Hanse­Lexikon
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Buchstabe Z

Zaltbommel

Im Jahre 999 übertrug K. Otto III. die Rechte an der an der Waal gelegenen villa Bomele (Bommel; der Name Z. setzte sich erst seit dem ausgehenden 13. Jh. allmählich durch) mit dem Zoll,... mehr

Im Jahre 999 übertrug K. Otto III. die Rechte an der an der Waal gelegenen villa Bomele (Bommel; der Name Z. setzte sich erst seit dem ausgehenden 13. Jh. allmählich durch) mit dem Zoll, der Münze und der Grut an das Stift Utrecht. Mit der Gft. Teisterbant gelangte Z. im 11. Jh. auf dem Lehnsweg an die späteren Grafen von Geldern. 1231 bzw. 1316 erhielt das oppidum Z. Stadtrechte und erlebte im 14. Jh. seine wirtschaftliche Blüte. Kaufleute und Frachtfahrer verkehrten zwischen → Köln und dem mittelrheinischen Raum und dem holländischen Dordrecht; darüber hinaus spielten auch direkte Handelsbeziehungen mit England eine wichtigere Rolle, nachdem → Tiel diese Funktion nicht mehr wahrnehmen konnte. Als Hansestadt ist Z. seit der Mitte des 15. Jhs. bezeugt. 1447 und 1450 gehörte Z. zu den Städten, die sich zum Schutz der eigenen Interessen zu einer Tohopesate zusammenschlossen. Gesamthansische Tagfahrten hat Z. allerdings nie besandt, und selbst auf den Kölner Drittelstagen ist Z. nur ganz selten vertreten gewesen. In den 1550er Jahren ist die Frage der Zugehörigkeit Z.s zur Hanse strittig diskutiert worden, doch noch 1591 bekräftigte Z. seine Bereitschaft, im Rahmen seiner – angesichts der politischen und militärischen Situation im Lande begrenzten – Möglichkeiten den Fortbestand der Hanse zu unterstützen.

Volker Henn2018

Literatur: J. H. de Groot, Zaltbommel. Stad en Waard door de eeuwen heen, 1979; W. Jappe Alberts, Van heerlijkheid tot landsheerlijkheid, 1978, bes. 149-200; P. A. Meilink, De Nederlandsche Hanzesteden tot het laatste kwartal der XIVe eeuw, 1912; H. D. J. van Schevichaven, Bijdrage tot de geschiedenis van den handel van Gelre vóór 1400 en zijn betrekking tot de Hanze, in: Gelre. Bijdragen en Mededeelingen 13 (1910), 1-148.
Zierikzee

Z. ist eine Stadt in Zeeland auf der Insel Schouwen-Duiveland. Es erwarb erste Stadtrechte zwischen 1217 und 1222, diese wurden 1248 noch erweitert. Dadurch entwickelte es sich zu einem bedeutenden... mehr

Z. ist eine Stadt in Zeeland auf der Insel Schouwen-Duiveland. Es erwarb erste Stadtrechte zwischen 1217 und 1222, diese wurden 1248 noch erweitert. Dadurch entwickelte es sich zu einem bedeutenden regionalen Wirtschaftszentrum. Zudem war Z. aktiv im Seehandel mit England. Wichtigste Gewerbezweige waren die Tuchmacherei, Fischerei und Salzgewinnung. Über die Stadt wurden u.a. Heringe, Salz, Tuche u. Krapp gehandelt. Z. erlebte eine Blütezeit im 14. Jh., im 15. und 16. Jh. kam es zu einem Rückgang der wirtschaftlichen Aktivitäten durch Katastrophen und Kriege.

Christian Ashauer2020

Literatur: J. J. B. Kuipers; J. Francke, Geschiedenis van Zeeland. De canon van ons Zeeuws verleden, 2009; P. Brusse; P. A. Henderikx; K. Heyning; F. Beekman; C. Dekker [u.a.], Geschiedenis van Zeeland, 2012.
Zinn

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Zirkelgesellschaft

1379 als religiöse Bruderschaft mit Kapelle und Altar in der Lübecker Katharinenkirche gegründet, vereinigte die Z. die wohlhabendsten und einflussreichsten Kaufleute Lübecks und stellte im 15. Jh.... mehr

