingeführt. Die L. und G. in Westfalen war in starkem Maße ein von Ärmeren betriebenes ländliches Gewerbe (sog. Protoindustrialisierung). Die Produzenten waren jedoch – oft im sog. Kaufsystem – an städtische Kaufleute, u. a. aus Bielefeld, Herford oder Lemgo, gebunden. Für eine stan­dardisierte Ware und Handelsregulierungen sollten städtische Leggen sorgen (z.B. Osnabrück 1404). In den an Westfalen angrenzenden Räumen östlich der Weser, besonders im Gebiet um Hannover und Göttingen, finden sich in der L. ähnliche Abhängigkeiten von Stadt und Land, z.T. verbunden mit Vorgaben (wie Göttinger Kamm und Breite), Lieferverträgen sowie Vorschüssen an die Weber. Zu nennen sind ebenfalls die L. in der Altmark, in Salzwedel schon im 13. Jh. auf den Export bezogen, die Thüringer Garn- und Leinenproduktion sowie das Handwerk im südlichen Ostseeraum in Pommern, Preußen oder Livland. Insgesamt waren für die weite Verbreitung einer leistungsfähigen L. verschiedene günstige Produktionsbedingungen ausschlaggebend: die gute Versorgungslage beim Rohstoff, der teilweise sogar selbst angebaut werden konnte, die leichte Verarbeitung ohne allzu großen technischen Aufwand sowie das Vorhandensein von genügend ganz oder zumindest saisonweise freien und billigen Arbeitskräften.

Rudolf Holbach2020

Literatur: H. Aubin, Das westfälische Leinengewerbe im Rahmen der deutschen und europäischen Leinwanderzeugung bis zum Anbruch des Industriezeitalters, 1964; R. Holbach, Frühformen von Verlag und Großbetrieb in der gewerblichen Produktion, 1994; A. Huang, Die Textilien des Hanseraums, 2014.
Lemberg (Lviv)

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Lemberg, Tideman

(auch: Limberg, Tidemann, geb. um 1310 in Dortmund, gest. 29. 7. 1386 in Kön). Der aus Dortmund stammende Kaufmann war zwischen 1340 und 1350 als Mitglied, später an der Spitze verschiedener... mehr

(auch: Limberg, Tidemann, geb. um 1310 in Dortmund, gest. 29. 7. 1386 in Kön). Der aus Dortmund stammende Kaufmann war zwischen 1340 und 1350 als Mitglied, später an der Spitze verschiedener Gläubigerkonsortien einer der wichtigsten Geldgeber des engl. Königs Edward III. während des Hundertjährigen Krieges, nachdem die italienischen Bankhäuser als Kreditgeber nicht mehr zur Verfügung standen. Gemeinsam mit westfälischen und engl. Kaufleuten, aber auch als privater Financier vermittelte er dem engl. König Darlehen in einer Gesamthöhe von vermutlich mehr als £ 80.000. Quellenbedingt lassen sich die Geschäfte im Einzelnen allerdings kaum nachvollziehen. Basis der Schuldentilgung waren die Wollexporte in der Form von Ausfuhrlizenzen für bestimmte Mengen an Wolle, Zollvergünstigungen oder Anweisungen auf die Zolleinnahmen, die den Gläubigern ansehnliche Gewinne einbrachten. Da L. zeitweilig im Besitz des Gegenstempels zum königlichen Wollsiegel („cocket-seal“) war, kontrollierte er in dieser Zeit die gesamten englischen Wollexporte. Das besondere Vertrauen des Königs erwarb sich L., als er 1343 einen Kredit zum Rückkauf der an den Trierer Ebf. verpfändeten „großen Krone“ sowie der Kölner Bürgern verpfändeten Kronjuwelen organisierte. 1347 erwarb L. das Recht, Zinn in Cornwall und Devon aufzukaufen, pachtete für etwas mehr als drei Jahre den Schlagschatz aller dortigen Zinnminen und sicherte sich zudem die gesamten Zolleinnahmen aller Zinnausfuhren. Ob das Zinngeschäft L.s jedoch so einträglich war, wie oft behauptet wird, ist fraglich, zumal die Zinnförderung in England gerade in den ausgehenden 1340er Jahren deutlich zurückging. Als 1352 über die Kredite abgerechnet wurde, zeigten sich, wie auch früher schon, manche Unstimmigkeiten, so dass L. verschiedentlich in Beweisnot geriet. 1354 verließ er England, kehrte aber schon wenige Jahre später zurück, pachtete die Silber- und Kupfergruben in Alston Moor (Cumbria) und organisierte zusammen mit seinen westfälischen Geschäftspartnern noch einmal ein Darlehen zugunsten des Königs. Aber er konnte in England nicht mehr Fuß fassen und verließ 1363 endgültig die Insel. Zunächst ging er in seine Heimatstadt Dortmund, bald aber wieder nach Köln, wo er bis zu seinem Tode weiterhin in Geldgeschäften und im Weinhandel tätig war.

