Hanse­Lexikon
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Buchstabe G

Galmei

G. ist ein Zinkerz, das zusammen mit Kupfer zur Messingherstellung benötigt wurde. Die für die hansische Wirtschaft wichtigsten Vorkommen im Mittelalter lagen in der Maasregion und vor allem bei... mehr

G. ist ein Zinkerz, das zusammen mit Kupfer zur Messingherstellung benötigt wurde. Die für die hansische Wirtschaft wichtigsten Vorkommen im Mittelalter lagen in der Maasregion und vor allem bei Aachen (Altenberg). Von dort wurden nicht nur Metallverarbeitungszentren in unmittelbarer Umgebung (besonders Dinant, Aachen), sondern auch das Buntmetallgewerbe von Köln und hansestädtische Produktionszentren in größerer Entfernung wie Braunschweig beliefert. Die Ordnung der Lübecker Messingschläger von 1400 deutet auf einen Regelungsbedarf bei der Versorgung mit G. hin. Vorkommen von weniger gutem G. gab es auch bei Iserlohn, von wo aus dieses Produkt 1487 nach Köln verkauft wurde, bei Bergisch-Gladbach, Brilon und Lemgo, im Harz und in Polen. Köln entwickelte sich zu einem führenden Umschlagplatz für Aachener G., der über seine Kaufleute auch nach Oberdeutschland gelangte. Durch Pacht der Altenberger Gruben konnten die in Aachen und Köln ansässigen Gebrüder Wolff ab 1493 sogar zeitweise ein G.-Oligopol bilden.

Rudolf Holbach2021

Literatur: H. Pohl, G., in: Lexikon des Mittelalters, 4, München 2002, Sp. 1099f.; F. Irsigler, Rheinisches Kapital in mitteleuropäischen Montanunternehmungen des 15. und 16. Jh.s, in: Zeitschrift für historische Forschung 3 (1976), 145-164; ders., Hansischer Kupferhandel im 15. und in der ersten Hälfte des 16. Jh.s, in: HGBll. 97 (1979), 15-35; N. Schmitz, Galmei und Schalenblende aus dem Altenberger Grubenfeld bei Kelmis/La Calamine. Zur Montangeschichte im Aachener Dreiländereck, 2018; W. Reininghaus, Die vorindustrielle Wirtschaft in Westfalen, Bd. 1, 2018.
Gardelegen

Als civitas ist G. 1241 nachweisbar. Es gelang der Stadt, bis zu Beginn des 14. Jh. eine gewisse Autonomie gegenüber dem Markgrafen von Brandenburg zu erlangen. 1316 erwarb G. vom... mehr

Als civitas ist G. 1241 nachweisbar. Es gelang der Stadt, bis zu Beginn des 14. Jh. eine gewisse Autonomie gegenüber dem Markgrafen von Brandenburg zu erlangen. 1316 erwarb G. vom Markgrafen von Brandenburg das Schultheißenamt. 1321 kam das erste Bündnis altmärkischer Städte noch unter Beteiligung von Rittern und Knappen aus dem altmärkischen Landadel zustande. Neben G. waren Stendal, Salzwedel, Tangermünde, Osterburg, Seehausen und Werben beteiligt. Aus diesem Bündnis entwickelte sich der regionale Sonderbund der „Sieben Städte der Altmark“, der bis 1478 immer wieder erneuert wurde, wobei G. 1448 zum letzten Mal an diesem Bund teilnahm. G. wuchs in die Hanse ohne förmlichen Beitritt hinein, spätestens 1359 galt als zugehörig zur Hanse, weil die Stadt von Rostock aufgefordert wurde, den Hansetag am 24. Juni 1359 zu besenden. Die „offiziellen Kontakte“ zur Hanse blieben im weiteren Verlauf des 14. und 15. Jh. eher spärlich, allerdings brach der Kontakt G. zur Hanse bis in die zweite Hälfte des 15. Jh. nie ganz ab. Die letzte Erwähnung G. im hansischen Zusammenhang datiert von 1468, als Magdeburg bei Stendal nachfragte, wie sich die märkischen Städte u.a. G., zur Besendung des nächsten Hansetags in Lübeck äußern. 1488 schlug Kurfürst Johann Cicero den Bierziesestreit in G. blutig nieder. Damit endete G. Stadtfreiheit, der Stadt wurden alle Privilegien entzogen und der Austritt aus allen Städtebündnissen vorgeschrieben.

Matthias Puhle2017

Literatur: R. Kaiser, Gardelegen. Die Altmark und die Hanse, 2000.
Gästerecht

Das G. regelte das Verhältnis zwischen den der Hanse angehörenden (binnen) und den nichthansischen Kaufleuten (buten). Beim G. handelt es sich um kein Gesetzgebungswerk, sondern um einzelne... mehr

Das G. regelte das Verhältnis zwischen den der Hanse angehörenden (binnen) und den nichthansischen Kaufleuten (buten). Beim G. handelt es sich um kein Gesetzgebungswerk, sondern um einzelne normative Regelungen, die unter den Begriff G. gefasst werden und hauptsächlich Vorschriften zu Handelsgesellschaften, Kommissionshandel und Kapitalvorschriften umfassten. Ein weiteres wesentliches Element des G. war das die jeweilige Hansestadt wirtschaftlich stärkende →Stapelrecht. Zunächst muss zwischen hansischem G., das durch →Hanserezesse beschlossen wurde, und regional unterschiedlichem hansestädtischem Recht unterschieden werden. Während letzteres in den Hansestädten v.a. ein Instrument zur Schwächung auswärtiger Konkurrenz zugunsten der einheimischen Kaufleute darstellte, diente das auf den Hansetagen beschlossene G. vornehmlich der Durchsetzung von Handelsblockaden zur Stärkung des hansischen Handels. Mehrfach beschloss der Hansetag im 15. Jh. das Verbot von Handelsgesellschaften zwischen Binnen- und Butenhansen, um Nichthansen nicht von hansischen Privilegien profitieren zu lassen. Gleichwohl nahm die Hanse die stille Teilhaberschaft zahlreicher Butenhansen in Kauf, wenn es für sie wirtschaftlich günstig war. Auch der Kommissionshandel mit Butenhansen wurde zeitweise stark eingeschränkt und das Gesellschaftsverbot auf gemeinsame Schiffsbefrachtung ausgedehnt. Schließlich erging sogar ein Schiffsbauverbot für Butenhansen in Hansestädten. Diese die Hanse privilegierenden Handelsmethoden wurden wiederholt von Hansekaufleuten umgangen, indem sie ihr Bürgerrecht aufsagten und in einer nichthansischen Stadt Bürger wurden. Insgesamt wurde das G. als eine von vielen Maßnahmen taktisch eingesetzt, um zu bestimmten Zeiten bestimmte Marktteilnehmer zu einem spezifischen Verhalten zu zwingen.

