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Buchstabe K
K. ist ein Halbfabrikat aus gedrehten Hanffasern zur Herstellung von Tauen und Seilen. Im späten Mittelalter wurde es speziell in →Livland gefertigt, wo Rohstoffe und Halbfertigfabrikate für die Reepschlägerei teilweise auch aus dem russischen, preußischen und skandinavischen Raum (→Kalmar) bezogen wurden. Als eigene Berufsgruppe für die Herstellung von K. sind die teils selbst in der →Seilerei aktiven Hanfspinner in →Riga und →Reval (Ordnungen 1436 bzw. 1462), →Dorpat, →Pernau, aber auch anderswo, so als Hilfsgewerbe in →Lübeck, belegt. Über kaufmännische Abnehmer, für die sie gegen Lohn arbeiteten, wurde das K. an die Reepschläger in den hansischen Seestädten geliefert oder weiter in den Fernhandel gebracht. Seine Bedeutung als Ladegut deutscher Kaufleute ergibt sich u. a. aus der Nennung in verschiedenen niederländischen Zollquellen vom 13. bis zum 15. Jh. oder Schiffsverlustlisten des 15. Jhs; das Schiffspfund K. wurde 1458 in Riga mit 9½ oder 10 Mk. bewertet. Wegen der schlechten Qualität des Erzeugnisses gab es freilich Beschwerden, so gegen Dorpater K. 1430 durch den Rat von Reval und mehrfach gegen dessen Erzeugnisse durch Lübeck. Zur Qualitätssicherung wurde daher teilweise eine besondere Aufsicht (Ältermann in Reval 1462) bzw. Schau eingeführt.
Literatur: W. Stieda, Kabelgarn und Stein, zwei Revaler Ausfuhrartikel, in: Beiträge zur Kunde Est-, Liv- und Kurlands 7, 1912, 153–208.
Die 1230 von dem Grafen Dietrich VI. von Kleve gegründete Stadt erhielt um 1242 Stadtrechte; das erste erhaltene Stadtrechtsprivileg stammt allerdings erst aus dem Jahre 1347. Im 15. Jh. erlebte K. dank eines relativ leistungsfähigen Tuchgewerbes, dessen Produkte auch auf auswärtigen Märkten Absatz fanden, und eines umfangreichen Getreidehandels eine wirtschaftliche Blüte. Im Fernhandel lassen sich Kaufleute aus K. nur selten nachweisen, und auch in hansischen Zusammenhängen ist K. nie hervorgetreten. Wie → Rees gehörte K. zu den klevischen Städten, die 1540 von Wesel in die Pflicht genommen wurden, dessen Aufwendungen zugunsten der Hanse (und des Reiches) angemessen mitzutragen, und 1554 auf Drängen Wesels noch einmal erklärten, bei der Hanse bleiben und sich von Wesel vertreten lassen zu wollen. Aber es gab keine hansischen Interessen, die Wesel hätte vertreten können, und so trat die Stadt schon 1572 angesichts steigender Kontributionsforderungen wieder aus der Hanse aus.
Literatur: U. J. Diederichs, Die spätmittelalterliche Hanse und ihre Städteorganisation. Kalkar – eine Hansestadt?, in: Die Stadt im Mittelalter. Kalkar und der Niederrhein, hrsg. von G. Kaldewei, 1994, S. 175-83; K. Flink, Die klevischen Herzöge und ihre Städte (1394-1592), in: Land im Mittelpunkt der Mächte. Die Herzogtümer Jülich, Kleve, Berg, 3. Aufl. 1985, S. 75-98; ders., Klevische Städteprivilegien (1241-1609), 1989, S. 152-79; Rhein. Städteatlas, Lfg. XIV, Nr. 76: Kalkar, bearb. von M. Wensky, 2001.
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K. ist eine schwedische Handelsstadt im südöstlichen Småland am K.sund und dem Übergang zur Insel Öland, 40 km nördlich der mittelalterlichen schwedisch-dänischen Grenze. Der Name K. bedeutet wohl steinige Insel und stammt aus dem 6. Jh. Aufgrund der Lage im Grenzbereich, dem Übergang nach Öland sowie an dem im Hochmittelalter stark befahrenen K.sund entwickelte sich K. nicht nur zu einer Stadt, sondern auch zu einer wichtigen Reichsfestung. Für die Stadt ist kein Gründungsdatum bekannt. Der Ort wird 1228 erstmals von Snorri Sturlason erwähnt und erhielt 1243 ein Dominikanerhaus. 1243 siegeln erstmals Schlossvogt und Rat von K. zusammen einen Brief an Lübeck mit dem Stadtsiegel. Der Rat von K. bestand nach schwedischem Recht aus Schweden und Deutschen und es ist ein hoher Anteil Niederdeutsch sprechender Kaufleute und Schiffer in der Stadt nachzuweisen, auch wenn deren Bedeutung umstritten ist. Die Stadt diente zum einen als Ausfuhrhafen für småländisches Eisen sowie die Wald- und Agrarprodukte Smålands, vor allem Butter, vor allem aber auch als günstig gelegener Treffpunkt. Die Stadt besaß eine enge Anbindung an die Hanse (HR I.1., Nr. 321 § 12), und es wurde dort Pfundzoll erhoben. Die Stadt nahm zudem u.U. an einigen wenigen Hansetagen teil. Stadt und Burg waren Austragungsort wichtiger innen- und außenpolitischer Verhandlungen, u.a. wurde hier 1397 die K.er Union gegründet, und standen häufig im Zentrum kriegerischer Auseinandersetzungen. Die Quellenlage zur Wirtschaftsgeschichte K.s ist desperat, allerdings existiert ein Stadtbuch, K. Stads Tänkebok, Dit is des stades kalmeren denkebook, welches von 1381-1384 in Niederdeutsch, 1402-1421 in Latein und 1421-1490 auf Schwedisch verfasst ist.
Literatur: N. Blomkvist, The Discovery of the Baltic, 2005; D. Selling, Kalmar, 1984; N. Blomkvist, Kalmars uppkomst och äldsta tid, in: Kalmar Stads historia, I, hrsg. Ingrid Hammarström, 1979; C. Weibull, Lübecks sjöfart och handel på de nordiska rikena 1368 och 1398-1400, in: Scandia XXXII (1966); W. Koppe, Das mittelalterliche Kalmar, HGBll. 67-68 (1942/43), 192-221 (mit Einschränkungen).
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Über die Anfänge der Stadt K. lassen sich nur Vermutungen anstellen. Die älteste urkundliche Erwähnung stammt aus dem Jahr 1227. Grabungen im Stadtgebiet haben aber gezeigt, dass es bereits im 12. Jh. eine Ansiedlung gegeben hat. Dank seiner Lage nahe der Mündung der IJssel in die entstehende Zuiderzee, die den direkten Zugang zur Nord- und Ostsee eröffnete, erlebte der Ort im Laufe des 13. Jhs. einen bemerkenswerten Aufschwung. Wann K. Stadtrechte erhielt, ist nicht bekannt; aus dem Stadtrechtsprivileg für →Ommen geht hervor, dass dies vor 1248 geschehen sein muss. Wirtschaftlich entwickelte sich K. zu der wichtigsten Seehandelsstadt der östlichen Niederlande und zum Ausfuhrhafen für den städtereichen niederrheinländischen Raum. Handelsbeziehungen bestanden seit der Mitte des 13. Jhs. auf der Grundlage entsprechender Privilegien mit Norwegen und Schonen, wo K. spätestens seit 1307 eine eigene Vitte besaß, sowie mit Flandern, Holland und England, das allerdings von Kaufleuten und Schiffern aus K. seltener aufgesucht wurde. Seit dem 14. Jh. unternahmen diese zudem Handelsfahrten nach Preußen und Livland und waren außerdem an der Baienfahrt beteiligt. Vom Wohlstand der Stadt in dieser Zeit, in der um die Mitte des 15. Jhs. mit über 100 Schiffen die größte Handelsflotte der nördlichen Niederlande beheimatet war, zeugen aufwändige Baumaßnahmen: die Umgestaltungen der Nikolaus- und der Liebfrauenkirche, der Rathausbau, die Anlage repräsentativer Stadttore oder der Bau der IJsselbrücke 1448.
Die fernhändlerischen Aktivitäten vollzogen sich in einer merkwürdigen Mischung aus Miteinander, Nebeneinander und Distanz zur Hanse. So beteiligte sich K. an der Norwegen-Blockade (1284) und am Krieg gegen Waldemar Atterdag (1368/69), handelte am Ende aber eigene Privilegien aus; die 1358 und 1388 beschlossenen Flandern-Blockaden unterstützte K. nicht, beanspruchte nach deren Beendigung jedoch dieselben Rechte, die den hansischen Kaufleuten zugestanden wurden. Zwischen 1367 und 1407 war K. auf zahlreichen Hansetagen vertreten und hatte an vielen Entscheidungen mitgewirkt. Als K. 1441 seine „Wieder“aufnahme in die Hanse beantragte, gab es daher auf der einen Seite kein langes Verfahren, auf der anderen Seite bestanden aber auch Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit der IJsselstadt.
Mit dem Aufstieg →Amsterdams und der wachsenden Konkurrenz der Holländer verlor K. im Laufe des 16. Jhs. an Bedeutung – auch wenn sich die Handelsbeziehungen gerade zum Ostseeraum in den 1560er Jahren noch einmal erholen konnten. In den 90er Jahren des 16. Jhs. scheiterten die Bemühungen der Stadt, die engl. Merchant Adventurers in K. anzusiedeln. Angesichts der wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen sowie des Kriegsgeschehens im Zuge des niederländischen Befreiungskampfes hatten die Bindungen an die Hanse zu diesem Zeitpunkt aber ihre Anziehungskraft verloren.
Literatur: Geschiedenis van Kampen, T. 1, hrsg. H. J. J. Lenferink, 1993; T. 2, hrsg. J. Kummer u. a., 2001; B. M. J. Speet, Th. Rothfusz (Bearb.), Historische stedenatlas van Nederland, Lfg. 4: Kampen, 1986; C. A. Tamse, Bijdrage tot de economische geschiedenis van Kampen in de Middeleeuwen en de XVIe eeuw, in: Kamper Almanak (1963/1964), 204-79; J. Don, Das niederländische Kampen als althansische Schiffahrts- und Reederstadt – ein Parallelfall zu Bremen, in: Bremisches Jahrbuch 51 (1969), 67-83.
Bereits im 12. Jh. begann man in Holland und Flandern, das Netz der natürlichen Gewässer durch künstlich gegrabene K. anzupassen und zu erweitern. Diese dienten der Torfabfuhr und Entwässerung sowie als Transportwege. Der erste wichtige K.-Bau in Norddeutschland war der 1398 fertiggestellte → Stecknitzkanal, der die Wasserscheide zwischen Trave und → Elbe überwand und für den → Salztransport zwischen → Lüneburg und → Lübeck bedeutend war. Mit der Erfindung der Kammerschleuse, die die Überwindung unterschiedlicher Wasserstände im Vergleich zur älteren Stauschleuse erheblich erleichterte, nahm die K.-Bautätigkeit vor allem im 16. Jh. zu. Teilweise wurden bestehende Flüsse durch Schleusen schiffbar gemacht und verlängert (z. B. Fulda 1601, Schaale 1564, Eldena Elbe-Schwerin 1572) oder mit einander verbunden (Oder-Havel-K. 1609). Viele geplante K. wurden jedoch nie realisiert, waren nur kurz funktionsfähig (Alster-Trave-K. 1529) oder verfielen durch Vernachlässigung während des 30-jährigen Krieges.
Literatur: Flüsse und Kanäle, hrsg. M. Eckoldt, 1998; N. Petersen, Wasserbau und Schifffahrt im Hinterland zwischen Hamburg, Lübeck und Lüneburg, in: Alles im Fluss, hrsg. R. Holbach, S. Selzer, 2020, 165-183; H.-J. Uhlemann, Berlin und die märkischen Wasserstraßen, 1994.
