Hanse­Lexikon
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Buchstabe H

Hach, Johann Friedrich

H. (geb. 12.08.1769 Lübeck, gest. 29.03.1851 Lübeck) stammte aus einer alten Lübecker Kaufmannsfamilie und war zunächst als Advokat und Notar in seiner Heimatstadt tätig. Daneben vertrat er Lübeck... mehr

H. (geb. 12.08.1769 Lübeck, gest. 29.03.1851 Lübeck) stammte aus einer alten Lübecker Kaufmannsfamilie und war zunächst als Advokat und Notar in seiner Heimatstadt tätig. Daneben vertrat er Lübeck erst auf dem Regensburger Reichstag und dann auf dem Wiener Kongress. Dann wechselte er zu dem in Wien beschlossenen Oberappellationsgericht der vier Freien Städte (drei Hansestädte und Frankfurt a.M.), das seinen Sitz in Lübeck nahm, und wirkte dort von 1820 bis zur Pensionierung 1850 als Richter. Parallel arbeitete er an der für seine Zeit vorbildlichen kritischen Edition der ältesten lateinischen und niederdeutschen Handschriften des Lübischen Rechts; seine Wahl fiel auf den Bardewikschen Codex von 1294 (die heute als noch älter angesehene Ratshandschrift edierte Korlén 1951). H. schuf so die Grundlage für die intensive (rechts-)historische Erforschung des Lübischen Rechts in den folgenden Jahrzehnten.

Albrecht Cordes2017

Quellen: Das Alte Lübische Recht, hrsg. J. F. Hach, 1839; Das mittelniederdeutsche Stadtrecht von Lübeck nach seinen ältesten Formen, hrsg. G. Korlén, 1951.

Literatur: M. Hundt, Johann Friedrich Hach (1769–1851). Eine biographische Skizze, Zeitschrift des Vereins für Lübeckische Geschichte und Altertumskunde 81 (2001), 249-82.
Hachen

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Hafen

Hafen ist ein juristisch gesicherter Landeplatz an einem Gewässerabschnitt, abgeleitet aus dem germ. *habanō (auch Gefäß, Haven), skan. hǫfn und verbunden mit portus,... mehr

Hafen ist ein juristisch gesicherter Landeplatz an einem Gewässerabschnitt, abgeleitet aus dem germ. *habanō (auch Gefäß, Haven), skan. hǫfn und verbunden mit portus, wīc (zu lat. vicus, ahd. *wīh, Stadt, oder alteng. Herberge für fremde Kaufleute). Der H. steht im Gegensatz zum juristisch ungesicherten Anlaufplatz, skan. stǫd. Im H. gewährte der Landesherr periodisch oder ganzjährig Fremden Kaufmannsschutz, Marktschutz und Befreiung vom Strandrecht sowohl auf dem Land als auch zu Wasser. Hierzu mussten die Eigentumsrechte über die Wasserflächen definiert werden. H. in Nordeuropa entw. sich im Laufe des 7./8. Jh.s. (➝ London, ➝ Haithabu, ➝ Dorestad). Im 11.-13. Jh. wuchsen H.- und Stadtbegriff zusammen und H. wurden zentrale Knotenpunkte des Handels. H. wurden mit festen Anlegestellen, germ. *brugjō, skan. bryggjur, und anderen Einrichtungen (➝ Kran, Zollstelle, Packhaus) versehen, die im H.-begriff vereinnahmt wurden. Die Ausbildung von H. führte zu einer Zentralisierung des Verkehrs (➝ Stapelrecht) und der Diskriminierung anderer Anlaufplätze.

Carsten Jahnke2019

Literatur: C. Jahnke, Art. Hafen, in: HRG; ders., Customs and toll in the Nordic Area c. 800-1300, in: Nordic Elites in transformation c. 1050-1250, Vol. I., hg. H. Vogt, B. Poulsen, J. V. Sigurdsson, 2019, 183-211; F. Rösch, Das Schleswiger Hafenviertel im Hochmittelalter. Entstehung – Entwicklung – Topographie, 2018.
Hafenzeichen, Leuchtfeuer

Die Ansegelung von Hafeneinfahrten resp. die Passage schwieriger Seegebiete barg so große Risiken, dass 1229 Lübeck die erste Initiative zur Errichtung eines L. auf Falsterbo (Schonen) ergriff. Es... mehr

Die Ansegelung von Hafeneinfahrten resp. die Passage schwieriger Seegebiete barg so große Risiken, dass 1229 Lübeck die erste Initiative zur Errichtung eines L. auf Falsterbo (Schonen) ergriff. Es folgten u.a. Den Briel (1280), Neuwerk (1300), Hiddensee (1306), Travemünde (1316), Sluis (Heister-Tief, 15. Jh.), Liepz/Wismar (15. Jh.), Skagen, Anholt und Kullen (1561). Diese L. waren zumeist Wippfeuer, doch entstanden auch Türme (Neuwerk). Kirchtürme (Rostock, St. Jakobi) konnten ebenso als „befeuerte“ H. genutzt werden, so wie sie generell der Ansteuerung dienten. Eine Seetonne wird 1288 in Wismar erwähnt. Ströme wurden seit dem 14. Jh. durch Baken, später durch Tonnen betonnt (Maas 1358, Elbe und Weser 15. Jh., Öresund 1530/61). Zur Finanzierung wurden Zölle erhoben (Bakengeld, Hamburger Werkzoll, Tonnengeld [Öresund]).

Carsten Jahnke2022

Literatur: K. Ferber, Die Entwicklung des Hamburger Baken-, Tonnen- und Leuchtfeuerwesens, Zeitschrift des Vereins für Hamburgische Geschichte, 18 (1914), 1-102; C. Jahnke, Navigation and shipping in the Sound during the Middle Ages, in: Gransk, online tidsskrift om Nordsjællands fortid og historie gjort tilgængeligt af Furesø Museer, Museerne Helsingør, Museum Nordsjælland og Rudersdal Museer, 2021, S. 49-64. http://gransk.dk/5-navigation-and-shipping-in-the-sound-during-the-middle-ages/.
Hagen

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Haithabu

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Halberstadt

Seit der Mitte des 13. Jahrhunderts, wahrscheinlich noch früher, beteiligten sich Kaufleute aus H. am hansischen Hanel. H. wird auch namentlich erwähnt in einer Urkunde von 1267/68, in der sich... mehr

Seit der Mitte des 13. Jahrhunderts, wahrscheinlich noch früher, beteiligten sich Kaufleute aus H. am hansischen Hanel. H. wird auch namentlich erwähnt in einer Urkunde von 1267/68, in der sich zwölf Städte mit Namen und „allen Städten Sachsens“ gegen eine Maßnahme der flandrischen  Stadt Gent wenden, die zum Ziel hatte, die sächsischen Kaufleute, die in Gent handelten, für die Beraubung Genter Kaufleute auf sächsischem Gebiet zur Verantwortung zu ziehen. Auch im Streit um die Verlegung der Niederlassung der deutschen Kaufleute von Brügge nach Aardenburg 1280 – 1282 wurde H. um seine Meinung gefragt. Über Bündnisverträge mit Magdeburg 1315 und Aschersleben und Quedlinburg 1326 wuchs H. in den sich allmählich bildenden Sächsischen Städtebund hinein. H. gehörte bis in die zweite Hälfte des 15. Jh. neben Magdeburg zu den aktivsten Städten im östlichen Teil des Sächsischen Städtebundes. Zwischen 1423 und 1425 erlebte die Stadt in der „Halberstädter Schicht“ eine schwere Krise. Unter der Führung des wohlhabenden Krämers Mathias von Hadeber, genannt der „Lange Matz von Halberstadt“,  hatte eine zünftisch besetzte Gruppe den von den alten Geschlechtern Rat abgesetzt, drei Ratsherren und ein Bürgermeister enthauptet und die übrigen Ratsherren mit ihren Familien aus der Stadt vertrieben. An die Stelle des alten Rates setzte sich ein neuer, der auf die Vermittlungsinitiative König Sigmunds 1425 nicht einging und deshalb hinnehmen musste, dass verschiedene sächsische Städte sowie der Bischof von H. die Stadt belagerten und einnahmen. Hadeber und drei Ratsherren aus dem neuen Rat wurden hingerichtet. Es wurde ein Ausgleich zwischen den Gruppen in der Stadt geschaffen, Magdeburg und Braunschweig sorgten dafür, dass H. seine Stadtfreiheit behielt. H. war ein Bindeglied zwischen dem Binnenland und dem Hanseraum an der Küste. Haupthandelsgüter waren Tuche, Getreide und Hopfen. 1486 verlor H. nach Belagerung durch den Magdeburger Erzbischof Ernst, der zugleich Administrator des Bistums Halberstadt war, seine Stadtfreiheit. Offiziell wurde H. 1518 aus den Mitgliedslisten der Hanse gestrichen.

Matthias Puhle2017

Literatur: G. Arndt, Beziehungen Halberstadts zur Hanse, in: HGbll 33 (1906), 125-37.
Halle

Bereits im 11. Jh. entstand bei der Salzquelle mit der Moritzkirche und dem Alten Markt eine frühstädtische Siedlung, das „Thal“ genannt. Da 1116 eine Nikolaikirche in H. genannt wird, gab es mit... mehr

Bereits im 11. Jh. entstand bei der Salzquelle mit der Moritzkirche und dem Alten Markt eine frühstädtische Siedlung, das „Thal“ genannt. Da 1116 eine Nikolaikirche in H. genannt wird, gab es mit einiger Wahrscheinlichkeit zu dieser Zeit eine Kaufleutesiedlung in H. In der Zeit des Magdeburger Erzbischof Wichmann (1152 – 92) wurde H. mit dem Magdeburger Recht bewidmet. Von der Mitte des 13. Jh. bis Anfang des 14. Jh. emanzipierte sich der Rat von H. weitgehend vom Stadtherrn. Zu dieser Entwicklung verließ parallel das Hineinwachsen H. in die Hanse. H. erklärte sich 1281 mit der Verlegung der hansischen Niederlassung von Brügge nach Aardenburg einverstanden. H. sprach sich 1294 bei der Verlegung des Oberhofs von Nowgorod für Lübeck aus. H. beteiligte sich von 1324 an häufiger an den Bündnissen der sächsischen Städte. Tuchhandel, Gewandschnitt und vor allem der Salzhandel waren H. Haupthandelsgüter. 1427 brach in H. in Folge einer belastenden Fehde mit Erzbischof Günther II. eine Schicht los, die zwar am Ende des Jahres auch durch Vermittlung der sächsischen Städte beendet wurde, aber auch deutlich werden ließ, dass in H. ein starker Riss durch die Bevölkerung ging, der sich im Laufe der nächsten Jahrzehnte kontinuierlich verstärkte. Den „Pfännern“, den Besitzern der Salzquellen standen die „Popularen“, die sich aus Teilen der Zünfte zusammensetzten, immer unversöhnlicher gegenüber. 1477/78 brach der „Pfännerstreit“ aus, der die Stadt trotz mehrerer Vermittlungsversuche der sächsischen Städte so schwächte, dass Erzbischof Ernst H. am 21. September 1478 nach kurzer Belagerung einnehmen konnte. Am 18. März 1479 erließ Erzbischof Ernst eine Regimentsordnung, die H. vollständig unter der Herrschaft des Landesherrn stellte. H. schied damit aus den städtischen Bündnissystemen und der Hanse aus, was aber erst 1518 offiziell bestätigt wurde, als H. als „abgedankt und abgeschnitten“ bezeichnet wurde. Neben 14 Bündnissen des Sächsischen Städtebundes zwischen 1382 und 1478 trat H. auch den hansischen Tohopesaten 1443, 1447 und 1450/51 bei.

Matthias Puhle

Literatur: W. Freitag/A. Ranft (Hrsg.), Geschichte der Stadt Halle, 2006, E. Sellheim, Die Stadt Halle als Mitglied der deutschen Hanse, phil. Diss. masch. Halle 1924.
Haltern (seit 2001: Haltern am See)

Die gegen das kurkölnische Vest Recklinghausen und die Grafschaft Mark 1253 vom Fürstbischof von Münster befestigte Siedlung erhielt 1289 das Stadtrecht. Hier querte die Straße... mehr

Die gegen das kurkölnische Vest Recklinghausen und die Grafschaft Mark 1253 vom Fürstbischof von Münster befestigte Siedlung erhielt 1289 das Stadtrecht. Hier querte die Straße Münster-Essen/Werden-Köln die Lippe, über die seit 1322 eine Brücke belegt ist. Die Stadt, für die ein Wochen- aber kein Jahrmarkt nachgewiesen ist, hatte 1498/99 ca. 570 steuerpflichtige Einwohner. Wie in Dorsten erlangten die Schiffszimmerleute H.s ebenso wie der Holzhandel auf der Lippe eine gewisse Bedeutung. Um 1261 zählte H. zur von Dortmund vergebenen Hansegrafschaft Borken. H. war nicht in den Fernhandel eingebunden, aber seit dem 16. Jh. in hansische Bezüge eingebettet. Die Auswirkungen des spanisch-niederländischen und des 30-jährigen Krieges führten zur wirtschaftlichen Stagnation.

Anna-Therese Grabkowsky2019

Literatur: Haltern. Beiträge zur Stadtgeschichte, hrsg. F.-J. Schulte-Althoff, 1988.
Hamburg

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Hamburger Recht

Die Gründung der Hamburger Neustadt durch den Schauenburger Grafen Adolf III. im Jahre 1188 mündete schon bald in die Bildung eines mit der Altstadt gemeinsamen Rates. Der Bremer Erzbischof, bis... mehr

Die Gründung der Hamburger Neustadt durch den Schauenburger Grafen Adolf III. im Jahre 1188 mündete schon bald in die Bildung eines mit der Altstadt gemeinsamen Rates. Der Bremer Erzbischof, bis dahin Herr der Altstadt, trat 1228 seine Rechte an die Schauenburger ab. Sehr bald stellte sich die Aufgabe einer eigenen Rechtssetzung, da die Neustadt nach Lübecker Recht, die Altstadt aber nach einem eigenen, freilich nicht schriftlich überlieferten Recht gelebt hatte. Das → Ordeelbook von 1270 ist dann die erste Fassung eines gemeinsamen Stadtrechts, mithin entstanden noch vor dem ältesten Privileg zur autonomen Rechtssetzung (Kore) aus dem Jahre 1292. Es wurde Vorbild für etliche andere Stadtrechte auch im Baltikum. Um die Rechtssicherheit zu gewährleisten, beschloss der Rat am Ende des Mittelalters eine vollständige Neufassung des Gesetzbuchs, die 1497 (→ Stadtrecht von Hamburg 1497) von Bürgermeister Hermann Langenbeck ausgearbeitet wurde. Zweimal jährlich wurden seit dem 15. Jh. in sogenannten Burspraken die Verordnungen des Rates den Bürgern verlesen. Wiederholt seit 1410 schloss der Rat mit der Bürgerschaft Vereinbarungen (sog. Rezesse), die gesetzesähnliche Funktionen hatten. Schon das deutet die in der frühen Neuzeit wachsende Bedeutung der Bürger in der Verfassung der Stadt an. Seit 1528 gab es einen ständigen Bürgerausschuss. 1605 existierte ein vollständig überarbeitetes Stadtrecht, in das die Gerichtsordnung von 1560 ebenso wie einige Reichsgesetze, das Hansische Seerecht von 1591 oder die Wechselordnung von 1582 integriert wurden. Diese Gesamtkodifikation wurde zwar in den folgenden Jahrhunderten durch manche Einzelgesetze überholt, blieb aber in ihrem Kern bis ans Ende des 19. Jh. in Kraft, nur kurzfristig 1807-14 durch das Recht der französischen Besatzungsmacht verdrängt. Erst 1860 erhielt Hamburg eine Verfassung mit Gewaltenteilung. Die straf-, zivil- und prozessrechtlichen Vorschriften des H. wurden durch Reichsgesetze im letzten Drittel des 19. Jh. vollständig abgelöst. Die Verfassung von 1921 etablierte die parlamentarische Demokratie in Hamburg. Nach 1945 konnte Hamburg seine 1934 verlorene rechtliche Selbständigkeit wiedererlangen und als ein Bundesland mit eigener Verfassung (1952) unter der Geltung des Grundgesetzes bewahren.

