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Suchbegriff: Jahnke
U. ist eine mnd. Bezeichnung für Kaufleute, die auf dem direkten Seeweg, um das Land, d.h. um das Kap Skagen herum, auf die → Schonischen Messen resp. nach Dänemark gesegelt sind. Der Begriff erscheint zuerst in den sog. Ummelandfahrerprivilegien vom 24. und 25. April 1251 (HUB I 411, 413), die Umlandfahrt ist aber älter. Diese Privilegien waren vor allem an die → zuiderzeeischen Städte gerichtet, Originale finden sich heute in Utrecht und Kampen. U. entrichteten auf den Schonischen Messen einen an Schiffen, nicht an Ladungen orientierten Zoll, der ab einer Schiffsgröße von 12 Last Heringen vorteilhafter war als der sog. Binnenland-Zoll. Diese Zollvorteile sollten den Zwischenhandel mit Norwegen stören sowie die starke Stellung der wendischen Städte auf den Messen schwächen. Eine Zollaufstellung für die Umlandfahrt liegt für die Stadt Malmö für das Jahr 1375 vor. Der Umlandzoll wurde mit der Einführung des → Sundzolls 1422/29 obsolet.
Literatur: C. Jahnke, Die Malmöer Schonenzolliste des Jahres 1375, HGbll. 115 (1997), 1-107; ders., Das Silber des Meeres, 2000.
Zwischen 1389 und 1436 (in Lübecker Quellen bis in die 1460erJahre) wurden im Nord- und Ostseeraum Gruppen von Gewaltprofessionellen zur See als V. bezeichnet. Diese Formulierung taucht vor allem in der innerhansischen Korrespondenz auf, aber auch im diplomatischen Verkehr und in der Kommunikation des Deutschen Ordens mit der Kurie. Zumindest einmal (HR I.4, Nr. 605 von Aug. 1400) lässt sich auch eine Zustimmung der Betroffenen zu dieser Bezeichnung erschließen. Schon 1392 meldet der livländische Landmeister des Deutschen Ordens nach Rom: Isti quoque pirate nominant se fratres victualium (Forstreuter (Hg.): Berichte der Generalprokuratoren I, Nr. 221). Hieraus unmittelbar auf die Eigenbezeichnung einer Gruppe zu schließen, bleibt jedoch problematisch. Ebenso lassen sich entsprechende Aussagen in der Lübecker Chronistik (Detmar, Hermann Korner, Rufus) allenfalls als Belege für die hansestädtische Fremdwahrnehmung auffassen. Jedenfalls kommt die Bezeichnung nicht erst mit der Ausrufung des Seekrieges der Herzöge von Mecklenburg gegen das Königreich Dänemark 1390/91 auf. Auch leitet sie sich nicht von der Versorgung der belagerten Stadt Stockholm im Winter 1393/94 her. Dagegen hat Cordsen schon 1907 wahrscheinlich gemacht, dass hier eine französische Bezeichnung für Fouragiere (vitailleurs) in den Hanseraum übernommen wurde. Die Verwendung bricht auch keineswegs mit dem Kriegsende zwischen Mecklenburg und Dänemark um 1398 oder mit der legendarisch sehr breit ausgestalteten Konfrontation zwischen Hamburg und sog. V. in Ostfriesland um 1400 ab.