1379 als religiöse Bruderschaft mit Kapelle und Altar in der Lübecker Katharinenkirche gegründet, vereinigte die Z. die wohlhabendsten und einflussreichsten Kaufleute Lübecks und stellte im 15. Jh. die überwiegende Zahl der Ratsherren und Bürgermeister (seit 1450 auch Junkerkompanie genannt). Neben Bestätigung 1485 und Adelserhebung 1641durch kaiserliche Privilegien zeichnete sie die Abhaltung von Fastnachtsspielen und Turnieren aus. Nach Unterbrechung durch die Reformation 1580 neu begründet, beschränkte sich die Z. auf 30 Familien; ihr letztes Mitglied verstarb 1804. Ihr Zeichen: offener Zirkel als Symbol der Dreieinigkeit.

Antjekathrin Graßmann2014

Literatur: S. Dünnebeil, Die Lübecker Z., 1996.
Zölle

Z., von lat. teloneum u. ä. [theolonium] zu gr. teloneíon, umfasst allgemeinsprachlich eine Gruppe von Abgaben oder Belastungen, mit denen Kaufleute,... mehr

Z., von lat. teloneum u. ä. [theolonium] zu gr. teloneíon, umfasst allgemeinsprachlich eine Gruppe von Abgaben oder Belastungen, mit denen Kaufleute, Transportfahrzeuge/Transporttiere oder Waren belegt werden. Z. entwickelten sich ursprünglich aus dem Schutz und der Friedenssicherung für Kaufleute. Für den Hanseraum sind hierbei zwei verschiedene rechtliche Entwicklungslinien, eine römisch-byzantinische und eine nordeuropäische, zu unterscheiden. Im Bereich des alten römischen Imperiums wurden die imperialen Z. bis in die Zeit Karls d. Gr. und darüber hinaus weitergeführt und galten als königliches Regal (Gesetze von Roncaglia). Zu diesen Zöllen gehörte u.a. das portorium, eine Lizenzabgabe für den Handel. Das portorium wurde von einem Handelsgrafen, dem comes commercium, eingezogen. Diese Abgaben wurden zuerst in bestimmten Handelszentren, wie Dorestad oder Bardowick, erhoben. Seit spätestens 787 wurden alle Zölle an der Nordseeküste vom Abt des Klosters Wandrille eingezogen und verwaltet. Parallel hierzu wurden unter den Karolingern Z. auf Marktplätzen, legitima mercata, oder in Häfen, porta legitima, erhoben. Diese Z. wurden als Sicherungs- resp. Schutzabgabe für Kaufleute verstanden. Daneben standen die ‘ungerechten Z.’, teloneis iniustis, die von einigen Herrschern erhoben wurden, ohne Schutzfunktion zu gewährleisten. Spätestens seit dem 11./12. Jh. weichte dieser Unterschied aber auf, und Z. wurden als reine Fiskalquelle betrachtet. So errichteten die Rheinanlieger z.B. zahlreiche Zollstellen, die wesentlich zur Finanzierung der fürstlichen Haushalte beitrugen. In den Häfen des Heiligen Römischen Reiches wurde zumeist ein ad valorem Zoll (= nach dem Warenwert) erhoben. Im 6. Jh. entwickelte sich in Byzanz der Zehnte (gr. deketeia), der sich später im karolingischen Reich etablieren konnte. Daneben standen handelsspezifische Abgaben, z. B. für das Öffnen v. Häfen, exclusatum, die Nutzung der Hafenanlagen, palifictura, oder Passage- resp. Hafenzölle, passionaticum resp. portaticum.

