Hanse­Lexikon
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Buchstabe F

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Faröer

Der Handel mit den F.n, wie Island, die Shetland- und Orkneyinseln ein Schatzland des dänisch-norwegischen Königs, war der Hanse wegen des Bergener Stapelhandels untersagt. Direkte Verbindungen... mehr

Der Handel mit den F.n, wie Island, die Shetland- und Orkneyinseln ein Schatzland des dänisch-norwegischen Königs, war der Hanse wegen des Bergener Stapelhandels untersagt. Direkte Verbindungen sind aber im 15. Jh.  nachweisbar (erstmals sicher in 1486), trotz oft wiederholter Beschwerden der Bergener Kaufleute und Verboten des Handels auf den Hansetagen. Die F. waren vor allem wichtig als Produktionsgebiet von Stockfisch. Ab der Verleihung der F. an Thomas Koppen aus Hamburg 1529 wurden die F. bis etwa 1557 fast jedes Jahr von Hamburg aus besegelt. Eine zweite Periode Hamburgischer Präsenz folgte mit der Verleihung der F. an dänische Faktoren in Hamburg in 1573-1592, in Kooperation mit dänischen Kaufleuten. Der deutsche Einfluss auf den F.n blieb, in Gegensatz zu Island und Shetland, beschränkt. Nur Tórshavn kann derzeit als einziger Handelsplatz sicher nachgewiesen werden.

Bart Holterman2018

Literatur: S. Arge, N. Mehler, Adventures far from home, in: Across the North Sea, hrsg. H. Harnow, D. Cranstone u.a., 2012, 175-86; L. Zachariasen, Føroyar sum rættarsamfelag 1535-1655, 1961.
Fass, Tonne

Die T., das F. oder die Pipe in allen Ausführungen waren die Standardcontainer der Hansezeit. Sie wurden sowohl zum See- als auch zum Landtransport genutzt und enthielten sowohl trockene als auch... mehr

Die T., das F. oder die Pipe in allen Ausführungen waren die Standardcontainer der Hansezeit. Sie wurden sowohl zum See- als auch zum Landtransport genutzt und enthielten sowohl trockene als auch liquide Waren. T. wurden durch städtische T.macher nach regionalen Normen produziert. Sie konnten nach Gebrauch zerlegt und neu genutzt werden. Die T.normen waren stets vom Inhalt definiert. Eine mittelalterliche T. hat damit kein einheitliches, modernes Äquivalent.  Normierungsbestrebungen der Hanse blieben größtenteils erfolglos, doch gab es mit dem ‚Rostocker Band’ eine einheitliche Norm für Heringst. sowie u.a. Normierungen der Bier- und Salzt.

Carsten Jahnke2022

Literatur: C. Ashauer, Von einheitlichen Tonnen und Bändern, in: Aus hansischer und niederdeutscher Geschichte, 2022, 183-204; H. Witthöft, Umrisse einer historischen Metrologie zum Nutzen der wirtschafts- und sozialgeschichtlichen Forschung, 1979.
Fastnachtsspiele

Kein Text, wohl aber 73 Werktitel bezeugen für Lübeck Spiele in der Tradition der flandrischen F., welche die drei angesehensten Kaufleute-Vereinigungen zwischen 1430 und 1539 alljährlich auf einer... mehr

Kein Text, wohl aber 73 Werktitel bezeugen für Lübeck Spiele in der Tradition der flandrischen F., welche die drei angesehensten Kaufleute-Vereinigungen zwischen 1430 und 1539 alljährlich auf einer fahrbaren Bühne, der borg, in der Stadt aufführten. Hierbei geht es meist um moralisierende Stoffe aus Bibel, Antike, Sage und Märchen. 1484 gaben die Zirkelbrüder das Stück Van der rechtverdicheyt. Die Weiterwirkung des Spiels über die Bedeutung dieser bürgerlichen Tugend im Gemeinwesen belegen das Henselyn-Buch (Lübeck, um 1500) und das mit Textzeilen versehene allegorische Gemälde, das damals die alte Kanzlei und heute den Rathausraum des St. Annen-Museums in Lübeck schmückt.

Hartmut Freytag 2014

Literatur: E. Simon, Die Anfänge des weltlichen deutschen Schauspiels 1370-1530, 2003, 225-90.
Fehde

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Fellin

(est. Viljandi), Stadt und Burg des Deutschen Ordens wohl kurz nach 1217 entstanden. 1223 wurden durch Esten deutsche Kaufleute getötet, die vor der Ordensburg wohnten. Als Stadt erwähnt 1283. Vor... mehr

(est. Viljandi), Stadt und Burg des Deutschen Ordens wohl kurz nach 1217 entstanden. 1223 wurden durch Esten deutsche Kaufleute getötet, die vor der Ordensburg wohnten. Als Stadt erwähnt 1283. Vor 1285 erhielt F. Rigisches Recht (Bürgermeister und Stadtrat erwähnt 1385). Als Mitglied der Hanse (erwähnt 1405, 1434), lag F. am Wasserweg nach Pernau und in die Ruś (über Dorpat und d. Peipus-See). F. besaß eine Stadtmauer, 6 Kirchen, zahlreiche Steinhäuser. 1481 wurde der Ort durch Russen geplündert.