Seit der Formierung des frühmodernen Staates mit seinem Anspruch auf Souveränität und Monopolisierung der Gewalt lassen sich auf See idealtypisch zwei Formen der Ausübung von Gewalt unterscheiden: der auf materiellen Ertrag zielende, unregulierte „Seeraub“, und die durch eine Herrschaftsinstanz ausdrücklich legitimierte und kontrollierte Kriegsführung durch kommerzielle „Kaperfahrer“ („Auslieger“). Während sich die konzeptionelle Unterscheidung von pirateria und corso im Mittelmeer schon seit dem 13. Jh. greifen lässt, setzt sie sich im nordeuropäischen Raum erst im 15. Jh. durch. In beiden Räumen blieb sie im konkreten Anwendungsfall stets Aushandlungssache. Dabei unterschieden sich offene Piraterie und Kaperfahrt durchaus in Ausmaß und Grad der Gewaltanwendung. Schriftliche Lizenzen zur Kaperfahrt sind im Mittelmeerraum und in Westeuropa schon im 14. Jh. überliefert, im Hanseraum nicht vor der Mitte des 15. Jh. Der K. entwickelt sich hier aus dem allgemeineren Rechtsanspruch auf Selbsthilfe. Ließ sich ein Konflikt nicht mehr schiedlich lösen, so griffen auch Kaufleute und Schiffer zur Gewalt, verwendeten dafür vielfach die Regularien der Fehde (dreifache Warnung an den Gegner, schriftliche Absage, Warnung an Unbeteiligte, Fristwahrung, etc.), erhielten von ihrer Obrigkeit manchmal eine Genehmigung zur Schadloshaltung (Markebrief) und engagierten für die Ausführung bei Bedarf Helfer („Freunde“, „Diener“, Helfer“), die sie aus dem Ertrag möglicher Beutenahme entlohnten. Nachdem eine fristgerechte Warnung an die Unbeteiligten erfolgt war („Warschau“), war jedes Schiff, das im Kampfgebiet angetroffen wurde, auf eigene Gefahr unterwegs. Unbeteiligte als „neutral“ zu schonen, wurde daher, anders als vielfach in der Literatur angenommen, frühestens ab dem 16. Jh. üblich. Voraussetzung dafür war die seit dem 14. Jh. nachweisbare möglichst präzise Untersuchung von Herkunft, Besitzverhältnissen, Fahrtziel und Ladung eines angetroffenen Schiffes durch die jeweiligen Auslieger. Diese wiederum setzte ein gewohnheitsrechtliches Verfahren der Prisennahme auf See voraus. Die Praxis der Gewalt auf See hat daher wenig mit populären Vorstellungen von ungehemmter Brutalität gemein. Von der obrigkeitlichen Requirierung von Schiffen und Zwangsrekrutierung ihrer Besatzungen über die Anwerbung von Helfern für den Krieg und die Arrestierung von Gütern im Zuge von Handelsblockaden bis hin zur kaufmännischen Repressalie gegen vertragsbrüchige Geschäftspartner gab es eine Vielzahl von Legitimationsmöglichkeiten für die gewaltsame Wegnahme von Gütern, Schiffen und Personen. Die erhaltenen Quellen verdecken diese potentiellen Hintergründe, weil sie in aller Regel die Sicht der Kläger wiedergeben, welche Schadensersatz erlangen wollten.
Literatur: K.-H. Böhringer, Das Recht der Prise gegen Neutrale, Frankfurt am Main 1972; A. Kammler, Up eventur, Untersuchungen zur Kaperschifffahrt, St. Katharinen 2005; G. Rohmann: Wegnehmen, Verhandeln, Erstatten. Politischer Alltag im Hanseraum um 1400, in: Geschichte in Wissenschaft und Unterricht 65 (2014), H. 9/10, S. 574-85.
(geb. 14.5.1316 in Prag [Wenzel], gest. 29.11.1378 ebd.) war ab 1346 röm.-dt. König, ab 1347 König von Böhmen, seit 1355 Kaiser. Wie kaum ein anderer mittelalterlicher Herrscher bezog K. „königsferne“ Regionen in sein politisches Programm ein und richtete, ausgehend von seiner Residenzstadt Prag, seine Ambitionen auch gen Norden, v.a. in Richtung Elblinie und Hanse. So stellte er 1365 für Hamburg ein wichtiges Messeprivileg aus, verlieh 1374 den Lübecker Bürgermeistern den Ehrentitel als Reichsvikare in Angelegenheiten des Landfriedens und befreite die Stadt Lübeck vom Strandrecht. Vor allem der Erwerb der Mark Brandenburg (1373) und der Ausbau Tangermündes zur Residenz zeugen von Verbindungen K.s in den Hanseraum: Mit Tangermünde schuf K. einen neuen Verkehrs- und Handelspunkt im Norden des Reiches und war bestrebt, über Brandenburg hinaus gewachsene Verkehrs- und Handelsbeziehungen zur Hanse zu intensivieren.
Zudem finden sich mehrere Hansestädte im Itinerar des Kaisers (1375 Lübeck und Wismar, 1377 Magdeburg, Lüneburg, Herford, Soest und Dortmund). Als erster Herrscher nach Friedrich I. reiste K. nach Lübeck, wo ihm und seiner Gemahlin ein prunkvoll inszenierter Adventus bereitet wurde und ihnen zu Ehren Festlichkeiten mit Tanz und Turnieren stattfanden. Doch der eigentliche Anlass der Reise, die Thronfolgeregelung nach dem Tod des dänischen Königs Waldemar IV. Atterdag, blieb ergebnislos. In der Ratssitzung, in der K. die Lübecker Bürgermeister und Ratsmänner als heren ansprach, fehlten zwei sich auf Reisen befindende Bürgermeister, sodass es zu keiner Entscheidung bezüglich der Thronprätendenten kommen konnte. So verließ K. nach 10tägigem Aufenthalt die Hansestadt, ohne dass die Nachfolgefrage für Dänemark geregelt war.
Abbildungen des Kaisers, etwa auf Lübecker Schillingen im 14. Jh. oder die Darstellung K.s am Lübecker Rathaus, belegen die enge Beziehung zwischen dem Reichsoberhaupt und der Reichsstadt Lübeck.
Literatur: H. Reinecke, Kaiser Karl IV. und die deutsche Hanse, 1931; H. Stoob, Karl IV. und seine Zeit, 1990; S. Bütow, Die Hanse im Blick. Verkehrsplanung und Wegelenkung Karls IV. im Umfeld der Erwerbung der Mark Brandenburg im Jahre 1373, in: Karl IV. Ein Kaiser in Brandenburg, hrsg. J. Richter, 2016, 61–65.
Die Ausbildung der Hansekaufleute lief wohl nicht anders ab als die anderer vormoderner Kaufleute. Grundkenntnisse im Schreiben, Lesen und Rechnen erwarben sie wahrscheinlich auf Schreib- oder Deutschschulen, die es in Niederdeutschland ab dem 14. Jh. gab. Alle spezifischeren Kenntnisse und Fähigkeiten lernten sie in der Praxis, indem sie bei einem anderen Kaufmann in die Lehre gingen. Wenn möglich wurden sie dafür zu einem Geschäftspartner ihrer Verwandten in einem anderen Land geschickt, so dass sie sich die entsprechenden Sprachkenntnisse aneignen konnten. Im Geschäft des Kaufmanns, bei dem sie als Diener und Lehrjungen angestellt waren, erwarben sie Kenntnisse über einzelne Warensorten, Wechselkurse, den Umgang mit verschiedenen Schriftstücken und Abrechnungstechniken. Sie lernten die dort herrschenden Handelsusancen und übten das einem Kaufmann gebührende soziale Verhalten. Bernd Pals (geboren 1437) aus Lübeck zum Beispiel wurde zur Ausbildung erst zu einem Kaufmann nach Tallinn geschickt und anschließend an das Kontor in Novgorod. Im 16./17. Jh. spielten Lehrbücher eine wichtigere Rolle; die entsprechenden Exemplare aus Niederdeutschland vermittelten insbesondere detaillierte Kenntnisse über die Seefahrt.
Quellen: H.-P. Bruchhäuser, Quellen und Dokumente zur Berufsbildung deutscher Kaufleute im Mittelalter und in der frühen Neuzeit, 1992.
Literatur: M. A. Denzel, Professionalisierung und sozialer Aufstieg bei oberdeutschen Kaufleuten und Faktoren im 16. Jh., in: Sozialer Aufstieg. Funktionseliten im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit, hrsg. G. Schulz, 2002, 413-42; P. Jeannin, Das Handbuch in der Berufsausbildung des hansischen Kaufmanns, HGbll. 103 (1985), 101-20; C. Jahnke, Geld, Geschäfte, Informationen. Der Aufbau hansischer Handelsgesellschaften und ihre Verdienstmöglichkeiten, 2007; H.-P. Bruchhäuser, Kaufmannsbildung im Mittelalter. Determinanten des Curriculums deutscher Kaufleute im Spiegel der Formalisierung von Qualifizierungsprozessen, 1989.
K. waren das gebräuchlichste Kommunikationsmittel im hansischen Netzwerkhandel. Nach der kommerziellen Revolution (Hammel-Kiesow) am Übergang vom 13. zum 14. Jh. begleiteten die Kaufleute ihre Waren nicht mehr, sondern regelten ihre Geschäfte durch K. vom heimischen Kontor aus. Zur Information ihrer Geschäftspartner an anderen Orten sandten die Kaufleute unablässig K. aus und erwarteten das gleiche von ihren Partnern. Die K. hatten drei Funktionen, die sich in ihrem Aufbau widerspiegeln: 1. sie beinhalteten Informationen über die allgemeine Marktlage vor Ort, 2. Informationen über zuletzt versandte oder empfangene Waren, und 3. allgemeine Informationen, tidinge (daraus: Zeitungen), die das Marktgeschehen irgendwie beeinflussen konnten, so Gesellschaftsklatsch, Kriegsereignisse oder Naturkatastrophen. Erst mit der Auflösung der hansischen. Netzwerkstrukturen im 16. Jh. veränderten sich die K. von öffentlichen zu internen Geschäftsbriefen. Gleichzeitig wurden die K. durch Zeitungen und Börseninformationen ersetzt.
Literatur: G. Fouquet, ‘Vom Krieg hören und schreiben’. Aus den Briefen an den Lübeck-Nürnberger Kaufmann Matthias Mulich (1522/1523), in: Geschichtsbilder, hrsg. T. Stamm-Kuhlmann, J. Elvert, u.a., 2003, 168-87; C. Jahnke, Politische Nachrichten aus Lübeck aus den Jahren 1531 bis 1535, ZVLGA 79 (1999), 119-45; M. Lindemann, Nachrichtenübermittlung durch Kaufmannsbriefe, 1978.
K. ist regulär, auf unverdächtigem Wege rechtmäßig erworbene Handelsware, die also nicht zum eigenen Konsum, sondern zum Weiterverkauf bestimmt ist. Der Besitz von K. weist den Inhaber als Kaufmann bzw. -frau aus. Frauen dürfen nach lübischem Recht, falls sie K. haben, ohne Vormund kaufen und verkaufen, Güter verpfänden und Bürgschaften übernehmen, müssen dafür aber auch für ihre Versprechen einstehen: So wat se loven dat scholen se gelden (Art. 22 der Ratshandschrift des lübischen Rechts, 1270/1282).
Quellen: Das mittelniederdeutsche Stadtrecht von Lübeck nach seinen ältesten Formen, hrsg. G. Korlén, 1951, Art. 22.
Literatur: Deutsches Rechtswörterbuch VII, 652f.