Bis in das 12. Jh. waren diese Z. und Abgaben nur auf das Heilige Römische Reich begrenzt. In Nordeuropa, England und den brit. Inseln, herrschte ein traditionelles ‘germanisches’ Abgabensystem vor. Hier galten ankommende Kaufleute als eine Bereicherung der Macht eines lokalen Herrschers. Die Kaufleute suchten bei dem Herrscher um Schutz und Marktfrieden, kauƥfriđr, nach und wurden nach Gewährung dessen in dessen persönliches Gefolge aufgenommen. Zur Erlangung des Schutzes boten die Kaufleute den Herrschern einen Teil der Ware an (Vorkaufsrecht) resp. zu besonderen Tarifen feil. Dieser Vorgang wird konningskøp (Königskauf) genannt, konnte als priseret institutionalisiert werden. Das priseret wurde in eine stehende Abgabe, die Scavage, (von lat. scalaticum, altfranz. escauwage [beschauen], zu griech. skaliatikon), umgewandelt. Mit dem Eingehen in ein gegenseitiges Schutzverhältnis wurden Kaufleute Teil des herrschaftlichen Gefolges (s. z. B. mercatores imperii). Verließen Kaufleute allerdings einen Markt, erlitt der Herrscher eine Verringerung seines Gefolges. Das musste von den Kaufleuten durch eine Abgabe, den forban, gesühnt werden. Diese persönliche Abgabe wurde im Hochmittelalter durch eine Schiffsabgabe, landøre oder landuarar tollr (Landfahrerzoll), abgelöst. Das nordeuropäische System wurde in Skandinavien im 12. Jh. langsam durch das römische abgelöst (Knýtlinga saga, Kap. 85) und verschwand gegen Ende des 13. Jh. fast vollständig. In England blieb es bis ins 19. Jh. bestehen.

Als Ergebnis der Entwicklung können im Spätmittelalter Z. grundsätzlich in drei Kategorien unterteilt werden: Transitzölle, Marktzölle und Akzise, die je nach historischer Entwicklung verschiedene Ausprägungen besaßen.

 In den Städten des Hanseraumes versuchten die Kaufleute, die Zoll- und Abgabenerhebung in die eigene Hand zu bekommen, u.a. durch Kauf oder Pacht der Zollrechte des Stadtherrn [Auskauf regionaler Herrscher]. Hierdurch konnten viele Kaufleute in ihren Heimatstädten zoll-, aber nicht abgabenfrei handeln. Gleichzeitig wurde versucht, außerhalb der Heimatstädte Z. und Abgaben nicht ad valorem, sondern nach festen Tarifen in einem bestimmten Münzfuß zu fixieren, der durch Inflation etc. mit der Zeit an Wert verlor (z.B. Schonenzölle). Seit den 1360er Jahren wurden innerhalb des Hanseraumes Extraz. zur Finanzierung besonderer Aufgaben ad valorem erhoben, die sog. Pfundgelder oder -z. resp. Pfahlgelder (in Danzig). Diese Abgaben wurden von den Kaufleuten vielfach freiwillig für einen bestimmten Zeitraum eingeführt und mit wenigen Ausnahmen wieder eingestellt, wurden vielfach aber als Handelshindernisse betrachtet. Zolltarife können als spezifischer Zoll oder als Wertzoll erhoben werden. Der spezifische Zoll hat als Bemessungsgrundlage die Mengeneinheit (Gewicht oder Stückzahl bzw. Transportmittel). Der Wertzoll, meist als Pfundzoll erhoben, legt den Zoll als Prozentsatz des Warenwertes fest. Generell gehören Z. und Abgaben zu den am häufigsten auf Tagfahrten und anderen Treffen behandelten Fragen und stellten eine permanente Herausforderung für Kaufleute dar.

Carsten Jahnke2017

Literatur: C. Jahnke, Customs and toll, in: The Northern Elites, I, hrsg. H. Vogt, J. V. Sigurdsson et. al., im Erscheinen; U. Dirlmeier, Mittelalterliche Zoll- und Stapelrechte als Handelshemmnisse?, in: Menschen und Städte: ausgewählte Aufsätze, hrsg. v. U. Dirlmeier, R. Elkar, 2012, 37-56; N. Middleton, Early medieval port customs, tolls and controls on foreign trade, in: Early Medieval Europe 13 (2005), 313-58; A. J. Stoclet, Immunes ab omni teloneo. Étude de diplomatique, de philologie et d’histoire sur l’exemption de tonlieux au haut Moyen Age et spécialement sur la Præceptio de navibus, Brüssel 1999; C. Jahnke, Pfundzollrechnungen im Ostseeraum. Bestand und Fragen der Auswertung, in: Die preußischen Hansestädte und ihre Stellung im Nord- und Ostseeraum des Mittelalters, hrsg. Z. H. Nowak, J. Tandecki, Toruń 1998, 151-68; H. Adam, Das Zollwesen im Fränkischen Reich und das spätkarolingische Wirtschaftsleben, 1996; N.S.B. Gras, The early English Customs System, 1918.
Zutphen

Seit dem 3. Jh. gab es eine Siedlungskontinuität um Z. Graf Otto I. von Geldern und Z. verlieh Z. zwischen 1191 und 1196 Stadtrechte. Z. war die Hauptstadt des geldrischen Quartiers von Z. In der... mehr