Pawel Jeziorski2014

Literatur: C. Holst, Die Entwicklung der Stadt F. und ihrer Verfassung, 1864; F. Amelung, Geschichte der Stadt und Landschaft F. von 1210 bis 1625, 1898
Fisch
F. gehörte zu den basalen Handelsgütern des Mittelalters und der Hanse. Nach der Christianisierung Europas war die Nachfrage nach Fastenspeisen sprunghaft angestiegen, da die kirchlichen Regeln 140... mehr
F. gehörte zu den basalen Handelsgütern des Mittelalters und der Hanse. Nach der Christianisierung Europas war die Nachfrage nach Fastenspeisen sprunghaft angestiegen, da die kirchlichen Regeln 140 bis 160 (F.-) Fastentage pro Jahr vorsahen und der Bedarf aus den vorhandenen, natürlichen F.gewässern nicht gedeckt werden konnte. Das hatte mehrere Folgen. Zum ersten gerieten die vormals freien F.gewässer spätestens seit salischer Zeit unter das Bannrecht der Herrscher, was mit der Auslegung der Verordnungen des 2. Hoftages von Roncaglia 1154 als Fischereiregal festgeschrieben wurde, das alle natürlichen, größeren binnenländischen Fischereigewässer, Flüsse, Auen und Seen umfasste. Auf den Meeren konnten die Könige von Dänemark ihr Fischereiregal für die Sunde und Belte nicht behaupten, dort wurde es auf das Strandrecht reduziert. Nur der Deutsche Orden konnte ein aus vorchristlicher Zeit stammendes Verfügungsrecht über das Meer ausüben. Zum zweiten führte der Bedarf an F. zur Anlage künstlicher F.teiche und zur Teichwirtschaft. Die F.teiche entwickelten sich von schon im Capitulare de Villis erwähnten Rückhaltebecken zu konkret für die F.zucht angelegten F.teichen. Vor allem die Verbreitung des Zisterzienserordens führte zu einer Intensivierung der Teichwirtschaft und der geregelten Anlage von Streichteichen (zum Ablaichen), Brutvorstreckteichen, Streckteichen und Abwachsteichen. Die gleichzeitige Verbreitung der Wassermühlen mit ihren Mühlteichen führte ebenso zur Intensivierung der Teichwirtschaft. Zum dritten führte die erhöhte Nachfrage nach Fastenspeisen seit ca. 800 zu einer Verdichtung der Handelskontakte mit den Meeresanrainern und einem Import von konserviertem Meeresf. Zur Sicherstellung der Versorgung mit Fastenspeisen strebten Institutionen, Höfe oder Städte nach Erhalt von Fischereiprivilegien unter Ausnutzung des Fischereiregals. Städtische Marktordnungen regelten nicht nur die Qualität und den Verkauf des F., sondern die Städte sorgten auch für eine regelmäßige Zulieferung von Frischf. So verordnete z.B. die Stadt Neustadt a.d. Ostsee 1474, dass die städtischen Fischer mittwochs, freitags und sonnabends sowie vor allen Feier- und Fastentagen ihren Fang nur auf dem städt. Markt anbieten durften. Die Fischer verkauften ihren Fang entweder selbst auf den F.markt oder im F.kaufhaus (Köln) oder gaben ihn an F.menger weiter, die den Kleinverkauf übernahmen. Die städtische Gewerbeaufsicht, in Lübeck die Wette, in Köln der F.marktmeister, sicherten nicht nur die Einhaltung der Privilegien, sondern auch der Qualität und des Preises des angebotenen F. Vielfach, so in Köln, wurden verschiedene F.sorten an getrennten Orten in der Stadt angeboten. In den Städten wohnten die Fischer häufig in eigenen, sozial segregierten Quartieren, in den wendischen Städten auf dem sogenannten Kiez. Die städtischen Fischer gehörten vielfach zu den ärmsten Teilen der Bevölkerung. Klöster verpflichteten ihre Fischer zur regelmäßigen Lieferung bestimmter Mengen wie auch die Verwalter von Residenzen bei Anwesenheit des Hofes. Fischereirechte gehörten zu den häufig umstrittenen Privilegien, da Besitzverhältnisse schwer zu markieren und die Nutzung durch andere schwer zu überwachen waren. Die durch die Klöster intensivierte Teichwirtschaft führte vor allem zur Introduktion des Karpfens von Südosteuropa nach West- und Nordeuropa und seit dem 13. Jh. zur Zucht des domestizierten Karpfens. Neben dem Karpfen gab es eine große Palette weiterer Teichf., der um 1040 geschriebene Ruodlieb kennt allein 19 Arten. Daneben standen eine Reihe von Flussf. wie Lachs, Aal, Forelle, Neunauge, Plötz oder Weißfisch. Süßwasserf., mit Ausnahme des Lachses, galten als teuer und “bessere” F., da ihr Geschmack durch die mittelalterliche Kochkunst “verbessert” werden konnte. Allerdings waren sie nur in eingeschränktem Umfang zu erhalten, vor allem zu den winterlichen Fastentagen zwischen Martini und Ostern. Die Ressourcenknappheit von Süßwasserf. kann als Grund für den umfangreichen Import von Meeresf. ins europäische Binnenland seit dem 9. Jh. gesehen werden. Da nicht konservierter F. nur 1 bis 2 Tage haltbar ist, ließ sich Meeresf. bis in 19. Jh. hinein nur in gesalzener oder getrockneter Form über längere Strecken transportieren. Aus diesem Grund wurden nahezu ausschließlich gesalzene Heringe und getrockneter Dorsch oder Kabeljau verhandelt. Hering erscheint als Wort seit dem 10. Jh. im Althochdeutschen und wird 1035 als Speisef. im Kloster St. Gallen erwähnt, wobei die Binnenländer die gekehlte und gesalzene Form des F. vielfach für dessen natürliche hielten. Der Heringshandel wurde zuerst aus dem Nordseeraum über die Rheinroute und aus dem Ostseeraum über Bardowick abgewickelt. Hierbei entwickelte sich der für die Hanse grundlegende Austausch von Lüneburger Salz gegen rügischen / schonischen Hering, der dazu führte, dass alle anderen Fischereien bis zum Ende des 15. Jh. unbedeutend blieben. Nach 1189 wurde Lübeck zum Zentrum des nordwestdeutschen Heringshandels. Daneben importierten viele binnenländische Städte auch direkt Hering aus dem Ostseeraum. Neben Lübeck stiegen Köln und Krakau zu zentralen Stapelplätzen für Ostseehering auf. Ein ausgeklügeltes System sicherte die Qualität des gehandelten F. Neben Regulierung der Fangzeiten und Maschenweiten überwachten Qualitätsgutachter, Wracker, die Verarbeitung, das Einsalzen und die Verpackung von Hering auf den Schonischen Messen. Die Qualität wurde durch ein Zeichen, Zirkel, auf der Tonne neben der Kaufmannsmarke eingebrannt und auf den großen Stapelplätzen erneut von Wrackern untersucht. Hierdurch ließ sich die Produktionskette zurückverfolgen. Die Stadt Straßburg sandte so zwei Mal jährlich die Zeichen verdorbener Waren über Köln nach Lübeck, das wiederum die Kaufleute am Produktionsort regresspflichtig machte. Hierdurch wurde ein hoher Qualitätsstandard gehalten. Ostseehering wurde in einem Gebiet von Lemberg bis Irland und Bergen bis Rom regelmäßig gehandelt u. gegessen. Der F. galt vor allem als Grundspeise ohne besonderen kulinarischen Reiz und findet sich in zahlreichen Hospitals-, Burg-, Arbeits- oder Stadtrechnungen wieder. Preiskurven liegen so u.a. für Würzburg (1490-1800), Frankfurt a.M. (1475-1733), Leipzig (1572-1820) und Speyer (1514-1800) vor. Die Heringsproduktion auf den Schonischen Messen lässt sich nicht genau bestimmen. Ausfuhrziffern liegen teilweise für die Jahre 1375 (Malmö) und 1494 (Skanör/Falsterbo) vor, nicht aber für die Gesamtproduktion. Neben Hering gehörte Stockf. zur zweiten wichtigen F.sorte des hansischen Handels. Bei Stockf. handelt es sich um luftgetrockneten Dorsch resp. Kabeljau, der vor allem in Norwegen hergestellt wurde. Spätestens seit dem 13. Jh. transportierten hansische Kaufleute Stockf. von Norwegen vor allem nach England, aber auch auf den Kontinent. Seit dieser Zeit war der Handel auf die Stadt Bergen konzentriert. Der von den Fischern gefangene und getrocknete F. wurde in Bergen gegen Lebensmittel und andere Waren eingetauscht, was die norwegische Ökonomie in eine gewisse Abhängigkeit vom Hansehandel brachte. Der F. selbst wiederum diente den Kaufleuten zum Zwischenhandel auf der Route Bergen-Boston-Brügge oder als primäre Handelsware. Allerdings lässt sich die Quantität des aus Norwegen exportierten Stockf. nicht bestimmen. Bei Stockf. unterscheidet man verschiedene Verarbeitungsformen: Rundf. (Langen), geköpfter und ausgenommener F., wobei jeweils zwei F. am Schwanz zusammengebunden wurden, sowie Rotscher, gespaltener F. Seit 1446 gab es einen Stapelzwang und eine Wracke für diesen F. in Lübeck, seit 1476 in Bergen selbst. Am Ende des 15. Jh. führte die verstärkte Konkurrenz englischer Kaufleute zur Beseglung Islands und später Kanadas und zum Export von Stockf. von dort. Da dieser F. jedoch deutlich härter ist, mussten in vielen Städten Stockf.mühlen gebaut werden, um ihn verzehrfertig zu klopfen. Der Schiffbruch des italienischen Kaufmanns Pietro Querini auf den Lofoten 1432 führte zudem zur Etablierung eines direkten Stockf.handels nach Italien, wo in Venetien bis heute Baccalà alla Vicentina geschätzt wird. Die Verbreitung des Stockf.handels im Binnenland entspricht dem des Herings, allerdings liegen für dessen Umfang und Wert kaum Zahlen vor. Neben diesen beiden Hauptf.sorten wurden weiterhin zahlreiche andere, konservierbare F. gehandelt, u.a. Hecht, Rochen, Lachs und Schollen, aber auch Austern (aus der Nordsee) und Muscheln. Der Handel mit Krabben kam allerdings erst im 19. Jh. auf. Der Handel mit F. gehörte zum allgemeinen Alltagshandel im Mittelalter. Er besaß eine große Bedeutung, stand im Ruhm allerdings weit im Schatten des Handels mit Luxuswaren.
Carsten Jahnke2014