Volker Henn2016

Literatur: L. von Winterfeld, T. L. Ein Dortmunder Kaufmannsleben aus dem 14. Jh., 1927; I.-M. Peters, Hansekaufleute als Gläubiger der englischen Krone (1294-1350), 1978, 180-300; V. Henn, Tideman Lemberg – ein Dortmunder Hansekaufmann des 14. Jahrhunderts, in: Akteure und Gegner der Hanse, hrsg. D. Kattinger, H. Wernicke, 1998, 37-51.
Lemgo

Lemgo wurde um 1190 an der Straße zwischen Osnabrück und Hameln als zweite der lippischen Städte auch zur Sicherung des Territoriums gegründet. Durch nachhaltige Förderung entwickelte es sich zur... mehr

Lemgo wurde um 1190 an der Straße zwischen Osnabrück und Hameln als zweite der lippischen Städte auch zur Sicherung des Territoriums gegründet. Durch nachhaltige Förderung entwickelte es sich zur wirtschaftlich bedeutendsten Stadt des Landes und war zeitweise auch dessen politischer Mittelpunkt. Die Stadt bzw. deren Kaufleute waren in den hansischen Handel vor allem mit Garn und Leinwand seit dem Ende des 13. Jh. eingebunden und zählten seit den 1430er Jahren bis zur Auflösung der Hanse zu deren Mitgliedern. Im 16. und 17. Jh. war Lemgo Westfalens bedeutendster Standort von Druckereien.

Anna-Therese Grabkowsky2019

Literatur: F.-W. Hemann, Lemgos Handel und der hansische Verband in Spätmittelalter und Frühneuzeit, in: 800 Jahre Lemgo. Aspekte einer Stadt, hg. P. Johanek, H. Stöwer, 1990, 189-238; R. Linde, Lemgo in der Zeit der Hanse. Die Stadtgeschichte 1190-1617, 2015.
Lemsal

(lett. Limbaži), Burg des Rigaer Bischofs/Erzbischofs (seit 1255) und umzäunte Siedlung (Hakelwerk), ca. 20 km von der Ostseeküste entfernt. L. wird 1362 als Stadt bezeichnet und erhielt um 1385... mehr

(lett. Limbaži), Burg des Rigaer Bischofs/Erzbischofs (seit 1255) und umzäunte Siedlung (Hakelwerk), ca. 20 km von der Ostseeküste entfernt. L. wird 1362 als Stadt bezeichnet und erhielt um 1385 Rigaer Stadtrecht (Bürgermeister erwähnt 1418, Rat, Gilden). Als Mitglied der Hanse wird es 1405, 1434-1435 genannt. Es besaß einen eigenen Hafen an der Mündung der Salis (lett. Salaca) ins Meer, Stadtmauern, zwei Kirchen und zwei Klöster. Die Stadt unterstand dem Rigaer Erzbischof. Im Mittelalter unterhielt L. direkte Beziehungen zu Lübeck. Im 16. Jh. folgte der Niedergang der Stadt. Die Burg war Sommerresidenz des Rigaer Erzbischofs, im 14. Jh. zeitweilig in der Hand des Deutschen Ordens.

Pawel Jeziorski2014

Literatur: C. Mettig, Baltische Städte, 2. Aufl. 1905, 50-58.
Lippstadt

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Litauen

Die Stadtentwicklung in L. (im Großfürstentum L.) begleitete die Bildung eines Einheitsstaates im 13.-14. Jh. In der ersten Hälfte des 14. Jh.s entstanden die städtischen Gemeinden in Wilno... mehr

Die Stadtentwicklung in L. (im Großfürstentum L.) begleitete die Bildung eines Einheitsstaates im 13.-14. Jh. In der ersten Hälfte des 14. Jh.s entstanden die städtischen Gemeinden in Wilno (Vilnius), Krewo (Kernava), Kowno (Kaunas) sowie bei manchen anderen Burgen, ihnen schlossen sich einige L. einverleibte russische Städte an, v. a. Smolensk, Polozk und Vitebsk, die aktiv den Handel mit Riga betrieben. Der Großfürst Gedeminas (reg. 1316-1341) schloss in den Jahren 1322-1324 mit den Hansestädten zwei Vereinbarungen, nach denen den Hansen aus Livland, Preußen sowie aus den Seestädten der ungehinderte Verkehr und der zollfreie Handel in L. zugesichert wurden. Die litauischen Großstädte bekamen wiederum die Möglichkeit, das Rigaer (Magdeburger) Recht zu nutzen. Wenigstens bis 1387, als Wilna das Stadtecht bekam, existierte dort eine deutsche Kaufleutesiedlung, die nach der Christianisierung Litauens 1385 rasch an Bedeutung gewinnen konnte. 1441 wurde das hansische Kontor in Kaunas errichtet, in dem die Bürger von Danzig eine besondere Rolle spielten. In Wilna und Kaunas gab es auch Niederlassungen der russischen Kaufleute, die heute archäologisch gut erforscht sind. Die immer stärkere Stellung der polnischen Kaufleute in den zu L. gehörigen Städten war für die Hansen von Nachteil, was sich am deutlichsten bei der Schließung des hansischen Kontors in Kaunas im Jahre 1532 zeigte. Dieser Faktor ließ die litauische Tiefebene an der Wende vom 16. zum 17. Jh. zum Hinterland des dem Königtum Polen einverleibten Riga werden.

Marina Bessudnova2021

Literatur: Z. Kiaupa, Die litauischen Städte im Spätmittelalter zwischen eigener Herkunft und dem Einfluß ausländischer Nachbarn, in: Zwischen Lübeck und Novgorod, hrsg. O. Pelc, G. Pickhan 1996, 167-77; H. Samsonowicz, Z zagadnień handlu litewsko-hanzeatyckiego w XV w., in: Tarp istorijos ir butoves. Studijos prof. Edvardo Gudaviciaus 70-meciu, hrsg. A. Bumblauskas, R. Petrauskas, Vilnius 1999, 75-85.
Literatur

Konzepte wie ‚L. der Hansestädte’ oder ‚hansische L.’ können aufgrund des Fehlens eindeutiger geographischer, sprachlicher oder inhaltlicher Kriterien nicht im Sinne eines verbindlichen Korpus... mehr