Tilman Repgen2014

Literatur: F. Eichler, Hamburger Stadtrecht von 1605 bis 1900, 2012; T. Repgen, Hamburg, in: HRG, 2 (2010), 684-90.
Hamburger Stadtrecht von 1497

Die Bewahrung der Selbständigkeit Hamburgs setzte eine dauerhaft funktionsfähige eigene Rechtspflege voraus. Als 1495 das Reichskammergericht errichtet wurde, galt dort in erster Linie das... mehr

Die Bewahrung der Selbständigkeit Hamburgs setzte eine dauerhaft funktionsfähige eigene Rechtspflege voraus. Als 1495 das Reichskammergericht errichtet wurde, galt dort in erster Linie das römisch-kanonische Recht des Reiches. Partikulare Rechtsordnungen wie das H. S. wurden nur berücksichtigt, wenn sie „bewiesen“ werden konnten. Das -> Ordeelbook war jedoch nach ungefähr 200jähriger Praxis vielfach verändert und nur in einem einzigen verbindlichen Exemplar von 1301 greifbar. So beauftragte der Rat Bürgermeister Hermann Langenbeck, der in Italien Doktor beider Rechte geworden war, mit der Ausarbeitung eines „reformierten und verbesserten“ Stadtrechts. Langenbeck brachte das überlieferte Stadtrecht in eine neue Systematik und ergänzte es vor allem durch detailliertere Regeln zur Stadtverfassung und zum Gerichtswesen. Das Schiffrecht wurde in das Gesetzbuch integriert. Bemerkenswert ist vor allem die wissenschaftliche Kommentierung des Gesetzes in der Form einer Glosse durch Langenbeck selbst, die eine hervorragende Quelle für die Kenntnis der damaligen Rechtspraxis darstellt.

Tilman Repgen2016

Quellen: Die Langenbeck’sche Glosse zum Hamburger Stadtrecht von 1497. Die vollständige Glossenhandschrift von Bartholdus Eggheman von 1532 sowie Lappenbergs Auszüge aus späteren Handschriften, hrsg., übers. F. Eichler, Einführungen F. Eichler, T. Repgen, 2008.
Hameln

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Handel

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Handelsgesellschaften

H. sind Zusammenschlüsse zwischen Kaufleuten mit gemeinsamen wirtschaftlichen Zielen zum Zweck der Arbeitsteilung bei der Gewinnerzielung; weitere Ziele wie Risikostreuung und Ausbildung des... mehr

H. sind Zusammenschlüsse zwischen Kaufleuten mit gemeinsamen wirtschaftlichen Zielen zum Zweck der Arbeitsteilung bei der Gewinnerzielung; weitere Ziele wie Risikostreuung und Ausbildung des kaufmännischen Nachwuchses konnten hinzukommen. Abzugrenzen sind H. sowohl von Fahrergemeinschaften (Bergenfahrer usw.) als auch von Reedereien und → sendeve-Geschäften. Eine alte Debatte betrifft die im Hanseraum angeblich eingesetzten unterschiedlichen Typen von H., doch vor 1400 findet sich noch keine solche Differenzierung. Da noch kein Bewusstsein für eine Verschiedenartigkeit von Typen existierte, bestand keine Notwendigkeit für eine einheitliche Terminologie. Vielmehr variierten die Bezeichnungen regional; dass mit selscap, maatscapei, kumpenye und → wedderlegghinge kein sachlicher Unterschied, sondern jeweils ein und dasselbe gemeint war, sieht man u.a. daran, dass die lat. Übersetzung für alle diese niederdeutschen Vokabeln societas war. Vor 1400 handelte es sich bei den H. um ein Geschäftsmodell, zu dem genau zwei Partner Kapital beitrugen. Wer keines hatte, musste es in einem getrennten Darlehensvertrag beim Partner oder einem Dritten aufnehmen. Wollte man mehr Personen beteiligen, so ging dies nur mit Hilfe von Schachtelgesellschaften; auf diese Weise wurden komplizierte Beteiligungsstrukturen möglich. Die Partner konnten miteinander verwandt oder durch Wahlverwandtschaften (Paten, Vormünder, Schwägerschaft) miteinander verbunden sein, mussten es aber nicht. Für die Annahme eines eigenständigen Typs einer Familiengesellschaft gibt es keine Belege. Zwischen den Partnern bestand eine klare Arbeitsteilung. Nur einer der beiden, der Kapitalführer, handelte mit dem Kapital. Da es sich um eine reine Innengesellschaft handelte, trat er gegenüber Dritten als der alleinige Inhaber des Gelds bzw. der dafür eingetauschten Güter auf. Sein Partner war auf die Funktion des Kapitalgebers beschränkt. Zur Abrechnung musste der Kapitalführer zu ihm zurückkehren, doch musste er seinerseits diese Abrechnung akzeptieren, wenn der Kapitalführer sie auf seinen Eid nahm. Im Fall von Verlusten wurde das verbliebene Kapital in Relation der Einlagenhöhe (nach Markzahl) geteilt. Gewinne hingegen wurden unabhängig von der Höhe des eingesetzten Kapitals und ohne Berücksichtigung der Tätigkeit des Kapitalführers nach Mannzahl geteilt, also halbiert. Nicht selten begegnet dafür der Ausdruck like deelen. Diese Teilungsprinzipien und auch die Grundregel, dass man Kapital einsetzen musste, um Gesellschafter zu sein, finden sich in der strukturell ansonsten ähnlichen mediterranen commenda nicht. Die These von einer universalen Lex mercatoria, die das mittelalterliche Gesellschaftsrecht bestimmt hätte, findet in den hansischen H. daher keine Bestätigung. Der Kapitalgeber konnte sich an mehreren, bei ausreichendem Kapital sogar an vielen Gesellschaften beteiligen. Beim Kapitalführer kam dies ebenfalls vor, doch begegnen auch Verträge, in denen der Kapitalführer bestätigte, für keinen anderen Kapitalgeber tätig zu sein. Häufig, aber durchaus nicht immer gab es ein Alters- und Autoritätsgefälle zwischen Kapitalgeber und -führer, wenn ersterer etwa Ratsherr oder ein älterer Verwandter war. Aber auch der Prokurator von Mündelgeld oder Kirchengut oder sogar die Magd mit ihrem Ersparten konnte als Kapitalgeber fungieren. Die hansischen Gesellschaften wurden zumeist auf eine feste Anzahl von Jahren oder auf unbestimmte Dauer abgeschlossen, bei der commenda begegnen hingegen viele Verträge, die nur für eine einzelne Handelsreise abgeschlossen wurden. Durch die Möglichkeit, das Vermögen auf verschiedene Kapitalführer aufzuteilen, konnten vermögende Kapitalgeber ihr Risiko streuen; für sie hatten die H. deshalb zum Teil die Funktion einer Versicherung. Vom 15. Jh. an, erstmals dokumentiert in der Buchführung des Hildebrand Veckinchusen, differenzierte das Bild sich allmählich; flämische und italienische, von der Wende zum 16. Jh. an auch gemeinrechtliche Einflüsse können nun eine Rolle gespielt haben. Doch bis eine Haftung für Geschäftspartner im Außenverhältnis auch in der Rechtswirklichkeit anerkannt wurde, verging noch einige Zeit.

Albrecht Cordes2017

Quellen: Societates. Das Verzeichnis der Handelsgesellschaften im Lübecker Niederstadtbuch 1311–1361, hrsg. A. Cordes, K. Friedland, u.a., 2003.

Literatur: W. Stark, Über Techniken und Organisationsformen hansischen Handels im Spätmittelalter, in: Der hansische Sonderweg. Beiträge zur Sozial- und Wirtschaftsgeschichte der Hanse, hrsg. St. Jenks, M. North, 1993, 191-201; A. Cordes, Gewinnteilungsprinzipien im hansischen und oberitalienischen Gesellschaftshandel des Spätmittelalters, in: Wirkungen europäischer Rechtskultur. Festschrift für Karl Kroeschell zum 70. Geburtstag, hrsg. G. Köbler, H. Nehlsen, 1997, 135-49 ; ders., Kupfer aus Schweden. Haftung für Gesellschaftsschulden im 15. Jahrhundert, in: Fälle aus der Rechtsgeschichte, hrsg. U. Falk, M. Luminati, u.a. , 2008, 164-77; A. Amend-Traut, Art. Handelsgesellschaften, in: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte II, 22012, 703-11; A. Cordes, Handel auf eigene, fremde und gemeinsame Rechnung. Rechtshistorische Einführung, in: Die Handelsbücher des Hildebrand Veckinchusen. Kontobücher und übrige Manuale, hrsg. M. Lesnikov, W. Stark, 2013, LV–LVIII.
Handelsniederlassungen, kleinere

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Handelsrecht

Hansisches H. im Sinne eines den Handelsstädten gemeinsames materielles H.s lässt sich allenfalls in den Hanserezessen als nahezu einzigem gemeinsamen Rechtsetzungsakt finden. Dieser entfaltete... mehr

Hansisches H. im Sinne eines den Handelsstädten gemeinsames materielles H.s lässt sich allenfalls in den Hanserezessen als nahezu einzigem gemeinsamen Rechtsetzungsakt finden. Dieser entfaltete allerdings keine unmittelbare Wirkung, sondern bedurfte noch der Umsetzung in städtisches Recht. Eine weitere mögliche Quelle stellen die Kontorordnungen dar. H. als Sonderprivatrecht der Kaufleute umfasst zum einen die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Handel sowie die h.liche Ausgestaltung einzelner Handelsgeschäfte. Zum anderen können korporative Regelungen, das Verhältnis der Kaufleute untereinander betreffend, im weiteren Sinne als H. eingeordnet werden. Die meisten Regelungen, die zum hansischen H. gezählt werden können, lassen sich im See(handels)recht finden. Bis auf wenige Ausnahmen, u.a. zum Gesellschaftsrecht, hat sich die Forschung bislang, auch aufgrund der dürftigen Quellenlage, nicht mit hansischem H. beschäftigt. Materiellrechtliche H.svorschriften beruhten größtenteils auf den Kaufleuten erteilten Privilegien. So schlossen sich die hansischen Kaufleute im Ausland in Niederlassungen bzw. Kontoren zusammen, die vor Ort Handelsverträge, sog. Privilegien, mit den Gastländern aushandelten. Sie stellten die rechtliche Grundlage für den Handel am jeweiligen Handelsplatz dar. Die Privilegien enthielten Bestimmungen zur Rechtsstellung der Kaufleute und zum Schutz der Waren, aber auch Zollerleichterungen und Befreiungen vom Strandrecht. Neben dem Eigenhandel betrieben die Fernkaufleute auch das Kommissionsgeschäft und handelten in Fortsetzung des genossenschaftlichen Prinzips in Gesellschaften. Die der Hanse eigene Gesellschaftsform der Widerlegung (wedderlegginge) wurde im frühen 15. Jh. durch den neuen Gesellschaftstypus der selschop abgelöst. Während die Widerlegung aus dem Herrn als Kapitalgeber und dem Knappen / Knecht als Kapitalführer bestand, gab die selschop das Prinzip der Zweiseitigkeit der Gesellschaft auf. Der im italienischen und oberdeutschen Handel als Zahlungsmittel bedeutsame Wechsel entsprach in seiner mittelalterlichen Vierpersonenkonstellation nicht den Bedürfnissen der hansischen Kaufleute. Sie konnten durch ihre persönliche Anwesenheit auf der nächsten Messe ihre Schulden selbst begleichen und benötigten somit keinen Bezogenen oder Akzeptanten. Sie bevorzugten als Kreditmittel den Inhaberschuldschein.

Sonja Breustedt2014

Literatur: F. Irsigler, Der hansische Handel im Spätmittelalter, in: Die Hanse – Lebenswirklichkeit und Mythos, hrsg. J. Bracker u.a., 4. Aufl.2006, 700-21; A. Cordes, Spätmittelalterlicher Gesellschaftshandel im Hanseraum, 1998; M. North, Die Hanse und das europäische Zahlungssystem, in: Vergleichende Ansätze in der hansischen Geschichtsforschung, hrsg. R. Hammel-Kiesow, 2002, 145-53.
Handelssperren

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Handelswege

Die Hauptachse des hansischen Handels verband die Hansekontore in → London und → Brügge als wichtige → Tuchmärkte über die Nord- und Ostsee mit → Nowgorod in der Rus, wo Anschluss an den... mehr

Die Hauptachse des hansischen Handels verband die Hansekontore in → London und → Brügge als wichtige → Tuchmärkte über die Nord- und Ostsee mit → Nowgorod in der Rus, wo Anschluss an den asiatischen Handelsnetz bestand. Die Waren wurden dabei anfänglich zwischen den zentralen Umschlagplätzen → Hamburg und → Lübeck (bis zum 12. Jh.: → Schleswig) auf dem Landweg befordert, so die mühsame Umfahrung der dänischen Halbinsel (Umlandfahrt) vermeidend. Eine Nord-Süd-Achse verband das Kontor in → Bergen und den Nordatlantik mit ihrer → Stockfischproduktion über die norddeutschen Hafenstädten mit dem Festland. Über die internationalen Messestädte Frankfurt und Leipzig sowie über Nürnberg und Prag bestand Anschluss an die süddeutschen und norditalienischen Handelsräume, namentlich an die mediterrane Handelsmetropole Venedig.

Wo die → Seeschifffahrt prägend war für den Handel der Seestädte und der hansischen Kontore, so war für die vielen Hansestädte im Binnenland sowie für die Verbindungen nach Süd- und Zentraleuropa vor allem der → Landtransport und die → Binnenschifffahrt bedeutend. Große Flüsse wie Rhein, Elbe, Oder, Weichsel, Memel und Düna verbanden die Hafenstädte an Nord- und Ostsee mit ihrem Hinterland. In den sumpfigen russischen und litauischen Gebieten, wo die Landwege für den Schwertransport kaum benutzbar waren, verband ein weitreichendes Flussnetz über kurze Portagen (Tragstellen) den Hanseraum mit der Schwarzmeerregion über Wolga und Dnjepr. Das Verkehrsnetz aus natürlichen Wasserstraßen wurde im Spätmittelalter nach und nach durch → Kanäle erweitert.

Wurden Wasserstraßen für Schwertransport für Bulkwaren und Schwertransporte bevorzugt, so soll die Bedeutung der Landwege nicht unterschätzt werden. Einige Straßenverbindungen sind uns namentlich bekannt. So tritt aus Lübecker Quellen die “vlameschen strate” über Hamburg, Bremen, und die Niederlande nach Flandern hervor. Über den dänischen Ochsenweg wurden jährlich große Mengen dänisches Schlachtvieh über die Elbfähren ins Rheinland und die Niederlande getrieben. Und die Entwicklung der vielen westfälischen Hansestädten wäre ohne den Westfälischen Hellweg, der den Rhein bei Duisburg mit Mitteldeutschland verband, schwer denkbar.

Das H.-Netz wurde von einer großen Dichte an Zoll- und Geleitstellen begleitet, besonders an den großen Flüssen, mit denen die Landesherren und Städte sich Einnahmen aus dem Handelsverkehr zusicherten. Verkehrslenkende Institutionen an den H. waren zudem die vielen Städte mit → Stapelrechten, die zum Teil mit Straßenzwang einhergingen. Nicht selten waren solche Städte wichtige Umladestellen zwischen Land- und Flussverkehr (z.B. Köln, Magdeburg, Frankfurt (Oder), Thorn).

Bart Holterman2022

Quellenverlinkung: https://www.viabundus.eu

Literatur: Alles im Fluss, hrsg. R. Holbach, S. Selzer, 2020; F. Bruns, H. Weczerka, Hansische Handelsstraßen, 1962-1967; M. Straube, Geleitwesen und Warenverkehr im thüringisch-sächsischen Raum zu Beginn der Frühen Neuzeit, 2014; N. Petersen u.a., Digitale Werkzeuge zur Analyse von Straßen und Wasserwegen als Rückgrat eines vormoderne Märktenetzwerks in Zentral- und Ostmitteleuropa, Zeitschrift für Ostmitteleuropa-Forschung 70 (2021), 325-356; Bart Holterman et al. (ed.), Viabundus Pre-modern Street Map 1.1 (released 6-12-2021), https://www.viabundus.eu.
Hanf

Die besonders seit dem Spätmittelalter anwachsende Nachfrage nach den H.fasern für die Herstellung von Seilen, des Segeltuchs sowie der Getreide- und Wollsäcke hing mit dem Fortschritt im Schiffbau... mehr

Die besonders seit dem Spätmittelalter anwachsende Nachfrage nach den H.fasern für die Herstellung von Seilen, des Segeltuchs sowie der Getreide- und Wollsäcke hing mit dem Fortschritt im Schiffbau und dem Zuwachs des Handelsvolumens zusammen. Zum wichtigen Produktionsgebiet des H.s im hansischen Raum entwickelten sich Livland und umliegende Länder. Ein Viertel des zwischen 1562 und 1630 durch den Sund transportierten H.s und → Flachses kam aus → Riga.