Literatur: B. Kuske, Der Kölner F.handel vom 14.-17. Jh., Westdeutsche Zeitschrift für Geschichte und Kunst 24 (1905), 227-313; C. Jahnke, “Und ist der fisch- und Heringsfangh das Erste beneficium...”, Zeitschrift der Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte 122 (1997), 289-321.
Fischer

F. sind eine städtische Berufsgruppe, die wesentlich zur Versorgung mit Fastenspeisen beitrug. War Fischerei schon in Haithabu und in slawischer Zeit ein wesentliches Merkmal, so nahm die Bedeutung... mehr

F. sind eine städtische Berufsgruppe, die wesentlich zur Versorgung mit Fastenspeisen beitrug. War Fischerei schon in Haithabu und in slawischer Zeit ein wesentliches Merkmal, so nahm die Bedeutung mit der Christianisierung wesentlich zu. Zur Versorgungssicherung versuchten die Städte, Wasserflächen in Stadtnähe zu monopolisieren und diese durch städtische F. befischen zu lassen. Diese Fischer gehörten zumeist zu den ärmsten Bevölkerungsgruppen, bestanden östlich der Elbe teilweise aus assimilierten Slawen und wohnten oft in gesonderten Stadtbereichen (Kiez, slawische Fischersiedlung). Die F. hatten den städtischen Markt mit frischem Fisch zu versorgen, und sie unterstanden der städt. Aufsicht. Neben den städtischen F. gab es auch die freie Marktfischerei der ➝ Schonischen Messen, auf denen sich jährlich ca. 40.000 F. einfanden. Die Zusammensetzung der Gruppe war vielschichtig und umfasste auch nichtstädtische F.