Sonja Breustedt2022

Literatur: S. Jenks, Zum hansischen Gästerecht, in: HGBll. 114 (1996), 3-60; H. Kümper, Der Traum vom Ehrbaren Kaufmann, 2. Aufl., 2021.
Geldern

Die 1286 als villa, spätestens 1290 als oppidum bezeugte Stadt G. entstand in der Nähe einer gräflichen Burg am Übergang einer Straße über die Niers, die von Köln nach Nimwegen und Arnheim führte.... mehr

Die 1286 als villa, spätestens 1290 als oppidum bezeugte Stadt G. entstand in der Nähe einer gräflichen Burg am Übergang einer Straße über die Niers, die von Köln nach Nimwegen und Arnheim führte. Über die Anfänge der Stadt ist so gut wie nichts bekannt. Seit 1292 lässt sich die Schöffenverfassung quellenmäßig nachweisen, und um diese Zeit besaß die Stadt auch ein eigenes Siegel. Wirtschaftlich spielten der Getreidehandel, die Wollweberei und wohl auch der Tuchhandel eine gewisse Rolle; immerhin gab es seit 1343 ein Gewandhaus in der überwiegend agrarisch geprägten Stadt, die mit ihren zwei Jahrmärkten vorrangig der Versorgung des engeren Umlands diente. Über den Hafen in Arcen verfügte die Stadt über einen Zugang zum Maashandel. 1554 gehörte G. zu den Städten des geldrischen Oberquartiers, die von Roermond als seine hansischen Beistädte reklamiert wurden. Als solche ist G. allerdings nie in Erscheinung getreten.

Volker Henn2023

Literatur: K. Flink, Zur Entstehung des Landes und der Stadt Geldern, zuletzt in: ders., Rees, Xanten, Geldern. Formen der städtischen und territorialen Entwicklung am Niederrhein I, 1981, 57-72; St. Frankewitz, Die Städte des geldrischen Oberquartiers im späten Mittelalter, in: Rheinische Vierteljahrsblätter 53 (1989), 21-37; L. Henrichs, Das alte Geldern, 1971; Rhein. Städteatlas, Lfg. 16, Nr. 86: Geldern, bearb. von J. Füchtner, i. Vorb.
Gemener Koopmann

G., neuhochdt. gemeiner Kaufmann, ist die niederdt. Selbstbezeichnung der Hanse seit Mitte des 13. Jh.s und bedeutet „Gesamtheit aller Berechtigten“ oder „genossenschaftliche[r] Verband der... mehr

G., neuhochdt. gemeiner Kaufmann, ist die niederdt. Selbstbezeichnung der Hanse seit Mitte des 13. Jh.s und bedeutet „Gesamtheit aller Berechtigten“ oder „genossenschaftliche[r] Verband der Kaufleute im Ausland“ (Schmidt-Wiegand, 37). G. ist das Gegenstück zur älteren lat. Bezeichnung universitas mercatorum [Romani Imperii] (seit 1161), während die Bezeichnung „Hanse“ für den Zusammenschluss der Kaufleute in Brügge, Nowgorod usw. erst ab Mitte des 14. Jh.s belegt ist. Der Sache nach geht es um die Kaufleute und Fahrergemeinschaften aus den einzelnen Hansestädten, die an den Zielorten ihrer Reisen oder auf dem Weg dorthin die interne Konkurrenz hintanstellten und sich korporativ zusammenschlossen. Der G. trat als solcher dann vor allem an Orten mit Kontoren den fremden Herrschern als Verhandlungspartner und Empfänger der jeweiligen Handelsprivilegien gegenüber. Diese Kooperation der Kaufleute im Ausland legte zugleich den Grundstein für eine engere Kooperation auch ihrer Heimatstädte im Rahmen des hansischen Bündnisses.

Albrecht Cordes2017

Literatur: R. Schmidt-Wiegand, Hanse und Gilde. Genossenschaftliche Organisationsformen im Bereich der Hanse und ihre Bezeichnungen, in: HGbll. 100 (1982), 21–40; R. Hammel-Kiesow, Art. Hanse, in: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte II, 2. Aufl. 2012, 763–71.
Gerhard (Gherd) der Mutige von Oldenburg

( geb. 1430 oder 1431, gest. 22. 02. 1500 wohl in Pont St. Esprit/Languedoc).  Der jüngste Sohn Dietrichs "des Glücklichen" und der Heilwig von Schauenburg, Tochter Gerhards VI. von Holstein,... mehr

( geb. 1430 oder 1431, gest. 22. 02. 1500 wohl in Pont St. Esprit/Languedoc).  Der jüngste Sohn Dietrichs "des Glücklichen" und der Heilwig von Schauenburg, Tochter Gerhards VI. von Holstein, ist als eine schillernde Persönlichkeit und die Hansekaufleute schädigender "Raubgraf" in die Geschichtsschreibung eingegangen. Nach der Wahl seines ältesten Bruders Christian zum dänischen König 1448 übernahm er die Landesherrschaft in Oldenburg und suchte zunächst 1450/51 im Bündnis mit Hamburg und Tanno von Jever seinen Einfluss im ostfriesischen Raum im Kampf gegen die Cirksena zu erweitern. Durch die Unterstützung der skandinavischen Aktivitäten seines Bruders geriet er in den 1450er Jahren mehrfach in Konflikt mit Lübeck; die offene Fehde seit 1453 führte zu Beraubungen von durchziehenden hansischen Kaufleute speziell von der Burg Delmenhorst aus. Als zusätzlicher Konfliktherd kamen seit den endenden 1450er Jahren Herrschaftsauseinandersetzungen im Hause Oldenburg selbst mit seinem Bruder Moritz (gest. 1464) hinzu, der u.a. von der Stadt Bremen unterstützt wurde. Der Versuch G.s, sich als Statthalter Christians ab 1465 in Holstein und Schleswig zum Landesherrn aufzuschwingen, scheiterte vor allem auch am Widerstand des Adels und der Städte Lübeck und Hamburg als Gläubigern Christians. Nach Eingreifen seines königlichen Bruders musste er 1470 seine Ansprüche aufgeben und in den Oldenburger Raum zurückkehren, von wo er weiterhin gegen Christian wie gegen die mit diesem verbundenen Städte agierte. Ein von ihm unterstützter Bauernaufstand in Nordfriesland und den Elbmarschen gegen Christian 1472 wurde nicht zuletzt dank tatkräftiger lübischer und hamburgischer Unterstützung des Königs niedergeschlagen. Die Gegnerschaft des auf Delmenhorst Anspruch erhebenden Heinrich, des Administrators von Bremen und Bischofs von Münster, und dessen Allianz 1474 mit der Stadt Bremen sowie Lübeck, Hamburg und friesischen Häuptlingen brachten G. weiter in Bedrängnis. Nach einem Sieg 1476 über Truppen Bremens konnte er zwar noch einmal im Quakenbrücker Vertrag relativ günstige Friedensbedingungen aushandeln. Provokationen führten indessen 1481 zu einer neuerlichen Eskalation des Konflikts, der nach längerer Belagerung 1482 mit der Einnahme von Delmenhorst und dessen Übergang an das Stift von Münster endete. G. verzichtete zugunsten seiner Söhne auf die Herrschaft und zog sich in ein Kloster (wohl nach Rastede) zurück. Er startete zwar 1484, 1487/88 und 1491 zu Lande und auf See erneut Raubzüge gegen Kaufleute, verbrachte aber seine letzten Jahre anscheinend ruhiger und starb 1500 bei der Rückkehr von einer Pilgerfahrt nach Santiago. Das von Albert Krantz und der lübischen Chronistik beeinflusste negative historiographische Urteil über ihn ist inzwischen einer differenzierteren Beurteilung gewichen, die ihn zwar als einen gewaltbereiten, aber "normalen", auf Wahrung und Ausbau seiner Herrschaft bedachten, freilich dabei unglücklich agierenden Adeligen ansieht.