Ilgvars Misāns2014

Literatur: C. Reinicke, Art. H., in: Lexikon des Mittelalters, 4, 1018-19.
Hannover

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Hannoversch Münden

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Hanse in der erzählenden Literatur

Seit dem frühen 19. Jh. ist die Hanse Thema literarischer Gestaltungen mit einer unübersehbar großen Zahl von Titeln. In der zweiten Hälfte des 19. und im frühen 20. Jh. werden Motive der... mehr

Seit dem frühen 19. Jh. ist die Hanse Thema literarischer Gestaltungen mit einer unübersehbar großen Zahl von Titeln. In der zweiten Hälfte des 19. und im frühen 20. Jh. werden Motive der hansischen Geschichte häufig als Material für die zeitbedingte Ausbreitung nationalistischer, sogar imperialistischer Anschauungen instrumentalisiert. Als beliebte Themen fallen die Schicksale Einzelner auf: Wittenborg (u.a. eine Ballade von Emanuel Geibel), Wullenwever und vor allem Störtebecker und die Likedeeler. Von literarischem Rang zeugen allein Gestaltungen des Störtebecker-Stoffes. Dazu gehört Ehm Welks Drama „Gewitter über Gotland“, 1927 in Berlin durch Erwin Piscator aufgeführt. Die Beschäftigung Fontanes mit dem Thema der Likedeeler blieb Fragment, die Vorarbeiten sind veröffentlicht. Egon Günthers Roman „Der Pirat“, erschienen 1988 im Aufbau-Verlag, gelingt die jüngste überzeugende Gestaltung des Stoffes.

Hans-Jürgen Vogtherr2014

Literatur: H.-J. Vogtherr, Die Hanse in der Dichtung, in: Ausklang und Nachklang der Hanse im 19. und 20. Jahrhundert, hrsg. A. Graßmann, 2001, 101-22.
Hanse in der NS-Zeit

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Hanse, regionale Gliederung

Angesichts der Weite des hansischen Raumes, der zur Zeit seiner größten Ausdehnung von der Schelde im Westen bis zum Finnischen Meerbusen im Nordosten reichte, und der daraus sich ergebenden... mehr

Angesichts der Weite des hansischen Raumes, der zur Zeit seiner größten Ausdehnung von der Schelde im Westen bis zum Finnischen Meerbusen im Nordosten reichte, und der daraus sich ergebenden unterschiedlichen Voraussetzungen politischen und wirtschaftlichen Handelns, ist es verständlich, dass gemeinsames hansisches Handeln nur möglich war, wenn auch die regionalen Interessen Berücksichtigung fanden. Die Hanse ist sich dessen bewusst gewesen. Ein konstitutives Element hansischer Organisation und hansischer Willensbildung war deshalb die institutionelle Berücksichtigung der unterschiedlichen regionalen Bedürfnisse. Erstmals fassbar werden diese Bestrebungen in einer Bestimmung der Brügger Kontorordnung von 1347, wonach die in Brügge anwesenden hansischen Kaufleute entsprechend ihrer Herkunft drei Dritteln zugeordnet werden sollten: einem wendisch-sächsischen (zu dem auch die pommerschen Städte gehörten), einem westfälisch-preußischen (das auch die niederrheinischen und süderseeischen Städte umfasste) und einem gotländisch-livländisch-schwedischen Drittel, die paritätisch an der Leitung des Kontors beteiligt waren. Ergab sich die Zuordnung des erst- und des letztgenannten Drittels aus der räumlichen Nähe der betroffenen Städte, so konnte das Zusammengehen der der westfälischen und der preußischen Kommunen noch nicht befriedigend erklärt werden. Eine Dreiteilung sah auch die Ordnung des Londoner Stalhofs vor; allerdings war der Zuschnitt der „dordendeele“ ein anderer: Das erste umfasste Köln mit den klevischen, geldrischen und overijsselschen Städten, das zweite die westfälischen, sächsischen und wendischen und das dritte die preußischen, livländischen und gotländischen Städte. Im Laufe des 15. Jh. änderten sich, situationsbedingt oder im Kontext der ­–> Tohopesaten, die Drittelseinteilungen; zeitweise traten aber bereits an die Stelle der Drittel Quartiere („verendeele“), die auf dem Lübecker Hansetag von 1554 mit den Vororten Lübeck, Köln, Braunschweig und Danzig endgültig beschlossen wurden. Seit der Mitte des 14. Jh. traten diese regionalen Städtegruppen mit zunehmender Regelmäßigkeit im Vorfeld der gesamthansischen Tagfahrten zusammen, um im kleineren Kreis die anstehenden Themen zu besprechen, Delegierte zu benennen und sie mit Instruktionen für die gesamthansischen Beratungen zu versehen.

Volker Henn2016

Literatur: H. Wernicke, Städtehanse, 1983, 158-63; Ph. Dollinger, Hanse, 6. Aufl., neu bearb. V. Henn, N. Jörn, 2012, 121-24.
Hansegeschichtsschreibung

Nach dem letzten Hansetag i.J. 1669, der das Ausklingen der Hanse markiert, gab es schon bald historiographische Ansätze, die Hanse als historisches Phänomen vor allem des Mittelalters einzuordnen.... mehr

Nach dem letzten Hansetag i.J. 1669, der das Ausklingen der Hanse markiert, gab es schon bald historiographische Ansätze, die Hanse als historisches Phänomen vor allem des Mittelalters einzuordnen. Dabei stand zunächst die Frage im Raum, wie die Hansestädte im Mittelalter überhaupt verfassungsrechtlich zu charakterisieren seien, da sie in die gängigen Stadttypen nicht so ohne weiteres eingeordnet werden konnten, sondern als „civitates mixtae“ eine rechtliche Sonderstellung einnahmen. Leibniz und Herder befassten sich im Zeitalter der Aufklärung mit den handelspolitischen bzw. europäischen Aspekten der Hanse. Von der Existenz einer systematischen, wissenschaftlich basierten H. kann im ausgehenden 17. und im 18. Jh. jedoch nicht die Rede sein.

Den Startschuss für eine wissenschaftlich fundierte H. stellt das Werk von G.F. Sartorius „Geschichte des Hanseatischen Bundes“ in drei Bänden, erschienen zwischen 1802 und 1808 dar. Ging Sartorius bei seiner Arbeit noch von einem unpolitischen Gegenstand aus, den er eine „harmlose, halbvergessene Antiquität“ nannte, lud M. Lappenberg die Hanse im Vorwort des 1830 erschienenen, von Sartorius begonnenen und nach dessen Tod 1828 von ihm vollendeten Urkundenwerks „Urkundliche Geschichte des Ursprungs der deutschen Hanse“ politisch auf. Die Hansestädte seien durch den „Mangel an Einheit der Nation“ groß geworden und hätten sich „freye Verfassungen“ erkämpft. Damit wurde die Hanse für das Bürgertum in der Gegenwart des frühen 19. Jhs. zu einem Vorbild, an dem sich der Dritte Stand in der Adelsgesellschaft dieser Zeit aufrichten und orientieren konnte. Auf der Grundlage der Arbeiten von Sartorius und Lappenberg konnte sich in der zweiten Hälfte des 19. Jhs. die Hanse in der sich intensivierenden Forschungslandschaft Deutschlands stark positionieren. 1859 begann durch die Initiative von Georg Waitz und Martin Lappenberg die Arbeit an den inzwischen 26 Bände umfassenden Hanserecessen für den Zeitraum 1256 bis 1537, in denen die Protokolle der Hansetage sowie die Vorakten dazu, Beilagen, Briefe und Verträge aus vielen nord- und nordosteuropäischen Archiven, zusammengetragen und gedruckt vorgelegt worden sind. Dazu kam zwischen 1876 und 1916 das elf Bände umfassende „Hansische Urkundenbuch“ für den Zeitraum 975 bis 1500.

Allerdings hat die jüngere H. bei der Betrachtung der editorischen Grundsätze und ihrer Umsetzung in beiden Fällen Kritikpunkte in erheblichem Ausmaß zusammengestellt, die das urkundliche Fundament der Hanseforschung ins Wanken gebracht haben. Der lange historiographische Schatten des 19. Jhs. liegt über diesen Urkundenwerken wie auch über der auf dieser Grundlage sich entwickelnden H. bis ins 20. Jh. hinein, was das Wirken der beteiligten Wissenschaftler nicht diskreditiert, sondern die Notwendigkeit der historisch-kritischen Methode im Umgang mit diesen Werken unterstreicht. Vorrangig sind folgende Historiker des 19. und beginnenden 20. Jhs. zu nennen: Karl Koppmann, Konstantin Höhlbaum, Goswin Frhr. v.d. Ropp, Dietrich Schäfer, Karl Kunze, Walther Stein, Gerd v. Rundstedt. Auch die Entwicklung eines Geschichtsbildes von der Hanse, das nahezu deterministisch von Aufstieg, Blütezeit und Niedergang berichtet, und dies häufig in einer von körperlichen Metaphern reichen Sprache, fällt in diese Zeit und beeinflusst auch heute noch unser Geschichtsbild. Beispielhaft sei das zweibändige Werk von Ernst Daenell aus dem Jahr 1905 erwähnt: „Die Blütezeit der deutschen Hanse. Hansische Geschichte von der zweiten Hälfte des 14. bis zum letzten Viertel des 15. Jahrhunderts.“ Als nahezu unverrückbare Pfeiler, die diese „Blütezeit“ bestimmen, stehen der Stralsunder Frieden von 1370 und der Frieden von Utrecht 1474.

Diese Betrachtungsweise hat die politische Bedeutung der Hanse, die sich im Kampf mit auswärtigen Mächten wie Dänemark und England zu behaupten hatte, lange in den Vordergrund rücken lassen, wohingegen wirtschaftliche, sozialgeschichtliche oder kulturelle Fragestellungen auch aufgrund der geringen Berücksichtigung in den Urkundenwerken in den Hintergrund traten. Der 500. Jahrestag des Stralsunder Friedens brachte dann 1871 den Hansischen Geschichtsvereins hervor. Die von dem Verein von da an jährlich herausgegebenen Hansischen Geschichtsblätter sowie mehrere wissenschaftliche Reihen bilden bis heute das Rückgrat der H. Das aus dem 19.Jh. herüberragende Hansebild wurde von den Historikern der ersten Hälfte des 20. Jhs. im Wesentlichen übernommen, beispielhaft seien Walter Vogel, Heinrich Reincke, Luise von Winterfeld, Wilhelm Koppe, Fritz Rörig genannt. Die nationalistischen Töne wurden vor dem ersten Weltkrieg und in der NS-Zeit auch in der Hanseforschung erheblich schriller. Mit Ahasver v. Brandt wurde ab der Mitte des 20. Jhs. die Hanse zunehmend stärker in ihrer wirtschaftlichen Bedeutung wahrgenommen, was auch die bis heute dauernde Diskussion um das Wesen der Hanse in Gang setzte. 1964 erschien Philippe Dollingers Buch über die Hanse, das als Handbuch eine ganze Reihe von Neuauflagen erlebte und noch heute eine gewisse Gültigkeit besitzt. Allerdings markiert Dollingers Buch auch den Abschluss und den Übergang in eine neue Forschungsdiskussion, in dem es die hergebrachte Argumentation von Aufstieg, Blüte und Verfallszeit der Hanse zum einen bestätigt und zum anderen die Hanse nicht mehr nur aus deutscher, sondern auch aus europäischer Perspektive betrachtet, was natürlich sehr gut in die sich neuformierende Nachkriegsordnung in Europa passte und immer noch passt.

In der DDR entwickelte sich eine sehr rege H., die sich vor allem darin von der westdeutschen unterschied, dass sie den Charakter der Hanse als Städtebund stärker betonte, die ökonomische Bedeutung der Hanse hervorhob und die Konflikte in den Hansestädten des 14. bis 16.Jhs. als wesentlichen Bestandteil der antifeudalen, frühbürgerlichen Revolution einordnete.

Die Hanse wurde auch zum Gegenstand großer, wissenschaftlich konzipierter Ausstellungen wie etwa in Köln 1973, Hamburg 1989 oder Magdeburg 1996. Die hier entwickelten Perspektiven hoben die archäologischen, städtebaulichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Aspekte der Hansegeschichte hervor, die in ausführlichen Katalogen dargestellt wurden und damit Eingang in die Hansegeschichtsschreibung fanden. Auch das „Europäische Hansemuseum“ in Lübeck, eröffnet 2015, ist in diesen Zusammenhang zu stellen.

Die heutige, „postmoderne“ H. hinterfragt das Hanse-Narrativ des 19. und 20. Jhs. in fast allen Belangen. So geht die Beurteilung der Frage nach dem Wesen der Hanse weg von Begriffen wie Städtebund oder Städtegemeinschaft hin zu einer vielfältigen und von flachen Hierarchien geprägten Netzwerkstruktur. Neben die europäische Perspektive tritt zunehmend auch die regionale, städtische Perspektive der Hanse. Die Hansegeschichte wird nicht mehr undifferenziert als Wirtschafts- und Organisationsgeschichte behandelt, vielmehr werden beide Zugänge auch in ihrer Differenziertheit herausgearbeitet und damit die Anschlussfähigkeit der Hansegeschichte in Bezug auf andere historische Disziplinen wie etwa der Wirtschafts- und Rechtsgeschichte hergestellt. Neue Forschungsansätze, die den Wandel in historischen Formationen etwa mit dem analytischen Werkzeug von „Schwächediskursen und Ressourcenregime“ untersuchen, werden auch auf die Geschichte der Hanse angewendet. Die Geschichte der Hanse wird damit immer multi-perspektivischer und als ein Prozess vielfältiger historischer Transformationen auf regionaler und europäischer Ebene betrachtet. Die Dekonstruktion der Hanse als Einheit, die im 19. Jh. konstruiert wurde, stellt ein wesentliches Element der Forschung des frühen 21. Jhs. dar. Damit lösen sich festgefügte Geschichtsbilder auf, und der Weg wird frei für einen neuen Blick auf die Hanse und ihre vielfältigen und teilweise sehr unterschiedlichen Entitäten.

Matthias Puhle2022

Literatur: E. Müller-Mertens, H. Böcker, Konzeptionelle Ansätze der Hanse-Historiographie, in: Konzeptionelle Ansätze der Hanse-Historiographie, hrsg. dies., 2003, 1-18; R. Hammel-Kiesow, Europäische Union, Globalisierung und Hanse, HGbll 125 (2007), 1-22; U. Kypta, Aufstieg, Blüte, Niedergang – Entstehung, Krise, Übergang: Von der bürgerlichen zur postmodernen Hanseforschung?, in: Hansegeschichte als Regionalgeschichte, hrsg. O. Auge, 2014, 413-28; A. Cordes, P. Höhn, A. Krey, Schwächediskurse und Ressourcenregime. Überlegungen zu Hanse, Recht und historischem Wandel, HGbll 134 (2016), 167-203; E. Reich, Der Hansische Geschichtsverein. Entwicklung, Netzwerke, Geschichtsbilder, Bielefeld 2019; C. Jahnke, Die Reliquien jener grossartigen Bewegung. „Die Recesse und andere Akten der Hansetage“ sowie das „Hansische Urkundenbuch“, HGbll 137 (2019), 1-42.
Hansemuseum

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Hansenmord in Sluis

Auslöser des H.s i. S. am 3. Juni 1436 war vermutlich ein Streit in einer Taverne, der sich vor der Herberge der Hansen fortsetzte. Die Situation eskalierte in einem Straßenkampf, bei dem ein... mehr

Auslöser des H.s i. S. am 3. Juni 1436 war vermutlich ein Streit in einer Taverne, der sich vor der Herberge der Hansen fortsetzte. Die Situation eskalierte in einem Straßenkampf, bei dem ein Sluiser getötet wurde. Dies führte zum Aufruf, alle Hansen zu ermorden. Die Hansen wurden aufgespürt, erschlagen und die Leichen in Brunnen und Aborte geworfen, ihr Besitz wurde geraubt. Die Angaben über die Opferzahlen sind meist deutlich zu hoch (40-100), doch dürften es mehr als die drei gewesen sein, die offiziell genannt wurden. Den Hintergrund bildete neben allgemeinen hansisch-flämischen Konfliktpunkten vermutlich der Bündniswechsel des Herzogs von Burgund im Hundertjährigen Krieg, in dessen Folge sich die Hansen in Flandern wegen ihrer Beziehungen zu England bedroht sahen. Nach einer zeitweiligen Blockade Flanderns führten langwierige Bemühungen erst am 27. Oktober 1443 zu einem Vergleich mit Sluis. Von Entschädigungszahlungen ist nichts bekannt, die für die Opfer errichtete Kapelle enthielt ausdrücklich keine Schuldzuweisung an eine der Parteien. 