K. (deutsch: Kauen; rus., pol.: Kowno, Kowna) wurde zuerst 1030 schriftlich erwähnt. Dank der verkehrsgünstigen Lage am Zusammenfluss von Neman (lit.: Nemunas) und Njaris (lit.: Neris) lag hier eine archäologisch nachgewiesene Siedlung, ein Zentrum des Fernhandels seit römischer Zeit. Im 14. Jh. bekam K. eine starke Festung, was zur Entwicklung des städtischen Handwerks und des lokalen Handels beitrug. 1408 verlieh Großfürst Witautas (reg. 1392-1430) K. das Magdeburger Recht, das die städtische Autonomie sowie Freiheiten für die Zugezogenen erlaubte. Dieser Umstand erleichterte den Zugang der hansischen Kaufleute zum städtischen Markt, wo sie Salz, Hering und Tuch gegen Waldprodukte (Holz, Teer, Honig, Wachs, Asche), Rohstoffe (Flachs, Hanf) und Getreide tauschen konnten. Nach dem Abschluss eines Vertrages mit der Hanse 1441 wurde auf Bitten der Danziger ein hansisches Kontor in K. errichtet. Das Kontor hatte keinen Hof, deshalb wohnten die Hansen in eigenen oder angemieteten Häusern. Nachweisbar sind jedoch zwei Älteste und ihre Stellvertreter sowie eine gemeine Versammlung zur Entscheidungsfindung. Wegen der Schwächung der Position von Lübeck und der danach folgenden Schließung des Kontors 1532 übernahm Danzig die dominierende Rolle im Fernhandel von K. Die Zollbücher aus Jurbarkas zeigen, dass auch Kaufleute aus Frankreich, Holland und Moskau K. im 16. Jh. besuchten.
Literatur: Z. Kiaupa, Die litauischen Städte im Spätmittelalter zwischen eigener Herkunft und dem Einfluß ausländischer Nachbarn, in: Zwischen Lübeck und Novgorod, hrsg. O. Pelc, G. Pickhan 1996, 167-77; H. Samsonowicz. Z zagadnień handlu litewsko-hanzeatyckiego w XV w., in: Tarp istorijos ir butoves. Studijos prof. Edvardo Gudaviciaus 70-meciui, ed. A. Bumblauskas, R. Petrauskas, 1999, 75-85; J. Karpavicieni. Das sächsisch-magdeburgische Recht in den Kleinstädten Litauens, in: Grundlagen für ein neues Europa: das Magdeburger und Lübecker Recht in Spätmittelalter und Früher Neuzeit, hrsg. H. Lück [u.a]. 2009, 83-116.
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Bis zur → Reformation unterstand das K. der katholischen Kirche. Allerdings konnten die Kaufleute als Kirchenpatrone respektive Stifter (→ Bruderschaften) bzw. durch die fabrica ecclesiae (als Kirchenvorsteher) Einfluss auf das städtische K. nehmen. Auf den Messen, u.a. den → Schonischen Messen, konnten die Kaufleute eigene Priester anstellen. In der Fremde hatten die Kaufleute Teil der dortigen universitas ecclesiae zu werden. In Bischofsstädten kam es vielfach zum Kampf um den Einfluss auf das K. Nach der Reformation übernahm in den großen Städten der Magistrat das Kirchenregiment mit der Einsetzung städtischen Pfarrer.
Literatur: A. Reitemeier, Pfarrkirchen in der Stadt des späten Mittelalters, 2005; C. Jahnke, Hansische Kaufleute und deren Religiosität außerhalb ihrer Heimat, Zapiski Historyczne, 84,1 (2019), 7-41.
Zu keiner Zeit gab es innerhalb der Hanse einen speziellen Stil in der K. Die Bewohner der Städte folgten den für die jeweilige Zeit und ihr regionales Umfeld typischen Gewohnheiten: von den anfänglichen Gewandformen im schlichten Tunikaschnitt, der für die unteren Sozialschichten und im Arbeitsalltag vorherrschend blieb, bis zu den differenzierteren Obergewändern des Spätmittelalters und den raffinierten franko-italienischen Moden seit dem 15. Jh. Unterschiede zeigten sich, wie überall, zwischen den Sozialschichten. Prägend für die Bekleidung aller Schichten war ein bürgerliches Selbstverständnis, das als Gegensatz zu den Gebräuchen des Adels in den Predigten und Luxusordnungen propagiert wurde. Durch die internationalen Handelsbeziehungen waren jedoch alle textilen Materialien, Edelmetalle, Fertigungstechniken und Kenntnisse neuer Trends verfügbar, so dass die wohlhabenden Oberschichten zu Repräsentationszwecken zunehmend höfische Moden nachahmten, was in den → Hanserezessen wiederholt gerügt wurde.
Literatur: G. Jaacks, Bekleidung in den Hansestädten, in: Die Hanse – Lebenswirklichkeit und Mythos, hrsg. J. Bracker u.a., 4. Aufl. 2006, 543-47.
Als 1430 die allgemeine Tagfahrt beschloss, dass de clenen stede, de der henze bruken unde nicht to dachvarden senden en konen, de scholen den anderen groten steden, bii en belegen, de to dachvarden senden, redelike hulpe don na erer macht to eren kosten unde teryngen, waren damit eindeutig Hansestädte gemeint, die das Tagfahrtsbesendungsrecht ausüben durften, aber mit den damit verbundenen Kosten Probleme hatten. 1469 erweiterte die Tagfahrt (offensichtlich auf Soester und Münsterer wie Dortmunder Initiative) den Gehalt dieser Formel von den cleynen steden und wandte den Begriff jetzt auch auf landständisch unter einem (hansestädtischen) Vorort organisierte Gemeinwesen an, ohne diese aber als Hansestädte anzuerkennen. Diesen kleinen Städten wurde allerdings ein Informationsrecht in hansischen Angelegenheiten zugebilligt und im Gegenzug sollten sie sich (und taten es zuweilen) an den hansisch bedingten Ausgaben ihrer Landesvororte beteiligen. Die Quellenbegriffe für diese Städte lauten (in Auswahl): klene[n] stede under en beseten (1469), de cleynen stede in der hanze nicht wesende (1494), cleyne bystede, die der hensen vryheit gebruken (1494), butenhensische klene steder (1507), de cleyne stedere under uns gesetten (1517), [Städte] als gehoirsamen der hense (1517), so kleyne stede und wickbelde in den Stapelstederen gebruken (1518), cleyne[n] Steden des Lantz van Cleve (1540), sampt alle den, de under ohnen gelegen und den anhengig sin (1549), so umme und bi den anzesteden gelegen (1552), als anzisch under innen [= unter Osnabrück] (1554), die beiliggende stett, dorfer und flecken, als von alters her den stetten von der Anzen zugehoren, underworfen oder inverleibt (1554). Niemals werden diese Städte aber unter der Formel „stede van de dudeschen hense“ subsummiert und ebenso fehlen Selbstbezeichnungen dieser Städte als Hansestädte. Beraten wurde auf den allgemeinen Tagfahrten seit dem späten 15. Jh. immer wieder, ob und wenn ja unter welchen Bedingungen einzelnen Kaufleuten aus diesen Städten die Inanspruchnahme der Kontorsprivilegien zuzugestehen sei. Das „hansische“ Interesse dieser Städte lag v.a. darin, in Erbschaftssachen durch ihren (hansischen) Landesvorort vertreten zu werden. Nachzuweisen sind solche Städte v.a. für das Hochstift Münster und die Herzogtümer Westfalen, Kleve, Berg und Geldern, die Grafschaft Mark sowie für das Overijsselgebiet und Pommern, nicht aber für die kleinstadtreichen Gebiete Preußens und Livlands. Anträge Kölns in der zweiten Hälfte des 16. Jh.s, seitens des Hansetages den Eintrag dieser Städte in Westfalen sowie im Niederrhein- und Overijsselgebiet in die Matrikelbücher der Kontore und in die Taxlisten zu erreichen, wurden seitens des Hansetages regelmäßig vertagt und nie entschieden. Gleichwohl werden diese erfolglosen Bemühungen wie aber auch landständische und städtebündische Beziehungen zu hansestädtischen Territorialvororten (heute und v.a. in der Vergangenheit) sowie regionale wirtschaftliche Verflechtungen in der Historiographie angezogen, um einen hansestädtischen Charakter dieser Städte zu belegen. Nur der Einbezug dieser Städte führt zu der oft genannten Zahl von ca. 200 „Hansestädten“.
In heutiger Zeit werden diese Bezüge dann oft und gerne in kommerzorientierter Absicht dazu benutzt, Städte als ehemalige Hansestädte zu vermarkten, ohne dem historischen Sachverhalt Genüge zu tun, denn Hansestädte im Selbstverständnis des hansischen Verbandes und in ihrem eigenen waren sie nicht.
Literatur: W. Ehbrecht, Luise von Winterfelds Untersuchung „Das westfälische Hansequartier“ im Lichte der Forschung mit besonderer Berücksichtigung der kleinen Städte, in: Der Raum Westfalen, VI, hrsg. F. Petri, P. Schöller, A. Hartlieb von Wallthor, 1, 1989, 251-76; V. Henn, Die kleinen westfälischen Hansestädte unter Soest“. Eine Bestandsaufnahme [2014], erweiterter ND in: Ders., Die Hanse – Einheit in der Vielheit?, 2022, 89-115; C. Jahnke, Hansisch oder nicht-hansisch? Die kleinen und die großen Hansestädte, in: „Hansisch“ oder „nicht-hansisch“. Das Beispiel der kleinen Städte und Livlands in der Hanse, hrsg. J. Kreem, J. Sarnowsky, 2019, 1-22; F. B. Fahlbusch, Die „kleine Hansestadt“ oder die „kleine“ Stadt in der Hanse. Trifftige Narrationen? – Eine Bestandsaufnahme, 2024 [dort auch alle Quellennachweise].
(geb. in Wismar, gest. 16.06.1569 in Lübeck). Nach Erziehung in Lübeck, Studium seit 1516 an der Universität Rostock und Mönchsleben in Schwerin und Lübeck schloss er sich der Reformation an, über die er 1529-1531 als Augenzeuge berichtete. 1532-1554 Schiffsprediger, anschließend Pastor an St. Petri in Lübeck und Verfasser einer lübeckischen Chronik, deren erste beiden Bände von den Anfängen bis 1499 auf älteren Quellen basieren, deren 3. Band 1500-1549 er jedoch aufgrund eigener Anschauung verfasste. Gotthard v. Höveln († 1604) setzte sie bis 1567 fort.
Literatur: A. Bruns, Art. R.K., in: Biographisches Lexikon für Schleswig-Holstein und Lübeck 12, 2006, 266-69.
(eigentl. nd. koggen, u.U. aus germ. kuggōn), ist ein mittelalterlicher Begriff, der insbesondere mit Schiffen in Zusammenhang steht. Das Wort K. ist erstmals 943 nachgewiesen. Der Begriff K. wird bis ins Spätmittelalter als Bezeichnung für ein Handels- und Militärschiff gleichermaßen genutzt. Umstritten ist, ob die K. konstruktive Spezifika aufweist, eine Größenbezeichnung ist oder ob es sich bei der K. nur um eine äußerlich markante Form handelt. Ebenfalls offen ist der Ursprung der K. als friesische, jütländische oder keltische Schiffbautradition. Seit dem 19. Jh. wird die K. als Symbol der hansischen Schifffahrt stilisiert und mit der Schiffsabbildung auf dem Stadtsiegel von Stralsund in Verbindung gebracht. Ein statistischer Blick auf die hansischen S. lässt die K. als einmastiges, klinkergebautes Fahrzeug mit quadratischem Segel und Heckruder erkennen. Die Segeleigenschaften der K. waren durch das einmastige Rigg begrenzt. Ihre Zuladungskapazitäten entwickelten sich erst im Laufe des 14. Jh. und erreichten im deutschsprachigen Raum 80 Last d.h. ca. 160 BRT. Unter dem Begriff cog versteht man in England im 13. Jhd. aber bereits „capital ships“ mit Zuladungen von 150 Last. Nach einem Kampener Fund sind gegen Ende des 14. Jhds. wahrscheinlich schon zwei Decks in die K. eingezogen worden. Ihre Form und Art der Bauweise erlaubte aber kaum Größen über 30 m Länge. Ihr charakteristisches Länge-Breite-Verhältnis war vermutlich 1:3. Die Besatzung betrug ca. 10 Mann, die Reisegeschwindigkeit vor dem Wind höchstens 8 Knoten, ein Lavieren war nur eingeschränkt möglich. Als ältester K.-fund gilt die in Jütland gebaute Kollerup-K., datiert um 1150. Ein aus der Zeit um 1100 stammender Schiffsrest aus Bremen-Schlachte wird als Proto-K. bezeichnet. Er gilt als erster Nachweis eines Heckruders. Ein 1962 bei Bremen geborgenes Schiff aus dem Jahr 1380 wird als Bremer K. bezeichnet und ausgestellt. Einer der letzten schriftlichen Nachweise ist mit dem Bau einer K. in den Stockholmer Schären für Gustav Wasa 1524 gegeben.