Rudolf Holbach2017

Literatur: H. Schmidt, Gerhard (Gherd) „der Mutige‟, Graf zu Oldenburg und Delmenhorst, in: Biographisches Handbuch zur Geschichte des Landes Oldenburg, hrsg. H. Friedl u.a., 1992, 233-37; F. Nehring, Graf Gerhard der Mutige von Oldenburg und Delmenhorst (1430-1500), 2012; A. R. Köller, Entzauberung der Raubgrafen. Landesherren und Städte im Nordwesten des 15. Jahrhunderts, in: Ad laudem et gloriam. Festgabe für R. Holbach, 2016, 313-41.
Gerichtswesen

Eine eigene Gerichtsgewalt der Hanse hat sich nie herausgebildet. Konflikte mussten deshalb vor den hansestädtischen Gerichten ausgetragen werden. Diese wurden so auch zu „hansischen... mehr

Eine eigene Gerichtsgewalt der Hanse hat sich nie herausgebildet. Konflikte mussten deshalb vor den hansestädtischen Gerichten ausgetragen werden. Diese wurden so auch zu „hansischen Rechtsprechungsorganen“ (H. Wernicke). In den Hanserezessen findet sich häufiger der Passus, dass nach dem Recht der Städte geurteilt werden sollte. Von gesteigerter Bedeutung war hierbei das G. des Lübecker Rates, der über seinen Oberhof maßgeblichen Einfluss auf die Rechtsprechung zahlreicher Städte lübischen Rechts hatte. Erkennbar ist im Mittelalter das Bemühen der Hanse um eine Vergerichtlichung von Streitigkeiten und die Zurückdrängung der Fehde wie auch individueller Schuldbeitreibungen ohne  vorherige Gerichtsentscheidung. Bedeutsam sind in diesem Zusammenhang zahlreiche Justizverträge zwischen den Städten. Zudem versuchte die Hanse, für sie günstige Gerichtsstände zu erwirken, um zu verhindern, dass ein hansischer Kaufmann vor ein fremdes Gericht geladen werden konnte. In vielen Niederlassungen hatten die Kaufleute daher eine eigene niedere Gerichtsbarkeit erwirkt, in Novgorod sogar die Hochgerichtsbarkeit. Die Nutzung der Reichsgerichte durch die Hanse lässt sich auf der Basis bisheriger Forschungen kaum valide abschätzen. Die mitunter vertretene These, die Hansestädte hätten ihre Konflikte ohne Einschaltung des römisch-deutschen Königs selbst entschieden, ist im Lichte der neueren Forschung nicht haltbar. In den überlieferten Fällen ging es jedoch längst nicht in allen Fällen um die Kaufmannschaft im engeren Sinne oder spezifisch hansische Angelegenheiten. Die Hanse als Organisation taucht unter diesem Namen in den Quellen zu höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reichen vor 1495 kein einziges Mal vor den Gerichten des Reiches auf. Allerdings lassen sich die Hanse als Institution und Hansestädte oftmals nicht trennen. Bei innerhansische Angelegenheiten wiederum wurden meist Schiedsgerichte bemüht.

Alexander Krey2014

Literatur: W. Ebel, Justizverträge niedersächsischer Städte im Mittelalter, in: Göttinger Festschrift für das Oberlandesgericht Celle , 1961, 9-26; N. Jörn, Die Hanse vor den obersten Reichsgerichten in Spätmittelalter und Früher Neuzeit, in: Hansisches und hansestädtisches Recht, hrsg. A. Cordes, 2008, 69-90; P. Oestmann, Prozesse aus Hansestädten vor dem Königs- und Hofgericht in der Zeit vor 1400, in: ZRG.GA 128 (2011), 114-68; H. Wernicke, „Na der hense rechte“. Studien zu Recht und zur Gerichtsbarkeit in der Städtehanse, in: Jahrbuch für Geschichte des Feudalismus 10 (1986), 121-55.
Geseke

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Getreide

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Gewerbe

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Gewürze

G. gehörten zu den trockenen Waren resp. „Waren der Cramerei gewogen nach Zentner[n]“. Sie wurden seit dem 9. Jh. vor allem aus Asien und Afrika über Lemberg, die Alpen, das Rhônetal und die... mehr

G. gehörten zu den trockenen Waren resp. „Waren der Cramerei gewogen nach Zentner[n]“. Sie wurden seit dem 9. Jh. vor allem aus Asien und Afrika über Lemberg, die Alpen, das Rhônetal und die Atlantikroute nach Nordeuropa importiert. Neben Pfeffer gehörten z.B. Paradieskörner, Kümmel, Ingwer aber auch Narde, Galgant, Zimt und Muskat zu den in großen Mengen und regelmäßig importierten Waren. Trockene Waren werden selten einzeln verzollt, weshalb eine Bestimmung der importierten Mengen schwierig ist; Anhaltspunkte dafür gibt es aber aus Köln und London.

Carsten Jahnke2022

Literatur: C. Jahnke, Von Mandeln, Narde, Curcuma und Kümmel. Herkunft, Handel und Verbrauch von „exotischen“ Gewürzen und Lebensmitteln im nördlichen Europa, in: Archäologie in Lübeck, Ausgrabungen im Gründerviertel (Arbeitstitel), II, hrsg. C. Kimminus-Schneider, D. Rieger, 2022, 128-62.
Giese, Georg

(geb. 2. April 1497, gest. in Danzig 20. Januar oder 3. Februar 1562), war das zwölfte von dreizehn Kinder aus der Ehe des Danziger Kaufmanns Albrecht Giese und Elisabeth geb. Langenbec. G.... mehr

(geb. 2. April 1497, gest. in Danzig 20. Januar oder 3. Februar 1562), war das zwölfte von dreizehn Kinder aus der Ehe des Danziger Kaufmanns Albrecht Giese und Elisabeth geb. Langenbec. G. heiratete am 6. Januar 1534 oder 25. Mai 1535 Christine Krüger, die aus einer Thorner Ratsherrenfamilie stammte. Er hatte mindestens 10 Kinder, darunter 6 Söhne. Als Kaufmann war er ab 1522 vor allem in England aktiv und wurde 1532 Ältermann des Kontors in London. Im Jahre 1536 wurde er zum Schöffen der Hauptstadt Danzig, ab 1539 zum stellvertretenden Vorsitzenden, 1540-44 zum Vorsitzenden der Schöffenbank bestellt und 1545 in den Danziger Stadtrat aufgenommen. In den Jahren 1547-56 bekleidete er das Amt des Bürgermeisters, 1554 sowie 1558 das Amt des Danziger Burggrafen. Als Vertreter von Danzig nahm er an den Hansetagen und an den Landtagen von Königlich-Preußen teil. Um die Wende von 1548 nach 1549 war er auch Abgeordneter zum Sejm des Königreichs Polen in Petrikau (Piotrków Trybunalski). Am 27. Februar 1536 wurde er während einer anderen Sejmtagung in Petrikau nobilitiert und erhielt den Adelstitel. Bekannt ist sein Bildnis, 1532 in London durch Hans Holbein den Jüngeren gemalt.