Carsten Jahnke2019

Literatur: C. Jahnke, „Und ist der fisch- und heringsfang das Erste beneficium..." - Städtische und freie Marktfischerei im mittelalterlichen Ostseeraum, in: Zeitschrift der Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte 122 (1997), 289-321; ders., Das Silber des Meeres. Fang und Vertrieb von Ostseehering zwischen Norwegen und Italien (12.-16. Jh.), 2000.
Flachs
Als Rohstoff für die Herstellung von Leinwand wurde F. in vielen nordeuropäischen Ländern mit feuchten Böden von England bis Russland angebaut. Seit dem 15. Jh. konzentrierte sich ein bedeutender Teil... mehr
Als Rohstoff für die Herstellung von Leinwand wurde F. in vielen nordeuropäischen Ländern mit feuchten Böden von England bis Russland angebaut. Seit dem 15. Jh. konzentrierte sich ein bedeutender Teil des hansischen Handels mit F. in den livländischen Hafenstädten, insbesondere in → Riga. In Livland gehandelter F. stammte entweder aus den einheimischen Bauernwirtschaften oder wurde aus Litauen und Russland zugeführt und von livländischen Großhändlern an ihre westlichen hansischen Handelspartner oder an Holländer weiterverkauft. Um die Mitte des 16. Jh. wurde F. zum Hauptexportartikel Rigas. An der Schwelle zum 17. Jh. betrugen F. und Hanf ca. 60 % der Gesamtausfuhr Rigas. Weitere bedeutende Zentren des hansischen Handels mit F. waren → Reval und → Königsberg.
Ilgvars Misāns2014

Literatur: V. Niitemaa, Der Binnenhandel in der Politik der livländischen Städte im Mittelalter, 1952, 347-49; C. Reinicke, Art. F., Lexikon des Mittelalters 4, 509-10
Flandern

Die Grafschaft F. zählte seit dem 13 Jh. zu den wichtigsten Handelsgebieten hansischer Kaufleute, die die Region an der Nordsee über Land (Rheinland) wie über See erreichten. Hansekaufleute... mehr

Die Grafschaft F. zählte seit dem 13 Jh. zu den wichtigsten Handelsgebieten hansischer Kaufleute, die die Region an der Nordsee über Land (Rheinland) wie über See erreichten. Hansekaufleute exportierten in die Städte F.s Getreide, Pelze, Bier, Kupfer, Wachs, Holz, Eisen und kauften flämische Tuche. Neben dem wichtigen Handelsplatz → Brügge mit dem hansischen Kontor frequentierten sie auch die Messen von Torhout und Ypern. In der Hansehistoriographie erlangte die so genannte F.blockade Berühmtheit: Das hansische Kontor verlegte 1358 seinen Sitz von Brügge nach Dordrecht, um eine Bestätigung seiner Privilegien zu erreichen. Damals bezeichneten sich die Repräsentanten der Städte erstmals selbst mit dem Namen „Deutsche Hanse“, um ihren Zusammenhalt zu signalisieren. Schon mit → Kontorverlegungen nach Aardeburg (Zeeland) 1280-82 und 1307-1309 hatten die Hansekaufleute Privilegien bzw. deren Bestätigung von den vier Leden von F. (das heißt den vier Gliedern Brügge, Gent, Ypern, Freiamt Brügge) erzwingen können. Seit 1384 gehörte Flandern zum Herrschaftsgebiet des Herzogs von → Burgund. Seitdem waren Kontorverlegungen (1388-92 nach Dordrecht, 1451-57 nach Deventer) von weniger Erfolg gekrönt. Die Kontorverlegungen wurden häufig von kriegerischen Konflikten ausgelöst, die den Handel in F. störten, wie etwa dem → Hundertjährigen Krieg zwischen England und Frankreich (1337-1453) und den Nachfolgekämpfen in der Grafschaft Flandern. Im späten 15. Jahrhundert stieg → Antwerpen anstelle von Brügge zum wichtigsten Handelsplatz in Nordwesteuropa auf und wurde seinerseits hundert Jahre später von Amsterdam abgelöst. Damit wurden Brabant bzw. die nördlichen Niederlande auch für Hansekaufleute zur wichtigeren Handelsregion.

Ulla Kypta2020

Literatur: H. Samsonowicz, Die wirtschaftlichen und politischen Beziehungen zwischen Flandern, Polen und Preußen, in: Hansekaufleute in Brügge, 4, hg. N. Jörn u.a., 2000, 309-18; D. W. Poeck, Kontorverlegungen als Mittel hansischer Diplomatie, ebd., 33-53; A. Greve, Brügger Hosteliers und hansische Kaufleute: Ein Netzwerk vorteilhafter Handelsbeziehungen oder programmierte Interessenkonflikte?, in: ebd., 151-61; R. Holbach, „…seulement pour les Oosterlincx“. Über die Beziehungen zwischen hansischen Kaufleuten und flandrischen Tuchproduzenten, in: Norwegen und die Hanse, hg. V. Henn, 1994, 73-94.
Flandernfahrer

Analog zu anderen Fahrerkompagnien (Bergenfahrer, Schonenfahrer) vereinigte die Kompagnie der F. diejenigen Kaufleute einer Stadt, die mit Flandern Handel trieben. Kaufleute konnten mehreren... mehr

Analog zu anderen Fahrerkompagnien (Bergenfahrer, Schonenfahrer) vereinigte die Kompagnie der F. diejenigen Kaufleute einer Stadt, die mit Flandern Handel trieben. Kaufleute konnten mehreren Fahrerkompagnien angehören. F. lassen sich seit dem Ende des 14. Jh.s nachweisen. In Lübeck wie in Hamburg gehörte die F.kompagnie zu den prestigeträchtigen Gesellschaften, denen zahlreiche Ratsmitglieder angehörten. Die Lübecker F. wurden in Asmussens Studie umfassend prosopographisch erfasst. In Hamburg zählten die F. mehr Mitglieder als die beiden anderen Fahrerkompagnien der England- und Schonenfahrer (im Durchschnitt 62 in der zweiten Hälfte des 15. Jh.s), außerdem sollen ihr die reichsten Bürger Hamburgs angehört haben. Nicht alle Mitglieder der Gesellschaft trieben tatsächlich Handel mit Flandern, und nicht alle Kaufleute, die nach Flandern handelten, gehörten der F.gesellschaft an. Die Mitglieder zahlten einen Beitrag, der insbesondere zur Ausgestaltung von Festlichkeiten verwendet wurde, die zwei Schaffer organisierten. An der Spitze der Hamburger F. standen 6-8 Älteste, die über Neuaufnahmen entscheiden durften. Die Gesellschaft bestand noch bis 1889, besaß zu diesem Zeitpunkt aber schon lange keine Bedeutung mehr.