Jürgen Sarnowsky2022

Literatur: W. Paravicini, Schuld und Sühne. Der H. in Flandern Anno 1436, in: Wirtschaft – Gesellschaft – Mentalitäten im Mittelalter. Festschrift Sprandel, 2006, S. 401-46.
Hanserezeption

Die Hanse sei eine „halbvergessene Antiquität“, befand G. F. Sartorius im zweiten Band seiner „Geschichte des Hanseatischen Bundes“ von 1803. Diese in der Hanseforschung recht bekannte Begründung... mehr

Die Hanse sei eine „halbvergessene Antiquität“, befand G. F. Sartorius im zweiten Band seiner „Geschichte des Hanseatischen Bundes“ von 1803. Diese in der Hanseforschung recht bekannte Begründung für seine Beschäftigung mit dem Stoff lässt die Frage aufkommen, wie die Rezeption der Hanse nach ihrem faktischen Ende 1669 und dem Beginn des 19. Jh.s eigentlich beschaffen war. Nach R. Hammel-Kiesow, der die H. in vier Phasen einteilt, ist die erste Phase mit dem Ende des 18. Jh.s bereits abgeschlossen. Schon etwa zeitgleich mit dem letzten Hansetag 1669 beschäftigten sich zunächst Verfassungsjuristen mit der Hanse als Phänomen des geltenden Rechts, vorzugsweise mit dem rechtlichen Status der Hansestadt als civitas mixta, als „gemischter Stadt“, die aufgrund ihrer rechtlichen Sonderstellung mit keinem der sonstigen Stadttypen zu vergleichen war. G. W. Leibniz (1646-1716) und J. G. Herder (1744-1803) befassten sich im Zeitalter der Aufklärung mit den handelspolitischen Aspekten der Hanse. Vor allem Herder sah die Hanse aber bereits auch als ein europäisches Phänomen. Die Hanse „hat Europa mehr zu einem Gemeinwesen gemacht als alle Kreuzfahrten und römischen Gebräuche“ erklärt er in seinen „Ideen zur Philosophie der Geschichte der Menschheit“.

Mit Sartorius wird die Hanse endlich zum Gegenstand der Geschichtswissenschaft, und damit beginnt auch die wissenschaftliche, quellenbasierte Beschäftigung mit der Geschichte der Hanse. Im 19. Jh., vor allem in der zweiten Hälfte dieses Jh.s, wurde die Hanse auch Teil der seit den napoleonischen Kriegen aufkommenden Nationalgeschichtsschreibung in Deutschland, womit die zweite Phase der H. erreicht war. Aus nationaler Sicht konnte die Geschichte der Hanse Stolz auf die ruhmreiche deutsche Vergangenheit vermitteln. Aus der Sicht des Bürgertums, das trotz steigender ökonomischer Bedeutung in der Adelsgesellschaft des 19.Jh´s von einer entsprechenden politischen Bedeutung noch weit entfernt war, konnte die Geschichte der handeltreibenden Bürger und der sich selbst verwaltenden Hansestädte im Mittelalter identitätsstiftende Wirkung entfalten. Das schlug sich auch in der Gründung des Hansischen Geschichtsvereins anlässlich der Feier zum 500. Jahrestag des Friedens von Stralsund 1870 nieder. Im wilhelminischen Kaiserreich wurde die Hanse im Vorfeld des 1. Weltkrieges als Legitimation für die Flottenpolitik Wilhelms II. und während des Krieges als Teil der psychologischen Kriegsführung gegen England herangezogen.

In der NS-Zeit wurde die Hanse ähnlich wie andere historische Themen vornehmlich des Mittelalters in der dritten Phase der Hanserezeption zum Instrument ideologischer Kriegsvorbereitung und -führung des nationalsozialistischen Deutschlands. Bei der geplanten „Germanisierung des slawischen Ostraums“ passte die Hanse so wie auch etwa das Magdeburger Recht genau in die Argumentationslinie der behaupteten Überlegenheit der „germanischen Rasse“ gegenüber den slawischen Völkern und lieferte gewissermaßen die historische Begründung für die nach Osteuropa ausgerichtete Eroberungspolitik des „Dritten Reiches“. Die Hanse wurde wie etwa auch die römisch-deutschen Kaiser des Mittelalters heroisiert und als Begründung für die dem Reich zustehende Vormachtstellung in Europa herangezogen. Eine Reihe von namhaften Historikern ließ sich von der nationalsozialistischen Ideologie in den Dienst nehmen, so auch Fritz Rörig, der den Erfolg der Hanse auch auf das „Führerprinzip“ zurückführte, verkörpert durch Lübeck, das „Haupt der Hanse“.

Nach 1945 musste sich die Geschichtswissenschaft zunächst mit einem erheblichen Bedeutungsverlust abfinden und sah sich Vorwürfen ausgesetzt, sie hätte Mitschuld an der „Machtergreifung“ der Nationalsozialisten 1933 und ihrer verbrecherischen Kriegsführung im zweiten Weltkrieg auf sich geladen. Angeprangert wurde vor allem die Identitätsstiftung durch die Geschichtswissenschaft, die einen übersteigerten Nationalismus zur Folge hatte und den Eroberungskrieg Nazi-Deutschlands legitimierte. Die Geschichte der Hanse stand hier nicht in erster Linie am Pranger und bekam sehr schnell nach den Verzerrungen des Geschichtsbilds zwischen 1871 und 1945 wieder eine positive Konnotation.

Mit der Integration der Bundesrepublik Deutschland in das sich nun entwickelnde vereinte Europa schob sich das völkerverbindende Element der Hanse, der friedlich in Europa Handel treibende hansische Kaufmann und die gemeinsame Kultur und Architektur in den Hansestädten in den Vordergrund, was die vierte Phase der H., in der wir uns auch heute noch befinden, ausmacht. In der H. der DDR stand eher die Hanse in ihrer antifeudalen Stellung gegenüber den Feudalmächten des Mittelalters und damit die Rolle der Hanse im Klassenkampf im Vordergrund. Im hansischen Kontext spielte auch die Störtebeker-Rezeption in der DDR eine große Rolle in der Öffentlichkeit. Klaus Störtebeker wurde vorwiegend als Sozialrebell, der die Reichen ausraubte, um die Beute mit den Armen zu teilen, dargestellt. 1973 fand in Köln die erste Hanse-Ausstellung von Bedeutung nach dem 2. Weltkrieg statt. Die Ausstellung trug bezeichnenderweise den Titel: „Hanse in Europa – Brücke zwischen den Märkten 12. bis 17. Jahrhundert.“ Andere Ausstellungen folgten in den Jahrzehnten danach.

1980 wurden die Hansetage der Neuzeit gegründet, inzwischen in „Städtebund: Die Hanse“ umbenannt. Rund 200 Städte aus mehr als einem Dutzend europäischer Länder gehören diesem Städtebund an, der sich einmal im Jahr trifft. Seit 1993 gibt es die Störtebeker-Festspiele in einem jährlichen Zyklus auf Rügen. 2015 wurde das Europäische Hansemuseum in Lübeck eröffnet, das ein wissenschaftlich begründetes, anschauliches Bild der Hanse entwirft und damit den Versuch unternimmt, das von Mythen, Legenden und auch Wunschvorstellungen geprägte Bild der Hanse in der europäischen Öffentlichkeit etwas stärker an die Lebenswirklichkeit der Hanse, wie sie von der Hanseforschung gesehen wird, heranzuführen

Matthias Puhle2022

Literatur: T. Hill, Vom öffentlichen Gebrauch der Hansegeschichte und Hanseforschung im 19. und 20. Jahrhundert, in: Ausklang und Nachklang der Hanse im 19. und 20. Jahrhundert, hrsg. A. Graßmann, 2001, 67-88; M. Puhle, Hanse und Reich. Rezeptionsgeschichte im 19. und 20. Jahrhundert, HGbll. 129 (2011), 171-91; U. Förster, Untersuchungen zum Hansebild Fritz Rörigs, in: HGbll. 135 (2017), 115-83; R. Hammel-Kiesow, Von Leibniz bis zum „Städtebund: Die Hanse“ – Konjunkturen der Hanserezeption, in: Hansische Identitäten, hrsg. K. Petermann, A. Rasche, G. Weilandt, 2018, 149-62.
Hanserezesse (HR), Hansisches Urkundenbuch (HUB)

Die in der 2. Hälfte des 19. Jh. in Angriff genommene Edition der HR sammelt alle Dokumente zu den Versammlungen der Hanse und ihrer Teile und beziehen sich mit ihrem Namen auf  den Rezess.... mehr

Die in der 2. Hälfte des 19. Jh. in Angriff genommene Edition der HR sammelt alle Dokumente zu den Versammlungen der Hanse und ihrer Teile und beziehen sich mit ihrem Namen auf  den Rezess. Die Sammlung ist chronologisch geordnet, in vier Reihen mit jeweils mehreren Bänden aufgeteilt und reicht bis 1537. Das HUB versammelt in Ergänzung der HR diejenigen Quellen, die der hansischen Geschichte auch zeitlich vorausgehen und die nicht auf Versammlungen zu beziehen sind. Es umfasst die Zeit von 975 bis 1500 (noch ohne 1442-1450). Beide Sammlungen zeichnen sich aus durch Bereitstellung von Quellen aus ganz Europa und sind die grundlegenden Quellenwerke zur Hansegeschichte.

Joachim Deeters2014

Quellen: HR 1. Abt. (1256-1430), 8 Bde., 1870-1897; 2. Abt. (1431-1476), 7 Bde., 1876-1892; 3. Abt. (1477-1530), 9 Bde., 1881-1913; 4. Abt. (1531-1537), 2 Bde., 1941-1970; HUB 11 Bde., 1876-1939.

Literatur: A. Huang, U. Kypta, Ein neues Haus auf altem Fundament, HGbll. 129 (2011), 213-29.
Hansesaal

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Hansestadt

Die Identität bzw. Gruppenbezeichnung hensestede bzw. stede van der dudeschen hense entstand in der zweiten Hälfte des 14. Jh.s. Die Hansezugehörigkeit von Städten richtete sich nach zwei... mehr

Die Identität bzw. Gruppenbezeichnung hensestede bzw. stede van der dudeschen hense entstand in der zweiten Hälfte des 14. Jh.s. Die Hansezugehörigkeit von Städten richtete sich nach zwei Kriterien: Eine Stadt kann einerseits als H. gelten, wenn ihre Kaufleute die → Privilegien der Hanse nutzten und in den gemeinsamen → Kontoren bzw. → Niederlassungen aktiv waren. Andererseits waren H. diejenigen Städte, die sich in der Zusammenarbeit der Städte aktiv zeigten, über den Besuch von → Hansetagen bzw. die Einladung zu solchen oder die Beteiligung an gemeinsamen Aktionen (z.B. → Blockaden, Schutzbündnisse) bzw. Lasten (z.B. → Pfundzoll, → Hansekasse). H. wurde eine Stadt selten durch formale Aufnahme. Meist wuchsen Städte allmählich durch ihre Aktivitäten bzw. die ihrer Kaufleute in die Zugehörigkeit zur Hanse hinein. Enden konnte die Hansemitgliedschaft durch Inaktivität, durch Verlust der Autonomie und durch Ausschluss durch den Hansetag, genannt → ‚Verhansung‘, die in seltenen Fällen in Reaktion auf innere Unruhen der Hansestädte oder Zuwiderhandlung gegen gemeinsame hansische Beschlüsse ausgesprochen wurde.

Angela Ling Huang2021

Literatur: S. Selzer, Die mittelalterliche Hanse, 2010; Th. Behrmann, 'Hansekaufmann', 'Hansestadt', 'Deutsche Hanse'?, in: Bene vivere in communitate, hrsg. Th. Scharff, H. Keller, 1997, 155–76; A. Huang, Die Textilien des Hanseraums, 2015; ‚Hansisch‘ oder ‚nicht-hansisch‘. Das Beispiel der kleinen Städte und Livlands in der Hanse, hrsg. J. Kreem, J. Sarnowsky, 2019.
Hansesyndikus, Syndikus

Die Einführung eines H. ist als grundlegende Neuerung in der Hanse zu werten, da nun erstmals und bis zum → Ende der Hansezeit auch das einzige Mal ein gesamthansisch bestalltes Amt geschaffen... mehr

Die Einführung eines H. ist als grundlegende Neuerung in der Hanse zu werten, da nun erstmals und bis zum → Ende der Hansezeit auch das einzige Mal ein gesamthansisch bestalltes Amt geschaffen wurde. Zum ersten H. wurde 1556 Dr. iur. Heinrich Sudermann (geb. 1520, gest. 1591) für sechs Jahre bestellt. Die Einrichtung des Amtes fällt in eine äußerst schwierige, von Reorganisationsbemühungen geprägte Phase der Hanse. 1557 oblag dann auch dem H. die Erarbeitung eines Entwurfs der neuen Bundesverfassung (Konfederationsnotel). Der H. war wie seine städtischen Amtskollegen Diplomat und juristischer Berater zugleich. Zu seinen Aufgabenbereichen gehörten zuvorderst diplomatische Aufgaben, aber auch die Pflicht zur Teilnahme an → Hansetagen und Vorbereitung der schriftlichen Vorlagen sowie zur Sammlung und Erschließung der Statuten, Verträge, Ordnungen, Rezesse und Urkunden des Bundes. Das Amt war keineswegs unumstritten, da es große finanzielle Aufwendungen, insbesondere für die diplomatischen Reisen erforderte. 1591 prüfte bspw. ein Ausschuss des Hansetages die Rechnungen Sudermanns und erachtete die meisten Posten als übermäßig hoch, vor allem die der Gesandtschaften. Nach Verlängerungen 1572 und 1576 blieb das Amt ab seinem Tod 1591 bis Anfang 1605 aus finanziellen Gründen unbesetzt. 1605 wurde auf Empfehlung Lübecks Dr. iur. Johann Domann (geb. 1564, gest. 1618) bestellt, der zuvor S. Stralsunds gewesen war. Schon bald wurde auch an ihm Kritik laut, sodass er zwischenzeitlich sein Amt sogar niederlegte. Nach seinem Ableben wurde das Amt zu einer nebenamtlichen Tätigkeit städtischer S. Kurzzeitig übernahmen offenbar kommissarisch der Stralsunder Bürgermeister und S. Dr. iur. Lambert Steinwich (geb. 1571, gest. 1629) wie auch der seit 1617 für Lübeck tätige S. Dr. iur. Johann Faber (geb. 1581, gest. 1622) die Amtsgeschäfte. 1621 wurde Faber mit dem Amt des H. bestallt. Sein Nachfolger Dr. iur. Otto Tancke (geb. 1587, gest. 1637) war ebenso Lübecker als auch ab 1628 H. Auf dem letzten Hansetag 1669 wurde Dr. iur. Diederich Brauer von Hachenburg (geb. 1629, gest. 1686) zum letzten H. bestimmt.

Alexander Krey2014

Literatur: P. Simson, Danziger Inventar 1531-1591, 1913, 857-859, Nr. 13* (1556), 894-898, Nr. 33* (1576); F. Bruns, Die Lübecker Syndiker und Ratssekretäre bis zur Verfassungsänderung von 1851, ZVLGA 29 (1938), 91-168, insb. 106-11; H. Langer, Gestalten der Spätzeit – die Syndici der Hanse, in: Akteure und Gegner der Hanse, hrsg. D. Kattinger, H. Wernicke, 1998, 219-30; K. Wriedt, Heinrich Sudermann, in: Rheinische Lebensbilder, 10, hrsg. W. Janssen, 1985, 31-45; H. Queckenstedt, Johannes Domann (1564-1618) und der Niedergang der Hanse, HGbll. 111 (1993), 43-95.
Hansetag der Neuzeit

Freiwillige Städtegemeinschaft mit 178 Mitgliedsstädten aus 16 Ländern, in denen früher die Hanse tätig war. Jährlich begehen die Städte an einem bestimmten Termin den „Tag der Hanse“ und treffen... mehr

Freiwillige Städtegemeinschaft mit 178 Mitgliedsstädten aus 16 Ländern, in denen früher die Hanse tätig war. Jährlich begehen die Städte an einem bestimmten Termin den „Tag der Hanse“ und treffen sich in einer der Mitgliedsstädte, zum ersten Mal 1980 in Zwolle mit 43 teilnehmenden Orten, „damit sich die Menschen an die Hansegeschichte ihrer Stadt erinnern und zugleich ein Gefühl dafür entwickeln, in einer Stadt zu leben, die auch heute noch Handelsstadt in einem europäischen Netzwerk ist.“ Eine Jugendorganisation („youthHansa“) und verschiedene Projekte, z.B. Hansisches Jakobspilgern, sollen die Gemeinschaft stärken, die zeigt, wie populär die Hanse gegenwärtig ist.