Konzepte wie ‚L. der Hansestädte’ oder ‚hansische L.’ können aufgrund des Fehlens eindeutiger geographischer, sprachlicher oder inhaltlicher Kriterien nicht im Sinne eines verbindlichen Korpus definiert werden. Als praktikabler Kompromiss wird hier diejenige L. behandelt, die während der Blütezeit der Hanse im mittelniederdeutschen Sprachraum entstand. Damit wäre grob die Spanne vom 13. bis zum 15. Jh. umrissen, mit einzelnen Ausläufern in frühere und spätere Zeiten, um keine wichtigen Textzeugnisse auszugrenzen. Grundlage ist ein weiter L.begriff, der dem umfangreichen Gebrauchsschrifttum gerecht wird. Im Folgenden werden anhand von vier Funktionsbereichen die wichtigsten Textgruppen z.T. exemplarisch vorgestellt.

I. Kaufmännische Schriftlichkeit. Mit den Hanserezessen liegt eine der wichtigsten Quellen zur Hanse vor. Weitere im Umkreis der Hanse zu verortende Urkunden gehören ebenso in diese Gruppe wie Texte aus dem Umfeld der kaufmännischen Tätigkeit. So sind verschiedene kaufmännische Aufzeichnungen und Korrespondenzen erhalten, wie der umfangreiche Briefwechsel der Familie Veckinchusen (Ende 14./ Anfang 15. Jh.). Bürgerlich-kaufmännische Moral schlägt sich z.B. nieder im Traktat Kopenschopp to voren (1474), das ethisches Handeln eines rechtschaffenen Kaufmanns festlegt. Verbindliche Regelungsfunktion übten die aus vielen Hansestädten bekannten Kaufmannsordnungen aus. Die große Bedeutung der Schifffahrt für die Hanse lässt sich aus Texten wie dem Seebuch (15. Jh.) herauslesen. Der Augenzeugenbericht eines Seeräuberangriffs durch den Fehmarner Piraten Marten Pechlin liegt vor in einer Notiz des Bergenfahrers Gerd Korffmaker (1526).

II. Chroniken und Gebrauchsschrifttum. Generell ist das aus den Hansestädten überlieferte Gebrauchsschrifttum äußerst vielfältig. In erster Linie sind hier Stadtbücher bzw. Stadtrechte zu nennen. Ein Bild des Alltags vermitteln vor allem Texte, die das Gemeinschaftswesen regeln, wie z.B. Kleiderordnungen u.ä; hierher gehören auch die Burspraken. Wichtiges urkundliches Quellenmaterial liegt in stadtbürgerlichen Testamenten vor. Chronistisches Schrifttum  liefert auch Hinweise auf das zeitgenössische Geschichtsbewusststein und mentalitätsgeschichtliche Kontexte. Neben Weltchroniken (z.B. der Sächsischen Weltchronik des Eike von Repgow, dem Verfasser des Sachsenspiegels) ist hier vor allem die lokale Chronistik zu nennen (Beispiele: Cronecken der Sassen [1492], Magdeburger Schöppenchronik [1350-1516]; von grundlegender Bedeutung für die Hansegeschichte ist die Lübecker Chronistik [Cronica novella, Rufus-Chronik, Detmar-Chronik]). Über die Braunschweigische Stadtgeschichte berichtet z.B. das Schichtbuch von Hermen Bote; sein Bok van veleme rade bedient sich der Allegorie, um städtisches Zusammenleben zu thematisieren. Ständische Thematik behandelt auch das Schachbuch des Meisters Stephan aus → Dorpat (Tartu), eine Übersetzung aus dem  Lateinischen (14. Jh., Jacobus de Cessolis). Des Weiteren ist aus allen wissenschaftlichen Disziplinen und handwerklichen Bereichen umfangreiche Fachliteratur überliefert, aus der Medizin z.B. das Stockholmer Arzneibuch (2. Hälfte 15. Jh.).

III. Selbstzeugnisse. Aufkeimendes bürgerliches Selbstbewusstsein führt im Spätmittelalter zu einer vermehrten Produktion von Autobiographien. Hierzu gehören Selbstzeugnisse wie z.B. das Diarium des Henning Brandis, Bürgermeister von Hildesheim (Ende 15./ Anfang 16. Jh.) oder die Aufzeichnungen des Lüneburger Bürgermeisters Hinrik Lange (verfasst wohl 1455/56). Auf der anderen Seite sind aber auch viele Texte überliefert, die nur autobiographische Einsprengsel enthalten, ohne als echter Lebensbericht konzipiert zu sein. Ein lebendiges Bild vom Alltag in einer Hansestadt des 16. Jahrhunderts vermitteln die Denkwürdigkeiten des Stralsunder Dekans Johannes Oldecop. Bereits auf Hochdeutsch verfasst ist die Autobiographie des Stralsunder Bürgermeisters Bartholomäus Sastrow (1595). In die Reihe der Selbstzeugnisse gehören auch Privatbriefe.