Ulla Kypta2020

Literatur: Georg Asmussen, Die Lübecker F. in der zweiten Hälfte des 14. Jh.s (1358-1408), 1999; Jürgen Bolland, Die Gesellschaft der F. in Hamburg während des 15. Jh.s, in: Zeitschrift des Vereins für Hamburgische Geschichte 41 (1951), 155-88.
Flandrische Privilegien

Flandern gehörte schon früh zu den wichtigsten Zielen des Handels niederdeutscher Kaufleute, so dass man sich um rechtliche Absicherung bemühte. Bereits 1252/1253 erwirkten Gesandte der Städte... mehr

Flandern gehörte schon früh zu den wichtigsten Zielen des Handels niederdeutscher Kaufleute, so dass man sich um rechtliche Absicherung bemühte. Bereits 1252/1253 erwirkten Gesandte der Städte Lübeck und Hamburg im Auftrag weiterer Städte eine weitreichende Privilegierung durch Gräfin Margarethe von Flandern, die trotz ausbleibender Bestätigung entsprechender Rechte in den niederdeutschen Städten fortan den Kern der F. bildete. Dazu gehörten die Befreiungen von Zöllen, vom Strandrecht, vom gerichtlichen Zweikampf und von der Haftung für Dritte. Eine ebenfalls geplante eigene Ansiedlung in Damme ließ sich nicht umsetzen. 1282 und 1309 wurden die hansischen Privilegien in Flandern durch Blockaden und den Auszug aus Brügge verfestigt und erweitert. So erfuhr der Zusammenschluss der Kaufleute im Kontor zu Brügge rechtliche Anerkennung. Die Kaufleute konnten sich versammeln, eigene Statuten geben und mit Ausnahme der Blutgerichtsbarkeit rechtliche Konflikte untereinander klären. Nach einer erneuten Blockade gelang 1360 die Ausweitung der hansischen Privilegien auf ganz Flandern. Zudem durften die niederdeutschen Kaufleute ihre Waren jetzt auch in kleineren Mengen anbieten und mit anderen Gästen Handel treiben. Damit wurden die Hansekaufleute zur am besten privilegierten Händlergruppe in Brügge. Die weitgehenden F. führten jedoch in der Folge immer wieder zu Konflikten, unter anderem 1388/1392 und 1451/1457. Blockade und Auszug verloren dabei zunehmend an Wirkung. Mit dem wirtschaftlichen Niedergang Brügges seit der Mitte des 15. Jahrhunderts kamen immer weniger Kaufleute in die Stadt, so dass das Kontor schließlich 1520 nach Antwerpen verlegt wurde. Die Stellung der Hansekaufleute in Antwerpen beruhte auf Privilegien der Herzöge Johann II. und Anton von Brabant von 1315 und 1409, die grundsätzlich den F. entsprachen. Das Kontor in Antwerpen schloss aber ebenso an die in Brügge erworbenen F. an.

Jürgen Sarnowsky2019

Literatur: P. Stützel, Die Privilegien des deutschen Kaufmanns in Brügge im 13. und 14. Jahrhundert, HGBll. 116, 1998, 23-63; V. Henn, Entfaltung im Westen: „Hansen“ auf den niederländi-schen Märkten, und: ders., Wachsende Spannungen in den hansischen-niederländischen Be-ziehungen, in: Die Hanse, Lebenswirklichkeit und Mythos, hrsg. J. Bracker u.a., 1998, 50-57, 95-104; K. Bahr, Handel und Verkehr der deutschen Hanse in Flandern während des 14. Jhs., 1911; W. Stein, Über die ältesten Privilegien der deutschen Hanse in Flandern und die ältere Handelspolitik Lübecks, HGbll. 30, 1902, 51-133.
Frankfurt (Oder)

F.s nachweisbare Zugehörigkeit zur Hanse fällt in die Jahre zwischen 1368 und 1525; seine Handelsaktivitäten berührten die Hanse aber schon früher. Handelsbeziehungen bestanden in Richtung Preußen,... mehr

