Hanse­Lexikon
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Buchstabe U

Uelzen
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Umlandfahrer
U. ist eine mnd. Bezeichnung für Kaufleute, die auf dem direkten Seeweg, um das Land, d.h. um das Kap Skagen herum, auf die → Schonischen Messen resp. nach Dänemark gesegelt sind. Der Begriff... mehr

U. ist eine mnd. Bezeichnung für Kaufleute, die auf dem direkten Seeweg, um das Land, d.h. um das Kap Skagen herum, auf die → Schonischen Messen resp. nach Dänemark gesegelt sind. Der Begriff erscheint zuerst in den sog. Ummelandfahrerprivilegien vom 24. und 25. April 1251 (HUB I 411, 413), die Umlandfahrt ist aber älter. Diese Privilegien waren vor allem an die → zuiderzeeischen Städte gerichtet, Originale finden sich heute in Utrecht und Kampen. U. entrichteten auf den Schonischen Messen einen an Schiffen, nicht an Ladungen orientierten Zoll, der ab einer Schiffsgröße von 12 Last Heringen vorteilhafter war als der sog. Binnenland-Zoll. Diese Zollvorteile sollten den Zwischenhandel mit Norwegen stören sowie die starke Stellung der wendischen Städte auf den Messen schwächen. Eine Zollaufstellung für die Umlandfahrt liegt für die Stadt Malmö für das Jahr 1375 vor. Der Umlandzoll wurde mit der Einführung des → Sundzolls 1422/29 obsolet.

Carsten Jahnke2014

Literatur: C. Jahnke, Die Malmöer Schonenzolliste des Jahres 1375, HGbll. 115 (1997), 1-107; ders., Das Silber des Meeres, 2000.
Unna
Die Stadtbildung des am hier mehrspurigen Hellweg im Kreuz mit einer N-S-Straße gelegenen, zwar noch 1278 villa genannten U. wird vor 1265 abgeschlossen sein, auch wenn consules et... mehr

Die Stadtbildung des am hier mehrspurigen Hellweg im Kreuz mit einer N-S-Straße gelegenen, zwar noch 1278 villa genannten U. wird vor 1265 abgeschlossen sein, auch wenn consules et universitas opidi erst 1290 belegt sind. Ebenso ist vor 1290 ein 17,5, ha umfassender Steinbering anzusetzen. Um 1400 ist von höchstens 2.000, um 1500 von ca. 2.700 Einwohnern auszugehen. Das landtagsberechtigte U. gehörte zu den sechs Hauptstädten der Grafschaft Mark und war Vertragspartner territorialer und regionaler Bündnisse. V.a. im 15. Jh. sind U.er im hansischen Wirtschaftsraum bezeugt; die Familie Gisze verzog um 1430 von U. nach Danzig. Exportgüter waren v.a. Bier und Salz, weniger Getreide. U. hatte eine Umschlagfunktion für sein Umland. Im 16. Jh. entwickelte sich die Wirtschaft rückläufig. Entgegen einem Hansetagsbeschluss von 1518, U.er dürften die Privilegien nutzen, die Stadt sei aber nicht zu den Tagfahrten zu laden, wurde sie im 16. Jh. mehrfach zu Hanse- und Drittelstagen geladen, nahm einige Male an Drittelstagen teil, wurde in Taxlisten aufgeführt und führte Beiträge (an Köln) ab. In den Konföderationen 1557 und 1579 wurde U. nicht aufgeführt, wohl aber 1560 gegenüber dem englischen Kronrat als Teil der bündischen Gemeinschaft der Deutschen Hanse genannt. 

F. Bernward Fahlbusch2025

Literatur: H. Stoob, U., in: Westfälischer Städteatlas, Lfg. I, 14, 1975; W. Timm, U. und die Hanse, 1983; K. Basner/P. Kracht, U. Stadtgeschichtliche Beiträge, 1, 2014, 130-34.
Unruhen, bürgerliche
Spannungen zwischen den im Rat vertretenen Oberschichten und den anderen Bürgern und Einwohnern der Hansestädte lösten immer wieder U. aus, häufig verbunden mit Forderungen nach stärkerer... mehr