IV. Dichtung. Die Hansestädte treten als Produktions- und Rezeptionsstätten einer reichen Dichtung in Erscheinung. Im Spätmittelalter trägt der Buchdruck maßgeblich zur Entwicklung der L. bei. Wichtige Druckorte waren Lübeck, Hamburg, Rostock, Magdeburg und Leipzig. In der Lübecker Mohnkopf-Offizin erschienen z.B. Dat narren schyp (1497, eine Bearbeitung des hochdeutschen Werkes von Sebastian Brant, 1494) und das Tierepos → Reynke de vos (1498), das u.a. auf niederländischen Quellen beruht und als einer der Höhepunkte mittelniederdeutscher Dichtung gilt. Thematisch stellt es sich dem Magdeburger Aesop (frühes 15. Jh.) an die Seite. Einer jahrhundertealten rhetorischen Tradition entstammt das Stadtlob. Bekannte lateinische Stadtlob-Dichtungen kommen z.B. aus Hamburg und Lübeck; es ist jedoch auch ein niederdeutsches Stadtlob aus Braunschweig überliefert (14./ 15. Jh.). Höfisch-ritterliche Romanliteratur ist im Mittelniederdeutschen nur marginal überliefert. Aus den wenigen Zeugnissen ragen Flos und Blankeflos (14./ 15. Jh.) sowie Valentin unde Namelos (14. Jh.) hervor; eine kürzere Verserzählung ist in der Schwanknovelle De deif van Brügge (15. Jh) erhalten.

 Mittelniederdeutsches Liedgut bewahrt z.B. das Rostocker Liederbuch;  vor allem auch das historische Lied ist vielfach bezeugt. Trost, Erbauung und Ermahnung liefert die geistliche Dichtung. Der monumentale Lübecker Totentanz in St. Marien von 1463 ist wohl eines der wichtigsten Beispiele. Insgesamt liegt im Niederdeutschen ein umfangreiches religiöses Schrifttum vor. Neben lyrischen Texten, u.a. einer umfangreichen Mariendichtung, gibt es v.a. didaktische Werke (z.B. der Große Seelentrost (14. Jh.)). Eine wichtige Rolle spielt natürlich auch Bibeldichtung und -übersetzung. Den vorlutherischen niederdeutschen Vollbibeln (Lübeck, Köln, Halberstadt) folgte 1533/34 die Bugenhagen-Bibel. Um genuin städtische, volkssprachige L. handelt es sich beim Schauspiel (z.B. Redentiner Osterspiel, 1464). Neben geistlichen Dramen waren Schwänke und Fastnachtspiele beliebt (z.B. das Henselyns boek, eine überarbeitete Fassung des Spiels Van der rechtverdicheit, 1484; bedeutend auch der Düdesche Schlömer von Johannes Stricker [1584], eine Art Jedermann-Drama). Zuletzt sei das Buch vom niedersächsischen Volkshelden Dyl Ulenspegel erwähnt (wohl frühes 16. Jh.), dessen ursprüngliche niederdeutsche Fassung aber verloren ist.

Susanne Warda2014

Quellen: W. Stammler, Mittelniederdeutsches Lesebuch, 1921; Tausend Jahre Plattdeutsch, hrsg. C. Borchling, H. Quistorf, 1927-29; A. Lasch, Aus alten mittelniederdeutschen Stadtbüchern, 2. Aufl., 1987; Spuren der Vergangenheit für die Gegenwart, hrsg. J. Meier, D. Möhn, 2008.

Literatur: G. Cordes, Mittelniederdeutsche Dichtung und Gebrauchsliteratur, in: Handbuch zur niederdeutschen Sprach- und Literaturwissenschaft, hrsg. G. Cordes, D. Möhn, 1983, 351-90.
London

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Lösegeld

Das Römische Recht gab dem Sieger im gerechten Krieg die volle Verfügungsgewalt über Leib und Leben des Besiegten. Bei Konflikten unter Christen wurde vom Gewalthaber mehr und mehr erwartet, das... mehr

Das Römische Recht gab dem Sieger im gerechten Krieg die volle Verfügungsgewalt über Leib und Leben des Besiegten. Bei Konflikten unter Christen wurde vom Gewalthaber mehr und mehr erwartet, das Leben von Gefangenen zu schonen, soweit dem nicht militärische Notwendigkeiten entgegenstanden. Hinzu kam, dass Gefangene je nach Status Ertrag durch L. (Ranzionierung, von lat. redemptio) versprachen. Im spätmittelalterlichen Kriegswesen bildete die Ranzionierung einen entscheidenden Faktor der Refinanzierung, wobei Gefangene zunächst dem Fänger selbst zustanden, zunehmend jedoch von der kriegsführenden Macht beansprucht wurden. Dabei sind 1. Gefangenschaft und Loskauf nach einem Krieg zu unterscheiden von 2. der dauerhaften Unfreiheit (insbesondere durch Weiterverkauf von Gefangenen in interreligiösen Konflikten), 3. der weit verbreiteten Geiselstellung als Garantie und 4. der Geiselnahme zur Erzwingung einer Leistung. Im maritimen Verkehr entspricht dem letzteren Typ die Arrestierung von Schiff und Mannschaft als Repressalie in Handelskonflikten. Die Behandlung der Gefangenen korrelierte dabei mit ihrem angenommenen Wert und damit indirekt mit ihrer ständischen Ehre. Die quellenmäßig häufiger belegbare Annahme, im Römisch-Deutschen Reich sei der Loskauf von Kriegsgefangenen gegenüber der Freilassung gegen Urfehde zurückgetreten, scheint auf Verbote der Ranzionierung etwa im Mainzer Landfrieden von 1103 zurückzugehen. Die Verwandten eines Gefangenen, aber auch ihre Städte oder Gilden waren ideell zum Loskauf ihrer Mitglieder angehalten. Da eine solche Verpflichtung die L.forderungen in die Höhe trieb, versuchten viele Städte, ein Verbot des Loskaufs durchzusetzen. Ein solches vereinbarten etwa Lübeck, Wismar und Rostock im Jahr 1260. Ebenso sollte der Selbstfreikauf durch den Gefangenen sanktioniert werden, um nicht im Nachhinein für unter Zwang erfolgte Zusagen in Kollektivhaftung genommen werden zu können. Freilich war dieses politische Postulat in der Praxis nicht durchsetzbar, und so musste etwa Rostock 1428 seinen Bürgern eine Loskaufgarantie aussprechen. Auch Hamburg hat z.B. im Krieg gegen Dänemark 1429 ff. Gefangene losgekauft. Bleiben diese Formen im spätmittelalterlichen Nordeuropa eher ein ephemeres Phänomen, so wird der Loskauf Gefangener im Mittelmeerraum besonders zwischen den christlichen Mächten und dem Osmanenreich zu einem institutionalisierten Geschäft mit professioneller Vermittlung und obrigkeitlicher Regulierung. Diese führte in den nordeuropäischen Häfen, die mit dem Mittelmeer handelten, im 17. Jahrhundert zur Ausbildung von Almosenkassen und Rückkaufversicherungen gegen „Sklaverei“.