Literatur: L.G.C. Laughton, The Cog, in: Mariners Mirror 43, 1960, 69-70; D. Ellmers, Frisian and Hanseatic Merchants sailed the Cog, in: The North Sea. A Highway of Economic and Cultural Exchange, hrsg. B. Bang-Andersen, u.a., 1985, 79-95; T. Weski, Fiktion oder Realität - Anmerkungen zum archäologischen Nachweis spätmittelalterlicher Schiffsbezeichnungen, in: Skyllis. Zeitschrift für Unterwasserarchäologie, 2,2, 1999, 96-106; O. Crumlin-Pedersen, To be or not to be a cog: the Bremen Cog in perspective, in: International Journal of Nautical Archaeology 29, 2000, 230-46; M.-J. Springmann, Neue spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Schiffsdarstellungen, in: Deutsches Schifffahrtsarchiv 26, 2003, 157-84; C. Jahnke, Koggen und kein Ende. Anmerkungen zu den Thesen von Detlev Ellmers und Reinhard Paulsen, in: Zeitschrift des Vereins für Lübeckische Geschichte 91, 2011, 305-20; R. Paulsen, Schifffahrt, Hanse und Europa im Mittelalter. Schiffe am Beispiel Hamburgs, europäische Entwicklungslinien und die Forschung in Deutschland, 2016; M. Rech, Das Bremer Schlachte-Schiff: eine Proto-Kogge mit Heckruder aus der Zeit um 1100, 2016.
(lett. Koknese). Am Anfang des 13. Jh. entstand am rechten Ufer der Düna die Burg des Rigaer Bischofs/Erzbischofs (seit 1255) mit einer eingezäunten Siedlung (Hakelwerk), die 1277 (?) Rigisches Stadtrecht erhielt (Bürgermeister erwähnt 1350). Mitglied der Hanse (erwähnt 1405, 1434-1435), unterstand die Stadt dem Rigaer Erzbischof. Sie lag auf dem wichtigen Dünaweg nach Polozk, belegt sind ihre Handelsbeziehungen zu Lübeck. Sie besaß eine Stadtmauer (erwähnt 1277), Kirche (erwähnt 1326) und Franziskanerkloster (gegründet am Anfang des 16. Jh.). Seit Ende des 15. Jh. Niedergang der Stadt, im 17. Jh. ganz zerstört.
Literatur: Privilegia der Stadt K., in: Mittheilungen aus dem Gebiete der Geschichte Liv-, Est- und Kurlands, 1,1, 1837, 131-64; C. Mettig, Baltische Städte, 2. Aufl. 1905, 365-72.
- in Planung / Vorbereitung -
K. L. durch kapitalkräftige Kaufleute oder Handelsgesellschaften verpflichteten eine größere Gruppe von Produzenten oder eine ganze Zunft (sog. Zunftkauf) zur Herstellung oder Gewinnung bestimmter Waren und garantierten ihnen zugleich deren Abnahme. Der Vorteil für die meist entfernt sitzenden Auftraggeber lag im relativ geringen Organisations- und Kontrollaufwand bei einer Sicherstellung des Bezugs auf den Markt abgestimmter Produkte zu günstigen Bedingungen. K. L. finden sich vor allem im Textilsektor. Hansekaufleute schlossen seit dem 15. und bis ins 16. Jh. hinein mit den Tuchgewerben einzelner nordwesteuropäischer Städte (Poperinge, Oudenaerde, Dendermonde, Aalst, Menen, Wervik, Tourcoing) Vereinbarungen über die gesamte Produktion gegen einen jeweils festgelegten Preis ab. Im Metallsektor fungierten als Auftraggeber der Stahlschmiede von Breckerfeld und Umgebung die Kölner Gesellschaften Rinck-Schirll, Rinck-Blitterswich und vor 1489 die Gebrüder Greveroide, während die Westerburg-Blitterswich-Stralen als Konkurrenten 1490 in Form des Gruppenverlags Handwerker in Radevormwald an sich banden. Auch in weiteren Bereichen, so in der Bernsteinverarbeitung zwischen Kaufleuten und → Paternostermachern, lassen sich K. L. nachweisen.
Literatur: D. Scheler, Zunftkauf und Gewerbeentwicklung. Das Breckerfelder Stahlschmiedehandwerk im 15. und 16. Jahrhundert, Zeitschrift des Bergischen Geschichtsvereins 88, 1977-79, 100-52; R. Holbach, "...seulement pour les Oosterlincx". Über die Beziehungen zwischen hansischen Kaufleuten und flandrischen Tuchproduzenten, in: Norwegen und die Hanse. Wirtschaftliche und kulturelle Aspekte im Vergleich, hrsg. V. Henn, A. Nedkvitne, 1994, 73-94.
Im späten Mittelalter war K. (seit 1475 durch kaiserliches Privileg Freie Reichsstadt) mit gut 40.000 E. die bevölkerungsreichste, zugleich, neben Nürnberg, die bedeutendste Exportgewerbe- (Wolltuche, Barchent, Seidengewebe, Metallwaren) und Fernhandelsstadt im deutschen Reich, die in ihrer Verfassung, dem Verbundbrief von 1396, der daraus resultierenden gesellschaftlichen Realität Rechnung trug. Auch die 1388 auf bürgerschaftliche Initiative hin errichtete Universität förderte das überregionale Ansehen der Stadt. Ihre Anfänge reichen zurück in die Römerzeit: Als oppidum Ubiorum nach 19 v. Chr. gegründet, im Jahre 50 n. Chr. in den Rang einer römischen colonia erhoben (Colonia Claudia Ara Agrippinensium), wurde K. um 85 n. Chr. Sitz der Präfektur und damit Verwaltungsmittelpunkt der neugeschaffenen Provinz Germania inferior. In K. entstand im Laufe des 2. Jhs. ein leistungsfähiges, auch für den überörtlichen Bedarf produzierendes Gewerbe (Glas, Keramik, Metallverarbeitung). Zudem entwickelte sich K. dank seiner Lage am Rhein und eines dichten Netzes von Straßenverbindungen in die Maas-Mosel-Region und zur Rhone zu einem Fernhandelszentrum, welches das Mittelmeergebiet mit dem Nordseeraum verband; daneben bestanden Handelsbeziehungen mit den römischen Donauprovinzen. Dabei diente der K.er Fernhandel in dieser Zeit zu einem nicht unerheblichen Teil der Versorgung der am Niederrhein stationierten römischen Truppen. Nach dem Ende der Römerherrschaft und der Eingliederung des K.er Raumes in das entstehende Frankenreich seit der Mitte des 5. Jhs. kam es zwar zu einem vorübergehenden Bevölkerungsrückgang. K. behielt aber seine Funktion als Residenzstadt, deren Bischöfe (seit dem frühen 4. Jh. bezeugt) sich seit dem 7. Jh. verstärkt auch in die Reichspolitik einschalteten. Um 800 wurde K. zum Erzbistum erhoben und seine Erzbischöfe mit wichtigen Aufgaben in der Reichsverwaltung betraut. Auch wirtschaftlich festigte K. in dieser Zeit seine Position als Zentrum der gewerblichen Produktion und des Fernhandels, wobei neben den Verbindungen in die Provence und nach Oberitalien die Handelswege über Dorestad in den angelsächsischen und skandinavischen Raum nun an Bedeutung gewannen. Im 9. Jh. gab es in K. Niederlassungen friesischer und jüdischer Händler. In diese Zeit fällt die topographische Erweiterung der Stadt um die von Handwerkern und Kaufleuten besiedelte und mit zwei außergewöhnlich großen Marktplätzen ausgestattete Rheinvorstadt. Im 11. Jh. besaß K. drei überregional bedeutende Messen, die von Kaufleuten aus Flandern, aus dem Gebiet der mittleren Maas, aus Sachsen, vom Oberrhein und vielen anderen Gegenden aufgesucht wurden, und eine selbstbewusste Kaufmannschaft, die 1074 zur Verteidigung ihrer Rechte auch die bewaffnete Auseinandersetzung mit dem erzbischöflichen Stadtherrn nicht scheute. Begünstigt durch die Besonderheiten der Flussgeographie, die dazu führten, dass die vom Niederrhein kommenden Schiffe über K. hinaus den Rhein nicht befahren konnten, so dass die mitgeführten Waren in K. auf oberländische Schiffe umgeladen werden mussten, entwickelte sich K. zu einem natürlichen Stapelplatz, eine Entwicklung, die 1259 durch das Stapelprivileg des Erzbischofs Konrad v. Hochstaden rechtlich abgesichert wurde. Damit verloren die Messen an Bedeutung; K. wurde zu einem permanenten Markt, der das ganze Jahr über allen fremden Kaufleuten offen stand. Zu dieser Zeit waren die K.er Fernhändler selbst auf allen wichtigen Handelsplätzen präsent, in Westeuropa, in Skandinavien (Bergen, Schonen), bald auch in Preußen und im Baltikum. Die K.er Wagenlast Tuch war die maßgebliche Zolleinheit im Donauraum. Besonders enge Handelsbeziehungen bestanden nach England, wo die K.er schon im 12. Jh. umfangreiche Privilegien und in London eine eigene Gildehalle besaßen, die Keimzelle des späteren hansischen Stalhofs. Wenig später sollten darüber hinaus die Frankfurter Messen eine wichtige Rolle im Fernhandelsnetz der K.er spielen. K. wurde der wichtigste Umschlagplatz für Wein (mit einem Umsatz von bis zu 100.000 hl pro Jahr, was dazu führte, dass K. im 15. als das „Weinhaus der Hanse“ galt), der „Kölner Brand“ wurde ein weithin anerkanntes Gütesiegel im Fischhandel, die Kölner Mark das Standardsilbergewicht im Reich. So war K., lange bevor die Hanse Gestalt annahm, ein wirtschaftlich blühendes Gemeinwesen, dessen Kaufleute die „Osterlinge“ vor allem im Westen als Konkurrenten und eher mit Misstrauen betrachteten. Dennoch war die Stadt in alle wichtigen Vorhaben und Entscheidungsprozesse der werdenden Hanse eingebunden. Zwar war das Kriegsbündnis gegen Waldemar Atterdag 1367 in K. beschlossen worden (→ Kölner Konföderation), K.er Ratsherren selbst aber waren an den Beratungen nicht beteiligt gewesen. Einen Hansetag besuchte K. erstmals im Mai 1383, war seit den 1430er Jahren jedoch mit einiger Regelmäßigkeit auf den hansischen Tagfahrten vertreten und beteiligte sich darüber hinaus an zahlreichen hansischen Gesandtschaften. Die Versuche der Stadt, Lübeck die Führungsrolle innerhalb der Hanse streitig zu machen, blieben allerdings erfolglos, und nicht immer deckten sich die Kölner Interessen mit denen der übrigen Hansestädte. Besondere Streitpunkte waren im 15. Jh. der Widerstand K.s gegen die vor allem von Lübeck seit den 1440er Jahren zugunsten des Brügger Kontors betriebene Ausweitung der in Flandern bestehenden Schoßpflicht der niederdt. Kaufleute auf Brabant und Holland; da die K.er inzwischen bevorzugt Antwerpen aufsuchten, lag ihnen wenig daran, Brügge zu unterstützen. Ein weiteres Konfliktfeld stellten die Verhältnisse in England insbesondere nach 1468 dar, als K., um dem Repressalienarrest seiner Kaufleute zu entgehen, die Solidarität mit den übrigen Hansestädten aufkündigte, in England – zum eigenen Vorteil – seinen eigenen Sonderweg ging und dabei auch die Verhansung in Kauf nahm, die 1471 wirksam (und erst 1476 wieder aufgehoben) wurde. Vorbereitet wurden die Tagfahrtsbesuche auf regionalen Städteversammlungen der ostniederländischen, niederrheinischen und westfälischen Hansestädte, die als das „Kölner Drittel“ 1494 resp. 1540 als Strukturelement der hansischen Organisation offiziell anerkannt wurden. Auch wenn auf den Hansetagen des 16. und 17. Jhs. die Bemühungen um eine Neuorganisation der Hanse (verbunden mit steigenden Kontributionsforderungen), der Umgang mit den „kleinen“ Hansestädten oder die sich verschlechternde Situation in den Kontoren zwischen K. und vor allem den wendischen Städten strittig diskutiert wurden, blieb die Rheinmetropole diese(r) loflike(n) societet verbunden: 1564 bevorschusste sie mit 10.000 Karolusgulden den aufwendigen Bau des Hansehauses in Antwerpen, 1566 wurde der Kölner Jurist Heinrich → Sudermann zum ersten Syndikus der Hanse bestellt. 1669 gehörte K. zu den wenigen Städten, die den letzten Hansetag besuchten; bereits 1593 war das Brügge-Antwerpener Kontorsarchiv nach K. überführt worden.