Spannungen zwischen den im Rat vertretenen Oberschichten und den anderen Bürgern und Einwohnern der Hansestädte lösten immer wieder U. aus, häufig verbunden mit Forderungen nach stärkerer Partizipation, nach Abwehr äußerer Eingriffe, nach Transparenz der städtischen Finanzen oder Abschaffung neu eingeführter Abgaben. Die Hansestädte fürchteten nicht nur eine „Entmachtung“ der Räte, sondern auch ein Eingreifen der Fürsten, wie es etwa im August 1442 in →Berlin-Cölln geschah, als Kurfürst Friedrich II. im Konflikt zwischen dem Rat der vereinigten Städte und den „Vierwerken“ der Bäcker, Fleischer, Tuchmacher und Schuster mit 600 Reitern in die Stadt eindrang und so das Ausscheiden Berlin-Cöllns aus der Hanse einleitete. Die Hansestädte griffen daher vielfach zum Mittel, Städte, in denen U. stattfanden, aus der Gemeinschaft auszuschließen, so →Braunschweig 1375 bis 1380 nach der →„Großen Schicht“ von 1374, als bei einem Aufstand der Gewerke aufgrund städtischer Verschuldung zehn Mitglieder des Rats öffentlich hingerichtet wurden, während andere flohen. Die städtischen Finanzen bildeten auch den Hintergrund für die Vertreibung des (alten) Rats in Lübeck 1408 (→ Lübeck, Neuer Rat 1408-1416). In Reaktion beschloss der →Hansetag von 1418 in Lübeck Bestimmungen für U., die neben der Verhansung der betroffenen Städte die gemeinschaftliche Verfolgung der Anführer vorsahen.

Jürgen Sarnowsky2021

Quellen: Hanserezesse I.6., 556 §§ 60-63, 557 §§ 1-5.

Literatur: B. Kannowski, Bürgerkämpfe und Friedebriefe. Rechtliche Streitbeilegung in spätmittelalterlichen Städten, 2001; B.-U. Hergemöller, Uplop – Seditio. Innerstädtische Unruhen des 14. und 15. Jh.s im engeren Reichsgebiet, 2012.
Uslar
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Utrecht, Friede von
Am 28.2.1474 kam es in Utrecht zum Friedensschluss zwischen den Hansestädten und → England, der einen mehrjährigen Konflikt beendete. Im Oktober 1465 hatten sich → Dänemark und England über die... mehr

Am 28.2.1474 kam es in Utrecht zum Friedensschluss zwischen den Hansestädten und → England, der einen mehrjährigen Konflikt beendete. Im Oktober 1465 hatten sich → Dänemark und England über die Bedingungen für die Islandfahrt englischer Kaufleute geeinigt, diese ermordeten aber 1467 dort den dänischen Gouverneur und begingen andere Gewalttaten. Christian I. von Dänemark reagierte Pfingsten 1468 mit einem Überfall auf englische Schiffe im → Sund. Die Beteiligung von in dänischen Diensten stehenden Danziger Söldnern (→ Danzig) lieferte den englischen Kaufleuten den Vorwand, der Hanse die alleinige Schuld am dänischen Überfall zuzuweisen und von König Eduard IV. ein Vorgehen gegen die hansischen → Englandfahrer zu erwirken. Am 24. Juli 1468 wurde der Deutsche Kaufmann in → London aufgefordert, eine Bürgschaft für die englischen Verluste zu stellen, andernfalls würden die Kaufleute arrestiert und ihre Güter eingezogen. Obwohl sich die Hansekaufleute zur Stellung einer Bürgeschaft bereitfanden, kam es kurz darauf zu ihrer Festnahme und zur Beschlagnahme ihrer Güter. Nur die Kaufleute aus → Köln wurden kurz darauf freigelassen, erhielten ihre Privilegien zurück und gründeten auf Anweisung des Rats ihre eigene Niederlassung. Die Folge war die → Verhansung Kölns im April 1471. 

Der Hansetag vom September 1468 bot Eduard IV. Verhandlungen an, der seinerseits verhandlungsbereit war, während auch der Herzog von → Burgund, Karl der Kühne, zu vermitteln suchte. → Lübeck ließ durch seinen → Syndikus Dr. Johan Osthusen ein Gutachten erstellen, das jede Verantwortung der Hanse zurückwies. Als der englische Kronrat die Nicht-Kölner Kaufleute im November zu hohem Schadensersatz verurteilte, stellten jedoch die östlichen Hansestädte Anfang 1469 den Handel mit England noch vor einem formalen Beschluss ein, und das Brügger Kontor eröffnete zunächst eigenständig, dann auch mit Danziger Unterstützung im Herbst einen Kaperkrieg gegen England (→ Beneke, Paul). Verhandlungen in → Brügge schlugen fehl, auch die Rückkehr des zeitweilig aus England vertriebenen Eduard IV. auf den Thron mit Hilfe Burgunds und hansischer Schiffe im Mai 1471 änderte zunächst wenig. Der hansische → Kaperkrieg war jedoch aufgrund burgundischer Gegenmaßnahmen wenig erfolgreich und konnte den englischen Handel nach 1472 nicht mehr ernsthaft bedrohen; auch der Kölner Handel mit England lief nahezu in vollem Umfang weiter. Vom Hansetag beschlossene Handelsverbote mit England wurden wenig beachtet. 