Gregor Rohmann2016

Literatur: A. Erler, Der Loskauf Gefangener, 1978; W. Ebel, Lübisches Recht, 1971, I, 404-06; M. Ressel, Zwischen Sklavenkassen und Türkenpässen, 2012.
Lübeck

L. nahm aufgrund seiner verkehrsgünstigen Lage die Rolle eines Knotens im Handel zwischen Nord- und Ostseeraum ein. Nach der Zerstörung des slavischen Alt-L. (Liubice), das 6 km... mehr

L. nahm aufgrund seiner verkehrsgünstigen Lage die Rolle eines Knotens im Handel zwischen Nord- und Ostseeraum ein. Nach der Zerstörung des slavischen Alt-L. (Liubice), das 6 km flussabwärts an der Mündung der Schwartau in die Trave lag (1138), wurde L. 1143 von Graf Adolf von Holstein II. und 1159 erneut von Herzog Heinrich dem Löwen auf einer Halbinsel zwischen Trave und Wakenitz gegründet. 1160 ließ Heinrich den Bischofssitz aus Oldenburg nach L. verlegen. Kaiser Friedrich I. Barbarossa eroberte Lübeck 1181 nach dem Sturz Heinrichs. 1188 erwirkte die Stadt im nur als Fälschung von 1225 erhaltenen Barbarossa-Privileg großzügige Freiheiten; u. a. wurden die Grenzen des Lübecker Territoriums bestimmt: Lübeck behielt sich insbesondere vor, die Gebiete entlang der Trave bis nach Travemünde zu kontrollieren und erhielt die Konzession, alle dort innerhalb von zwei Meilen errichteten Burgen niederzureißen. Nach der dänischen Eroberung Nordelbiens 1201 wurden die dänischen Könige Knut VI., später Waldemar II. Stadtherr. Zu diesem Zeitpunkt werden auch erstmals consules in L.er Quellen benannt, sodass davon auszugehen ist, dass zu diesem Zeitpunkt ein weitgehend autonomer Rat bestand. Die Zugehörigkeit zum dänischen Ostseeimperium wurde für L. zu einer Phase wirtschaftlichen Aufbruchs, da es als Ausschiffungshafen für den Transport von Kaufleuten, Ordensrittern und Kreuzzugsteilnehmern diente und somit zu einem Verkehrsknotenpunkt im Ostseeraum wurde. Dabei kam den Lübecker Kaufleuten zugute, dass sie nun unter dem direkten Schutz des dänischen Königs standen, was ihre rechtliche Stellung u. a. im Englandhandel massiv verbesserte. Entgegen älteren Forschungen ist davon auszugehen, dass L.s Rolle als an der Landverbindung zwischen Nord- und Ostsee gelegener Drehscheibe sich erst im Laufe des 13. Jh.s verfestigte. Auch die integrative Wirkung des lübischen Rechts, mit dem viele Städteneugründungen im Ostseeraum bewidmet wurden, wird von neueren Forschungen geringer eingeschätzt. 1226/27 rebellierten Teile der L.er Bevölkerung gegen die dänische Stadtherrschaft und besiegten als Teil einer norddeutschen Fürstenkoalition Waldemar II. 1227 in der Schlacht von Bornhöved. 1226 erwirkte L. ferner am Hofe Kaiser Friedrichs II. den Reichsfreiheitsbrief, der seine verfassungsgeschichtliche Stellung als weitgehend autonome Reichsstadt festigte. Bis 1317 bestimmten König und Kaiser, bisweilen aber auch L. selbst rectores, Im Laufe des 13. Jh.s gelang es dem Rat zudem, die Vogtei und die Nieder- und Hochgerichtsbarkeit in ihre Hand zu bekommen. L. und L.er Bürger erwarben im 13. und 14. Jh. umfangreichen Land- und Pfandbesitz in Sachsen-Lauenburg, Mecklenburg, Ostholstein und Pommern. Das 13. Jh. erscheint als Phase intensiven ökonomischen Wachstums, das sich auch städtebaulich niederschlug. In Auseinandersetzungen mit dem Bischof gelang es L., sich 1317 weitgehend durchzusetzen. Lange Zeit wurden die erfolgreichen Auseinandersetzungen L.s und der Hanse mit dem dänischen König Waldemar IV. als Höhepunkt L.er und hansischer Macht gesehen (Frieden von Stralsund 1370). Wie in vielen anderen Städten kam es auch in L. im ausgehenden 14. Jahrhundert aufgrund der steigenden Verschuldung der Stadt 1380 und 1384 zu Unruhen, die im Ratsstreit zwischen 1406/08-1416 kulminierten, der durch die Intervention Kaiser Sigismunds, des dänischen Königs Erichs und der Hansestädte zugunsten des alten Rats beendet wurde. In der Folge gelang es der führenden Kaufleuteschicht L.s, die Handwerker bis zum Bürgerrezess von 1669 aus dem Rate zu halten. Im Laufe des 14. und 15. Jh. nahm L. eine herausgehobene und weitgehend unangefochtene ökonomische und politische Stellung in der Hanse und im Ostseeraum ein, die im 16. Jahrhundert aufgrund der sich wandelnden weltwirtschaftlichen Bedingungen (Atlantikhandel) zunehmend in Gefahr geriet, auch wenn L. bis in das 17. Jh. hinein in der Hanse und in Nordeuropa von erheblicher politischer Bedeutung war. Insgesamt ist jedoch Kritik an einer travezentrischen Sichtweise auf die Hanse geübt worden. Zwar fand eine große Anzahl von Hansetagen in L. statt und L. fungierte als Knoten in der Informationsvermittlung und Entscheidungsfindung. Doch die Travestadt versuchte auf diesem Wege ihre ökonomischen und politischen Interessen auch gegen die bisweilen erheblich divergierenden Interessen anderer Hansestädte wie Köln und Danzig durchzusetzen und geriet damit in den Verdacht, etwa in der Frage der → Umlandfahrer oder des Englandhandels eigennützig seine Positionen zu vertreten. Eine bisweilen immer noch anzutreffende Gleichsetzung lübischer mit hansischen Interessen führt daher ins Leere. 1530 wurde in L. die Reformation eingeführt. Bürgermeister Jürgen Wullenwever versuchte 1533-1537 in der Grafenfehde als Wortführer einer vormaligen innerstädtischen Opposition nochmals Einfluss auf die Besetzung des dänischen Thrones zu nehmen, scheiterte damit jedoch und wurde hingerichtet. L. engagierte sich stark in den Reorganisationsbemühungen der Hanse  des 16. Jh.s (→ Ende der Hanse) und wurde 1629 gemeinsam mit Bremen und Hamburg als Sachwalter der hansischen Interessen und Liegenschaften beauftragt.  