Piotr Olinski2014

Literatur: W. Szczuczko, Art. G. (Jerzy), in: Słownik Biograficzny Pomorza Nadwiślańskiego, 2, hrsg. Z. Nowak, 1994, S. 53
Goldingen

(lett. Kuldīga), im 13. Jh. Burg des Deutschen Ordens (“Jesusborg”) mit einer eingezäunten Siedlung (Hakelwerk), die am livländischen Ufer der Windau (lett. Venta) lag und 1347 (1355?) Rigisches... mehr

(lett. Kuldīga), im 13. Jh. Burg des Deutschen Ordens (“Jesusborg”) mit einer eingezäunten Siedlung (Hakelwerk), die am livländischen Ufer der Windau (lett. Venta) lag und 1347 (1355?) Rigisches Stadtrecht erhielt (Bürgermeister erwähnt 1355). 1368 in der Hanse belegt (erwähnt noch 1440 u. 1470), lag G. auf dem Landweg von Riga nach Königsberg. Es war unbefestigt, hatte ca. 400 Bewohner, besaß eine Kirche und mehrere Kapellen. Am rechten Ufer der Windau entstand die Neustadt G., die 1361 Stadtrecht erhielt.

Pawel Jeziorski2014

Literatur: E. Hennig, Geschichte der Stadt Goldingen in Kurland, 1809; C. Mettig, Baltische Städte. Skizzen aus der Geschichte Liv-, Est- und Kurlands, 2. Aufl. 1905, 258-74.
Gollnow

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Goslar

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Gotenhof

Der G. war die Niederlassung der gotländischen Kaufleute auf der Marktseite von Novgorod mit der Kirche St. Olav. Diesen Strandhof, rečnoj dvor, besuchten seit dem 12. Jh. sächsische Kaufleute... mehr

Der G. war die Niederlassung der gotländischen Kaufleute auf der Marktseite von Novgorod mit der Kirche St. Olav. Diesen Strandhof, rečnoj dvor, besuchten seit dem 12. Jh. sächsische Kaufleute zusammen mit den Gotländern. 1259/60 werden der G. und der → Petershof erstmals zusammen erwähnt. Mit dem Rückgang des gotländischen Handels übernahmen die deutschen Kaufleute den G. Seit dem 14. Jh. verpachteten die Gotländer den Hof an die dt. Kaufleute, der Teil des hansischen → Kontors wurde. Bis ins 16. Jh. bezahlte Reval 5 rh.fl. an Pacht. 1311 brannte St. Olav nieder und wurde nicht neu errichtet. Der G. wurde 1968-70 archäologisch ergraben. 

Carsten Jahnke2022

Literatur: N. Angermann, Nowgorod - das Kontor im Osten, in: Die Hanse, Lebenswirklichkeit und Mythos, hrsg. J. Bracker, V. Henn, R. Postel, 4. Aufl., 2006, 234-41; E. A. Rybina, Ausländische Höfe in Nowgorod vom 12. bis 17. Jh., in: Autonomie, Wirtschaft und Kultur der Hansestädte, 1984, 111-29.
Gotland

I. Name und Lage.

G. bedeutet ’Land der Goten’. Zur Unterscheidung von anderen Völkern im südlichen Ostseeraum, die sich als Goten bezeichneten, wurde der Name der Einwohner... mehr

I. Name und Lage.

G. bedeutet ’Land der Goten’. Zur Unterscheidung von anderen Völkern im südlichen Ostseeraum, die sich als Goten bezeichneten, wurde der Name der Einwohner G.s in älteren Texten mit einem ’u’ geschrieben: lat. gutenses, gutones etc., schwedisch Gutar. Die fast 3000 km² große Insel ist zentral gelegen in der Ostsee, in Luftlinie fast100 km vom schwedischen Festland und etwa 160 km von der kurischen Küste des heutigen Lettlands entfernt. Diese Umstände verliehen G. eine strategische Rolle in der Entwicklung der Seerouten zur Zeit, als die Segelschiffe es soweit möglich vermieden, die offene See zu befahren (ca. 600-1300 n.Chr.).

II. Wikingerzeit.

G. wurde spätestens im 9. Jh. in das machtpolitische Netzwerk der Svear eingezogen. Diese herrschten hauptsächlich auf der See und suchten die Völker längs der Seerouten tributpflichtig zu machen. G.s Hörigkeit unter den Svear wird in der Orosius-Übersetzung König Alfreds von Wessex von ca. 900 belegt. Eine altertümliche Angabe in der sog. Guta Saga scheint das Verhältnis der Insel zum Sveareich in der Wikingerzeit zu widerspiegeln: Der Uppsala-König sollte jedes Jahr Botschaften zur Insel senden, um einen Tribut von 60 Mark Silber zu erheben und Frieden zum einen den Gotländern zu gewähren, um die ihm gehörenden Seen zu befahren, zum anderen denjenigen, die den Weg nach G. suchten. Wahrscheinlich hat der König sich das Recht vorbehalten zu entscheiden, welche Fremde G. besuchen durften.

Die Einwohner G.s waren intensiv am Fernhandel über die russischen Flüsse mit den Grenzgebieten des Kalifats und später auch mit Byzanz beteiligt. Der Umfang des Handels wird durch äußerst reiche Funde von Silberschätzen bezeugt. Darin dominieren arabische Münzen des 9. und 10. Jh. Diese ausgedehnten Verbindungen ostwärts hörten aber ca. 975 auf. In späteren Funden herrschen englische und deutsche Münzen vor; der Strom deutscher Münzen setzt sich bis ins 12. Jh. fort. Außer Münzen enthalten die Schätze Silber in verschiedenen Stadien der Bearbeitung, so Hacksilber und Schmucksachen samt Handwaagen und Gewichten. Die Fundmenge ist so groß, dass jeder gotländische Hof wahrscheinlich über einen Silberschatz verfügt hat. Die Forschung hat eingehend diskutiert, welche Vorstellungswelt in diesem Sammeln von Silber steckte, von dem man im täglichen Leben auf G. wenig praktischen Nutzen hatte, und warum diese Vermögen schließlich in Vergessenheit gerieten.

Einige Ausfahrerhäfen entlang der Küste G.s sind entdeckt und teilweise archäologisch untersucht worden. Diese blühten zur Zeit des Orienthandels ca. 700-1000 n. Chr. auf und wurden danach verlassen: Paviken, Bandelundaviken und wahrscheinlich Boge. Sie können als einheimische Basen und Distributionszentren der gotländischen Fernhändler charakterisiert werden, die für Schiffbau, Eisenschmieden, Bronzegießen, Bein- und Horngewerbe sowie die Glasperlenproduktion gebraucht wurden. Eine Art von Liegeplätzen lebte aber fort, während sich im Hochmittelalter größere Handelsplätze  wie Fröjel, Västergarn, Wisby, und vielleicht auch Slite entwickelten. Hier können wir von einem frühen Städtewesen sprechen. Während der raschen Entwicklung →Wisbys ab der Mitte des 12. Jh. gingen die anderen Handelsplätze stark zurück.