Thomas Hill 2016

Literatur: Städtebund – Die Hanse, Website: http://www.hanse.org/de/ (Zugriff 28.11.2016)
Hansetag von 1418

Nachdem im Sommer 1416 der Verfassungskonflikt in Lübeck beigelegt worden war, der sich über fast zehn Jahre hingezogen hatte, in denen die Travestadt ihrer Rolle als caput hanse nicht... mehr

Nachdem im Sommer 1416 der Verfassungskonflikt in Lübeck beigelegt worden war, der sich über fast zehn Jahre hingezogen hatte, in denen die Travestadt ihrer Rolle als caput hanse nicht hatte gerecht werden können, fand 1418 in Lübeck ein mit Vertretern von 35 Städten außergewöhnlich gut besuchter Hansetag statt, der sich neben den aktuellen Auseinandersetzungen mit den auswärtigen Handelspartnern vor allem mit grundsätzlichen Problemen der Gemeinschaft beschäftigte, die der Festigung des inneren Zusammenhalts der Städte untereinander und der Stärkung der Handlungsfähigkeit nach außen dienen sollten. Der Hansetag setzte damit Beratungen fort, die schon auf der Agenda der Rostock-Lübecker Tagfahrt des Vorjahres gestanden hatten. In der Forschung hat der H. deshalb einige Beachtung gefunden, weil erstmals in der Geschichte der Hanse „Statuten“ beschlossen und eine → Tohopesate  beraten wurden. Allerdings handelt es sich bei den „Statuten“ nicht um eine systematisch erarbeitete „Bundessatzung“ o. ä., sondern um eine Zusammenstellung von handels- und schiffsrechtlichen Beschlüssen, die 1418 aus aktuellen Anlässen verabschiedet worden waren. Aktuelle Erfahrungen lagen auch den sog. Aufruhr-Artikeln zugrunde, die ein strenges Vorgehen gegen diejenigen Mitgliedsstädte vorsahen, in denen der amtierende Rat im Zuge von innerstädtischen Unruhen (Stadtkonflikten) widerrechtlich entmachtet oder in der Ausübung seiner Rechte auch nur eingeschränkt worden war. Andere Tagfahrtsbeschlüsse, die im Hinblick auf die innere Organisation der Hanse durchaus von Bedeutung waren, wurden hingegen nicht in die „Statuten“ aufgenommen. Bezeichnend ist, dass die „Statuten“ bei den Städten nicht auf uneingeschränkte Zustimmung stießen. Auch die 1418 beratene Tohopesate (mit einer Matrikelliste, die jedoch einige Fragen aufwirft) war nicht mehr als ein erster Versuch, ein festeres Schutzbündnis der Städte zustande zu bringen.

Volker Henn2016

Literatur: V. Henn, Der Lübecker Hansetag vom Sommer 1418, zuletzt in: ders., Aus rheinischer, westfälischer und hansischer Geschichte, hrsg. F. Irsigler u. a., 2009, 191-209; M. Puhle, Die Politik der Stadt Braunschweig innerhalb des Sächsischen Städtebundes und der Hanse im späten Mittelalter, 1985, 53-58.
Hansetag von 1557

Bereits in den 1530er Jahren wurden einzelne hansische Reformprojekte intensiv auf unterschiedlichen Zusammenkünften beraten. Der religionspolitische Gegensatz zwischen Hansestädten und die äußerst... mehr

Bereits in den 1530er Jahren wurden einzelne hansische Reformprojekte intensiv auf unterschiedlichen Zusammenkünften beraten. Der religionspolitische Gegensatz zwischen Hansestädten und die äußerst konfliktreichen 1540er Jahre verzögerten die internen Verhandlungen immer wieder und verhinderten letztendlich einen Abschluss der einzelnen Reformprojekte. Erst nach dem Passauer Vertrag von 1552 hatte sich die Lage im Reich so entspannt, sodass die intensiven Beratungen jetzt mit Erfolg wieder aufgenommen werden konnten. Der Augsburger Religionsfrieden von 1555 sorgte dann letztendlich für die notwendige Sicherheit, um den Reformprozess auch abzuschließen und das Misstrauen der Hansestädte untereinander zu beenden. Der intensive Beratungsprozess wurde auf den Hansetagen von 1553, 1554 und 1556 erfolgreich wieder aufgenommen und dann auf dem Hansetag von 1557 auch abgeschlossen. Kernstück der Reformprojekte war ein Konföderationsvertrag, der anschließend immer wieder überarbeitet und verlängert wurde (letztmalig 1669), dieser löste die spätmittelalterlichen → Tohopesaten ab. Zusammenarbeit, Beistandspflicht und der interne Konfliktaustrag wurden genau geregelt. Besonders interessant ist, dass in Einzelbestimmungen sich durchaus Ähnlichkeiten mit der Reichsexekutionsordnung nachweisen lassen. Die Hanse wurde zudem in Viertel eingeteilt (→ Quartiere und Drittel). Der interne Kommunikationsprozess der Viertel und auch der Viertel untereinander wurde genau festgelegt. Eine Ladungsordnung zu den Hansetagen regelte genaue Ausschreibungs-, Teilnahme- und Vertretungsvorschriften. Eine „Taxa-Liste“ nannte die wichtigsten Hansestädte und bestimmte den einfachen Anschlag für hansische Kontributionen. Die Beteiligung kleiner Hansestädte an den Kosten, die seit Beginn des 15. Jahrhunderts vorgesehen war, wurde genau spezifiziert. Besonders wichtig war auch die Schaffung der Position eines → Hansesyndikus und die Einstellung des Kölner Heinrich → Sudermann.

Johannes Ludwig Schipmann2019

Literatur: J. L. Schipmann, Konsens und Konflikt. Konfliktkulturen und politische Kommunikation in der Frühen Neuzeit: Die Entscheidungsstrukturen bei der Verlegung des hansischen Kontors von Brügge nach Antwerpen, in: Theatrum Belli – Theatrum Pacis. Konflikte und Konfliktkul-turen im frühneuzeitlichen Europa. Festschrift für Heinz Duchhardt zu seinem 75. Geburtstag, hg. I. Dingel u.a., 2018, 39-59.
Hansetag, Erster

Aus aktuellen Anlässen trafen sich Abgeordnete niederdeutscher Städte schon Ende des 13. und zu Beginn des 14. Jh. zu gemeinsamen Beratungen, die aber noch nicht als Hansetage gelten können. Als... mehr

Aus aktuellen Anlässen trafen sich Abgeordnete niederdeutscher Städte schon Ende des 13. und zu Beginn des 14. Jh. zu gemeinsamen Beratungen, die aber noch nicht als Hansetage gelten können. Als erster Hansetag konkurrieren in der Forschung zwei Versammlungen. Die eine fand im Februar 1356 in Lübeck statt. Die Teilnehmer sind nicht bekannt; sicher ist nur, dass die wendischen Städte durch Ratssendeboten vertreten waren. Beschlossen wurde die Entsendung einer Delegation nach Brügge, die dort Meinungsverschiedenheiten der Kaufleute untereinander und Unstimmigkeiten im Verhältnis zu den Brügger Behörden beilegen sollte. Diese Gesandtschaft, die im Sommer 1356 in Brügge verhandelte und der Vertreter aus allen Hansedritteln angehörten, bestätigte und ergänzte die Statuten, die sich die niederdeutschen Kaufleute in Brügge 1347 (mit Nachträgen aus den Jahren 1348/49 und 1354) gegeben hatten; zugleich unterstellte sie jetzt das Kontor der Aufsicht durch den Hansetag. – Die zweite zur Diskussion stehende Versammlung fand im Januar 1358 ebenfalls in Lübeck statt. Anwesend waren Ratssendeboten aus wendischen, sächsischen und preußischen Städten. Sie beschlossen die Blockade Flanderns; erstmals bezeichneten sich hier die versammelten Kommunen als Städte van der Dudeschen hense.

Volker Henn2016

Literatur: V. Henn, Hansische Tagfahrten in der zweiten Hälfte des 14. Jh., in: Die hansischen Tagfahrten zwischen Anspruch und Wirklichkeit, hrsg. V. Henn, 2001, 1-21; ders., Die Hansekontore und ihre Ordnungen, in: Hansisches und hansestädtisches Recht, hrsg. A. Cordes, 2008, bes. 32-34; R. Hammel-Kiesow, Die Hanse, 5. Aufl. 2014, 62; ders., M. Puhle, S. Wittenburg, Die Hanse, 2009, 84; S. Selzer, Die mittelalterliche Hanse, 2010, 51, 56.
Hansetag, letzter

Im Dreißigjährigen Krieg wurden auf dem Hansetag von 1629 →Lübeck, →Bremen und →Hamburg mit der Interessenvertretung der Hansestädte beauftragt. Diese drei Städte schlossen 1630 ein enges Bündnis,... mehr

Im Dreißigjährigen Krieg wurden auf dem Hansetag von 1629 →Lübeck, →Bremen und →Hamburg mit der Interessenvertretung der Hansestädte beauftragt. Diese drei Städte schlossen 1630 ein enges Bündnis, das die Führungsrolle in der Hanse übernahm. Pläne für einen neuen H. scheiterten jedoch immer wieder, so 1651, 1657 und 1662. Eine 1668 einberufene Versammlung brachte dagegen nur die drei Städte zusammen. Die Einladung zum ins nächste Jahr verschobenen H. wurde daher mit der Drohung verbunden, die nicht vertretenen Städte würden aus der Hanse ausgeschlossen. Dennoch blieben viele Städte fern, auch wenn sich einige ausdrücklich gegen einen Ausschluss wandten. Neben den Dreibundstädten waren im Juli 1669 in Lübeck nur →Danzig, →Braunschweig und →Köln präsent, Rostock, Osnabrück und Hildesheim ließen sich vertreten. Der Versuch einer gründlichen Reform, Abschluss eines engeren Bundes, Ernennung eines Syndikus, Sicherung der Finanzen, Wiederaufbau des 1666 zerstörten Stalhofs, schlug fehl. Trotz langer Debatten konnte man sich nicht einigen, der Rezess sagt zu den Kernproblemen nichts aus. Da keine weitere Einladung zu einem H. zustande kam, gilt der l. H. von 1669 in der Historiographie als das faktische „Ende der Hanse“. Dies wurde jedoch von den Zeitgenossen nicht so wahrgenommen. Vielmehr setzten sich die Debatten um den Wiederaufbau des Stalhofs auch nach 1669 fort, im Englandhandel agierte man gemeinsam und noch um 1700 spielten die Kontributionen noch eine Rolle. Weiterhin übernahmen es Lübeck, Bremen und Hamburg, die hansischen Interessen nach außen zu vertreten. 1676 baten sie Kaiser Leopold I., die Hanse in den Frieden von Nimwegen einzuschließen. Noch im 19. Jahrhundert schlossen die drei Städte gemeinsame Handelsverträge, so 1858 mit Siam und noch 1865 mit Frankreich. 

Jürgen Sarnowsky2022

Literatur: A. Huang, H. Steinführer, Der Hansetag von 1669 und das „Ende der Hanse“, Niedersächsisches Jahrbuch für Landesgeschichte 92 (2020), 9-46; R. Postel, Der Niedergang der Hanse, in: Die Hanse. Lebenswirklichkeit und Mythos, hg. J. Bracker u.a., 2. Aufl. 1998, 165-93.
Hansetage

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Hansische Arbeitsgemeinschaft

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Hansische Geschichtsblätter (HGbll.)

Die seit 1871 erscheinenden HGbll. sind die Zeitschrift des 1870 gegründeten –> Hansischen Geschichtsvereins. Sie erscheinen (nach einem anfänglich etwas umständlicheren Verfahren) im Prinzip... mehr

Die seit 1871 erscheinenden HGbll. sind die Zeitschrift des 1870 gegründeten –> Hansischen Geschichtsvereins. Sie erscheinen (nach einem anfänglich etwas umständlicheren Verfahren) im Prinzip jährlich; nur zwischen 1944 und 1949 konnten kriegs- und nachkriegsbedingt keine Bände ausgeliefert werden. Von Anfang an war es das Ziel der HGbll., der „Erforschung der Geschichte der Hanse und ihrer einzelnen Städte“ ein Forum zu geben „und das Interesse für die hansische Geschichte in weiteren Kreisen zu beleben“. Dazu sollten in einem Aufsatzteil neue Forschungsergebnisse zu allen Aspekten der hansischen Geschichte veröffentlicht werden, während in einem Besprechungsteil umfassend über einschlägige Neuerscheinungen berichtet werden sollte. Die HGbll. haben diesen Anspruch konsequent eingelöst und sich sehr rasch zu dem maßgeblichen, international anerkannten Periodikum zur hansischen Geschichte entwickelt. Zur Zeit liegen 133 Bände vor.

Volker Henn2016

Literatur: A. von Brandt, Hundert Jahre Hansischer Geschichtsverein, in: HGbll. 88 (1970), bes. 55-57.
Hansischer Geschichtsverein (HGV)

Bei Gelegenheit der Säkularfeier des Stralsunder Friedens, verstanden als Höhepunkt „hanseatischer Macht“, am 24. Mai 1870 am Ort seines Abschlusses gab der Ranke-Schüler Georg Waitz (1813-1886)... mehr

Bei Gelegenheit der Säkularfeier des Stralsunder Friedens, verstanden als Höhepunkt „hanseatischer Macht“, am 24. Mai 1870 am Ort seines Abschlusses gab der Ranke-Schüler Georg Waitz (1813-1886) den Anstoß zur Gründung des H., getragen von der nationalpolitischen Tendenz der Zeit (v. Brandt). Gemäß seiner Satzung vom folgenden Jahr traten – wobei die Wissenschaftlichkeit betont wurde – Fachgelehrte, Archivare, Juristen, Verwaltungsbeamte, aber auch ehemalige Hansestädte und Institute als korporative Mitglieder zusammen. Ganz im Sinne der Steinschen Gesellschaft für die ältere deutsche Geschichtskunde zur Herausgabe der Monumenta Germaniae Historica war sein Ziel das Sammeln und Edieren von hansischen Geschichtsquellen, dazu die Herausgabe der Zeitschrift „Hansische Geschichtsblätter“ sowie die Abhaltung jährlicher Versammlungen in einer in- oder ausländischen Hansestadt und die Finanzierung des Vereins durch die zur Hanse gehörigen Städte. Karl Koppmann, ein Schüler von Waitz, nahm die Edition der Hanserezesse (später drei Serien für den Zeitraum 1256-1537) nach dem Vorbild der Reichstagsakten-Edition in Angriff. Es folgten die Bearbeitung der elf Bände des Hansischen Urkundenbuches (975-1500; Band 7,2 für 1442-1450 fehlt noch) und die Inventarisierungen hansischer Quellen des 16. und 17. Jh. zu Köln und Danzig (1531-1591). Die ebenfalls schon damals geplante Herausgabe der Geschäftsbücher des Hildebrand Veckinchusen vom Anfang des 15. Jh. wurde soeben (2013) mit dem 2. Band abgeschlossen. Hinzu traten seit 1875-1894 sieben Bände hansischer Geschichtsquellen, seit 1897 in neuer Folge bald als „Quellen und Darstellungen zur hansischen Geschichte“ bezeichnet (zuletzt Bd. 67/2013). Nach 1900 erschloss sich dem H. auf Anregung von Dietrich Schäfer (1845-1919) mit der deutschen Seegeschichte ein neues Forschungsfeld, und es erschienen von 1908 bis 1937 „Abhandlungen zur Handels- und Seegeschichte“ in 15 Bänden, weiter zu verschiedenen Hanse-Themen 1905-1952 27 sog. Pfingstblätter für die Hand des Laien und von 1922-1929 18 sehr populär gefasste „Volkshefte“. Mit Unterbrechung durch die beiden Weltkriege (1915-1920 bzw. 1940-1946) finden die Jahresversammlungen in der Pfingstwoche mit heute bis zu zehn wissenschaftlichen Vorträgen, Führungen und Exkursionen in einer Stadt des Hansebereiches (bis auf wenige Ausnahmen, wie Schleswig, Celle und Emden) statt, von 1875-2007 gemeinsam mit dem Verein für niederdeutsche Sprachforschung, dessen Gründung der H. 1874 unterstützte. Sonderveranstaltungen führen die Mitglieder (schon seit seinen Anfängen) in ausländische alte Hansegefilde, wie Visby, Riga, Kampen,  Zutphen, Zwolle, Novgorod, Bergen, Brügge, London und King´s Lynn. Seit den 1920er Jahren nahmen auch Frauen am wissenschaftlichen Programm teil und selbstverständlich Studenten und Studentinnen, denen heute auch ein Forum zur Präsentation ihrer Forschungsthemen im Verlauf der Jahresversammlungen eingeräumt wird. So ist das Laienelement nach dem Ersten Weltkrieg zurückgetreten und die Zeiten behaglicher Bürgerlichkeit haben sich zugunsten nüchternen, aber freundschaftlichen wissenschaftlichen Austausches gewandelt. Zugleich ist jedoch die Editionstätigkeit des H. hinter der Präsentation von Forschungsergebnissen ziemlich in den Hintergrund getreten.

Der Vorstand umfasst zwölf Mitglieder aus den Bereichen Universität, Archiv und Museum, von denen zwei in Lübeck wohnen müssen. Bis 1998 war der Vorsitzende oft Lübecker Bürgermeister oder Senator. Heute beträgt die Mitgliederzahl etwa 450, davon rund 50 Ausländer. Seit 1959 verleiht der H. um die Hansegeschichte verdienten Forschern die Qualität von Korrespondierenden Mitgliedern.