Literatur: Köln, das Reich und Europa [hrsg. H. Stehkämper], 1971; Zwei Jahrtausende Kölner Wirtschaft, hrsg. H. Kellenbenz, 1, 1975; F. Irsigler, Die wirtschaftliche Stellung der Stadt Köln im 14. und 15. Jahrhundert, 1979; K. Militzer, Ursachen und Folgen der innerstädtischen Auseinandersetzungen in Köln in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts, 1980; W. Herborn, K. Militzer, Der Kölner Weinhandel, 1980; J. Deeters (Bearb.), Die Hanse und Köln, 1988; C. Schnurmann, Kommerz und Klüngel. Der Englandhandel der Kölner Kaufleute im 16. Jahrhundert, 1991; G. Hirschfelder, Die Kölner Handelsbeziehungen im Spätmittelalter, 1994; M. Groten, Köln im 13. Jahrhundert, 1995; Geschichte der Stadt Köln, hrsg. H. Stehkämper (†), 1: W. Eck, Köln in römischer Zeit, 2004; C. Dietmar, M. Trier, Colonia. Stadt der Franken. Köln vom 5. bis 10. Jahrhundert, 2011.
Im Sommer 1361 hatte der dänische König Waldemar Atterdag Gotland überfallen und Visby niedergebrannt, nachdem er bereits ein Jahr zuvor Schonen zurückerobert und die hansischen Privilegien in Frage gestellt hatte. Eine Versammlung wendischer und preußischer Städte hatte daraufhin neben einer Handelssperre auch ein militärisches Vorgehen gegen Dänemark beschlossen, das aber einen für die Städte unglücklichen Verlauf nahm. Zwar war es der Hanse gelungen, einen für sie günstigen Waffenstillstand, 1365 auch einen Friedensvertrag auszuhandeln, aber die Spannungen waren damit nicht beigelegt. Im November 1367 trafen sich daher in Köln Ratssendeboten der Städte Lübeck, Rostock, Stralsund und Wismar, Kulm, Thorn und Elbing sowie Kampen, Harderwijk, Elburg, Amsterdam und Brielle und besiegelten das als K. K. bekannte Kriegsbündnis gegen Waldemar Atterdag und den norwegischen König Håkon. Festgelegt wurden die Anzahl der Schiffe und der Bewaffneten, die von den Verbündeten bereitgestellt und ausgerüstet werden sollten (wobei auch das Kontingent der in Köln nicht vertretenen livländischen Städte, die den Bündnisvertrag erst im Juni 1368 ratifizierten, festgesetzt wurde), und weitere für die Kriegsführung wichtige Maßnahmen. Zusätzliche Regelungen betrafen die Höhe und die Modalitäten des –> Pfundzolls, der zur Finanzierung des Krieges erhoben werden sollte; beschlossen wurden darüber hinaus Sanktionen gegen Mitglieder, die gegen Bestimmungen des Bündnisvertrages verstoßen sollten. Zur Koalition gegen Dänemark und Norwegen gehörten auch der schwedische König, die Herzöge von Mecklenburg, die Grafen von Holstein sowie andere adelige Herren aus der Region, deren Kriegsziele aber nicht deckungsgleich mit denen der hansischen Städte waren, denen es ausschließlich um die Wiederherstellung ihrer Privilegien in Dänemark ging. Die Kriegshandlungen begannen im April 1368; in schneller Folge wurden Kopenhagen und zahlreiche Städte und Burgen in Schonen (Sundschlösser) erobert. Als schließlich auch Helsingborg im September 1369 fiel, waren Friedensverhandlungen mit dem dänischen Reichsrat bereits aufgenommen worden, die im Mai 1370 zu dem für die Hanse überaus vorteilhaften –> Stralsunder Frieden führten.
Literatur: J. Götze, Von Greifswald bis Stralsund. Die Auseinandersetzungen der deutschen Seestädte und ihrer Verbündeten mit König Valdemar von Dänemark 1361-1370, in: HGbll. 88 (1970), 83-122; K. Fritze, G. Krause, Seekriege der Hanse, 1989, 118-31; V. Henn, Zur Haltung der binnenländischen Hansestädte in de
Die Stadt → Köln ist eine römische Gründung, die während des gesamten Mittelalters besiedelt war. Sie zählt somit zu den gewachsenen Städten, von denen keine Gründungsurkunde existiert. Auch die Überlieferung des Stadtrechts im Hoch- und Spätmittelalter ist dürftig: Aufzeichnungen des Stadtrechts – wie in → Lübeck oder → Soest – fehlen bis zum 14. Jh. Der Verbundbrief von 1396 erhellt die organisatorische Struktur der Stadt. Diese aus Zunftunruhen hervorgegangene Verfassung blieb mit einigen späteren Modifikationen (zum Beispiel durch den Transfixbrief 1513) bis zur Eroberung durch Frankreich 1796 bestehen. Darüber hinaus geben die Statuten von 1437 einen Einblick in das gerichtliche Verfahrensrecht, aber auch in das Ehegüter- und Erbrecht. In wirtschaftlicher Hinsicht ist in Köln nicht nur das Institut der Erbleihe von Bedeutung, sondern das gilt auch für die Schreinsbücher, in denen ab ca. 1130 grundstücksbezogene Rechtsgeschäfte niedergeschrieben wurden.
Dem nur spät und eher fragmentarisch zu erschließenden K. R. steht eine rege Debatte zur Verbreitung und Bedeutung dieses Stadtrechts gegenüber. Während es im 19. Jh. noch als "Hauptmutterrecht" für alle Stadtrechte Deutschlands galt, nahm man um 1900 eine nur marginale Bedeutung des K. R.s an. Nach einer intensiven Diskussion in den 1950er und 1960er Jahren lässt sich als Forschungsstand nun festhalten, dass sich zwar einige rheinische Städte wie Deutz, Neuss und Siegburg bei Rechtsfragen an Köln wandten, der Einfluss des K. R.s jedoch ansonsten eher gering blieb: Weder lässt sich der Verweis im Stadtrecht von Freiburg im Breisgau, demzufolge Streitigkeiten nach dem Recht aller Kaufleute, vor allem der Kölner, zu entscheiden seien (1120?: pro consuetudinario et legittimo iure omnium mercatorum, precipue autem Coloniensium, Tennenbacher Lagerbuch, Art. 5) als ein stadtrechtliches Filiationsverhältnis interpretieren, noch sind weitergehende Übernahmen im → Soester Recht nachzuweisen. Damit bleibt aber auch der möglicherweise über das Soester Recht vermittelte Einfluss in den Hanseraum (→ Lübisches Recht) im Dunkeln. Inwiefern einige mündlich tradierte kaufmännische Rechtsgewohnheiten auf das K. R. zurückgehen, ist wohl nicht mehr zu entscheiden. Insgesamt erschweren das Fehlen hoch- und spätmittelalterlicher Aufzeichnungen sowie die vielschichtige Forschung eine abschließende Beurteilung der Bedeutung des K. R.s für die hansische Rechtsgeschichte.
Quellen: Elenchus Fontium Historiae Urbanae, vol. 1, Leiden 1967, bes. S. 87.
Literatur: G. Wegener, Zur Verbreitung des Kölner Stadtrechts, in: Köln, das Reich und Europa, hrsg. H. Stehkämper, 1971, 173-212; G. Schulz, Der Verbundbrief. Konzeption und Krisen der Kölner Stadtverfassung von 1396 bis zur französischen Zeit 1796/97, in: Geschichte in Köln 40 (1996), 5-29; U. Heppekausen, Die Kölner Statuten von 1437. Ursachen, Ausgestaltung, Wirkungen, 1999.
K. (heute: Kaliningrad) ist erstmals 1258 belegt, entstand zunächst auf einer Anhöhe nördlich des Pregels, wurde jedoch im prußischen Abwehrkampf 1262 zerstört. Nach der Erneuerung der Herrschaft des →Deutschen Ordens verlegte man die Stadt auf das neu erschlossene Areal zwischen Burg und Pregel, und 1286 erfolgte die Verleihung des →Kulmer Rechts. K. lag in der Nähe des Haffs mit einem Zugang zur Ostsee sowie an wichtigen Handelsstraßen nach →Elbing, →Danzig, Warschau, Vilnius und →Riga. Damit wurde es zum Umschlagplatz für litauische, skandinavische und westliche Waren. Die rasche Entwicklung führte bald zur Gründung zweier weiterer Teilstädte, 1300 der nach einem prußischen Dorf als Löbenicht bezeichneten Handwerker-Neustadt und 1327 des Kneiphofs als weiterer Fernhändler-Stadt im Westen der Pregel-Insel. Die drei Städte K. konnten erst 1724 einen gemeinsamen Rat bilden. Um 1400 war die Altstadt war zunehmend intensiv an preußischen Städte- und Ständetagen beteiligt (vor 1411 bei rund 40 %, vor 1454 bei 80 % der Tage), seit 1424 kam Kneiphof mit eigener Vertretung hinzu. K. ließ sich aber auf Hansetagen meist durch die anderen preußischen Ratssendeboten vertreten; erst im Dezember 1453 entsandte die Altstadt einen eigenen Ratssendeboten zu einem Hansetag in Lübeck. Nach dem II. Thorner Frieden 1466 wurde K. Sitz des Hochmeisters, 1525 des Herzogtums Preußen. In der Folge trat K. als einzige preußische Hansestadt unter Ordensherrschaft bzw. im Herzogtum in Konkurrenz zu Danzig. Die Abhängigkeit von den Landesherren und finanzielle Probleme führten dazu, dass K. 1579 zum letzten Mal in Lübeck auf einem Hansetag vertreten war. Den Aufforderungen zur Entsendung von Vertretern kam die Stadt später nicht mehr nach, doch stimmte sie sich über Entscheidungen auf den Hansetagen u.a. auf den Quartiertagen in Danzig ab. 1586 bat K., auf 15 Jahre von gesamthansischen Abgaben befreit zu werden. Auf die Danziger Einladung zum →letzten Hansetag 1669 hat K. nicht mehr reagiert.