III. Die Verwandlung in eine Marktinsel.

Dominierend im Handelssystem der Gotländer war im 12. Jh. höchstwahrscheinlich  die Route Novgorod–Schleswig. In Novgorod übernahmen sie um ca. 1200 die alte Handelsniederlassung der Warjager, die später Gotenhof genannt wurde. In einer Runeneinschrift über einen Gotländer, der ”südwärts mit Pelzen saß”, aber am Ulfshale auf Mœn starb, ist der Schleswighandel fassbar. Dass die Verbindungen gegenseitig waren, geht aus dem ältesten Schleswigrecht hervor, wo der Ausdruck ”diejenigen die nach G. fahren werden” als eine Metapher für Fernhandel überhaupt gebraucht wird. Wir können nicht ausschließen, dass die Gotländer schon früh auch die Nordsee erreichten, gerade als die Friesen an die Ostsee gelangten. Es gibt eine gewisse Ähnlichkeit zwischen den Gesellschaften auf G. und denen der freien Friesen.

Der gotländische Fernhandel wurde von den großen Höfen und den oben beschriebenen Liegeplätzen betrieben. Die Akteure waren Bauern, was eigentlich ”freie landbesitzende Männer” bedeutete. Man vermutet, dass eine Arbeitsteilung in den Familien vorkam, wobei einige für die Pflege des Hofes verantwortlich waren, während andere sich auf Handel und Gewerbe spezialisierten. Die Ausrüstung und Bemannung eines Handelsschiffes dürfte eine Angelegenheit der Umgebung gewesen sein. Vielleicht hängt das mit der starken Stellung des Kirchenbaus und des Kirchspiels im gotländischen Leben zusammen.

Eine Veränderung der konstitutionellen Verhältnisse trat am Anfang des 12. Jh. ein. Eine altertümliche Notiz in der Einleitung zum deutschsprachigen Wisbyer Stadtrecht sagt: ”In Gottes Namen, Amen. Mag es bekannt werden, dass als Völker von vielerlei Zungen sich auf G. sammelten, der Friede geschworen wurde, dass jeder den Vorstrand um die ganze Insel acht Fäden auf dem Land hinauf frei haben soll, sei es Acker oder Wiese oder nicht, um seine Güter retten zu können. Wer auch ans Land kommt und ankert, soll demselben Frieden unterstehen”. Was diesen Beschluss bemerkenswert macht, ist die Weise, wie er gefasst wurde, nämlich durch ”einen geschworenen Frieden”. Die Form des Beschlusses unterscheidet sich deutlich von dem ”Frieden”, den die Botschafter des Königs angeboten hatten. Dies könnte auf eine Revolution deuten: Die Gotländer öffneten ihr Land für fremde Kaufleute ohne Rücksicht auf den König. Ein von Novgorod 1191/92 erlassener Handelsfrieden weist ausdrücklich auf einen älteren Frieden hin und nennt insbesondere na gtsk bereg, ”die gotländische Küste”, was sicherlich auf die Acht-Fäden-Zone um die Insel hindeutet.

Der wahrscheinliche Zeitpunkt für die Veränderung ist ca. 1130, als G. begann, eigene Verträge mit fremden Machthabern zu schließen wie z.B. mit dem deutschen König Lothar III. Zur selben Zeit erwähnt die Novgoroder Chronik Handelsflotten, die nach G. und Schleswig fuhren. Etwa dann begann G. außerdem eigene Münzen zu prägen. Die Bedeutung dieser Veränderungen war, dass G. sich in einen Marktplatz verwandelte. Deren Voraussetzung war, dass G. spätestens zu dieser Zeit seine eigene Verfassung entwickelt hatte, in der das Gutnaltinget, das von freien Bauern konstituierte Landesthing, die höchste Behörde war, und in der seniores eine exekutive Elite bildeten. Das Verhältnis zu Schweden stabilisierte sich aufs neue in der Mitte des 12. Jh. mit einer fast ebenbürtigen Stellung.

IV. Die Gotländer und die deutsche Expansion.

Als Heinrich der Löwe spätestens 1159 Lübeck erworben hatte, entstand ein Handelskrieg zwischen Deutschen und Gotländern, den der Herzog durch ein freigebiges Privileg in Artlenburg 1161 (oder, weniger wahrscheinlich, 1163) beilegte. Das Privileg nahm die Gotländer in Schutz sowohl persönlich wie für ihr Eigentum, gab ihnen Zollfreiheit und dieselben Rechte wie seinen eigenen Kaufleuten, ”unter der Bedingung, dass die Gotländer uns dasselbe bieten, uns lieben und oft unseren Hafen Lübeck besuchen”. Das Privileg ist also zunächst ein Zeugnis für die führende Stellung der Gotländer im Ostseehandel zu dieser Zeit. Nach einer älteren, auf Expansion gerichteten deutschen Forschungstradition galt  es als ein Beleg dafür, dass die Gotlandfahrer schon einen Brückenkopf auf G. etabliert hatten, obwohl nichts davon aus dem Privileg hervorgeht.

Darüber ist ein großer Streit zwischen deutschen und nordischen Historikern entstanden. Mit der Zeit ist aber ein höherer Grad von Übereinstimmung erreicht worden. Nach archäologischen Befunden begann die deutsche Etablierung auf G. ca. 1175. Am Anfang des 13. Jh. erhielten G.s Einwohner mehrere Handelsprivilegien unter dem Namen gutenses etc,. worin auf G. wohnhafte Deutsche höchst wahrscheinlich einbegriffen waren. Dies deutet an, dass die Gegenleistung der Gotländer für Heinrichs des Löwen Privileg war, die Deutschen mit den Kaufleuten der Insel gleichzustellen und sie im gewissen Sinne zu assimilieren. Kennzeichnend für die Situation ist die Bestätigung der fortgesetzten Gültigkeit des Artlenburg-Privilegs ab 1255 durch die Grafen Johann und Gerhard I. von Holstein. Darin machten sie deutlich, dass die Rechte in diesem Privileg ”sowohl Bürger in der Ortschaft (oppidum) Wisby wie im selben Land G.” betrafen. Da die Grafen sich vorher in Livland befanden, wurde diese Bestätigung wahrscheinlich auf G. während ihrer Rückkehr nach Holstein ausgefertigt. Die Formulierung zeigt daher eine gute Kenntnis der gotländischen Verhältnisse und könnte sogar den Standpunkt der gotländischen seniores widerspiegeln.

Die deutschen Kreuzzüge gegen Livland im ersten Viertel des 13. Jh. konnten G. als Basis benutzen. Die Gotländer waren aber offenbar nicht geneigt teilzunehmen. In Verbindung mit dem deutschen Sieg in Livland und nicht zuletzt mit der Erhebung Lübecks zur Reichsstadt wird deutlich, dass die auf der Insel wohnhaften Deutschen begannen, nach Autonomie zu streben. Die Kirche stellte sich auf ihre Seite und bemühte sich in den Jahren 1225/27 darum, die deutsche Siedlung vom gotländischen Einfluss zu befreien. Dem wurde aber von den gotländischen Behörden Widerstand entgegen gesetzt, und es gelang ihnen, dafür zu sorgen, dass G. eine rechtliche Einheit mit zwei ebenbürtigen Bevölkerungen bzw. Behörden blieb. Diese Ordnung geht deutlich hervor aus dem Privileg von König Magnus Ladulås im Jahr 1276 für ”unsere consules, seniores und sowohl die deutsche als auch die gotländische Gesellschaft wohnhaft auf G.”