Die Geschichte des Vereins lässt sich in vier Epochen einteilen: 1. Die Gründergeneration, bestimmt durch Georg Waitz, Goswin von der Ropp, Konstantin Höhlbaum, Wilhelm Mantels, packte, getragen von Nationalbewusstsein, Editionsvorhaben mit hoher Effektivität an, nicht zu vergessen Karl Koppmann, dem auch das Verdienst gebührt, die „Hansischen Geschichtsblätter“ zu einem renommierten wissenschaftlichen Organ gemacht zu haben. 2. Die Zeit nach dem Ersten Weltkrieg, als die Grenzen des Deutschen Reiches beschnitten, die Auslandsbeziehungen beeinträchtigt wurden und die nationalpolitische Tendenz als gemeineuropäische Erscheinung in Deutschland nach 1930 zum Nationalsozialismus degenerierte. Auch im H. wurden das Führerprinzip durchgesetzt und nicht-arische Mitglieder ausgeschlossen. 3. Nach dem Zweiten Weltkrieg fielen durch eine weitere territoriale Verkleinerung Deutschlands ehemalige Ostgebiete mit zahlreichen früheren Hansestädten weg. Nach der vorher stark national gefärbten Hanseforschung kam es im weiteren Verlauf zu einer „Europäisierung“ durch Fachkollegen in Ost-, Nord- und Westeuropa, wodurch sich nicht nur neue Forschungsbereiche erschlossen, sondern auch eine Neubewertung der Hanse sowie eine Betonung ihrer wirtschafts- und sozialgeschichtlichen Aspekte stattfand. Nach der Bildung zweier deutscher Staaten blieb der H. noch lange Zeit einer der wenigen gesamtdeutschen Vereine. Denn seit 1955 führte die Arbeitsgemeinschaft des H. in der DDR seine wissenschaftlichen Ziele fort, und so erschienen von 1958-1989 27 Bände einer eigenen Schriftenreihe „Abhandlungen zur Handels- und Sozialgeschichte“. Seit 1969 mit eigener Satzung in die „Historikergesellschaft der DDR“ integriert, kam es 1970 zur endgültigen Abspaltung der „Arbeitsgemeinschaft“, wodurch der H. eines Drittels seiner damaligen Mitglieder beraubt wurde und auch in seinem Vorstand kein ostdeutsches Mitglied mehr mitarbeitete. Auch die Teilnahme westdeutscher Mitglieder an ostdeutschen Hanse-Tagungen war nicht mehr möglich. 4. Die Wiedervereinigung Deutschlands 1989 erbrachte die Verschmelzung der Hanseforschung in Ost und West, ostdeutsche Historiker wirkten im Vorstand des H. mit und zahlreiche Jahresversammlungen fanden in ostdeutschen Hansestädten statt. Nachdem  noch „Abhandlungen zur Handels- und Sozialgeschichte“ von Bd. 28-31 (1992-1998) erschienen waren, wurde eine ihrer Abteilungen, die „Hansischen Studien“ ab XI/2001, mit thematisch zusammengehörigen Aufsatzsammlungen fortgeführt und ergänzt so die „Quellen und Darstellungen zur hansischen Geschichte“ (Monographien und Editionen) und die jährlich erscheinenden „Hansischen Geschichtsblätter“, die in der „Hansischen Umschau“ Rezensionen in- und ausländischer Neuerscheinungen bieten.

 Durch seine anspruchsvollen Editionsaufgaben und seine wissenschaftlichen Publikationen hat der H. den Charakter einer Historischen Kommission, ist aber zugleich ein historischer Verein, bei dem, insbesondere im Rahmen der Jahresversammlungen, auch das Laienelement, wenn auch geringer als im 19. Jh., noch immer eine Rolle spielt. Selbst dem Lauf der Geschichte unterworfen, was seine deutsch-deutsche Epoche beweist, wird der H. sowohl seine landesgeschichtlichen Ziele, d. h. die Beschäftigung mit der Geschichte der Hansestädte, als auch seine überregionale, ja internationale Forschungsaufgabe, die Hanse im europäischen Kontext, immer wieder neu definieren müssen.

Antjekathrin Graßmann2014

Literatur: A. v. Brandt, Hundert Jahre H. Ein Stück Sozial- und Wissenschaftsgeschichte, HGbll. 88 I (1970), 3-67; E. Müller-Mertens, Hansische Arbeitsgemeinschaft 1955-1990; 2011; A. Graßmann, Über das Archiv des H., HGbll. 127 (2009), 123-28.
Hansisches Recht

Im Unterschied zum hansestädtischen Recht, also dem jeweiligen Stadtrecht der einzelnen Hansestädte, namentlich von → Köln, → Soest, → Hamburg, → Lübeck, Reval usw., ist H. das sehr viel schlechter... mehr

Im Unterschied zum hansestädtischen Recht, also dem jeweiligen Stadtrecht der einzelnen Hansestädte, namentlich von → Köln, → Soest, → Hamburg, → Lübeck, Reval usw., ist H. das sehr viel schlechter greifbare gemeine Recht der Hanse. Dies ist zum einen das von den Hansetagen gesetzte, in den Hanserezessen schriftlich niedergelegte Recht, das aber mindestens zwei methodische Probleme aufwirft. Zum einen galten die dort beschlossenen Regeln (nicht einmal jene des Hansischen Schiffsrechts von 1614, das doch äußerlich einem modernen Gesetz sehr ähnlich war) nicht unmittelbar in den Städten, sondern mussten durch den jeweiligen Rat noch in städtisches Recht umgesetzt werden. Zum anderen differenzieren die Hanserezesse nicht systematisch zwischen politischen Entscheidungen, Konfliktlösung im Einzelfall mit rechtsprechendem Charakter sowie der Setzung von Normen für die Entscheidung künftiger Streitfälle, so dass zumindest die Suche nach hansischen Gesetzen anachronistisch ist. Weit nebulöser sind diejenigen Rechtssätze, die „neben, zwischen oder über den einzelnen Stadtrechten hansischer Städte eine einheitliche und gemeinsame Ordnung des hansischen Wirtschaftsverkehrs schaffen konnten und schufen“ (Ebel, 36). Solche Rechtssätze sind nie aufgeschrieben worden und können allenfalls behutsam der Vertrags- und sonstigen Geschäftspraxis (Quittungen, Testamente, Gerichtsurteile; Hauptquelle sind Schuld- und sonstige Stadtbücher) abgelauscht werden. Weitere wichtige Normen des hansischen Rechtslebens entstammen den Ordnungen der Kontore, den Statuten des Schiffs- und Seerechts und auch den Handelsprivilegien, welche die Hansekaufleute von den Herrschern ihrer Gastgeber erkämpften und verbissen verteidigten. Auf keinem dieser Felder entstanden aber gesamthansische Rechtssätze. So kann man im Fall der Privilegien zwar ein Bündel von Interessen identifizieren, welches die Kaufleute in der Fremde verfolgten; insbesondere ihre Stellung vor fremden Gerichten war ihnen wichtig. Doch ein einheitliches Muster, eine Art Modellprivileg, ergab sich daraus nicht. Sieht man von den in die Hanserezesse eingeflossenen Ergebnissen der Hansetage ab, konnten genuin hansische, sonst nirgends so geltende Rechtssätze bisher noch nicht identifiziert werden. Die Schaffung einer einheitlichen Rechtsordnung und eines einheitlichen Rechtsraums stand nicht auf der Agenda der Hanse.

Albrecht Cordes2017

Literatur: H. Planitz, Über hansisches Handels- und Verkehrsrecht, in: HGbll. 31 (1926), 1-27; W. Ebel, Hansisches Recht. Begriff und Probleme, in: ders., Probleme der deutschen Rechtsgeschichte,1978, 35-46 [erstmals 1949]; U. Schäfer, Hanserezesse als Quelle hansischen Rechts, C. Jahnke, Hansisches und anderes Seerecht, A. Cordes, Hansisches Recht. Begriff und Probleme, alle in: Hansisches und hansestädtisches Recht, hrsg. A. Cordes, 2008, 1-14, 41-67, 205-13; A. Cordes, Die Erwartungen mittelalterlicher Kaufleute an Gerichtsverfahren: Hansische Privilegien als Indikator, in: Eine Grenze in Bewegung. Öffentliche und private Justiz im Handels- und Seerecht, hrsg. A. Cordes, S. Dauchy, 2013, 39-64; C. Groth, Hanse und Recht. Eine Forschungsgeschichte, 2016; A. Cordes, Ph. Höhn u.a, Schwächediskurse und Ressourcenregime. Überlegungen zu Hanse, Recht und historischem Wandel, in: HGbll. 134 (2016, ersch. 2017), 167-203.
Harderwijk

Über die Anfänge der Stadt ist wenig bekannt. Bedingt durch ihre Lage an der seit dem letzten Drittel des 12. Jhs. infolge mehrerer Sturmfluten entstandenen Zuiderzee waren die Fischerei und der... mehr

Über die Anfänge der Stadt ist wenig bekannt. Bedingt durch ihre Lage an der seit dem letzten Drittel des 12. Jhs. infolge mehrerer Sturmfluten entstandenen Zuiderzee waren die Fischerei und der Seehandel die wichtigsten Erwerbszweige der dortigen Bewohner. Insofern ist es nicht verwunderlich, dass im Bild des ältesten Stadtsiegels eine Kogge dargestellt ist. 1231 erhielt der Ort städtische Rechte nach dem Vorbild Zutphens (die aber 1310 kassiert und zwei Jahre später durch ein neues Stadtrecht ersetzt wurden). Mit der Stadtrechtsverleihung hatte H. auch das Recht erhalten, einen Wasserzoll zu erheben und einen Jahrmarkt auszurichten. Einen zweiten Jahrmarkt erhielt H. erst 1431. 

Schon früh lassen sich Handelsbeziehungen nach Friesland und zu den IJsselstädten nachweisen, bald auch nach Flandern, Holland, Norwegen, Schonen (wo die Kaufleute aus H. seit 1316 eine eigene Vitte besaßen) und nach England. Importiert wurden vor allem Stockfisch aus Bergen und vor Schonen gefangener Hering, der gesalzen oder geräuchert als Bückling über Deventer und Arnheim bis nach Köln weitervertrieben wurde. Im 15. Jh. war H. zudem Stapelplatz für den in der Zuiderzeee gefangenen Fisch. Wolltuche aus H. spielten auch im überregionalen Handel eine gewisse Rolle, doch spürte H. bald die Konkurrenz der holl. Städte. 

H. beteiligte sich aktiv am Kampf gegen Waldemar Atterdag und war zwischen 1367 und 1450 des öfteren auf gesamthansischen Tagfahrten, im 16. Jh. verschiedentlich auf Kölner Drittelstagen vertreten. Den Konföderationsbestrebungen standen die süderseeischen Städte skeptisch gegenüber, und auch die wachsenden Kontributionsforderungen lieferten Konfliktstoff; dennoch gehörte H. zu den Städten, die noch in den 1580er Jahren an der Hanse festhalten wollten.

Volker Henn2023

Literatur: Geschiedenis van Harderwijk, hrsg. J. Folkerts, 1998; E. J. Feenstra, Het ontstaan van Harderwijk, in: Westerheem 33 (1984), 150-66; R. A. A. Bosch, De laatmiddeleeuwse vishandel in Harderwijk, in: Gelre. Bijdragen en mededelingen 109 (2018), 13-45; ders., Infrastruktur, wirtschaftliche Institutionen und Handel zwischen Zuiderzeee, IJssel und Rhein, in: Alles im Fluss. Menschen, Waren, Häfen auf den Wasserwegen vom Rhein bis zur Weichsel, hrsg. R. Holbach, St. Selzer, 2020, 61-82.
Hasselt

Die ältesten nachweisbaren Siedlungsspuren datieren aus dem frühen 13. Jh. Die bäuerlich geprägte Siedlung muss einen zügigen Aufstieg genommen haben, befördert durch die Urbarmachung der... mehr

Die ältesten nachweisbaren Siedlungsspuren datieren aus dem frühen 13. Jh. Die bäuerlich geprägte Siedlung muss einen zügigen Aufstieg genommen haben, befördert durch die Urbarmachung der angrenzenden Moorgebiete. Vermutlich erhielt die junge Siedlung bereits 1252 das Deventersche Stadtrecht; seit 1326 ist die Schöffen- und Ratsverfassung bezeugt. Dank ihrer Lage am Zwarte Water entwickelte sich H. im 14. Jh. zu einem regionalen Marktzentrum für das agrarische Umland und spielte wohl auch eine gewisse Rolle im Vieh- und Holzhandel sowie als Verladeplatz für Bentheimer Sandstein. 1370 gehörte H. zu den Städten, die als Nutznießer der Stralsunder Friedensregelungen genannt wurden, ohne allerdings selbst an der Auseinandersetzung mit dem dänischen König beteiligt gewesen zu sein, und auch sonst ist sie in hansischen Angelegenheiten nicht auffällig geworden. 1554 wurde auf einem Kölner Drittelstag beschlossen, H. als hansische Beistadt Deventers anerkennen zu lassen. Dazu ist es jedoch nicht gekommen.

Volker Henn2023

Literatur: F. Schmidt, Hasselt, handelsstadje in de schaduw van Zwolle, in: Overijsselse Historische Bijdragen 122 (2007), 95-100.
Hattern

Die älteste Nachricht über die villa Hatteim findet sich in einer Schenkungsnotiz aus dem ausgehenden 8. oder frühen 9. Jh. zugunsten der Abtei Lorsch. Der auf dem linken IJsselufer in fußläufiger... mehr

Die älteste Nachricht über die villa Hatteim findet sich in einer Schenkungsnotiz aus dem ausgehenden 8. oder frühen 9. Jh. zugunsten der Abtei Lorsch. Der auf dem linken IJsselufer in fußläufiger Entfernung von →Zwolle gelegene Ort, der 1196 mit der Veluwe an die Grafen von Geldern fiel, erhielt 1299 Zutphener Stadtrecht, das aber 1310 widerrufen und zwei Jahre später durch ein neues Stadtrecht ersetzt wurde. 1353 wurde der Stadt, um sie (an der Grenze zum Oberstift Utrecht und in Konkurrenz zu den Märkten in Deventer und Zwolle) wirtschaftlich attraktiver zu machen, das Recht zugestanden, zwei Jahrmärkte abzuhalten; Marktbesucher sollten im ersten Jahr von allen Marktzöllen befreit sein. 1554 war auf einem Kölner Drittelstag beschlossen worden, H. als hansische Beistadt Arnheims anerkennen zu lassen. Dazu ist es nicht gekommen, und H. ist als hansische Stadt auch nie in Erscheinung getreten.

Volker Henn2023

Literatur: „In eenen aangenamen oord …“. Een bundel opstellen bij 700 jaar Hattem, hrsg. G. Kouwenhove u. a. 1999.
Hattingen

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Hausbau

Der mittelalterliche profane Hausbau im Ostseegebiet des Hanseraums war sehr vielfältig und umfasst verschiedene →Hausformen. Archäologisch nachgewiesen sind hier vielfältige hölzerne,... mehr

Der mittelalterliche profane Hausbau im Ostseegebiet des Hanseraums war sehr vielfältig und umfasst verschiedene →Hausformen. Archäologisch nachgewiesen sind hier vielfältige hölzerne, backsteinerne und kombinierte Gebäudekonstruktionen vor allem des 12.-16. Jh.s. Diese reichen von simplen erdnahen Flechtwerkhäusern aus Ruten- und Pfosten, die mit Lehm verkleidet waren über Pfostenbauten; Pfostenschwellriegelbauten, bei denen die Schwellhölzer zwischen die in die Erde eingegrabenen Pfosten gezapft werden und deren Wände aus durchgängigen Bohlen bestand; Fachwerkgebäuden mit unterschiedlichen Ausfachungen (Holzbretter, Flechtwerk, Lehm, Lehmziegel und Backstein); Feldsteinbauten oder ganzen Gebäudeteilen wie Keller aus Feldsteinen bis hin zu reinen Backsteinbauten des späten Mittelalters und der frühen Neuzeit, die heute noch als Synonym für die historische Architektur der Hansestädte gelten und an vielen Orten wie Lübeck, Stralsund, Wismar, Rostock, Greifswald usw. erhalten sind.

Dirk Rieger2023

Literatur: Lübecker Kolloquium zur Stadtarchäologie im Hanseraum, hrsg. M. Gläser, III: Der Hausbau, 2001; D. Rieger, Die Holzhäuser des 12. und 13. Jh.s, in: Die Ausgrabungen im Lübecker Gründungsviertel I – Die Siedlungsgeschichte, 2019, 166-329.
Hausformen

Der mittelalterliche profane →Hausbau im klassischen Hanseraum der Ostsee wies verschiedene Formen auf, die auch in den älteren kontinentalen Städten vorkam. Neben Hauptgebäuden bestanden die... mehr

Der mittelalterliche profane →Hausbau im klassischen Hanseraum der Ostsee wies verschiedene Formen auf, die auch in den älteren kontinentalen Städten vorkam. Neben Hauptgebäuden bestanden die Grundstückensembles auch aus einem bis mehreren Seiten- oder Hofgebäuden, die als Flügelbauten oder auch Quergebäude bezeichnet werden können. Es kommen regelhaft unterkellerte als auch ebenerdige Gebäude vor, die mit mehreren Geschossen versehen sein können. Darunter fallen vor allem die spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Dielenhäuser (die mit einer hohen charakteristischen Diele ausgestattet waren), die älteren Saalgeschosshäuser (große repräsentative Gebäude mit zwei übereinanderliegenden Sälen), Steinwerke (oftmals quadratische, turmartige Gebäude vor allem des 12. und 13. Jh.s), Speicherbauten (mit hohen und mehrgeschossigen Böden). Daneben existieren noch kleinere Bauten oder Gebäudegruppen, die Buden oder auch Ganghäuser – oftmals eine Reihenbebauung mit hohen Fachwerkanteil, die aber im Kleinen das Raumprogramm der großen Häuser aufnahm (hier zumeist eine Diele, eine Dornse, Küche und private Rückzugsmöglichkeiten). 