Das Bündnis Englands mit Burgund richtete sich gegen → Frankreich, so dass der burgundische Herzog nun auf einen Friedensschluss mit der Hanse drängte. Das englische Angebot zu Verhandlungen in Utrecht vom Mai 1472 wurde mit einiger Verzögerung von Lübeck im Mai 1473 angenommen, so dass die Gespräche im Juli 1473 beginnen konnten. Angesichts des burgundischen Drängens waren die englischen Unterhändler in der schwächeren Position. So mussten sie schließlich einem Widerruf des Kronratsurteils, der Wiederherstellung der hansischen Privilegien in England ohne entsprechende Gegenleistungen für die englischen Kaufleute in Preußen, einer Übergabe der Kontore in London, Boston und Lynn und einer Entschädigungssumme zustimmen, auch wenn letztere am Ende auf 10.000 pfd. reduziert wurde. Die englischen Gesandten konnten die ausdrückliche Erwähnung Kölns im Vertrag verhindern, der König sollte aber künftig verhanste Städte aus den Privilegien ausschließen. Die ältere Forschung hat den U. als großen Erfolg gefeiert, die „Greifswalder Schule“ hat ihn als Scheinsieg abgewertet. Da der U. im Folgenden zusammen mit anderen → Privilegien der Hanse immer wieder durch die englischen Herrscher erneuert wurde, wird auf jeden Fall deutlich, dass er für die hansische Rechtsstellung in England zentrale Bedeutung besaß und so auch die Gemeinschaft der hansischen Englandfahrer von fremden Kaufleuten abgrenzte. 

Jürgen Sarnowsky2025

Quellen: HR II.7, 1-72, 76-87, 96-174.

Literatur: W. Stark, Der Utrechter Frieden von 1474 zwischen der Hanse und England, in: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft 19 (1971), 891-903; Frühformen englisch-deutscher Handelspartnerschaft, hrsg. K. Friedland, 1976; St. Jenks, England, die Hanse und Preußen. Handel und Diplomatie 1377-1474, 2, 1992; ders., Der Frieden von Utrecht 1474, in: Der hansische Sonderweg? Studien zur Sozial- und Wirtschaftsgeschichte der Hanse, hrsg. ders., M. North, 1993, 59-76; J. Sarnowsky, The ‚Golden Age‘ of the Hanseatic League, in: A Companion to the Hanseatic League, hrsg. D. J. Harreld, 2015, 64-100, hier 96-98.
Utrecht, Simon von
*um 1375, 14.10.1437. Der Niederländer taucht erstmals 1399 in den Hamburger Zolllisten als Schiffer und Kaufmann auf. 1400 erwarb er das Bürgerrecht der Stadt Hamburg. Der junge U. bewährte sich... mehr

*um 1375, 14.10.1437. Der Niederländer taucht erstmals 1399 in den Hamburger Zolllisten als Schiffer und Kaufmann auf. 1400 erwarb er das Bürgerrecht der Stadt Hamburg. Der junge U. bewährte sich mit seinem Schiff im Dienst der Stadt 1400/01 in den Kämpfen gegen die →Vitalienbrüder in der Nordsee vor Helgoland und auf Weser und Jade. 1405 heiratete er die Witwe Tibeke aus der ratsfähigen Familie Swartekop. 1426 wurde er Ratsmitglied. Er gehörte bald zum führenden Kern des Rates und vertrat die Stadt nach außen. U. war in der großen Politik im Krieg mit Dänemark um das Herzogtum Schleswig und die Vorherrschaft der Städte in der Ostsee sowie in der Hamburger Territorialpolitik in Ostfriesland aktiv. Er kämpfte als ein Flottenführer 1427 vor Flensburg gegen Erich von Dänemark und 1430 erneut gegen das Piratenunwesen in der Elbe. 1432 war er einer der militärischen Führer bei der Eroberung von Emden und der Sibetsburg. 1429 bekleidete er das Amt eines Kämmereiherrn und wurde 1433 schließlich Bürgermeister. Er starb als begüterter Kaufmann. Testamentarisch legte er u.a. fest, dass seine Stadtrenten dem Bau von Stadtschiffen, den Bardesen, dienen sollten. Speziell um Störtebeker und U. rankte sich eine historische Legendenbildung. Sie verklärte U. zu einem großen Seehelden und entgegen der Quellenüberlieferung zum wichtigsten Piratenjäger Hamburgs.

Reinhard Paulsen2019

Literatur: M. Puhle, Die Vitalienbrüder. Klaus Störtebeker und die Seeräuber der Hansezeit, 21994, S. 135-45, 176; K. Fritze, G. Krause, Seekriege der Hanse. Das erste Kapitel deutscher Seekriegsgeschichte, 1997, S. 113-16; H. Reincke, Simon von Utrecht († 1437). Eine Lebensskizze, in: ders., Forschungen und Skizzen zur hamburgischen Geschichte, 1951, 221-40; H. Joachim, U., in: ADB 39 (1895), 416-18,
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