 Als die Wisbydeutschen in den 1280er Jahren eine systematische Zusammenarbeit mit Lübeck und den wendischen Städten einleiteten, führte die Entwicklung zum Bürgerkrieg, der im Frühjar 1288 auf der Insel ausbrach. Dessen Ergebnis war, dass die königliche Macht  dort an Einfluss gewann. König Magnus unterbrach definitiv die Verbindungen zwischen Land und Stadt, und beide wurden in das schwedische Reich einverleibt. Die Gotländer fuhren aber fort Handel von ihren Höfen zu betreiben, von denen hunderte mit großen steingebauten Speicher- und Wohnhäusern versehen waren. Gleichzeitig behielten die Bauern ihre weitgehende Gleichheit, kein Adelsstand  bildete sich aus. Durch den schwarzen Tod und eine Reihe von Invasionen im späteren 14. Jh. verlor G. seine führende Stellung im Ostseehandel, was damit zusammenhing, dass die Schifffahrt nicht länger die Insel als Zwischenstation brauchte. Auch nach dieser Periode behielt G. jedoch seine Bedeutung durch die Möglichkeit, von dort aus die übergreifende ost-westliche Seefahrt zu kontrollieren. Im späteren 14. Jh. war G. zwischen mehreren Ostseemächten umstritten, oft in den Händen politischer Abenteurer und Zuflucht für Seeräuber.

Nils Blomkvist2014

Literatur: Wisby stadslag och sjörätt, hrsg. C.J. Schlyter, 1853; Guta Saga, hrsg. C. Peel, 1999; H. Yrwing, Gotland under äldre medeltid, 1940; A. Ganse, Friesland und Gotland, Diss. phil. 1988; N. Blomkvist, The Discovery of the Baltic, 2005; The Spillings Hoard, hrsg. A.-M. Petersson, 2009.
Gotlandfahrer, Die

Der deutsche Aktivhandel auf → Gotland setzte im späten 12. Jh. ein. Es gibt weit gehende Theorien über dessen frühe Organisation, wenig ist aber davon konkret bekannt. In der Forschung wird u.a.... mehr

Der deutsche Aktivhandel auf → Gotland setzte im späten 12. Jh. ein. Es gibt weit gehende Theorien über dessen frühe Organisation, wenig ist aber davon konkret bekannt. In der Forschung wird u.a. die Frage einer "gotländischen Genossenschaft” diskutiert. Im 13. Jh. hatten aber die Gotlandfahrer eine festere Organisation. Durch Sammlung von Almosen im Wisbyer Hafen errichteten sie die Marienkirche, die zwar kein territoriales Kirchspiel hatte, aber seit 1225 allen Deutschen der Stadt freien Zutritt bot, Handelsgästen sowohl als Ortsansässigen. In → Wisby wird ein Siegel aufbewahrt mit der Umschrift Sigillum thevtonicorum Gvtlandiam frequentantivm, ”Das Siegel der Gotland besuchenden Deutschen”. Es gehört in die 2. Hälfte des 13. Jh. Die Organisation ist erstens sichtbar als die Gemeinschaft der ”Gotland besuchenden Kaufleuten des römischen Reiches”, die in Flandern 1252 ein Privileg bekam. Auf Gotland traf man als ”der gemeine Kaufmann” zusammen. Die Gemeinschaft hatte leitende Funktionen für den deutschen Ostseehandel sowie für den Peterhof in Novgorod. In den 1290er Jahren nahm ihre Bedeutung zugunsten der wachsenden städtischen Zusammenarbeit in der Hanse ab.

Nils Blomkvist2014

Literatur: K. Friedland, Art. ”Der gemeine Kaufmann”. Wisby und Lübeck, in: Gotlandia irredenta, hrsg. R. Bohn, 1990, 95-102; D. Kattinger, Die gotländische Genossenschaft, 1999.
Gotländisch-livländische Städte

Die gegenseitigen Beziehungen der livländischen Städte waren im 13. und in der ersten Hälfte des 14. Jh.s nur wenig entwickelt. Im Vordergrund stand der Verkehr vornehmlich mit den westfälischen... mehr

Die gegenseitigen Beziehungen der livländischen Städte waren im 13. und in der ersten Hälfte des 14. Jh.s nur wenig entwickelt. Im Vordergrund stand der Verkehr vornehmlich mit den westfälischen und wendischen Städten. Eine engere Kooperation der livländischen Hansestädte entstand erst um die Mitte des Jahrhunderts. In Brügger Kontor fungierten spätestens seit 1347 die Kaufleute aus Livland, Gotland und Schweden als eine regionale Gruppe (gotländisch-livländisch-schwedisches Drittel; → Hanse, regionale Gliederung), die im Interesse des koordinierten Auftritts die regionalen Verhandlungen und politische Zusammenarbeit der livländischen Städte notwendig machte. Um 1350 fand hier der erste Städtetag statt. In der zweiten Hälfte des 14. Jh.s traten die livländischen Hansestädte als eine Gruppe hervor, die als solche auch von außen anerkannt wurden. Es war auch die Zeit, als die ortsansässige Kaufmannschaft hier im Handel die führende Rolle übernahm und eine lokale städtische Identität entstand. Eine selbstständige Rolle auf den Städtetagen spielten nur drei große livländische Städte: Riga, Reval und Dorpat. Die kleineren Städte Neu-Pernau, Fellin, Wenden, Wolmar, Lemsal, Kokenhusen, Windau, Goldingen und Roop nahmen an den Städtetagen selten oder nur vereinzelt teil. Die Koordination schloss die Sonderinteressen der einzelnen Städte jedoch nicht aus, ebenso wurde nur ein Teil der Beziehungen der livländischen Städte mit anderen Partnern gemeinsam verhandelt. Im Rahmen der Gesamthanse konzentrierten die livländischen Städte sich vor allem dem Handel mit der Rus‘ und nahmen in diesem Hinsicht die führende Rolle ein, besonders als Visby nach 1361 seine Bedeutung verlor. Seit Anfang des 15. Jh.s verwalteten vor allem Reval und Dorpat faktisch das Novgoroder Kontor. Die Hauptinteressen von Riga lagen im Handel an der Düna. Zum Ende des Mittelalters verselbständigten die livländischen Städte sich hinsichtlich der überseeischen Hansen. In den 1540er Jahren richteten sie ihre protektionistische Handelspolitik schon eindeutig gegen ausländische Hansestädte.