In der populären Wahrnehmung markieren die V. die archetypischen Gegenspieler der „Pfeffersäcke“, die (angeblich mit sozialrevolutionärem Anspruch) die als mächtigen Bund der Kaufleute imaginierte Hanse angegriffen hätten. Demnach hätten die in mecklenburgischen Diensten entstandenen V. mit dem Waffenstillstand von Lindholm vom Juli 1395 ihre Legitimationsbasis eingebüßt, dann jedoch ihre Raubtätigkeit fortgesetzt und seien so zu „Piraten“ geworden. Deshalb hätten Hanse und Deutscher Orden sie 1398 aus der Ostsee, 1400/01 aus Ostfriesland vertrieben. Die Hinrichtung der Anführer Klaus Störtebeker und Gödeke Michels durch die Hamburger habe die Hochphase der V. beendet. Die hansegeschichtliche Forschung hat lange dieses von der Chronistik seit Reimar Kock und Albert Krantz im frühen 16. Jahrhundert entwickelte Bild reproduziert. Bedeutende Denkanstöße gingen in den 1980er Jahren von Wilfried Ehbrecht aus. Die grundsätzliche Kritik von Rohmann 2007 hat sich in der Literatur zunächst nicht durchsetzen können (vgl. jetzt aber Jahnke 2014). So ist der Realitätsgehalt der Störtebeker-Legende weiter umstritten, ebenso, ob es sich bei den V. um eine Bruderschaft von Seeräubern handelt oder eher um ein Produkt der politischen Imagination der hansischen Eliten.
Literatur: (mit der älteren Lit.) M. Puhle: Die Vitalienbrüder, 1994 (und Neuauflagen); G. Rohmann: Der Kaperfahrer Johann Stortebeker, in: HGBll 125 (2007), 77-119; C. Jahnke: Die Hanse, 2014, 175-80.
V., aus altn. fit, ein Strich Landes an einem Fjord, sind autonome, rechtlich privilegierte und abgegrenzte Handelsgebiete als Teil der → Schonischen Messen. Sie entstanden durch Niederlassung städtischer Kaufleute an den Verarbeitungsplätzen des Herings. Sie waren von den Plätzen der Fischer, den Fischerlagern, rechtlich und geografisch getrennt. Die V. wurden durch die dänischen Könige als Marktplätze der Kaufleute anerkannt. Sie besaßen seit Beginn des 14. Jh. für die Zeit der Messen eine innere Autonomie und unterstanden der Gerichtsbarkeit städtischer Vögte. Neben dem städt. Recht galten für die V. einheitliche Marktregeln, die in den Motbüchern festgehalten waren. V. glichen im Aufbau ihren Heimatstädten. Kaufleute besaßen dort Grundstücke, Spatien, die mit hölzernen Buden bebaut waren. Diese wurden im Buch des Königs und in den Registern der Städte verzeichnet und waren vererbbares Eigentum. Städtische Institutionen, von Kirchen bis Hurenhäusern, hatten dort ihre Dependancen. V. gab es vor allem in Skanör, Falsterbo, Malmö und Dragör. Sie gerieten im 16. Jh. in Verfall und wurden im 17. Jh. aufgegeben.
Literatur: C. Jahnke, Das Silber des Meeres, 2000.
Der Begriff des v. H.s ist eine veraltete Bezeichnung für den norddeutschen H. vor allem des 12. und 13. Jh.s, vor der sogenannten “Hanse-Zeit”. Mit der Datierung einer “Gründung” der Hanse in das Jahr 1358 (Selzer) oder 1379 (Jahnke) ist der Begriff hinfällig. Zudem kann nicht von einem einheitlichen hansischen H. gesprochen werden, sondern nur vom H. der Teilregionen der Hanse. Dieser H. hatte eine Tradition, die bis in die Karolingische Zeit zurückreichte. Im v. H. kam es zu einer engen Zusammenarbeit späterer “hansischer” und “nicht-hansischer” Kaufleute