Quellen: Das Danziger Inventar, hrsg. P. Simson, 1913, Nr. 9624, 9925, 10201, 10228, 10401, 7*, 10*, 48*, S. 765, 791, 814, 817, 830-31, 844-45, 856, 918, u.ö.
Literatur: C. Kardasz, Economic relations between Gdańsk and Königsberg in the Years 1466–1525, Zapiski Historyczne LXXXII,1 (2017), 37-54; F. Gause, Die Geschichte der Stadt Königsberg in Preußen, 1, 1965; R. Fischer, Königsberg als Hansestadt, Altpreußische Monatsschrift 41 (1904), 267-356.
Mittelalterliche Kaufleute sahen einander grundsätzlich zunächst nicht als missliebige K., sondern als willkommene Handelspartner: Da der Markt im Mittelalter selten gesättigt war, trieb Kaufleute hauptsächlich die Sorge um, ob sie an einem Marktplatz ausreichend Abnehmer für ihre Waren finden würden sowie Anbieter anderer Waren, die sie für ihren Erlös kaufen konnten. Deshalb erfreuten sich Messen oder Handelsknotenpunkte wie Brügge so großer Beliebtheit, da man sicher sein konnte, hier andere Kaufleute zu treffen. Konkurrenz bedeutete also nicht, andere Kaufleute möglichst vollständig aus dem Markt und in die Pleite zu drängen, sondern der eigenen Gruppe auf einem bestimmten Markt günstigere Handelsbedingungen zu sichern. Die Hanse erlangte entsprechende Privilegien insbesondere an den Kontorsorten. Trotz mehrmaliger Aufforderung seitens der Hansetage ließen es sich die Kontore aber nicht nehmen, auch nicht-hansische Kaufleute aufzunehmen. Einzelne Kaufleute kooperierten zudem immer wieder mit nicht-privilegierten Kaufleuten und ermöglichten ihnen damit Handel zu den günstigeren Bedingungen. Die Hansetage versuchten Handelsgesellschaften zwischen hansischen und nicht-hansischen Kaufleuten aber zu verbieten, weil sie bei Problemen keine Möglichkeiten hatten, gegen nicht-hansische Kaufleute vorzugehen.
Bekämpft wurden außerdem Monopole auf bestimmte Güter, die Kaufleute sich immer wieder zu sichern trachteten. In diese Konflikte waren eher einzelne Städtegruppen involviert und nicht die Hanse als Ganzes. So bemühten sich die wendischen Städte im 15. Jh., den holländischen Handel mit Heringen zu behindern, um ihr eigenes Monopol aufrechtzuerhalten. Außerdem strengten sie im 16. Jh. umgekehrt Monopolprozesse vor dem Reichstag gegen die Augsburger Kaufleute an, denen sie Preistreiberei bei Pfeffer unterstellten. Neben juristischen Auseinandersetzungen wurden solche Kämpfe auch gewaltsam ausgetragen, insbesondere über die Kaperung von Schiffen und die Arrestierung der Waren der Konkurrenten.
Literatur: B. Mertens, Im Kampf gegen die Monopole. Reichstagsverhandlungen und Monopolprozesse im frühen 16. Jh., 1996; J. Wubs-Mrozewicz, Hansards and the ‚Other’. Perceptions and Strategies in Late Medieval Bergen, in: The Hanse in Medieval and Early Modern Europe, hrsg. J. Wubs-Mrozewicz, S. Jenks, 2013, 149-79; R. Sprandel, Die Konkurrenzfähigkeit der Hanse im Spätmittelalter, HGbll. 102 (1984), 21-38.
K. ist der Wortbedeutung nach das Zusammenlaufen (von lat. concurrere)der Gläubiger. Seit dem 13. Jh. finden sich in hansischen Stadtrechten Regeln über die Quotelung des verbliebenen Vermögens eines flüchtigen oder verstorbenen Schuldners, eine Abwendung von dem Prioritätsprinzip‚ dem sprichwörtlichen „Wer kommt zuerst, mahlt zuerst“. Allenfalls ein Gläubiger, der dem entwichenen Schuldner nachsetzte und ihn oder seine Güter zurückbrachte, konnte vorzugsweise Befriedigung verlangen. Häufig begegnet eine Jahresfrist, innerhalb derer Forderungen angemeldet werden mussten, um Berücksichtigung zu finden.
Literatur: Ch. Becker, Art. Konkurs, Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, 2. Aufl. 2013, 99-104.
Das K. beschreibt ein wichtiges Entscheidungsverfahren mittelalterlicher Versammlungen, das auf den Städtetagen des Reichs, auf den eidgenössischen Tagsatzungen und bei den hansischen Tagfahren angewandt wurde. Wie der Name besagt, wurden Entscheidungen im Konsens getroffen und nicht beispielsweise per Abstimmung mit Mehrheitsentscheid. Auf den Hansetagen wurde der Konsens im Umfrageverfahren hergestellt: Die Ratssendeboten äußerten sich in einer festgelegten Reihenfolge nach der Sitzordnung. Zu Beginn jeder Umfragerunde formulierte der Versammlungsleiter, meist ein Vertreter des Lübecker Rats oder später der Hansesyndikus, eine Position, zu der die folgenden Redner Stellung bezogen. Wer früher sprach, konnte die Diskussion besser in eine bestimmte Richtung lenken. Der Versammlungsleiter fasste die Voten am Ende einer Runde zusammen und legte so die Grundlage für die nächste Umfragerunde, bis ein Ergebnis gefunden war, mit dem sich alle Anwesenden einverstanden erklären konnten. Ansonsten wurden die Beratungen vertagt. Wenn einzelne Städte mit dem Ergebnis nicht einverstanden waren, konnten sie den Verhandlungen fernbleiben, um sich nicht mit einem Ergebnis einverstanden erklären zu müssen, das sie nicht unterstützten, aber trotzdem den Konsens nicht zu gefährden. Außerdem konnte sich eine besonders involvierte Stadt während der Beratungen heraushalten (abweichen): Erst nachdem sich die anderen Städte auf eine Position geeinigt hatten, wurde diese mit der betroffenen Stadt in einem eigenen Verfahrensschritt nochmals abgestimmt.
Literatur: J. L. Schipmann, Politische Kommunikation in der Hanse (1550-1621), 2004; G. Althoff, Spielregeln der Politik im Mittelalter. Kommunikation in Frieden und Fehden, 1997; E. Kaufmann, Konsens, in: Handwörterbuch zur Deutschen Rechtsgeschichte, 2, 1978, Sp. 1090-1102.
Zwischen dem ausgehenden 12. und der Mitte des 14. Jhs. entstanden die später so genannten Kontore in den wichtigsten Zielorten des hansischen Handels, in Novgorod, London, Brügge und Bergen. Ihre Aufgabe war es, die Interessen der niederdt. Kaufleute gegenüber den Privilegiengebern resp. deren Behörden im jeweiligen Gastland zu vertreten, zugleich aber auch die Einhaltung der eigenen Verpflichtungen seitens der Kaufleute zu überwachen, um den Landesherren in der Fremde keine Vorwände für Repressalien zu liefern (z. B. wegen Zollbetrugs oder Verletzungen von Verkaufsauflagen). Darüber hinaus galt es, das friedliche und gedeihliche Zusammenleben innerhalb der Kontorgemeinschaft sicherzustellen. Das setzte die Anerkenntnis und Einhaltung bestimmter Normen und Regeln voraus, die seit der Mitte des 13. Jhs. in den K., auch unter Berücksichtigung älterer Rechtsgewohnheiten, schriftlich fixiert wurden. Geregelt wurden Fragen der Leitung und Verwaltung der genossenschaftlich organisierten Kontore, handels- und schiffsrechtliche Angelegenheiten, sowie Maßnahmen zur Vermeidung oder zur Beilegung von Konflikten im Alltag der Kontore selbst. Im Einzelnen ging es um die unterschiedlichen Modalitäten der Wahl der Olderleute, Beisitzer und anderer Funktionsträger, deren administrative und jurisdiktionelle Befugnisse, die bei Tötungsdelikten (in Novgorod) bis zur Verhängung der Todesstrafe reichen konnten, um die Leistungen zur Finanzierung der Gemeinschaftsaufgaben (Schoss), die Einhaltung der Qualitätsstandards bei den gehandelten Waren, das Verbot des Handels mit Butenhansen, den Borgkauf, den Umgang mit flüchtigen Schuldnern, die Wahrnehmung von Gemeinschaftsaufgaben innerhalb der Kontore, die Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen, das Verbot von Glücksspielen u.v.m. Dabei waren die K. keine systematisch ausgearbeiteten Regelwerke, sondern Sammlungen von Statuten, denen einschlägige Beschlüsse (Willküren) der Vollversammlung eines Kontors oder eines Hansetags, ggf. auch regionaler Städteversammlungen zugrunde lagen, die gefasst wurden, weil aktueller Regelungsbedarf bestand; auch Rechtsweisungen derjenigen Städte, die maßgeblichen Einfluss auf das jeweilige Kontor nahmen, konnten Eingang in die Statutenbücher finden. Seit der Mitte des 14. Jhs. waren die Kontore schrittweise der Kontrolle durch den allgemeinen Hansetag unterstellt worden, doch wurde ihnen noch im 15. Jh. verschiedentlich das Recht zugestanden, eigene Ordinanzen zu verabschieden. Die K., auf deren Einhaltung sich jeder Neuankömmling eidlich verpflichten musste, wurden in der Vollversammlung in regelmäßigen Abständen verlesen. Damit konnte sich niemand darauf berufen, bei Verstößen, die in schweren Fällen mit dem Ausschluss aus der Kontorgemeinschaft, also mit dem Entzug des Rechts auf den Mitgenuss der hansischen Privilegien, geahndet werden konnten, in Unkenntnis der jeweiligen Rechtslage gehandelt zu haben. Insgesamt geben die K. Auskunft über die innere Verfasstheit der Kontore, die örtlichen Handelsbedingungen und die Wertvorstellungen, die für das Verhalten und das Zusammenleben der hansischen Kaufleute im Ausland maßgeblich waren.
Quellen: Die Nowgoroder Schra ... vom XIII. bis XVII. Jh., hrsg. W. Schlüter, 1911/1914: J. M. Lappenberg, Urkundliche Geschichte ... London, 1851, 102-23; V. Henn, Eine unbeachtete Brügger Kontorordnung, in: Von Nowgorod bis London, 2008, 31-50; Norges Gamle Love, hrsg. O. A. Johnsen, II, 2, Nr. 216.
Literatur: N. Jörn, Die Herausbildung der Kontorordnungen in Novgorod, Bergen, London und Brügge im Vergleich, 12.-17. Jh., in: Prozesse der Normbildung und Normveränderung im mittelalterlichen Europa, hrsg. D. Ruhe, K.-H. Spieß, 2000, 217-35; M. Burkhardt, Die Ordnungen der vier Hansekontore Bergen, Brügge, London und Novgorod, in: Das Hansische Kontor zu Bergen und die Lübecker Bergenfahrer, hrsg. A. Graßmann, 2005, 58-77; V. Henn, Die Hansekontore und ihre Ordnungen, in: Hansisches und hansestädtisches Recht, hrsg. A. Cordes, 2008, 15-39.