Dirk Rieger2023

Literatur: Häuser und Höfe in Lübeck: historische, archäologische und baugeschichtliche Beiträge zur Geschichte der Hansezeit, I-V, 1993-2006; M. Christensen, L. Wilde u.a., Kulturdenkmale in Schleswig-Holstein: Hansestadt Lübeck, 5.1, 2017.
Havelberg

In H. war → Stendal schon Mitte des 12. Jh. Zollfreiheit gewährt worden. Die Stadt wurde 1259 über die Jäglitz mit Getreide angefahren und war, belegt von 1288 an, Umschlagplatz von Getreide. 1358... mehr

In H. war → Stendal schon Mitte des 12. Jh. Zollfreiheit gewährt worden. Die Stadt wurde 1259 über die Jäglitz mit Getreide angefahren und war, belegt von 1288 an, Umschlagplatz von Getreide. 1358 klagte H. über die Verletzung kaufmännischer Rechte in Flandern und wurde 1359 zum Hansetag eingeladen. 1368 sollte es mit anderen Städten Fürsten und Herren vom Beistand des dänischen Königs abbringen. Aus dem 16./17. Jh. liegen zahlreiche Hinweise vor für den Handel mit Fischen, Krebsen und Holz nach → Hamburg, von Krebsen nach und Salz aus → Lüneburg, von Heringen und Stockfisch von Hamburg nach H. Die Bürger legten Geld in hamburgischen Schuldbriefen an. Dabei wuchs die Belastung durch Vorkauf aus Hamburg, Lübeck, Rostock, Wismar, Stralsund u. a.

Heidelore Böcker 2014

Literatur: E. von Lehe, Hamburgische Quellen für den Elbhandel der Hansezeit und ihre Auswertung, HGbll. 76 (1958), 131-42.
Heinrich von Lettland

H. (gest. nach 1259), Priester in Livland und Autor des Chronicon Livoniae, war wohl Niederdeutscher, vielleicht aus dem Magdeburger Raum. Er trat schon im jugendlichen Alter in den Dienst... mehr

H. (gest. nach 1259), Priester in Livland und Autor des Chronicon Livoniae, war wohl Niederdeutscher, vielleicht aus dem Magdeburger Raum. Er trat schon im jugendlichen Alter in den Dienst Bischof Alberts I. von Riga, kam wohl nach einer Ausbildung in Segeberg 1205 in Riga an und erhielt nach seiner Priesterweihe 1208 die Pfarrei an der Ymera (Papendorf, heute Rubene, nördlich von Wenden) übertragen, die er noch 1259 innehatte. H. nahm selbst aktiv an der Christianisierung Livlands teil, zunächst an der Taufe der ihm unterstellten Letten, dann der Esten. Seine zwischen 1225 und 1227 niedergeschriebene Chronik berichtet somit aus christlicher Sicht, aber aus eigener Erfahrung und zumeist erster Hand über die Anfänge Alt-Livlands.

Jürgen Sarnowsky2019

Quellen: Heinrich von Lettlands Livländische Chronik, hrsg. L. Arbusow, A. Bauer, 1955.

Quellenverlinkung: https://www.deutsche-biographie.de/sfz29286.html#ndbcontent

Literatur: J. Kivimäe, “Servi beatae Marie virginis”: Christians and pagans in Henry’s Chronicle of Livonia, in: Church and Belief in the Middle Ages, hrsg. K. Salonen u.a., 2016, 201-26; P. Johansen, H., NDB 8, 1969, 413.
Hellweg

Als H. (mnd. helwech = lichter Weg) wird eine im wesentlichen durch Westfalen nördlich der Mittelgebirgsschwelle von Duisburg (mit einer Zubringerstraße von Köln  in Richtung... mehr

Als H. (mnd. helwech = lichter Weg) wird eine im wesentlichen durch Westfalen nördlich der Mittelgebirgsschwelle von Duisburg (mit einer Zubringerstraße von Köln  in Richtung Dortmund) über Essen, Bochum, Dortmund, Unna, Soest nach Paderborn verlaufende Straße bezeichnet; bei Paderborn verzweigte sie sich und führte in einer nördlichen Route über Hameln, Hildesheim und Braunschweig, in einer südlichen Route über Höxter, Goslar und Halberstadt nach Magdeburg. Insofern war der H. Teil eines Fernstraßennetzes, welches das Niederrheingebiet mit dem mittleren Elberaum verband. Vor allem in karolingischer und ottonischer Zeit war der H. eine wichtige Königs-, Heer- und Handelsstraße, die im Laufe des frühen Mittelalters durch die Anlage von Königshöfen, Burgen und Missionskirchen, die auch als Etappenorte genutzt werden konnten, gesichert wurde. Mit der Entstehung der Hanse gewannen jedoch die Verbindungen nach N und NO an Bedeutung, so dass der H. im späten Mittelalter nur noch im regionalen Handel eine Rolle spielte. Neuere Forschungen stellen dagegen die Bedeutung des H. auch für das frühe und hohe Mittelalter in Frage und vermuten, dass die Flüsse als Transportwege stärker genutzt worden seien. Dabei bleiben allerdings wichtige Fragen unbeantwortet.

Volker Henn2016

Literatur: P. Leidinger, Der westfälische H. als frühmittelalterliche Etappenstraße zwischen Rhein und Weser, in Westfälische Zs. 149 (1999), 9-33; Zeitreise H., hrsg. R. Stephan-Maaser, 2000; B. Englisch, Der H. zwischen Mythos und Realität, in: Soester Zs. 117 (2005), 45-75.
Helmold von Bosau

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Helmstedt

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Herford

An dem seit dem 9. Jh. reichsfreien, mit Markt-, Münz- und Zollrecht ausgestattetem Damenstift entwickelte sich eine ab 1219/26 eigenständige, aber an das Stift gebundene Siedlung Hier kreuzte sich... mehr

An dem seit dem 9. Jh. reichsfreien, mit Markt-, Münz- und Zollrecht ausgestattetem Damenstift entwickelte sich eine ab 1219/26 eigenständige, aber an das Stift gebundene Siedlung Hier kreuzte sich der seit dem 12. Jh.  über Dortmund-Bielefeld-Minden weiter nach Lübeck führende Weg mit der Verbindung Paderborn-Osnabrück. Zur Sicherung von Verkehr und Handel beteiligte sich die Stadt seit 1246 an verschiedenen Landfriedensbündnissen und war bis in das 17. Jh. Mitglied der Hanse, zu deren Kölner Viertel sie gehörte. Die wirtschaftliche Stärke der Stadt lag auf der exportorientierten Leinenweberei und dem Leinen- und Garnhandel; zunftmäßig – „einzigartig in Westfalen“ (Reininghaus) – waren in Herford auch die Geldwechsler organisiert. Zu wirtschaftlichem Rückgang führten der 30-jährige Krieg und seine Folgen; seit 1652 war Herford eine brandenburgisch(-preußische) Landstadt.

Anna-Therese Grabkowsky2019

Literatur: 1200 Jahre Herford. Spuren der Geschichte, hg. T. Helmert-Corvey, T. Schuler, 1989; W. Reininghaus, Die vorindustrielle Wirtschaft in Westfalen. Ihre Geschichte vom Beginn des Mittelalters bis zum Ende des Alten Reiches, 2018, 1043-44.
Hering

H. clupea harengus, Schwarmfisch aus der Familie der Clupeiformes mit einem Gewicht von 60 bis über 250 gr. und einer Länge bis zu 30 cm. H. leben in offenen Gewässern, ziehen zum Laichen... mehr

H. clupea harengus, Schwarmfisch aus der Familie der Clupeiformes mit einem Gewicht von 60 bis über 250 gr. und einer Länge bis zu 30 cm. H. leben in offenen Gewässern, ziehen zum Laichen aber in flache Küsten- oder Brackwassergewässer. Für den mittelalterlichen Handel waren drei Rassen von besonderer Bedeutung: die Nordsee-Herbstlaicher, die Frühjahrslaicher der westl. Ostsee und die zentral-baltischen Frühjahrslaicher. Unter den Nordsee-Herbstlaichern ziehen einige Arten zum Laichen auf die Doggerbank  und die Küsten Englands, andere an die Küsten des Bohuslen in Norwegen und einige in den Öresund. Bei den Frühjahrslaichern der westl. Ostsee waren vor allem die nach Rügen und in die Schlei ziehenden H. von besonders großer Bedeutung sowie bei den zentral-baltischen H. die Arten in der Rigaer Bucht sowie die vor der norrländischen u. estnischen Küste (Strömling). Der Zug in flache Laichgebiete ermöglichte die küstennahe Fischerei.

 Seit dem frühen Mittelalter wurde H. zur Laichzeit von der Küstenbevölkerung gefischt und durch Räuchern oder Salzen konserviert. Der durch die Christianisierung ausgelöste Bedarf an Fastenspeisen führte zu einer Intensivierung der Fischerei und einem Export ins Binnenland. Durch Qualitätssicherung wurde Schonischer H. seit dem 13. Jh. marktbeherrschend, rügischer und Doggerbankhering wurden verdrängt. Die politischen Veränderungen nach dem Stralsunder Frieden führten zum Wiedererstarken der Nordseefischerei, die seit dem 16. Jh. dominierte (holl. Matjesfischerei). Die H.sverarbeitung war bis zum Erstarken der Nordseefischerei strandbasiert, seit dem 16. Jh. wurde H. auf den Fangschiffen verarbeitet. Am häufigsten wurde H. in Salzlake im Verhältnis 1:3 (Lüneburger Salz) oder 1:2,5 (Bayensalz) konserviert. Salz- und H.handel waren dadurch untrennbar verbunden. Seltener wird H. geräuchert und erhält dadurch eine andere Farbe (Roter H.). H. gehörte in Gesamteuropa zu den gängigsten Fastenspeisen und hat zahlreiche sprachliche Spuren hinterlassen (H.tag, red herring, King herring, être serré comme des harengs, La journée des Harengs (1429).

Carsten Jahnke2014

Literatur: C. Jahnke, Das Silber des Meeres, 2000; England’s Sea fisheries, hrsg. D. J. Starkey, C. Reid u.a., 2000; B. Poulsen, Dutch Herring, 2008.
Hermen (Hermann) Bote

H. (geb. um 1460, gest. nach 1520 Braunschweig) Zollschreiber, Chronist und Literat in Braunschweig, stand in den städtischen Unruhen auf Seiten der Patrizier. Seit 1488 schrieb er zunächst... mehr

H. (geb. um 1460, gest. nach 1520 Braunschweig) Zollschreiber, Chronist und Literat in Braunschweig, stand in den städtischen Unruhen auf Seiten der Patrizier. Seit 1488 schrieb er zunächst politische Lieder, dann um 1490/93 einen Ständespiegel, Dat bok van veleme Rade, der rasch in Lübeck gedruckt wurde. Es folgten zwei Weltchroniken sowie um 1510/13 das Schichtbok, das den innerstädtischen Auseinandersetzungen in Braunschweig gewidmet ist. Zu seinen letzten Werken zählt De Koker, eine didaktische Schrift. Seine Autorschaft an der Chronecke der Sassen ist fraglich.

Jürgen Sarnowsky2019

Quellen: Werke (Auswahl): Herman Botes Boek van veleme Rade, hrsg. H. Brandes, in: Jahrbuch des Vereins für niederdeutsche Sprachforschung 16,1890, 11-41; Weltchronik, Auszüge in: Sammlung etlicher noch nicht gedruckten alten Chroniken, hrsg. C. Abel, 1732, 1-250, sowie in: G. Cordes, Auswahl aus den Werken

Literatur: 500 Jahre Schichtbuch. Aspekte und Perspektiven der Hermann-Bote-Forschung, hrsg. H. Steinführer u.a., 2017; H. Blume, Hermann Bote. Braunschweiger Stadtschreiber und Literat. Studien zu seinem Leben und Werk, 2009; G. Cordes, B., NDB 2,1955, 487.
Hildesheim

Die Funktion als Bischofssitz seit 815 und eine Ausstattung mit siedlungsfördernden Kirchen, eine fruchtbare Umgebung und die Lage in einem Netz von Fernstraßen begünstigte schon in vorhansischer... mehr

Die Funktion als Bischofssitz seit 815 und eine Ausstattung mit siedlungsfördernden Kirchen, eine fruchtbare Umgebung und die Lage in einem Netz von Fernstraßen begünstigte schon in vorhansischer Zeit das Wachstum von H. Der Kern um die Domburg erhielt unter Bf. Bernward um 1000 eine erste Ummauerung, die Bewohner von H. (universitas) wurden unter Bf. Bernhard (1118-1130) mit einem besonderen Recht versehen, 1217 sind ein erstes Rathaus, ein Siegel und eine bürgerliche Gemeinde belegt, 1221 consiliares und 1236 Ratsherren (consules). Etwa 1249 wurden die städtischen Rechte in einem Privileg verschriftlicht. Zur Altstadt waren bis dahin weitere, rechtlich selbstständige Siedlungseinheiten hinzugetreten (Dammstadt – 1332 zerstört –, Neustadt). In die zweite Hälfte des 13. Jhs. fallen die Neuanlage des Altstädter Marktplatzes und der Neubau des Rathauses. Das gewachsene Selbstbewusstsein und eine Unabhängigkeit der Bürger schlugen sich um 1300 in einem großen silbernen Siegelstempel und neuen, ohne den Stadtherrn verfassten Statuten nieder.

Schon im hohen Mittelalter wurde H. zu einem Zentrum des Regional- wie Fernhandels. Frühe kölnisch-hildesheimische Geschäftsbeziehungen deuten sich in fiktiver Form in einer Briefsammlung des endenden 12. Jhs. an. Den Handel mit Auswärtigen vor Ort ermöglichten die seit dem frühen 14. Jh. überlieferten Jahrmarkttermine, die sich mit denen benachbarter Hansestädte ergänzten. Als Waren für den Fernhandel konnte H. Getreide aus der fruchtbaren Börde, einheimische Tuche, die vereinzelt bis ins Baltikum und nach Russland gelangten, Leinengarn sowie mit Intensivierung der Schafzucht im Umland seit dem 15. Jh. Wolle einbringen. Hinzu kamen Messer oder die Erzeugnisse des bereits zur Stauferzeit blühenden Buntmetallgewerbes. Außerdem fungierte die Stadt als Zwischenhandelsplatz, u. a. für Heringe; das städtische Bier hatte hingegen nur regionale Bedeutung.

Im Kontext der werdenden Hanse erscheint H. bereits unter jenen sächsischen Städten, die sich 1267/68 bei Gent wegen einer Beeinträchtigung des Handels beschwerten, und gestand 1295 wie zuvor andere Städte Lübeck die Rolle einer Berufungsinstanz für Novgoroder Rechtsfälle zu. In der Folgezeit finden sich weitere Hinweise auf Handelskontakte nach Westen, speziell nach Flandern (z. B. 1358) mit Brügge, aber auch zu den niederländischen Hansestädten, sowie auf den Besuch der Märkte bzw. Messen von Deventer, Bergen-op-Zoom und Antwerpen. Ebenso lassen sich Beziehungen nach Hamburg (Pfundzollbuch 1418), Lübeck, Danzig, Thorn, Elbing, Königsberg und schon früh ins Baltikum erkennen, begegnen H.er in Skandinavien, so in Stockholm, und gibt es Hinweise auf Aktivitäten in England. Für eine Anbindung an den internationalen Fernhandel sorgte nicht zuletzt der Besuch der Frankfurter Messen.

Innerhalb der Hanse erscheint H. in Auflistungen zwar nicht an prominenter Stelle und nahm in der Sitzordnung einen mittleren Rang ein. Es wurde aber immer wieder zu den Hansetagen eingeladen, bei gemeinschaftlichen Maßnahmen in Krisensituationen wie z.B. 1367 bei der Kölner Konföderation einzubeziehen gesucht, war bei Ansätzen zu größeren Zusammenschlüssen wie 1418, 1430 oder 1470 eingeschlossen und sollte 1494 mit Braunschweig für den Handel am Londoner Stalhof eine Koordinationsaufgabe im eigenen Drittel übernehmen. Zwar war sein gesamthansisches Engagement gerade im 15. Jh. nicht allzu hoch und fand es mehrfach Entschuldigungen für ein Fernbleiben. Auf regionalen Treffen war die Stadt aber fast immer präsent und kooperierte – z. T. über Bündnissysteme – in hansischen wie sonstigen Fragen eng mit seinen Nachbarn Braunschweig, Hannover, Goslar, Göttingen, Lüneburg und anderen. H. blieb auch bis zum Ende, im 17. Jh. sogar zeitweise wieder stärker, an der Hanse interessiert. Bei der letzten Tagfahrt 1669 sollte allerdings Braunschweig seine Interessen wahrnehmen.