Anti Selart 2016

Literatur: N. Angermann, Die Stellung der livländischen Städte in der hansischen Gemeinschaft, in: HGbll 113 (1995), 111-25; I. Misāns, Der Städtetag als Instrument hansischer Politik der livländischen Städte, in: Hansische Geschichtsblätter 119 (2001), 85-102; I. Misāns, Zusammenarbeit und Konkurrenz: Riga, Dorpat und Reval auf den livländischen Städtetagen, in: Genossenschaftliche Strukturen in der Hanse, hg. N. Jörn u.a., 1999, 273-85.
Göttingen

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Grafenfehde

Nordeuropäischer Konflikt (1534-1537) um die Besetzung der Throne Dänemarks und Schwedens nach dem Tod des letzten Königs der Kalmarer Union, Friedrichs I. Daran waren  neben dem Kaiser auch... mehr

Nordeuropäischer Konflikt (1534-1537) um die Besetzung der Throne Dänemarks und Schwedens nach dem Tod des letzten Königs der Kalmarer Union, Friedrichs I. Daran waren  neben dem Kaiser auch England, Frankreich, die Niederlande, die Herzöge von Mecklenburg, norddeutsche Grafen (namensgebend) und mehrere Hansestädte beteiligt. Der reformatorisch geprägte Rat in Lübeck unter → Jürgen Wullenwever beauftragte die Grafen von Oldenburg und Hoya mit Unterstützung von Söldnern und hansischen Kriegsschiffen, lübeckfreundliche Herrscher in Dänemark und Schweden zu installieren, die der Hanse dort ihre alten Privilegien bestätigen und den holländischen Handelsschiffen den Sund sperren sollten. Herzog Albrecht VII. von Mecklenburg wurde vom rechtmäßigen Thronerben Christian III. in Kopenhagen eingeschlossen und zum Verzicht auf seine Ansprüche gezwungen, von den Hansestädten engagierten sich neben Lübeck nur Stralsund, Rostock und Wismar mit Geld und Rüstung. Das reichte nicht aus, um die hochgesteckten Ziele durchzusetzen. Die Grafenfehde war der letzte Versuch der Hanse, Einfluss auf die Besetzung der skandinavischen Throne zu nehmen.

Nils Jörn2019

Literatur: G. Waitz, Lübeck unter Jürgen Wullenwever und die europäische Politik, 1855/56; W.-D. Hauschild, Frühe Neuzeit und Reformation: das Ende der Großmachtstellung und die Neuorientierung der Stadtgemeinschaft, in: Lübeckische Geschichte, hg. A. Graßmann, 4. Aufl. 2008, 341-432.
Grapengießer, Apengießer

Die G., als Beruf in Hamburg schon 1248 erwähnt, und A. waren auf die Herstellung von kupfernen, messingen oder bronzenen Gefäßen und Geräten wie den dreibeinigen Grapen und anderen Töpfen,... mehr

Die G., als Beruf in Hamburg schon 1248 erwähnt, und A. waren auf die Herstellung von kupfernen, messingen oder bronzenen Gefäßen und Geräten wie den dreibeinigen Grapen und anderen Töpfen, Tiegeln, Kesseln, Mörsern, Handfässern, Leuchtern bzw. Wasserhähnen spezialisiert. Die Grenzen zwischen ihnen sind etwas fließend. In Lübeck wurde 1439 aber jegliche dem anderen Handwerk zustehende Neuherstellung verboten. Als Amt waren beide Handwerke vor allem in den wendischen Städten mit den Kannengießern zusammengeschlossen; in Hamburg wurden die A. erst 1577 zu einer eigenen Berufseinheit.

Die Produkte wurden im Fernhandel durch z.T. aus dem Handwerk selbst stammende Kaufleute vertrieben. Spezielle Grapenhändler sind 1325 in Rostock belegt. Vereinbarungen der versammelten Ratleute von Lübeck, Wismar, Rostock, Stralsund, Greifswald und Stettin und des nur in einer Handschrift genannten Hamburg suchten 1354 für die G. eine Standardisierung der Produkte durch Kontrollen zu erreichen, an denen die Handeltreibenden beteiligt sein sollten. In solchen gemeinsamen und einzelnen Beschlüssen – auch für die Kannengießer – durch verschiedene Städte ging es u. a. um eine genaue Festlegung der Anteile der einzelnen Metalle sowie um eine Kennzeichnung der Produkte durch Marken. Verschiedentlich kam es zu einer Zulieferfunktion für andere Gewerbe, so arbeiteten einzelne Braunschweiger A. für Beckenwerker oder in Lübeck und Wismar G. für Kannengießer. Als Problem für die städtischen Handwerker erwies sich z. T. eine Konkurrenz im Umland.

Rudolf Holbach2020

Literatur: H. Drescher, Zu den bronzenen Grapen des 12.-16. Jahrhunderts aus Nordwestdeutschland, in: Aus dem Alltag der mittelalterlichen Stadt, 1982, 157-74; R. Holbach, Frühformen von Verlag und Großbetrieb in der gewerblichen Produktion, 1994; Th. Beddies, Becken und Geschütze. Der Harz und sein nördliches Vorland als Metallgewerbelandschaft in Mittelalter und früher Neuzeit, 1996; St. Krabath, Die hoch- und spätmittelalterlichen Buntmetallfunde nördlich der Alpen, 2001; S. König, St. Krabath, Grapengießer in Münster – Handwerk und Gusstechnik, in: Fundgeschichten – Archäologie in Nordrhein-Westfalen, hrsg. Th. Otten u. a., 2011, 271-73; S. König, Grapen und Leuchter – Formabfall einer mittelalterlichen Bronzegießerei in Münster, in: Vom Bodenfund zum Buch – Archäologie durch die Zeiten, hrsg. C. Rinne u. a., Sonderband Historische Archäologie 2017 (Onlineversion), 289–302 .
Greifenberg

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Greifswald

G. entstand um 1210 ohne Vorgängersiedlung auf einem Höhenrücken an einer Fernhandelsstraße südlich des Flusses Ryk, der nach fünf Kilometern in eine Bucht des Greifswalder Boddens mündet. 1249... mehr

G. entstand um 1210 ohne Vorgängersiedlung auf einem Höhenrücken an einer Fernhandelsstraße südlich des Flusses Ryk, der nach fünf Kilometern in eine Bucht des Greifswalder Boddens mündet. 1249 musste der Abt des nahen Klosters Eldena die Marktgerechtigkeit in G. an Fürst Wartislaw III. von Pommern abtreten, der G. 1250 das lübische Recht verlieh. Bis ins 14. Jh. erlangte die Stadt zunehmende Selbständigkeit, 1264 die Zollfreiheit in Pommern und 1274 das Stapelrecht. Seit der Mitte des 13. Jhs. erstreckte sich der dominierende Zwischenhandel der Stadt in den gesamten Hanseraum, 1262 erhielt sie Handelsfreiheiten in Norwegen, 1278 die Zollfreiheit in Dänemark und eine Vitte in Skanör. Eine Niederlassung auf Bornholm ermöglichte enge Handelskontakte nach Schonen und Schweden. Lokal wurden vor allem Salz und Bier gehandelt. Vom 13. bis 15. Jh. war G. fest in die Hanse integriert, zwischen 1310 und 1363 fanden hier acht Hansetage statt. Mit den anderen vorpommerschen Hansestädten bestanden wiederholt Bündnisverträge. Um 1500 hatte G. rund 4.500 Bewohner. Seit der Mitte des 15. Jhs. wurden nicht zuletzt durch die Universitätsgründung der Einfluss der Herzöge, des Klosters Eldena und des Bischofs von Cammin in G. immer größer und der Hafen für große Schiffe ungeeignet, so dass Stralsund an Bedeutung gewann. 