F.s nachweisbare Zugehörigkeit zur Hanse fällt in die Jahre zwischen 1368 und 1525; seine Handelsaktivitäten berührten die Hanse aber schon früher. Handelsbeziehungen bestanden in Richtung Preußen, Schlesien, Böhmen, nach Westen in Richtung Brandenburg, Hamburg und Flandern, oderabwärts nach Stettin und zu den hansischen Seestädten. Belegt sind die Einfuhr von Hering, Salz, Tuch, Leinwand, Honig, Wachs, Gewürzen, Kupfer, Eisen, Blei sowie die Ausfuhr von Getreide, Holz, Flussfischen und Wein. Zwar hat sich F. in hansischen Angelegenheiten nicht in besonderer Weise hervorgetan, dennoch hat die Stadt Spuren in der hansischen Geschichte hinterlassen: Nach dem Beschluss einer Versammlung der wendischen Städte in Wismar sollte F. 1368 aufgefordert werden, zum Nutzen des gemeinen Kaufmanns Fürsten und Herren dazu zu bewegen, den dän. König Waldemar Atterdag nicht zu unterstützen. 1398 war F. an der Vertreibung von Seeräubern von der Insel Gotland beteiligt. Die auf den Hansetagen 1430 und 1443 beschlossenen → Tohopesaten wurden von F. unterstützt. 1434 bat die Stadt Lübeck und die Hanse, ihr gegen Stettin beizustehen, das seit Jahren nach Belieben den Oderstrom sperrte. 1452 wurde F. neben anderen Städten beschuldigt, das Verbot des Handels mit flandrischen Waren nicht befolgt zu haben. In der 2. Hälfte des 15. Jh. gehörte F. zu den Städten, die zu den hansischen Tagfahrten geladen wurden, diesen aber fernblieben oder keine bevollmächtigten Vertreter entsandten; seit den 1480er Jahren verzichtete F. auch darauf, seine Interessen durch benachbarte Kommunen mitvertreten zu lassen. In die Matrikelliste der auf dem Bremer Hansetag 1494 beratenen Tohopesate wurde F. nicht aufgenommen, 1506 allerdings ohne eigene Taxe nachgetragen (HR III, 5, 116). Nach dem Bericht der Danziger Ratssendeboten wurde diese Liste auf dem Lübecker Hansetag 1518 noch einmal verlesen (mit F.; HR III, 7, 113 § 77), doch war auf derselben Tagfahrt beschlossen worden, F. nicht mehr zu den Hansetagen zu laden (HR III, 7, 108 § 292). Als 1525 für das Londoner Kontor eine Liste derjenigen Städte erstellt werden sollte, deren Kaufleute die hansischen Freiheiten nicht mehr genießen sollten, gehörte auch F. dazu.

Heidelore Böcker 2014

Literatur: E. Engel, K. Sauerwein, F., in: Städtebuch Brandenburg und Berlin, hrsg. E. Engel, L. Enders u.a., 2000, 163-82; E. Engel, F. und die Hanse, in: Frankfurter Jb. 2003/04, 39-49.
Frankreich

Die Handelsbeziehungen zwischen F. und den Hansestädten dauerten beinahe sieben Jh. an. In der Mitte des 13. Jh. fanden sich hansische Kaufleute auf den Messen der Champagne; in der Mitte des 19.... mehr

Die Handelsbeziehungen zwischen F. und den Hansestädten dauerten beinahe sieben Jh. an. In der Mitte des 13. Jh. fanden sich hansische Kaufleute auf den Messen der Champagne; in der Mitte des 19. Jh. (1865) unterzeichneten die letzten drei verbliebenen Hansestädte und F. einen Handelsvertrag, welcher als der späte Nachfolger der den Hansemitgliedern seitens F.s regelmäßig verliehenen „Privilegien“ betrachtet werden kann. 1291 hatte Philipp IV. „der Schöne“ den Bürgern Hamburgs und Lübecks ein erstes Privileg zugestanden, welches 1293 auf die Kaufleute Rostocks, Wismars, Stralsunds, Kampens, Gotlands, Elbings und Rigas ausgedehnt wurde. Zu Beginn des 13. Jh. lieferten Lübecker nach Paris Pelze und Schwerter, gleichzeitig entwickelten aber die Hansekaufleute an der französischen Westküste entlang, und zwar von Calais (damals englisch) und der Picardie ausgehend über die Normandie, die Bretagne und das Poitou (Gegend um La Rochelle) bis hinunter nach Aquitanien, massiv ihren Handel, indem sie Getreide, Heringe, Metalle, Holz, Leder, Lein- und Hanffasern oder -samen nach F. brachten, und nach Norden lokale Produkte, in der Hauptsache Wein und Salz, sowie typische Produkte der Mittelmeerregion (Früchte, Oliven) wieder mit zurücknahmen. Mit den Großen Entdeckungen kamen dann auch verstärkt Kolonialwaren, etwa Zucker und Gewürze, zuerst aus den iberischen, dann aus den französischen Kolonien über die hansischen Kaufleute in das Baltikum und den restlichen Norden. Wenngleich bis zum Ende des Mittelalters Brügge die Drehscheibe für diese Produkte war, abgelöst später von Antwerpen, sieht man ab Ende des 13. Jh. hansische Schiffe (aus wendischen, preußischen oder livländischen Städten) in französische Häfen ankommen, und zwar zu Hunderten, um dort Weine der Loire oder der Guyenne und das graue Salz der Baie de Bourgneuf und später aus Brouage oder von der Île de Ré zu laden. Im 17. Jh. schließlich hatte der hansische Handel mit F. derartige Ausmaße angenommen, dass Kaufmannskolonien aus Hamburg, Lübeck oder Danzig, vor allem in Bordeaux, wo die Hanse seit dem Mittelalter eine Faktorei unterhielt, aber auch in anderen Häfen entlang der französischen Küste entstanden waren. Zwar liefen die französischen Handelsschiffe und Händler sowohl im Mittelalter als auch in der Neuzeit die hansischen Häfen recht wenig an, außer zu Zeiten der schweren Getreideknappheiten Ende des 16. / Anfang des 17. Jh. (vor allem 1587), jedoch spielten die holländischen Händler ab dem 16. Jh. eine wesentliche Rolle im Handel zwischen F. und Nordeuropa. Als F. unter Ludwig XIV. schließlich versuchte, ohne die holländischen Händler auszukommen, wandte es sich den Hansen zu. Diese Verhandlungen führten zu den Marine- und Handelsverträgen von 1655 und 1716 zwischen F. und den Hansestädten, die die hanseatische Neutralität auch im Kriegsfall zwischen F. und dem Reich anerkannten.