Philipp Höhn2017

Literatur: C. Jahnke, The City of Lübeck and the internationality of early hanseatic trade, in: The Hanse in medieval and early modern Europe, hrsg. S. Jenks, J. Wubs-Mrocewicz, 2013, 37-58, Lübeckische Geschichte, hrsg. A. Graßmann, 20084, R. Hammel-Kiesow, Lübeck als Vorbild zahlreicher Städtegründungen im Ostseeraum? Überlegungen zum Verhältnis zwischen geschichtlichen Vorgängen und historiographischer Erklärung, in: Die Stadt im westlichen Ostseeraum. Vorträge zur Stadtgründung und Stadterweiterung im hohen Mittelalter, hrsg. E. Hoffmann, 1995, 263-323.
Lübeck, Neuer Rat 1408-1416

Der Lübecker Rat musste 1403 die schlechte finanzielle Situation der Stadt offenlegen. Schließlich war er gezwungen einem Kontrollorgan, den „Sechzigern“, zuzustimmen, die die Abgabenerhebung... mehr

Der Lübecker Rat musste 1403 die schlechte finanzielle Situation der Stadt offenlegen. Schließlich war er gezwungen einem Kontrollorgan, den „Sechzigern“, zuzustimmen, die die Abgabenerhebung begleiten sollten. Zum offenen Bruch kam es, als unter dem Druck der Gemeinde eine Änderung des Ratswahlrechts durchgesetzt wurde. Im Frühjahr 1408 verließen 15 der 23 Ratsherren die Stadt, darunter die vier Bürgermeister, und zogen mit ihren Familien nach →Lüneburg und →Hamburg. Während in der Stadt im Mai 1408 ein neuer Rat mit 24 Mitgliedern gewählt wurde, beharrte der nun von außen agierende alte Rat auf seiner Stellung. 

Der neue Rat nutzte zunächst die reichsrechtlich unklare Situation, die sich durch die Absetzung König Wenzels und die Neuwahl Ruprechts von der Pfalz ergeben hatte, leistete Ruprecht den vom alten Rat abgelehnten Huldigungseid und fand sich zur Zahlung der Reichssteuern an ihn bereit. Der König akzeptierte daraufhin im Gegenzug das Recht der Gemeinde zur Wahl des Rats. Zugleich erwirkte aber Bürgermeister Jordan →Pleskow für den alten Rat ein Urteil des Reichshofgerichts, das die Stadt dazu aufforderte, die Exilierten wieder in die Stadt aufzunehmen. Als der neue Rat stattdessen deren Güter einzog und nicht mehr auf weitere Ladungen königlicher Gerichte reagierte, verhängte König Ruprecht im Januar 1410 die Reichsacht über Lübeck. Nur sein Tod und die folgende Doppelwahl verhinderten weitere reichsrechtliche Schritte. Trotzdem waren die Folgen für die Hanse weitreichend. Lübeck hatte seine Führungsrolle in der Hanse eingebüßt, und es war nicht klar, welche Stadt an seine Stelle treten sollte, da auch Hamburg ausfiel. Schließlich übernahm dies Lüneburg, wo sich inzwischen der alte Rat nahezu geschlossen aufhielt und im April 1412 ein Hansetag stattfand. 