Ortwin Pelc2020

Literatur: H. Wernicke, G., in: Die Hanse. Lebenswirklichkeit und Mythos, Textband, hg. J. Bracker u.a., 2. Aufl. 1998, 361-364; D. Kattinger, Die Stadtentwicklung vom Ende des 13. Jh. bis 1500, in: G. Geschichte der Stadt, hg. H. Wernicke, 2000, 33-59.
Grevenstein

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Grieth

Das 1250 durch den Grafen Dietrich VI. von Kleve am westl. Rheinufer gegründete G. erhielt 1254/55 Stadtrechte nach dem Vorbild von Kleve und → Kalkar. Im 14. und 15. Jh. waren Schiffer und... mehr

Das 1250 durch den Grafen Dietrich VI. von Kleve am westl. Rheinufer gegründete G. erhielt 1254/55 Stadtrechte nach dem Vorbild von Kleve und → Kalkar. Im 14. und 15. Jh. waren Schiffer und Kaufleute aus G. im Rheinhandel zwischen → Nimwegen und → Köln mit Wein, Getreide und Salz tätig. Wie → Rees und Kalkar gehörte G. zu den 20 klevischen Städten, die 1540 von Wesel als hansische Städte in die Pflicht genommen wurden, um sie anschließend zu steuer und hulpe heranziehen zu können. Wegen der ihr aufgebürdeten Kosten wandte sich die Stadt aber bereits 1572 wieder von der Hanse ab.

Volker Henn2017

Literatur: F. Gorissen u. a., Grieth. Das siebenhundertjährige Schifferstädtchen am Niederrhein, 1950; K. Flink, Die klevischen Herzöge und ihre Städte (1394-1592), in: Land im Mittelpunkt der Mächte. Die Herzogtümer Jülich, Kleve, Berg, 3. Aufl. 1985, 75-98; Rheinischer Städteatlas, Lfg. X, Nr. 53: Grieth, bearb. M. Wensky, 1992.
Gronau

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Groningen

G. erhielt 1040 von Kg. Heinrich III. Zoll- und Münzrecht und wurde dem Bischof von Utrecht unterstellt, der seine Ansprüche aber nicht durchsetzen konnte. Im 15. Jh. entwickelte sich G. mit ca.... mehr

G. erhielt 1040 von Kg. Heinrich III. Zoll- und Münzrecht und wurde dem Bischof von Utrecht unterstellt, der seine Ansprüche aber nicht durchsetzen konnte. Im 15. Jh. entwickelte sich G. mit ca. 16.000 Einwohnern um 1500 zu einer bedeutenden Handelsstadt, für die seit 1285 hansische Verbindungen nachweisbar sind. 1422 nahm G. erstmals an einer hansischen Tagfahrt teil; 1518 erfolgte der Ausschluss aus der Hanse. G. hatte starken Einfluss auf die agrarisch geprägten ‚Ommelande‘, die 1473 das G. Stapelrecht anerkannten und 1594 mit G. vereinigt wurden. Exportgüter waren vor allem Großvieh, Häute/Felle, Wolle, Fleisch, Speck, Käse und Butter. Unter den Einfuhrgütern, speziell aus Westfalen, hatten Getreide und Holz besondere Bedeutung. Seine stadtstaatähnliche Rolle verlor G., als die Habsburger ihre Macht auf Friesland ausweiteten; 1536 unterwarf sich G. Kaiser Karl V. Im niederländisch-spanischen Krieg schloss sich die Stadt den aufständischen Provinzen an. Allerdings unterstellte sich 1580 der Statthalter Graf Rennenberg König Philipp II. und bezog in G. Stellung; viele Glaubensflüchtlinge verließen die Stadt und stärkten enorm die Bedeutung Emdens. Nach der Eroberung durch die Generalstaaten 1594 erholte sich G., gewann aber die vormalige Bedeutung nicht zurück, auch als 1614 die Universität und 1622/1635 für die 1621 gegründete West-Indische Compagnie eine Niederlassung (‚Kamer‘) und eine Schiffswerft errichtet wurden.

Anna-Therese Grabkowsky2019

Literatur: J. v. d. Broek, Groningen, een stad apart. Over het verleden van een eigenzinnige stad (1000-1600), 2007; Historie van Groningen. Stad en land. Red. W. J. Forsma [u.a.], 2. Aufl. 1981; A. H. J. Prins, Groningen middeleeuwse hanzestad vanaf de waterkant, 1994.
Grote (Groot), flandrischer

Der F. basierte auf der karolingischen Münzreform, bei welcher das Pfund dem Wert von 20 Solidi bzw. 240 Denaren entsprach. Im Zeitraum 1318 bis 1320 wurde dieses System in Flandern durch das... mehr

Der F. basierte auf der karolingischen Münzreform, bei welcher das Pfund dem Wert von 20 Solidi bzw. 240 Denaren entsprach. Im Zeitraum 1318 bis 1320 wurde dieses System in Flandern durch das gros abgelöst, welches auf dem französischen gros tournois fußte. Der gros tournois diente als Grundmünze des flämischen Rechengeldes. Nach 1337 spaltete sich das flandrische vom französischen Geldsystem ab, blieb jedoch im 14. und 15. Jh. beim Silberstandard. Die flandrische Währung unterteilte sich in Rechengeld (Pfund und Solidus) und umlaufende Münzen (Grote, Englisch/Esterlingisch und Myte). Ein Pfund fußte auf 240 in Silber geschlagenen Groten. Eine weitere Unterteilung der Währung erfolgte in 1 Pfund ≙ 20 Solidi, 1 Solidus ≙ 12 Groten, 1 Grote ≙ 3 Englisch/Esterlingisch, 1 Englisch/Esterlingisch ≙ 8 Myte.

Cordula A. Franzke2016

Literatur: J. H. A. Munro, Deflation and the Petty Coinage Problem in the Late-Medieval Economy. The Case of Flanders, 1334–1484, in: Bullion Flows and Monetary Policies in England and the Low Countries, 1350–1500, hg. J. H. A. Munro (Variorum collected studies series, 355), 387–423; R. de Roover, Money, banking and credit in mediaeval Bruges. Italian merchant-bankers, lombards and money-changers, 1948. 
Gustav Vasa

Der schwedische König G. regierte 1523 bis 1560. Nach seiner Flucht aus dänischer Geiselhaft 1519 erhielt der junge G. politisches Asyl in Lübeck. Hier baute er intensive persönliche Beziehungen... mehr

Der schwedische König G. regierte 1523 bis 1560. Nach seiner Flucht aus dänischer Geiselhaft 1519 erhielt der junge G. politisches Asyl in Lübeck. Hier baute er intensive persönliche Beziehungen zum Rat und zu Stockholmfahrern auf, die er nach seiner Rückkehr nach Schweden 1520 nutzte: Lübeck leistete ihm militärische und finanzielle Hilfe beim Befreiungskampf gegen Dänemark. Im → Privileg von Strängnäs erhielt Lübeck myt oren vorwanten das Monopol über den schwedischen Außenhandel. Danach verschlechterte sich das Verhältnis beider Seiten zueinander wegen der mangelnden Unterstützung Lübecks in der Gotlandfrage, Streitigkeiten bei der Bewertung und der Rückzahlung Lübecker Darlehen und der Lübecker Weigerung, das Privileg zu revidieren. Mit dem vollständigen Abbruch der wirtschaftlicher Beziehungen zu den wendischen Städten 1533 machte G. den Weg frei zu einer selbstbestimmten nationalschwedischen Wirtschaftspolitik. Damit endete die privilegierte Stellung der Hanse in Schweden.

Hans-Jürgen Vogtherr2014

Literatur: L. Larsson, G. Landsfader eller tyrann? 2002.
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