Marie-Louise Pelus-Kaplan2014

Literatur: Die Beziehungen zwischen F. und den Hansestädten Hamburg, Bremen und Lübeck, hrsg. I. Richefort, B. Schmidt, 2006; P. Pourchasse, Le commerce du Nord, 2006; I. Félicité, Négocier pour exister, Thèse Paris 2012.
Frauen

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Friedeschiffe

Als F. (eigentlich: Befriedungsschiffe: navi bzw. liburni ad mare pacificandam; vredeschepe, vredecoggen, schepe de zee to bevredende) bezeichnete man... mehr

Als F. (eigentlich: Befriedungsschiffe: navi bzw. liburni ad mare pacificandam; vredeschepe, vredecoggen, schepe de zee to bevredende) bezeichnete man die von einzelnen oder mehreren Städten aufgebotenen Kriegsschiffe, die aus dem -> Pfundzoll finanziert wurden und oft von Ratsherren der jeweiligen Stadt befehligt wurden. Jede Kogge wurde dabei wohl von mehreren kleineren Schiffen begleitet. Die F. sollten durch Seepatrouillen die zeerover genannten Gewaltakteure zurückdrängen. Dabei ging es oft weniger um die wirkungsvolle Herstellung von Frieden, sondern um den Schutz der Kaufleute vor Übergriffen durch die autonom agierenden Fehdehelfer in den Kriegen der fürstlichen Anrainer von Nord- und Ostsee. Freilich wurde die Bezeichnung auch für offensive Kriegseinsätze verwendet, die weit über „polizeiliche“ Maßnahmen hinausgingen. Die Bezeichnung tritt um 1340 im Zusammenhang mit den Konflikten nach der Thronbesteigung Kg. Waldemars IV. von Dänemark auf (erstmals wohl 1339 in Lübeck). In den Kriegen gegen Waldemar IV. 1361 und ab 1367 unterschied man die F. aus städtischem Aufgebot von der restlichen Flotte der Verbündeten und ihrer Helfer. 1376 und ab 1380 wurden F. gegen die Helfer der Dänen und Mecklenburger im Krieg um die dänische Krone ausgerüstet. Zwischen 1390 und 1412 verhandelte man auf den Hansetagen beinahe alljährlich über die Aussendung von F. Dabei standen immer wieder die unterschiedlichen Interessen zumal der preußischen und wendischen Städte gegeneinander, so dass entsprechende Pläne oft nicht oder nur unvollständig umgesetzt wurden.

Nach 1418 tritt der Begriff zunächst nur mehr in den wiederholt beschlossenen „Statuten“ der Hansetage auf, wo es um die Modalitäten der Beuteteilung aus der „zeerover“-Bekämpfung geht (1412, 1417, 1418, 1447): Während eigenständige Gewaltunternehmer sich den Ertrag teilen durften, sollten F. Ladung und Schiffe den Eigentümern zurückerstatten. Zu einer erneuten Konjunktur der Bezeichnung kam es ab 1458, als sowohl für die Abwehr englischer Angriffe auf die Flandernfahrt als auch im Kampf gegen den abgesetzten König Erich von Pommern in den wendischen Städten (und in Dänemark) erneut F. ausgerüstet wurden. 1463 rüstete Lübeck gegen Übergriffe beider Seiten im Preußischen Krieg (1454-1466) F. aus. Zwischen 1469 und 1473 kam es im Krieg gegen England zum Einsatz von F. durch die wendischen Städte. 1480 rüsteten Hamburg und Lübeck im Zusammenhang mit Kriegen in Burgund und Friesland F. aus.

 Wie lange dieses allzeit umstrittene und nur begrenzt wirksame militärische Instrument in Gebrauch war, bliebe zu untersuchen. Zu unterscheiden sind F. von den durch private Investoren ausgerüsteten und von kommerziellen Gewaltunternehmern im Auftrag der Städte geführten „Ausliegern“, die eher der Durchsetzung z.B. von Handelsblockaden dienten.

Gregor Rohmann2016

Literatur: Konrad Fritze/Günter Krause: Seekriege der Hanse, 1997; Teichmann, Fritz: Die Stellung und Politik der hansischen Seestädte gegenüber den Vitalienbrüdern, 1931; Detlev Ellmers, Die Schiffe der Hanse, in: Wilfried Ehbrecht (Hg.): Störtebeker, 2005, S. 153-67, hier bes. S. 162 f.
Friedland, Klaus

(* 28. 6. 1920 in Erfurt, † 21. 3. 2010 in Kiel). Nach dem Abitur trat F. 1938 als Offiziersanwärter in die Kriegsmarine ein, wo er u. a. als U-Boot-Kommandant Dienst tat. Sein Studium der... mehr

(* 28. 6. 1920 in Erfurt, † 21. 3. 2010 in Kiel). Nach dem Abitur trat F. 1938 als Offiziersanwärter in die Kriegsmarine ein, wo er u. a. als U-Boot-Kommandant Dienst tat. Sein Studium der Geschichte und der Klass. Philologie, das er schon vor Kriegsende aufgenommen hatte, setzte er nach 1945 in Kiel und Oxford fort; 1952 wurde er mit einer von W. Koppe betreuten Diss. über die Auseinandersetzungen der Stadt Lüneburg mit ihren Stadt- und Landesherren im 16. Jh. promoviert. Von 1952 bis 1962 war F. im Schuldienst in Göttingen tätig, wurde 1962 an das Archiv der Hansestadt Lübeck berufen und war von 1970 bis zu seiner Pensionierung Direktor der Schleswig-Holsteinischen Landesbibliothek in Kiel. 1971 wurde er zum Honorarprofessor für Hist. Hilfswissenschaften an der Univ. Kiel ernannt. Schon in den Göttinger Jahren veröffentlichte er grundlegende Studien zu verschiedenen Aspekten der hansischen Geschichte und übernahm 1958 die Bearbeitung des 2. Bandes der 4. Abt. der Hanserezesse (erschienen 1970). Seit 1963 gehörte F. dem Vorstand des HGV an. Die von ihm initiierten Kontorskolloquien in Bergen (1970), London (1974), Visby (1984), Brügge (1988) und Novgorod (1992) trugen wesentlich zur Internationalisierung der Vereinsarbeit bei, die er auch als Präsident der International Commission for Maritime History förderte. Von 1976 bis 1994 war F. verantwortlich für den Aufsatzteil der HGbll.