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K. (geb. am 24.3.1839 in Hamburg, gest. am 25.3.1905 in Rostock) begann nach einer Uhrmacherlehre, einer Tätigkeit als Volksschullehrer und einem Jahr am Akademischen Gymnasium 1863 mit dem Studium in Göttingen. Dort kam er mit Georg Waitz in Kontakt, der ihn für das Quellenstudium und die Historischen Hilfswissenschaften gewann. Nach einem Semester in Berlin wurde K. 1866 in Göttingen mit einer Arbeit über die ältesten Urkunden des Erzbistums Hamburg-Bremen promoviert. Hoffnungen auf eine Festanstellung am Hamburger Staatsarchiv zerschlugen sich, seine Lehrtätigkeit am Akademischen Gymnasium gab K. bald wieder auf. Für den Verein für Hamburgische Geschichte gab er seit 1868 die Hamburger Kämmereirechnungen heraus. Noch im selben Jahr wurde er über seinen Lehrer Waitz mit der Herausgabe der noch von →Johann Martin Lappenberg geplanten Edition der Hanserezesse beauftragt, allerdings nur für die Jahre 1256-1430. Nach der Gründung des Hansischen Geschichtsvereins wurde K. 1870 dessen erster ständiger Sekretär und gab 31 Hefte der Hansischen Geschichtsblätter heraus. Zugleich wurden ihm vom Verein mit Goswin von der Ropp und Konstantin Höhlbaum zwei weitere Editoren an die Seite gestellt, mit denen er eng zusammenarbeitete. Sie prägten maßgeblich die Gestalt der großen hansischen Editionsreihen. K. selbst legte bis 1897 8 Bde. der →Hanserezesse vor und setzte die Arbeit auch dann fort, als er 1884 zum ersten Stadtarchivar Rostocks berufen wurde. Im selben Jahr erschien seine Edition der →„Detmar-Chronik“, der bis 1902 weitere Bde. folgten, ebenso wie Veröffentlichungen zur Geschichte Rostocks. Schon 1875 war er wesentlich an der Gründung des Vereins für niederdeutsche Sprachforschung beteiligt und legte auch philologische Studien vor.
Quellen: Kämmereirechnungen der Stadt Hamburg, hrsg. K., 7 Bde., 1869-1894; Die Recesse und an-dere Acten der Hansetage, 1. Abt.: 1256-1430, hrsg. K., 8 Bde., 1870-1897; Die Chroniken der deutschen Städte: Die Chroniken der niedersächsischen Städte. Lübeck, Bde. 1-3, hrsg. K. 1884-1902.
Literatur: D. Brietzke, K., in: Hamburgische Biografie 3, 35-36; C. Jahnke, Die Reliquien jener grossar-tigen Bewegung. „Die Recesse und andere Akten der Hansetage“ sowie das „Hansische Ur-kundenbuch“, in: HGBll. 137 (2019), 1-42.
K. waren freiwillige, auf Dauer angelegte Zusammenschlüsse, die das Recht besaßen, Versammlungen abzuhalten, und deren Mitglieder sich durch Eid oder Gelöbnis gegenseitig Schutz und Hilfe zusagten. Sie wählten ihre Vorstände selbst, fassten Beschlüsse, welche die Gemeinschaft betrafen, und verfügten über ein eigenes Satzungsrecht. Um die Normen innerkorporativen Lebens durchzusetzen, übten die Vorstände die innere Gerichtsbarkeit aus. Nach der mittelalterlichen Lehre waren K. – so auch die Stadt – juristische Personen und konnten somit Rechtsgeschäfte vornehmen, Vermögen erwerben sowie Darlehen vergeben oder aufnehmen. Totenfolge und Memoria, Heiligenverehrung sowie Speise- und Trinkgemeinschaft (convivium) ergänzten das allgemeine Erscheinungsbild der K. Berufliche oder andere Zielstellungen sorgten für ihre spezielle Ausrichtung. Im hansischen Raum werden vor allem Amt, Bruderschaft, Gilde, Innung und Kompanie, aber auch Bank, Gaffel, Lehen und Gewerk in den Quellen genannt. Durch die Vielfalt der Bezeichnungen und die unterschiedliche Zwecksetzung der K. ist es problematisch, die Vereinigungen in Kategorien einzuteilen. Zum Beispiel waren Bruderschaften oft auf Fürsorge und Seelsorge ausgerichtet und stellten somit eine Ergänzung zu Gilde und Zunft als säkularen Vereinigungen der Kaufleute und Handwerker dar. Andererseits konnten fraternitates berufsständische Gemeinschaften sein, die wirtschaftliche, rechtliche und politische Zielstellungen verfolgten. Diese K. waren von ihrem Wesen her identisch mit Gilde und Zunft. Beide Begriffe sind sowohl Quellen- als auch Forschungstermini: Der Quellenbegriff Gilde benennt Gemeinschaften sowohl der Kaufleute als auch der Handwerker, der Forschungsbegriff zielt nur auf die Genossenschaften der Kaufleute. Die hansischen Quellen nennen Amt, Gilde, Innung, Lehen und Gewerk als Bezeichnungen für Genossenschaften der Handwerker. Zunft spielt als Quellenterminus bis in die Neuzeit im Hanseraum keine Rolle, wird in der Literatur aber als Ordnungsbegriff für Vereinigungen der Handwerker verwendet.
I. Wirksamkeit und Aufgaben.
Genossenschaftliche Organisationsformen prägten wesentlich das Leben auch in Hansestädten. In westfälischen, sächsischen und livländischen Gemeinwesen waren Gilden neben dem Rat ständische K. und sicherten zumindest der Kaufmannschaft die Teilhabe am Stadtregiment. Die Monopolgesellschaften der Gewandschneider nahmen, wie in Stralsund und den sächsischen Kommunen, ebenfalls Einfluss auf die städtische Politik. Die meisten Fahrtrichtungsgenossenschaften der Kaufleute entstanden seit dem 14. Jh. Sie entwickelten sich zu Gegenstücken der hansischen Kontore und Niederlassungen. Zugleich waren sie Interessenvertretungen ihrer Mitglieder. Den Gemeinschaften der Linienfahrer folgten im 15./16. Jh. jene der Schiffer. Nicht zuletzt besaßen die Ratskollegien korporativen Charakter. Ebenfalls seit dem 14. Jh. gründeten Gesellen, Träger und Bootsleute eigene genossenschaftliche Organisationsformen. Die K. erfüllten verschiedene Aufgaben. Dazu gehörte bei den berufsständischen Genossenschaften die Sicherung gleicher Erwerbsbedingungen für ihre Mitglieder. Eine Gleichheit der Einkommens- und Vermögensverhältnisse war mit dieser Zielstellung jedoch nicht verbunden. Vereinigungen wie die Schützengilden widmeten sich der militärischen Ausbildung der Bürger. Die Elenden- und Spitalbruderschaften waren Teil des städtischen Systems sozialer Fürsorge für Fremde, Kranke und Sieche. Die Vereinigungen der Schiffer und Bootsleute verfolgten unter anderem karitative Ziele und fungierten gelegentlich als Wechselbanken für den Eigenhandel ihrer Mitglieder. Verschiedentlich schlossen sich Vertreter der städtischen Eliten in exklusiven K. wie der → Zirkelgesellschaft in Lübeck und der Kölner Richerzeche zusammen.
II. Entwicklungen im 16. und 17. Jh.
Infolge der Reformation wurden viele religiöse Bruderschaften allmählich aufgelöst. Ihr Vermögen ging in das Eigentum der Städte über, die es für karitative Zwecke und das Schulwesen einsetzten. Andere K. bestanden unter der Aufsicht des Rates als soziale Einrichtungen weiter. Darüber hinaus schlossen sich, so in Rostock und Stralsund, kaufmännische Gemeinschaften unter veränderten Zielstellungen zusammen oder wandelten sich zu exklusiven Gesellschaften der Oberschicht. Vor allem in den großen Seestädten beteiligten sich die K. der Kaufleute und Schiffer verstärkt an der Verwaltung der Handels- und Schifffahrtsangelegenheiten. Dieser Prozess setzte bereits im 15. Jh. ein, verlief aber in den Städten unterschiedlich. Verbunden war er mit der Säkularisierung vormals bruderschaftlicher Gemeinschaften der Berufsgruppen. Die administrative Arbeitsteilung innerhalb der Gemeinwesen war Teil einer Neuordnung und damit Modernisierung kommunaler Staatlichkeit, die verschiedentlich von innerstädtischen Konflikten begleitet war. Im Zusammenhang damit erlangten gewerbliche K. wie die „Vier Gewerke“ in weiteren Städten politischen Einfluss.
Literatur: R. Postel, Zur Entwicklung der hansestädtischen Hafen- und Schiffahrtsverwaltung, in: See- und Flusshäfen vom Hochmittelalter bis zur Industrialisierung, hrsg. H. Stoob, 1986, 211-27; Einungen und Bruderschaften in der spätmittelalterlichen Stadt, hrsg. P. Johanek, 1993; Hanse – Städte – Bünde. Die sächsischen Städte zwischen Elbe und Weser um 1500, hrsg. M. Puhle, 1996; Genossenschaftliche Strukturen in der Hanse, hrsg. N. Jörn, D. Kattinger u.a., 1999; Geschlechtergesellschaften, Zunft-Trinkstuben und Bruderschaften in spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Städten, hrsg. G. Fouquet, M. Steinbrink u.a., 2003; E. Isenmann, Die deutsche Stadt im Mittelalter 1150-1550, 2. Aufl. 2014.
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K. (geb. 1448, gest. 7.12.1517) war ein gelehrter Autor, Rostocker Magister und Dekan, Hamburger Domherr, Lübecker und Hamburger Syndikus. Nach Studien in den artes (1463-1467/68) sowie dem Bakkalaureat in der Theologie und dem Kirchenrecht in Rostock trat er 1486 zunächst als Syndikus in die Dienste Lübecks und übernahm zahlreiche diplomatische Missionen, so die Vermittlung im Rostocker Domstreit und im Konflikt zwischen Riga und dem Deutschen Orden (1490/91) sowie die Vertretung der Hansestädte gegenüber England, Burgund und der Stadt Brügge (1491, 1497, 1499, 1504). 1491 wurde er in Mainz zum Doktor des Kirchenrechts und in Perugia zum Doktor der Theologie promoviert. Seit 1493 als lector am Dom zu Hamburg, wo er 1508 zum Dekan des Domkapitels aufstieg, übernahm er weiterhin diplomatische Missionen für Lübeck und zunehmend für Hamburg. 1511 konnte er – inzwischen Syndikus von Hamburg – Maximilian I. bewegen, seine Klage gegen Hamburg vor dem Reichskammergericht in Sachen der Reichsunmittelbarkeit der Stadt zurückzuziehen. K.s umfangreiches literarisches Werk umfasst auch vier Geschichtswerke, bei denen er sich an Humanisten wie Flavio Biondo, Platina und Enea Silvio Piccolomini orientierte, die alle posthum in den Druck gelangten. 1519 erschien die Wandalia, eine Geschichte der Slaven (Wenden bzw. „Wandalen“) und Osteuropas, 1520 die Saxonia zur Geschichte des sächsischen Stammes, 1546 die Chronica regum aquilonarium, die Dänemark, Schweden, Norwegen, die Langobarden, Goten und Normannen behandelt, schließlich 1548 die Metropolis, die die die Geschichte der durch Karl den Großen gegründeten Bistümer beschreibt. Sie erschienen bis ins 17. Jh. in zahlreichen Ausgaben, sind aber nur in Auszügen modern ediert worden.
Quellen: Wandalia, Köln: Johannes Soter, 1519; Saxonia, Köln: Johannes Soter, 1520; Chronica regno-rum aquilonarium Daniae, Svetiae, Norvagiae, Straßburg: Johannes Schott, 1548.
Quellenverlinkung: https://www.deutsche-biographie.de/sfz70425.html#ndbcontent; https://www.geschichtsquellen.de/repOpus_03137.html
Literatur: M. Grobecker, Art. K., A., in: NDB 12 (1979), 673-74; U. Andermann, A.K. Wissenschaft und Historiographie um 1500, Weimar 1999; ders., Art. A.K., Verfasserlexikon Deutscher Humanismus, 1, 2008, 1315-26.