auch über Religionsgrenzen hinweg. Der v. H. wurde in der Frühzeit u.a. an rechtlich gesicherten wic-Orten abgewickelt (Slias-wic, Quento-wic, London-wic), die römische Traditionen fortsetzten, und er ist seit dem 8./9. Jh. in größerem Umfang greifbar. Es entwickelten sich regionale Handelsgroßräume, die über Jh.e bestand haben konnten. So besaßen z.B. Köln-Aachener wie die rheinischen Kaufleute enge Handelsverbindungen nach London, wie auch die Bremer und Tieler Kaufleute dort handelten. Die Kölner, Hamburger und Berlin-Cöllner Kaufleute besaßen enge Beziehungen nach Flandern und Frankreich, viele Städte hatten Verbindungen zu den ➛ Messen in St. Denis oder der Champagne, wie Lüneburger resp. Bardowicker aber auch Soester, westfälische wie Breslauer Kaufleute im Ostseeraum und bis nach Russland handelten. Mit der Urbanisierung des 13. Jh.s kam es zu einer Verdichtung und zu einem Zusammenwachsen der Handelsräume, vor allem nach der “Gründung” der Ostseestädte. Es ist eine der im Moment diskutierten Theorien, dass Verbindungen und Probleme in den regionalen Teilräumen des v. H.s zum Zusammenwachsen und zur Gründung der späteren Hanse geführt haben
Literatur: A. Kiesselbach, Die wirtschaftlichen Grundlagen der deutschen Hanse und die Handelsstellung Hamburgs bis in die zweite Hälfte des 14. Jh.s, 1907; N. Middleton, Early medieval port customs, tolls and controls on foreign trade, in: Early Medieval Europe 13 (2005), 313-358; C. Jahnke, "Homines imperii" und "osterlinge". Selbst- und Fremdbezeichnungen hansischer Kaufleute im Ausland am Beispiel Englands, Flanderns und des Ostseeraumes im 12. und 13. Jahrhundert, in: HGBll. 129 (2011), 1-57.
W. jeglicher Art, Messer, Schwerter, aber auch Kettenhemden resp. Harnische, gehörten seit vorhistorischer Zeit zur Grundausstattung von Frauen und Männern. Sie gehörten zum Pflichtbesitz städt. Bürger (Burspraken), persönlichem Erbbesitz von Männern und Frauen (W. gehörten zum „Leibe des Mannes“) sowie zur Ausstattung städt. Kriegsvolkes und von Schiffsbesatzungen. Trotz ihrer Allgegenwärtigkeit ist der W.-handel im Hanseraum ein Forschungsdesiderat. Allerdings erscheinen W. als häufiges Gut, in der Gesellschaft Greverade-Pal 1497/1498 nahmen sie z.B. 5% des Umsatzes ein. Aus dem südeuropäischen Raum ist bekannt, dass W.-handel zu weitestgehender Standardisierung und der Verstärkung des Verlagswesens in der Produktion geführt hat. Dieses ist in Hinsicht auf die bekannten hansischen W.zentren wie Köln (Streitzeuggasse), Solingen u.a. noch zu überprüfen. Waffen wurden auch aus Spanien, Engl., Flandern und Frankreich (Poitou) importiert, sowie von hansischer Kaufleute u.a. nach Russland exportiert.
Literatur: M. Faus, The War Industry in the Middle Ages: Manufacturing and Trading Weapons in the Crown of Aragon, (14th-16th Centuries), in: Essays on production and trade in the Late Medieval Iberia and the Mediterranean, 1100-1500, hrsg. F. Miranda, 2023, 113-38; C. Jahnke, Netzwerke in Handel und Kommunikation an der Wende vom 15. zum 16. Jh. am Beispiel zweier Revaler Kaufleute, Habilitationschrift, Kiel 2004, online: https://www.hansischergeschichtsverein.de/vereinsfremde-literatur; M. Jansen, Die Stadt der Ritter, 2024.