Volker Henn2019

Literatur: Nachruf in: HGbll. 128 (2010), V-VII (M. North); Schriftenverzeichnis (bis 1994) in: K. Friedland, Mensch und Seefahrt zur Hansezeit, hrsg. A. Graßmann u. a., 1995, 322-35.
Friesland

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Fritze, Konrad

geb. 08.08.1930 in Bernburg, gest. 14.01.1991 in Greifswald. Nach dem Studium von Jura in Berlin und Geschichte in Greifswald 1953 Assistent, 1958 Oberassistent, 1964 Dozent und 1969 Prof. für... mehr

geb. 08.08.1930 in Bernburg, gest. 14.01.1991 in Greifswald. Nach dem Studium von Jura in Berlin und Geschichte in Greifswald 1953 Assistent, 1958 Oberassistent, 1964 Dozent und 1969 Prof. für Allgemeine Geschichte in Greifswald. F. promovierte zur Geschichte Stralsunds im 13.-14. Jh. und habilitierte sich zur Blütezeit der Hanse, die er als Wendepunkt der Hansegeschichte charakterisierte. Er veröffentlichte u.a. zu den Seekriegen und Persönlichkeiten der Hanse sowie zu den Beziehungen zwischen Bürgern und Bauern.

Nils Jörn2019

Quellen: Werke: Die Hansestadt Stralsund. Die beiden ersten Jahrhunderte ihrer Geschichte, 1965; Am Wendepunkt der Hanse, 1967; (mit J. Schildhauer, W. Stark), Die Hanse, 1974; Mithg. der Hansischen Studien.

Literatur: E. Engel, F., in: Biographisches Lexikon für Pommern II., 2015, 108-12.
Fugger

„Die F.“ gab es genauso wenig wie „die Hanse“. Mitglieder der Familie F. aus Augsburg schlossen sich im Laufe des 14. bis 16. Jh.s zu verschiedenen Handelsgesellschaften zusammen, die regelmäßig... mehr

„Die F.“ gab es genauso wenig wie „die Hanse“. Mitglieder der Familie F. aus Augsburg schlossen sich im Laufe des 14. bis 16. Jh.s zu verschiedenen Handelsgesellschaften zusammen, die regelmäßig erneuert werden mussten. Zu den berühmtesten Mitgliedern der Familie F. zählen Jakob F. „der Reiche“ (1469-1525) und Anton F. (1493-1560). Ihre Mitgesellschafter, Bevollmächtigten und Handelsdiener waren in zahlreichen europäischen Städten vertreten. Im nördlichen Europa waren die f.schen Handelsgesellschaften in zwei Sparten aktiv: Erstens betrieben sie Kupferminen in Ungarn und exportierten das Kupfer vor allem über Danzig in das europäische Handelszentrum Antwerpen. Zweitens übernahmen sie Finanztransaktionen insbesondere für die päpstliche Kurie und überwiesen kirchliche Steuern und Abgaben aus dem Norden nach Rom. In Lübeck (seit 1496), Breslau (1495), Danzig und Stettin (seit 1502) hielten sich deshalb f.sche Bevollmächtigte auf, die selbst meist aus Nordeuropa stammten. Als die Fugger außerdem im 16. Jh. einen Pfefferkontrakt mit der portugiesischen Krone schlossen, handelten sie den aus Indien importierten Pfeffer über Lübeck, Hamburg und Amsterdam. Vor allem im Pfefferhandel wurde der f.schen Handelsgesellschaft Monopolhandel unterstellt, der die Preise in die Höhe schnellen lasse und damit gerechte Preise verhindere. Entsprechende Auseinandersetzungen vor den Reichstagen im ersten Drittel des 16. Jh.s, die gerade Lübeck vorantrieb, blieben aber ohne Ergebnisse. Im späten 16. Jh. mussten sich die Erben von Anton F. (ähnlich wie die Hansekaufleute) mit schwierigeren weltwirtschaftlichen Bedingungen auseinandersetzen, bis sie sich Mitte des 17. Jh.s aus dem Handel zurückzogen.

Ulla Kypta2020

Literatur: M. Häberlein, Die F.: Konkurrenten der Hanse im Ostseeraum? in: Hansischer Handel im Strukturwandel vom 15. zum 16. Jh., hrsg. R. Hammel-Kiesow, S. Selzer, 2016, 49-65; ders., Die F. Geschichte einer Augsburger Familie (1367-1650), 2006; Pierre Jeannin, Le cuivre, les F. et la Hanse, in: Annales10 (1955), 229-36.
Führung

Dabei handelt es sich um eine Warenmenge, die sowohl der Schiffer als auch die anderen Besatzungsmitglieder (→ Seeleute) auf ihren Schiffen kostenlos über See bringen und damit Handel treiben... mehr

Dabei handelt es sich um eine Warenmenge, die sowohl der Schiffer als auch die anderen Besatzungsmitglieder (→ Seeleute) auf ihren Schiffen kostenlos über See bringen und damit Handel treiben durften. Die F. konnte die Heuer ersetzen oder ergänzen. Der Ladungsanteil war gestaffelt nach Qualifikation und damit Stellung der Seeleute an Bord. Die Art der Waren konnte abhängig vom Frachthafen sein. Die Mehrheit der Besatzungsmitglieder trat gegen Zahlung der Transportgebühr, der Fracht, den dafür erforderlichen Laderaum an Kaufleute sowie an andere Seeleute ab. Verschiedentlich stiegen Letztere durch den Eigenhandel sozial auf. Seit Ende des 16. Jh. wurden Art und Menge der F. weiter reglementiert beziehungsweise durch Geldzahlungen in fester Höhe ersetzt (im → Seerecht).

Thomas Brück2014

Literatur: T. Brück, Der Eigenhandel hansischer Seeleute vom 15. bis 17. Jahrhundert, HGbll. 111 (1993), 25-41.
Fürstenau

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