Kraweel. K., mnd. kraveel aus port. caravella, lat. carabus, arab. quarib, ist ein spätma. Schiffstyp mit besonderer Beplankungsart im holländisch-hansischen Kontext in Schalenbauweise, die damit häufige Undichtigkeiten verursachte. Sie erforderte eine Mannschaftsdichte von einem Seemann pro 6 to. Zuladungsgewicht, um die Pumpen zu betreiben. Nach chronikalischen Angaben wurde der erste K. im Hanseraum 1459 von einem Bretonen in Zierikzee gebaut. 1439 baute der portugiesische Schiffbauer Jehan Perhouse zwei caravellas in Brüssel. 1458 besaßen bereits Engländer K.e. Der K. zeichnet sich durch seine Mehrmastigkeit und Schnelligkeit aus. Im Hanseraum gab es kleine und große K.e. In der zweiten Hälfte des 15. Jhs. wurde die K.beplankung allgemein in den hansischen Schiffbau übernommen. Die Eigenschaften der K. sind von der Bauart abhängig. K.e mit 100-180 to. Traglast sind nachgewiesen. Nachbauten erreichen eine Reisegeschwindigkeit von 5 Knoten, hansische K.e waren wohl aufgrund der Beibehaltung ponderierter (ausladener) Schiffsformen langsamer.
Literatur: I. Friel, The Carrack: The Advent of the Full Rigged Ship. Cogs, Caravels and Galleons, 1994, 77-90; A.W. Sleeswyk, Carvel-Planking and Carvel Ships in the North of Europe, Archaeonautica 14 (1998), 223-28.
Die K. ist eine orthodoxe rituelle Form der Beglaubigung von Rechtsvorgängen. Das für die Hansegeschichte wichtigste Beispiel ist die „K. Nieburs“. Nachdem die Hansestädte in den 1380er Jahren Handelssperren verhängt hatten, um ihre Privilegien zu sichern, reiste der Lübecker Ratsherr Johann Niebur (Nyebur) 1391 zusammen mit Bürgermeister Gottfried Travelmann, der unterwegs in Dorpat verstarb, nach Novgorod. Dort erreichte er 1392 eine Bestätigung der hansischen Privilegien und besiegelte den Vertrag mit einer K. Der Vertrag behielt letztlich bis zur Schließung des Novgoroder Kontors 1494 seine Gültigkeit und wurde wie der Rechtsakt als „K. Nieburs“ bezeichnet, so im Juli 1449 bei Verhandlungen über eine Verlängerung.
Quellen: Tallinna Magistraat TLA.230.I-1.666, 1449 Juli 13.
Literatur: Catherine Squires, Die Hanse in Novgorod. Sprachkontakte des Niederdeutschen mit dem Russischen, 2009, 86-113, 209-14; B. Schubert, Der Lübecker Bürgermeister Johann Niebur († 1399), in: Akteure und Gegner der Hanse, hrsg. D. Kattinger u.a., 1998, 53-65.
Die Hanse selbst hat nie Krieg geführt, sondern nur einzelne Städte innerhalb der Hanse. Die Finanzierung von Krieg und Fehden war deshalb allein eine städtische Aufgabe. Im Hanseraum lag die Wehrhoheit bei den Städten, und die Bürger waren zum Wach- und Kriegsdienst, Mauerbau sowie zur Ausjagd verpflichtet. Zudem hatten sie das Herwede (die kriegerische Ausrüstung der Männer) zu unterhalten. Seit dem 15. Jh. ließ allerdings die Wehrbereitschaft nach, so dass Söldner zum Kriegsdienst eingesetzt wurden und der Wehrdienst durch eine geringe Steuerleistung teilweise ersetzt wurde. Kriegskosten waren hoch. So machten die jährlich zwei Züge mit 59 Bewaffneten, die die Stadt → Elbing für den → Deutschen Orden leistete, ca. 43 % der städtischen Ausgaben aus. Städte versuchten deshalb, Krieg zu vermeiden (Heinrich → Castorp). Musste man Krieg führen, griff man zuerst auf die regulären städtischen Truppen zurück, die aus dem normalen Haushalt bezahlt wurden, meist aber nicht mehr als 10-20 Soldaten umfassten. Gleichzeitig hoffte man, Alliierte zu finden. Reichte das nicht aus, versuchte man, auch mit Hilfe von Naturallieferungen oder Geldzahlungen, benachbarte Fürsten zur Hilfe zu bewegen. Nur im äußersten Notfall warben die Städte fremde Söldner an. Diese mussten über Kredite der Stadt resp. der Ratsherren selbst finanziert werden, deren Rückzahlung häufig zur Zahlungsunfähigkeit (Dortmund) oder zu Steuererhöhungen und städtischen Unruhen führten, in deren Verlauf weitere Kreise am städtischen Regiment beteiligt werden mussten. Ein gleiches Vorgehen galt für Seekriege. Konnte man Krieg als Sicherung des Handels oder der Handelsstraßen deklarieren, versuchten die Städte seit Mitte des 14. Jh., die Kosten auf die Kaufleute umzulegen, die mit einem Pfundzoll belegt wurden. Der Zoll galt aber nur für hansische Kaufleute und erschwerte deren Konkurrenzsituation.
Literatur: K. Kwiatkowski, Die militärische Funktion der Städte unter der Herrschaft des Deutschen Ordens in Preußen, in: Städtelandschaften im Ostseeraum im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit, hrsg. R. Czaja, C. Jahnke, 2009, 167-86; B. Wübbeke-Pflüger, Sicherheitsorganisation und Wehrwesen niedersächsischer Städte am Ausgang des Mittelalters, in: Hanse, Städte, Bünde, hrsg. M. Puhle, 1996, 173-81.
(poln. Chełmno), Stadt an der Weichsel im Kulmer Land. Um einen 4 km südlich von der heutigen Stadt gelegenen, 1065 erwähnten Burgwall namens Culmen, bis zum Anfang des 13. Jh. Machtzentrum der masowischen Herzöge im Kulmer Land, entwickelte sich eine städtische Siedlung. Im zweiten Jahrzehnt des 13. Jh. wurde Culmen durch Überfälle der heidnischen Prußen zerstört. K. wurde durch den Landmeister des Deutschen Ordens Hermann Balk 1232 neben einer auf dem Gelände des heutigen Dorfes Starogród (Althausen) gelegenen Burg gegründet (Gründungsurkunde gemeinsam für K. und Thorn am 28. Dezember 1232 oder 1233). Im Jahre 1251 wurde die Stadt an die heutige Stelle verlegt. Im Deutschordensland übte K. zentrale Funktionen im Bereich des Maß- und Gewichtssystems und des Stadtrechts aus. Das → Kulmer Recht, basierend auf dem → Magdeburger Recht, und die Urteile des K.er Höheren Gerichts dienten als Muster für über 200 Stadtgründungen im Deutschordensland, in Polen und Litauen. Ab der 2. Hälfte des 13. Jh. beteiligten sich die K.er Kaufleute am Fernhandel. Im Jahre 1300 befand sich K. unter denjenigen Hansestädten, die gegen die in Flandern den Kaufleuten zugefügten Schäden protestierten. Bis zu den 70er Jahren des 14. Jh. nahmen die K.er Ratssendeboten systematisch an den → Hansetagen und an sonstigen Aktivitäten der Hanse teil. Ein besonders aktiver K.er Politiker war der Bürgermeister Ertmar von Herdecke, der in den Jahren 1363-1373 K. bei mindestens 11 Hansetagen in Lübeck, Stralsund und Köln vertrat. Die Konkurrenz seitens der Kaufleute aus → Thorn und → Danzig verursachte, dass sich die K.er Stadtbürger ab der 2. Hälfte des 14. Jh. aus dem Fernhandel zurückzogen. Zu Anfang des 15. Jh. zählte die Stadt ca. 5000 Einwohner.
Literatur: R. Czaja, Die Kulmer Handfeste, das kulmische Recht und die Stadt Kulm, in: Städtelandschaften im Ostseeraum, hrsg. R. Czaja, C. Jahnke, 2009, 73-85.
(geb. 30. 7. 1903, gest. 1995), schwedischer Historiker, Habilitation in Stockholm 1933 bei Sven Tunberg, Professor an Stockholms Högskola 1950-1957, Stockholms Universität 1960-1963, Forscherdozent dort 1958-1970. Ausgehend von seiner Habilitation über Karl Knutsson von 1933 und einer Arbeit über dessen Verhältnis zu Preußen (1940) wandte sich K. 1949 mit seinem Beitrag "Birger Jarls andra traktat med Lübeck" (1949) der Hanse zu. Dem folgten 1953 sein Werk "Sverige och hanseaterne" resp. "Stockholm, Lübeck und Westeuropa zur Hansezeit" (HGbll. 1952). Weitere Themen waren Schweden und Lübeck am Anfang der Hansezeit (HGbll. 1960) und die Deutschen in Stockholm (1987). K. war einer der wenigen schwedischen Historiker außerhalb des Weibull-Kreises und neben Hugo Yrwing einer der wenigen Hanseforscher des Landes. Aufgrund seiner unabhängigen Stellung innerhalb der schwedischen Forschung gehört er zu den weniger rezipierten schwedischen Historikern.
Literatur: Vem är det, Svensk biografisk handbok, 1989, s.v. K., 604; A.-C. Stymne, Striden om Engelbrektsbilden, in: Scandia 66,2 (1999), 169-210, hier 182 und passim.
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Die K./P., deren Handwerk in Köln bereits im 12. Jh. bedeutend war, gehörten zu den angesehenen und z.T. bereits in vorhansischer Zeit organisierten Zünften. Zur Versorgung des Gewerbes dienten entweder billige einheimische →Pelze oder aus der Ferne, speziell aus Ost- und Nordeuropa beschaffte einfache oder kostbare Sorten. Das Problem künstlicher Verknappung schlägt sich in spätmittelalterlichen Für- oder Aufkaufverboten, z.B. in Lüneburg und Krakau, oder – wie in Göttingen 1428 – dem Verbot des Fellkaufs von lebendem Vieh nieder. Eine Reihe von Regelungen aus größeren wie kleineren Städten (z.B. Buxtehude 1420) deutet auf eine Verbreitung des Stückwerkens durch Gesellen oder Meister und damit auf Arbeitsteilung und Tendenzen zu einer marktorientierten Produktion hin. Im Kölner Kürschnergewerbe, dessen reichere Mitglieder meist gleichzeitig Pelzhändler waren, stiegen einige von diesen im 15. Jh. zu Verlegern auf. Als Unterzunft und Hilfsgewerbe wurden hier 1495 die Pelzfütterer abgeteilt.
Literatur: R. Delort, Le commerce des fourrures en occident à la fin du moyen âge, 1978; F. Irsigler, Die wirtschaftliche Stellung der Reichsstadt Köln im 14. und 15. Jh., 1979, 232-239; M. Wiswe, K., in: Lexikon des alten Handwerks, hrsg. R. Reith, 1990, 134-139; R. Holbach, Frühformen von Verlag und Großbetrieb in der gewerblichen Produktion, 1994, 471-484.
(Ostprignitz) an der bis Havelberg schiffbaren Jäglitz unterhielt schon im 13. Jh. Handelsbeziehungen mit Hamburg und Rostock. An die 1358 verkündete Handelssperre gegen Flandern erinnerte Rostock 1359 Pritzwalk, K., Havelberg, Perleberg u. a. und lud zum Hansetag ein. Nach einem Beschluss in Wismar 1368 sollten Perleberg, Pritzwalk, Havelberg, K. u. a. Fürsten und Herren vom Beistand des dänischen Königs abbringen, der den Kaufmann geschädigt habe. Im 15. und 16. Jh. sind persönliche Kontakte mit Lübeck nachweisbar, Anfang des 17. Jh. der Salzhandel mit Lüneburg.
Literatur: L. Enders, Die Prignitz, 2000.