W. ist eine Hansestadt auf der Insel → Gotland. Der Name stammt aus dem altnordischen vi = Opferplatz und by = Ort. Die ersten Siedlungsspuren stammen aus dem 8./9. Jh. Am Ort Wi wurde die erste christliche Kirche Gotlands, die Allerheiligenkirche, Vorgänger von St. Pers, errichtet und ein Hafen im rechtlichen Sinne eingerichtet. Hieraus entwickelte sich die Stadt W. Aufgrund der geographischen Lage Gotlands als beste Seeübergangsstelle nach Russland/Byzanz wurde W. spätestens im 12. Jh. zur zentralen Drehscheibe im Ost-Westhandel. Hier trafen russ. Kaufleute auf Skandinavier, “Deutsche” und Friesen. Die Bewohner Gotlands, die Gutnen, selbst waren die wichtigsten Kaufleute in Nordeuropa. W. war zudem eine bedeutende Übergangsstelle bei der Christianisierung und Kolonisierung des Baltikums. Wie in anderen schwedischen Städten auch kam es im späten 12. Jh. zu einem Zuzug von deutschen Kaufleuten nach W. Sie behielten ihren besonderen Status und bildeten, wie in Schweden üblich, einen eigenen Teil des Rates. Spätestens 1225 erhielten sie ihre eigene Kirche, St. Marien. Die deutsch und schwedisch sprechenden Ratsherren in W. besaßen bis 1332 jeweils ein eigenes Siegel, das sie gemeinsam an die städtischen Urkunden anbrachten. Nach 1332 bis zur Abschaffung 1471 lebte die Zweisprachigkeit nach allgemein schwedischem Vorbild nur in den städtischen Aufzeichnungen weiter. Neben den in W. wohnenden Kaufleuten deutscher Sprache gab es auch die Gruppe der nach Osten durchreisenden deutschen Kaufleute, die andere Interessen als die Bürger besaßen. Diese Kaufleute bildeten zur Mitte des 13. Jh. ein eigenes Kontor, den Staven von W., heraus, das ein festes Haus und eine feste innere Struktur mit Älterleuten etc. besaß. Das Kontor betrieb eine sehr aktive, eigene Politik und steuerte zudem die Geschicke des Kontors von → Novgorod, dessen Kasse in St. Marien in W. verwahrt wurde. Seit 1294 versuchte Lübeck aus hausmachtpolitischen Gründen, die Macht des W.er Kontors zu brechen und konnte 1298 dessen völlige Entmachtung durchsetzen. Allerdings lebte das Kontor als Einrichtung noch bis mindestens 1350 weiter. Die Rolle der Deutschen in W. wurde seit 1920 zunehmend unter nationalistischen und nationalsozialistischen Gesichtspunkten betrachtet. Hierbei spielte vor allem die Auslegung des sogenannten Artlenburg-Privilegs von Heinrich dem Löwen für Lübeck aus dem Jahr 1161 eine besondere Rolle. Von Seiten der deutschen Forschung wurde hierbei eine Gruppe der “Gotländischen Genossenschaft” in W. konstruiert, die dort besondere Herrschaftsrechte gehabt haben sollte. Diese Konstruktion gilt heute als überholt, hat aber für einen erbitterten und langanhaltenden Streit zwischen schwedischen und deutschen Forschern gesorgt. W. gilt heute als bestbewahrte mittelalterliche Stadt Schwedens, auch wenn Lübecker 1525 alle Kirchen mit Ausnahme von St. Marien zerstört haben.
Literatur: C. Jahnke, "Homines imperii" und "osterlinge", HGbll. 129 (2011), 1-57.
W. in Form von Almosen zählt im Christentum nach Mk 10,21 wie auch später die Bereitstellung von Sachleistungen „zum allgemeinen Besten“ als Akt der Nächstenliebe. Durch Entwicklung des Fegefeuergedankens seit dem 13. Jh. konnte die W. weiterhin eine geistliche Form für bereits Verstorbene einnehmen, die ihrerseits die Lebenden in einem sacrum commercium für die W. belohnen (Othenin-Girard). W. wurde dadurch im Hanseraum wie im gesamten orbis catholicus sowohl in materieller wie geistlicher Form geleistet. Materiell erfolgte W. seit dem 13. Jh. z.B. durch standardisierte Gaben zum Unterhalt von Wegen u. Stegen und Gabe an die kirchliche fabrica (z.B. in Testamenten) oder als Almosen, teils als Speisegabe, im Hanseraum oft in Form von Schönroggen oder als Sachgabe u.a. in Form von Schuhen oder Seelenbädern. Almosenstiftungen konnten dabei individuell oder in einer Gruppe (häufig durch →Bruderschaften) erfolgen, wobei innerhalb der Bruderschaften die W. wiederum als individuelle Gabe eines Einzelnen aufgefasst werden konnte (Jahnke). Zudem konnten wohltätige Stiftungen (Armen- u. Siechenhäuser, Hospitäler etc.) die W. verstetigen. Die Vermögenswerte der wohltätigen Stiftungen wurden auch nach der →Reformation weiter als solche genutzt und dem städtischen Armenkasten zugeordnet.