Seit dem 3. Jh. gab es eine Siedlungskontinuität um Z. Graf Otto I. von Geldern und Z. verlieh Z. zwischen 1191 und 1196 Stadtrechte. Z. war die Hauptstadt des geldrischen Quartiers von Z. In der regionalen Gliederung der → Hanse gehörte Z. zum Quartier/Drittel von →Köln. Anders als verschiedene andere Städte im Raum Köln wurde sein Status als Hansestadt im 14. und 15. Jh. nicht bezweifelt. Z. war seit 1356 (→ Hansetag, erster) vielfach auf Hansetagen vertreten. Für die ökonomische Entwicklung war seine Lage an → Ijssel und Berkel wichtig. Zwischen 1294/95 und 1543 hatte Z. 9 Jahrmärkte. Davon hatten die Maimärkte eine überregionale Funktion für Kaufleute aus Holland, Westfalen, für das Rheinland und das sächsische Gebiet. Vom 13. bis zum 15. Jh. bildeten das Rheinland, England und das Baltikum, neben Brügge und Dordrecht, die Kerngebiete der Fernkaufleute. Das auf dem Holzmarkt von Z. gehandelte Holz und Salz aus Zeeland und West-Brabant waren die wichtigsten Handelsgüter. Seit dem Anfang des 15. Jh.s verringerten sich der Jahrmarkthandel und die Partizipation am Fernhandel. Z. blieb jedoch ein regionales Handelszentrum. Seit dem Ende des 15. Jh.s verschlechterte sich die städtische Wirtschaft. 

Maartje A.B.2021

Literatur: J.F. Benders, ‘Item instituimus ibidem singulis annis nundinas‘. Fairs in the principality of Guelders, 1294-1543, in: Fiere e mercati nella integrazione delle economie europee secc. XIII-XVIII, hrsg. S. Cavaciocchi, 2001, 645-67; R.A.A. Bosch, Stedelijke macht tussen overvloed en stagnatie, 2019; J.C.M. Cox, Repertorium van de stadsrechten van Nederland, 2012; Geschiedenis van Zutphen, hg. W.Th.M. Frijhoff u.a., 2003; M. Groothedde, Een vorstelijke palts te Zutphen?, 2013; V. Henn, Die Städte an Zuiderzee und IJssel auf den Hansetagen, HGBll. 135 (2017), 185-219.
Zwolle

Die zwischen IJssel und Vechte gelegene Overijsselstadt Z. erhielt 1230 vom Bischof von Utrecht das Stadtrecht. Kontakte der Stadt zur Hanse im 14. Jahrhundert sind nur punktuell nachweisbar, aber... mehr

Die zwischen IJssel und Vechte gelegene Overijsselstadt Z. erhielt 1230 vom Bischof von Utrecht das Stadtrecht. Kontakte der Stadt zur Hanse im 14. Jahrhundert sind nur punktuell nachweisbar, aber 1407 beurkundete ein Hansetag die Wiederaufnahme Z.s, das zu einem ungenannten Zeitpunkt von der Nutzung der Privilegien ausgeschlossen worden war. Zusammen mit Deventer und Kampen nahm Z. eine wichtige Scharnierfunktion zwischen hansischem und holländischem Handel ein. Diese Position brachte erhebliches Konfliktpotential mit sich, welches besonders deutlich wird an der Weigerung der Overijsselstädte, dem Beschluss des Hansetags von 1470 zu folgen, jeglichen Handel über Brügge zu leiten. 1495 zur freien Reichsstadt erhoben, fiel Z. 1528 als Teil der Herrschaft Overijssel an Kaiser Karl V. Mit Deventer und Kampen stimmte Z. 1557 noch der hansischen Konföderationsnotel zu, aber die ökonomische Bedeutung der Hanse für die Städte Overijssels war zu diesem Zeitpunkt bereits im Schwinden. Besonders durch den Achtzigjährigen Krieg kam sie ganz zum Erliegen.

Christian Manger2023

Literatur: F. C. Berkenvelder, Zwolle als Hanzestad, 1983; B. Looper, De Nederlandse Hanzesteden: scharnieren in de Europese economie 1250–1550, in: Koggen, Kooplieden en Kantoren, hrsg. E. Knol, H. Brand, 2010, 109–23.
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