Jordan Pleskow konnte zwar erreichen, dass der inzwischen allgemein anerkannte König Sigismund den alten Rat wegen Nichterscheinens des neuen Rats als rechtmäßig bestätigte, aber die Reichsacht wurde nicht erneuert. Der neue Rat suchte den König vielmehr nun durch großzügige Geschenke zu gewinnen. Im Juli 1415 erneuerte Sigismund die Privilegien der Stadt gegen die Zusage von 24.000 Rheinischen Gulden, legte Bedingungen für eine Entschädigung des alten Rats fest und hob die gegen Lübeck verhängte Acht auf. Als Lübeck allerdings die Gelder nicht aufbrachte, widerrief der König die von ihm gegebenen Zusagen und entschied im Frühjahr 1416 endgültig zugunsten des alten Rats. Unter diesen Vorzeichen kam es im Mai/Juni 1416 zu einer Einigung, in Gegenwart von königlichen Gesandten und unter Vermittlung der pommerschen und wendischen Städte. Jordan Pleskow und die anderen neun noch lebenden Mitglieder des alten Rats kehrten nach Lübeck zurück und nahmen die fünf in Lübeck verbliebenen Mitglieder des alten Rats, fünf Mitglieder des neuen Rats sowie zwei Mitglieder der Zirkelgesellschaft und fünf weitere Kaufleute in den Rat auf. Dies schuf die Grundlage für die Beruhigung der inneren Verhältnisse Lübecks, auch wenn die Stadt zur Finanzierung der entstandenen Kosten mit neuen Abgaben belastet wurde. Die Wiederherstellung der Führungsrolle Lübecks zeigte endgültig der herausragende →Hansetag von 1418. 

Jürgen Sarnowsky2022

Literatur: E. Hoffmann, Lübeck im Hoch- und Spätmittelalter: Die große Zeit Lübecks, in: Lübeckische Geschichte, hg. A. Graßmann, 4. Aufl. Lübeck 2008, S. 81-328; R. A. Rotz, The Lubeck Uprising of 1408 and the Decline of the Hanseatic League, Proceedings of the American Philosophical Society, 121, 1 (1977), 1-45; C. Wehrmann, Der Aufstand in Lübeck bis zur Rückkehr des alten Raths 1408-1416, HGBll (1878/1879), 103-56.
Lübisches Recht

Das L. war neben dem sächsischen Recht eines der wichtigsten deutschen Partikularrechte im Mittelalter und in der frühen Neuzeit. Nach einer von W. Ebel vorgeschlagenen Einteilung bezeichnet L. die... mehr

Das L. war neben dem sächsischen Recht eines der wichtigsten deutschen Partikularrechte im Mittelalter und in der frühen Neuzeit. Nach einer von W. Ebel vorgeschlagenen Einteilung bezeichnet L. die gemeinsamen Rechtsgewohnheiten im gesamten lübischen Rechtskreis. Demgegenüber war das Lübecker bzw. lübeckische Recht das innerhalb der Reichsstadt Lübeck geltende Recht, auch wenn es auf andere Städte nicht ausstrahlte. V.a. in der frühen Neuzeit vergrößerten sich die Unterschiede zwischen den einzelnen Städten. Das lag nicht zuletzt an den vielfach erlassenen Policeyordnungen. Der Ursprung des L. ist nicht restlos geklärt. Nach ältesten Privilegien lehnte sich das L. ursprünglich an das Soester Recht an. Vermutlich haben westfälische Siedler bei der Neugründung der Stadt 1158/59 ihre angestammten Rechtsgewohnheiten beibehalten. Schon vor 1200 scheint aber L. zu einem feststehenden Begriff geworden zu sein. Ab dem 13. Jh. sind Stadtrechtsaufzeichnungen überliefert, zunächst in lateinischer, dann in mittelniederdeutscher Sprache. Das revidierte Stadtrecht von 1586 erschien in hochdeutscher Sprache und war die umfangreichste und zugleich letzte hoheitliche Fassung des gesamten L. Besondere Bedeutung für das L. besaß der Rat der Stadt Lübeck. Er prägte nicht nur das Willkürrecht der Stadt, sondern war zugleich Obergericht der Stadt Lübeck sowie Oberhof für die Städte des lübischen Rechtskreises. Zur Blütezeit des L. gingen über 100 Städte in Lübeck „zu Haupte“, von Schleswig-Holstein über Mecklenburg, Pommern bis hin ins Baltikum (Reval). Oftmals erhielten Neugründungen das L. ausdrücklich als Stadtrecht verliehen. Ob der Rechtszug nach Lübeck eine deutschrechtliche Urteilsschelte oder bereits eine mehrstufige Appellation darstellte, ist streitig. Jedenfalls nahm der Lübecker Rat nur Anfragen an, zu denen ein auswärtiges Gericht bereits eine Entscheidung vorbereitet hatte. Die Ratsurteile sind bis 1550 erschlossen und zeigen eine weitgehend stabile Spruchtätigkeit über lange Zeiträume. Im Gegensatz zum sächsischen Recht, das in der Fassung des Sachsenspiegels (ca. 1220/35) zahlreiche ländliche Rechtsgewohnheiten bewahrte, war das L. reines Stadtrecht und offenbar besonders gut auf die Bedürfnisse von Kaufleuten, Seefahrern und Händlern zugeschnitten. Recht früh ging das L. vom angestammten Leumundseid zu einem rationalen Beweisverfahren mit Zeugen und Urkunden über. Auch die sog. Prozessgefahr des angeblich formstrengen mittelalterlichen Rechts war im L. unbekannt. Gut erforscht ist inzwischen das Familiengüterrecht. Eltern und Kinder saßen zusammen in einer Gütergemeinschaft (were bzw. samende). Ihnen stand das Familienvermögen gesamthänderisch zu. Das führte zu zahlreichen Besonderheiten im Erbrecht und im Ehegüterrecht. In der zweiten Hälfte des 16. Jh. geriet die Autorität des L. in eine Krise. Die erstarkende Landesherrschaft in den Territorien versuchte, den Rechtszug nach Lübeck abzuschneiden und landeseigene Obergerichte zu gründen. Zudem beschleunigte die Rezeption des römischen Rechts die inhaltlichen Veränderungen im Privatrecht und Prozessrecht. Die Stadtrechtsfamilie schrumpfte zunehmend zusammen, doch ist die Oberhoftätigkeit des Lübecker Rates bis ins 18. Jh. bezeugt. Durch die Unterwerfung unter das 1495 gegründete Reichskammergericht gab es nun allerdings förmliche Rechtsmittel gegen Ratsurteile. Zudem haben seit dem späten 16. Jh. auswärtige Juristenfakultäten im Wege der Aktenversendung Urteile zum L. gesprochen. Begleitet war dieser Wandel vom Aufschwung einer beeindruckenden eigenen Partikularrechtswissenschaft vom L. Ihr wichtigster Vertreter war David Mevius, seit 1653 Vizepräsident des schwedischen Tribunals in Wismar. Im 19. Jh. setzte die rechtshistorische Erforschung des älteren L. ein, oftmals betrieben von Mitgliedern des 1820 in Lübeck gegründeten Oberappellationsgerichts für die vier freien Städte Deutschlands. Mit dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs endete zum 1.1.1900 die über 700-jährige Tradition des L.