Rudolf Holbach2020

Literatur: J. H. Gebauer, Die Stadt Hildesheim als Mitglied der Hanse, HGbll. 63 (1938), 27-48; H. Mainzer, Hildesheims Handel im Mittelalter, Alt-Hildesheim 58 (1987), 21-32; E. Bünz, Hildesheim um 1200 – Der Horizont der Stadt, in: Bild und Bestie. Hildesheimer Bronzen der Stauferzeit, hrsg. M. Brandt, 2008, 115-30; H. Reyer, Kleine Geschichte der Stadt Hildesheim, 22002; Hildesheim im Mittelalter. Die Wurzeln der Rose, hrsg. R. Schulz u. a., 2015; R. Holbach, Hildesheim, Hanse, Handelsnetz, in: Zentrum oder Peripherie? Kulturtransfer in Hildesheim und im Raum Niedersachsen, hrsg. M. E. Müller, J. Reiche, 2017, 53-74; ZeitenWende 1400. Hildesheim als europäische Metropole, hrsg. C. Höhl, G. Lutz, 2019.
Hirschberg

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Hohe Straße

Die H. war eine der wichtigsten West-Ost-Leitlinien des mittelalterlichen Handels in Mitteleuropa, die südlichste des Hanseraumes, in ihrem Kernbereich am Nordrand der Mittelgebirge verlaufend. In... mehr

Die H. war eine der wichtigsten West-Ost-Leitlinien des mittelalterlichen Handels in Mitteleuropa, die südlichste des Hanseraumes, in ihrem Kernbereich am Nordrand der Mittelgebirge verlaufend. In Leipzig bündelten sich die von Frankfurt/Main, Flandern – Köln, aus dem Nordwesten und Norden kommenden Fernwege zur H. Diese verlief ostwärts über Bautzen und Görlitz nach Breslau und weiter (über Oppeln – Beuthen) nach Krakau, wo sie Anschluss fand nach Lemberg, dem Umschlagplatz für orientalische und levantinische Waren. Wichtige Nord-Süd-Verbindungen des hansischen Handels kreuzten die H. oder mündeten in sie ein, so die von Frankfurt/Oder (Görlitz – Prag), Danzig und Thorn (Breslau – Prag, Krakau – Oberungarn). Die H. ist in Teilstrecken seit der Mitte des 13. Jh. als strata regia belegt. Sie erhielt gegen 1500 Konkurrenz durch die weiter nördlich verlaufende „Niedere Straße“ (Leipzig – Sagan – Breslau); auch östlich von Breslau wurden später teilweise nördlichere Routen nach Krakau eingeschlagen. Lemberg verlor im 15. Jh. durch das Vordringen der Türken an Bedeutung.

Hugo Weczerka2014

Literatur: F. Bruns, H. Weczerka, Hansische Handelsstraßen, 1-3, 1962-68; via regia. 800 Jahre Bewegung und Begegnung, hrsg. R. Enke, B. Probst, 2011; Menschen unterwegs, hrsg. W. Müller, S. Steinberg, 2011.
Höhlbaum, Konstantin

(geb. 08.10.1849 in Reval, gest. 02.05.1904 in Gießen), promovierte nach dem Studium in Dorpat und Göttingen bei Georg Waitz. Von 1871 bis 1880 im Dienste des Hansischen Geschichtsvereins,... mehr

(geb. 08.10.1849 in Reval, gest. 02.05.1904 in Gießen), promovierte nach dem Studium in Dorpat und Göttingen bei Georg Waitz. Von 1871 bis 1880 im Dienste des Hansischen Geschichtsvereins, bearbeitete H. die beiden ersten Bände des Hansischen Urkundenbuchs. Während er bis 1890 das Kölner Stadtarchiv leitete, folgte der 3. Band. In Köln organisierte er das Archiv neu und begründete die Schriftenreihe Mitteilungen aus dem Stadtarchiv von Köln, durch die er die Archivbestände der Öffentlichkeit zugänglich machte. Seit 1890 war H. Professor für Geschichte in Gießen und inaugurierte dort das Quellenwerk Regesten der Erzbischöfe von Mainz.

Joachim Deeters2014

Literatur: G. v. d. Ropp, Nachruf, HGbll. 1903 (1904) 10*-30*.
Holk

(auch hulk, m. aus ahd. holco*, lat. holcas) war anfangs eine allgemeine Bezeichnung für ein Lastschiff mit Segeln und Ruder vorrangig im Binnenschiffsverkehr. Ellmers erkennt ihn seit dem 7. Jh.... mehr

(auch hulk, m. aus ahd. holco*, lat. holcas) war anfangs eine allgemeine Bezeichnung für ein Lastschiff mit Segeln und Ruder vorrangig im Binnenschiffsverkehr. Ellmers erkennt ihn seit dem 7. Jh. auf einer französischen Riemenzunge, begrifflich weist ihn Mc Grail in der Lavus of Aethelred II aus dem Jahre 1000 erstmals nach. Besonders wird er mit dem Siegel von New Shoreham (mittelalterlich: Hulcesmouth) durch die darauf befindliche Inschrift holc hulci signo vocor os sic nomine digno in Verbindung gebracht.  Eine konstruktive, gar schiffstypologische Entwicklung des H. vor dem 15. Jh. ist unsicher, eventuell aber von der Karacke des Mittelmeers und der portugiesischen Urca beeinflusst. Ob er sich auch aus Einbaum basierten Schiffbautraditionen, die zum Beispiel in dem Utrechtschiff aus dem 8. Jh. erkennbar wird, herleitet, ist fraglich. Ab dem 15. Jh. gilt der H. im Hanseraum als Transportschiff mit ausgeprägtem konvexem Vor- und Achtersteven sowie einer homogen in den Schiffskörper eingebetteten Achterkastellkonstruktion. Um den Schiffskörper seine charakteristische Form zu geben, könnte er anfangs reversiv geklinkert, dann konventionell sogar unter Verwendung von Nieten gefertigt worden sein. Späterhin wurden die Planken in Kraweelbauweise gefügt. Diese Erscheinungsform war dann schon mehrmastig geriggt. Forscher verweisen oft auf eine stevenlose Kaffenkonstruktion, wie sie auf der Cosmographia von Sebastian Münster von 1544, aber auch konstruktiv noch bei rezenten Binnenschiffsformen (sog. Kaffenkähnen) bis zum beginnenden 20. Jahrhunderts erkennbar ist. Nach neuerer Forschung ist eher wahrscheinlich, dass nur die obersten Plankengänge durch das stark aufkimmende Vorderschiff keinen Verbund mehr mit dem Vordersteven eingingen und auf das Vorderkastell zu laufen mussten, es damit auch stützten. Das macht die typische Bananenform des H aus. Er zeichnete sich im 15. Jh. gegenüber den Vorgängerformen durch eine erhöhte Transportkapazität von über 200 Last/ca. 400 BRT und verringertem Tiefgang aus. Die Länge-Breite-Relation betrug u.U. 2:1, die Mannschaftsstärke betrug durchschnittlich bis zu 15 Mann. Die Segeleigenschaften waren langsam und behäbig, weshalb der H. am Ende des 15. Jhs. durch Kraweele und andere Bauformen abgelöst wurde. Dargestellt findet sich der H. u.a. wahrscheinlich in dem Holzmodell um 1440 von Ebersdorf, dem Danziger Goldschiffchen sowie auf Siegeln aus Amsterdam und Danzig. Das Wrack von Bøyle, aber auch das sogenannte U 34 und das Kupferschiff als Weiterentwicklungen dieser Schiffsform im 15. Jh. wurden als H. angesprochen. Neuerdings wird das als Ringaren benannte, im Namdöfjord aufgefundene Wrack aus dem 16. Jh. ebenfalls als H. bezeichnet, es dürfte den Endpunkt der Entwicklung des H. kennzeichnen. Das verbindende Element der früh- und spätmittelalterlichen H. dürfte daher weniger konstruktiv, sondern eher in der für das ausgehende Mittelalter überdurchschnittlichen hohen Lastkapazität und damit bauchigen Erscheinungsform zu sehen sein.

Maik-Jens Springmann2019

Literatur: J. Adams, Maritime Archaeology. Innovation and Social Change in Medieval and Early Modern Europe, 2013, S. 99-109; D. Ellmers, Zur Herkunft des spätmittelalterlichen Schiffstyps Holk, Zeitschrift für Archäologie des Mittelalters 27/28, 1999/2000, 119-28; B. Greenhill, The Mysterious Hulc, Mariners Mirror 86.1, 2000, 3-18; D. Waskönig, Bildliche Darstellungen des Holk im 15. und 16. Jahrhundert, Jahrbuch des Altonaer Museums in Hamburg 7, 1969, 139-66.
Holland

Ähnlich wie Flandern zeichnete sich auch das spätmittelalterliche H. durch einen hohen Urbanisierungsgrad aus. Städte wie →Amsterdam, →Brielle, →Dordrecht, →Middelburg und →Zierikzee standen in... mehr

Ähnlich wie Flandern zeichnete sich auch das spätmittelalterliche H. durch einen hohen Urbanisierungsgrad aus. Städte wie →Amsterdam, →Brielle, →Dordrecht, →Middelburg und →Zierikzee standen in engen wirtschaftlichen Beziehungen zur Hanse. Getreide zur Versorgung der Stadtbevölkerung musste importiert werden und kam insbesondere aus dem Ostseeraum, aus dem auch Metalle und Holz nach H. verschifft wurden. Aber anders als die flämischen Kaufleute beteiligten sich die Holländer auch selbst aktiv an diesem Handel. Hansische wie holländische Kaufleute verkauften außerdem ähnliche Güter, nämlich Salz, Bier und Heringe. Das Verhältnis zwischen holländischen und hansischen Kaufleuten gestaltete sich sehr unterschiedlich, je nachdem, welche Zeit man betrachtet und welchem der gemeinsamen Handelsgebiete (Rheinhandel, Handel mit der Overijssel, Nordsee, Ostsee) man sich zuwendet. Im 14. Jh. kooperierten holländische und hansische Händler insbesondere im Englandhandel. Im 15. Jh. kamen Konflikte zwischen den →holländischen und den wendischen Städten auf, während die preußischen und livländischen Städte die holländischen Getreideexporteure eher unterstützten. Im Rahmen ihres Krieges gegen Erich von Dänemark seit 1426 kaperten wendische Schiffe holländische. Ungelöste Schadenersatzansprüche führten schließlich zu einer Fehde 1438-1441, die mit dem Waffenstillstand von Kopenhagen beendet wurde, in dem die umstrittenen Fragen zwar nicht abschließend geklärt, aber sowohl die hansischen Privilegien in holländischen Städten als auch die Legitimität des Handels holländischer Kaufleute in der Ostsee anerkannt wurden.

Ulla Kypta2020

Literatur: D. Seifert, Kompagnons und Konkurrenten. Holland und die Hanse im späten Mittelalter, 1997; ders., Der Hollandhandel und seine Träger im 14. und 15. Jh., HGbll. 113 (1995), 71-91; W. P. Blockmans, Der holländische Durchbruch in der Ostsee, in: Der hansische Sonderweg? Beiträge zur Sozial- und Wirtschaftsgeschichte der Hanse, hg. S. Jenks, M. North, 1993, 49-58.
Holländische Städte

Die Orte der Grafschaft →Holland unterhielten bereits im 13. Jh. Kontakte zu hansischen Händlern bei der Durchfahrt durch holländische (Binnen-)Gewässer auf dem Weg nach →Flandern oder →England.... mehr

Die Orte der Grafschaft →Holland unterhielten bereits im 13. Jh. Kontakte zu hansischen Händlern bei der Durchfahrt durch holländische (Binnen-)Gewässer auf dem Weg nach →Flandern oder →England. Der Handel war zunächst auf Produkte der Landwirtschaft und Fischerei beschränkt. Durch die Stadtrechtsverleihungen im 13. Jh. an Leiden, Delft, Haarlem, Alkmaar und später →Amsterdam durch die Grafen, gewann deren Entwicklung an Aufschwung. Wichtigster Handelsplatz innerhalb Hollands war zunächst →Dordrecht. Orte wie Medemblik und Amsterdam waren Zoll- und Umschlagplätze u.a. für →Bier aus →Hamburg. In der zweiten Hälfte des 14. Jh.s  waren →Dordrecht, →Brielle und →Amsterdam regelmäßige Teilnehmer der Tagfahrten, dabei möglicherweise als Vertreter der H. Letztgenannte waren gleichzeitig Teilnehmer an der →Kölner Konförderation. Holländer beteiligten sich am Handel vor allem als Frachtfahrer. Zeitgleich kam es möglicherweise durch Übernahme hansischer Techniken in Handel und Produktion zu einem wirtschaftlichen Aufschwung der Städte, so etwa durch den Aufbau der holländischen Tuchproduktion u.a. in →Amsterdam, Haarlem, Leiden oder Naarden auf Basis englischer Wolle und durch den traditionellen Englandhandel. Hinzu kamen der Fortschritt des Braugewerbes in Delft, Gouda oder Haarlem sowie die Weiterentwicklung von der Küsten- zur Hochseefischerei durch große Netze und Spezialschiffe etwa in →Brielle, Rotterdam oder Schiedam. Zeitgleich erhöhte sich die Intensität der Fahrten in die Ostsee z.B. durch →Dordrecht, →Amsterdam, →Brielle, Haarlem oder Gouda nach →Danzig oder Schonen. Auf letzterem unterhielten H. eigene →Vitten. Der zunächst passive Zwischenhandel wich dem zunehmenden, aktiven Eigenhandel. Innerhalb von diesem ist die Abhängigkeit von einer Getreideeinfuhr aus dem Ostseeraum prägend. Daneben werden vor allem Holz, Metalle, Flachs oder Wachs importiert. Als Produkte für Hinfahrten gelten neben den Erzeugnissen der Landwirtschaft und Fischerei vor allem holländische Laken sowie Salz aus Frankreich.

Christian Ashauer2020

Literatur: E. Daenell: Holland und die Hanse im 15. Jh., in: HGBll 11 (1904), S. 3–43; K. Stahr, Die Hanse und Holland bis zum Utrechter Frieden 1474, 1907; P.A. Meilink, De Nederlandse Hanzesteden tot het laatste kwartaal der XIVe eeuw, 1912; K. Spading, Holland und die Hanse im 15. Jh. Holländer in der Ostsee und der Zerfall des Zwischenhandelsmonopols der wendischen Städte, 1968; Ders., Holland und die Hanse im 15. Jh. Zur Problematik des Übergangs vom Feudalismus zum Kapitalismus, 1975; D. Seifert, Der Hollandhandel und seine Träger im 14. und 15. Jh., in: HGBll 113 (1995), S. 71-91; Ders., Kompagnons und Konkurrenten, Holland und die Hanse im späten Mittelalter, 1997; A.v.d. Zee, De Wendische oorlog. Holland, Amsterdam en de Hanze in de vijftiende eeuw, 2018.
Holstein

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Hundertjähriger Krieg

Zwischen England und Frankreich (mit Unterbrechungen 1337-1453), formal wegen des 1328 übergangenen Anspruchs Eduards III. auf den französischen Thron, faktisch wegen der Konflikte um die Gascogne,... mehr

Zwischen England und Frankreich (mit Unterbrechungen 1337-1453), formal wegen des 1328 übergangenen Anspruchs Eduards III. auf den französischen Thron, faktisch wegen der Konflikte um die Gascogne, Flandern und Schottland ausgebrochen. Eine für England erfolgreiche erste Phase endete 1360 mit dem Frieden von Brétigny. Nach einer wechselhaften Zwischenphase konnte England nach dem Sieg bei Azincourt 1415 große Teile Nordfrankreichs erobern, verlor jedoch 1435 den Herzog von Burgund als Bündnispartner. Die Normandie wurde 1450 von den Franzosen zurückerobert, die Gascogne endgültig 1453. Die Konflikte betrafen immer wieder auch den hansischen Handel. So waren 1370 im Krieg vor der flandrischen Küste hansische Güter genommen worden, 1417 klagten die Hansestädte auf dem Konstanzer Konzil über englische Übergriffe, und 1449 beschlagnahmte eine gegen die Königin von Schottland und den Herzog von Burgund gerichtete englische Flotte 50 Schiffe einer Baienflotte, die aus Hansestädten kamen.

Jürgen Sarnowsky2016

Literatur: A. Agats, Der hansische Baienhandel, 1904; C. Allmand, The Hundred Years War: England and France at war, 2nd ed., 2001.
Hüsten

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