Peter Oestmann2017

Quellen: Das Alte L., J. F. Hach, 1839; Das mittelniederdeutsche Stadtrecht von Lübeck nach seinen ältesten Formen, G. Korlén, 1951; Lübecker Ratsurteile I-IV, W. Ebel, 1955-67; Lübecki õiguse Tallinna koodeks 1282, T. Kala, Tallinn 1998 (deutscher Text).

Literatur: W. Ebel, L., 1971; W. Amelsberg, Die „samende“ im L., 2012.
Lüdenscheid

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Lüneburg

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Lünen

Für das am Nordufer der Lippe im Fürstbistum Münster liegende L. werden 1195 erstmals und dann wieder 1262 ein Markt, 1265 Ratsleute und 1267 eine Brücke erwähnt. Kurz vor 1300 erwarb der Graf von... mehr

Für das am Nordufer der Lippe im Fürstbistum Münster liegende L. werden 1195 erstmals und dann wieder 1262 ein Markt, 1265 Ratsleute und 1267 eine Brücke erwähnt. Kurz vor 1300 erwarb der Graf von der Mark hier Rechte, verlegte die Stadt um 1336 auf das Südufer der Lippe, die hier Grenzfluss zwischen den beiden Territorien war, und verlieh dieser 1341 das Hammer Stadtrecht; Altlünen wurde bedeutungslos. Neben Landwirtschaft und Handel, wohl mit hansischen Bezügen, hatte die Leinwandproduktion eine gewisse Bedeutung; seit dem 15. Jh. war L. landtagsfähig und Verwaltungsmittelpunkt. Der 30-jährige Krieg führte zum Niedergang.

Anna-Therese Grabkowsky2019

Literatur: W. Lehnemann, A. Reiß, Kleine Geschichte der Stadt Lünen, 1992; G. Heinzmann, Gemeinschaft und Identität spätmittelalterlicher Kleinstädte Westfalens. Eine mentalitätsgeschichtliche Untersuchung der Städte Dorsten, Haltern, Hamm, Lünen, Recklinghausen und Werne, 2006, 55-60, 91-98.
Luxusordnungen

L. werden seit der Frühen Neuzeit in vielen hansischen Städten verfasst und beinhalten Verordnungen zu Luxusbeschränkungen, wie Kleiderordnungen (Reglementierung von Material, Textilqualität,... mehr

L. werden seit der Frühen Neuzeit in vielen hansischen Städten verfasst und beinhalten Verordnungen zu Luxusbeschränkungen, wie Kleiderordnungen (Reglementierung von Material, Textilqualität, Schmuck, Verzierungen) und Hochzeitsordnungen (Anzahl der Gäste, Speisen, Getränke, Brautschatz). Zudem beschränken L. Themen im Bereich von Kindbett, Taufe, Kirchgang, Begräbnis, Tanz und Prostitution; diese Regelungen finden sich insbesondere in den → Burspraken. Der Kleidungsaspekt nimmt hierbei den weitaus höchsten Stellenwert ein, da der betriebene Luxus in Bekleidungsangelegenheiten ein obligatorisches und unerlässliches Mittel zur Legitimation und Darstellung des sozialen Standes innerhalb der Gesellschaft war. Dabei bestimmen vor allem die ständische Zugehörigkeit und der finanzielle Status der einzelnen Bürger den jeweils zugelassenen Luxus. Zuwiderhandlungen dieser Verordnungen wurden mit Geldstrafen geahndet. Das System der L. sollte die Gemeinschaft und die Bürger vor finanzieller Verschwendung und Überschuldung bewahren.

Adina-Therése Kolenda2022

Quellen: Die Bürgersprachen der Stadt Wismar, hrsg. F. Techen, 1906, 118-64.

Literatur: N. Bulst, Zum Problem städtischer und territorialer Luxusgesetzgebung in Deutschland (13. bis Mitte 16. Jh.), in: Renaissance du pouvoir législatif et genèse de l'état, hrsg. A. Gouron, A. Rigaudière, 1988, 29-57; J. Zander-Seidel, Kleidergesetzgebung und städtische Ordnung. Inhalte, Überwachung und Akzeptanz frühneuzeitlicher Kleiderordnungen, in: Anzeiger des Germanischen Nationalmuseums, 1993, 176-88; J. Keupp, Die Wahl des Gewandes, 2014.
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