In der kirchlichen Heilsökonomie vor der Reformation bestand die W. der Lebenden an die Toten zumeist aus Gebeten und Stiftungen von Seelgeräten (nach Mt 6,19–20) wie z.B. der Einrichtung von Totenmessen. Die Toten sorgten hierbei in wechselseitiger Dankbarkeit zum einen für Waffenhilfe für die Lebenden wie sie auch die Erlösung durch himmlische Vermittlung vorantreiben konnten. W. in Form von Totenfürsorge war dabei eine familiäre wie auch gruppenspezifische Aufgabe. Die Formen der W. änderten sich nach der →Reformation wesentlich, da sie ihren Bezug auf die Verkürzung der Leidenszeit im Fegefeuer verloren. Sie wurden aber im Gedanken der christlichen Nächstenliebe (nach Lk 22,27) im hansischen Raum weitergeführt.
Quellen: C. Jahnke, Gott gebe, dass wir alle selig werden mögen. Die Mitgliederverzeichnisse der Heilig-Leichnams-, St. Antonius- und St. Leonhards-Bruderschaft zur Burg in Lübeck sowie das Bruderschaftsbuch der Heilig-Leichnams- und St. Mauritiusbruderschaft der Weydelude zu St. Katharinen, 2022.
Literatur: M. Othenin-Girard, Der Dank der Toten. Zur Vorstellung von wechselseitigen Hilfeleistungen zwischen Lebenden und Verstorbenen im Spätmittelalter, in: Zeitschrift für schweizerische Kirchengeschichte 92 (1998), 165-90; S. Rabeler, Zur Sozialgeschichte der Armenfürsorge in den Städten des südlichen Ostseeraums (13.-16. Jh.), in: HGbll 125 (2007), 187-98; Formen der Armenfürsorge in hoch- und spätmittelalterlichen Zentren nördlich und südlich der Alpen, hrsg. L. Clemens, A. Haverkamp, R. Kunert, 2011.
Wolle gehörte seit vorh. Zeit zu den gängigen Waren der landwirtschaftlichen Eigenproduktion. Standardisierungen in der Tuchindustrie durch Massenproduktion (Tuche, Segel) führten zur selektiven Zucht bestimmter Schafsrassen resp. der Hervorhebung bestimmter Zuchtgebiete. Hieraus resultierten zwei Formen des hansischen W.-handels. Zum einen engagierten sich hansische Kaufleute seit dem 13. Jh. in der Ausfuhr englischer Wolle nach Flandern, wofür sie teilweise besondere Lizenzen erhielten. Dieser Handel brach zu Ende des 15. Jh. mit dem Aufkommen der englischen Tuchproduktion zusammen. Zum anderen, und dieser Bereich ist bisher wenig erforscht, setzte die Produktion von W.-tuchen in den Hansestädten einen W.-handel voraus. Hier scheint zu Beginn des 13. Jh. im gesamten Hanseraum eine Marktproduktion von W. in Gang gekommen zu sein, die mit einer Zuchtauslese einherging. Gefragt war dabei einschürige Herbstschurw., wohingegen Winter-(Stall)w. verboten wurde. Die heimische W.-produktion diente v.a. zur Herstellung von grauen Laken. W. wurde im gesamten Hanseraum produziert, wobei bisher die Gebiete Hadeln, Mecklenburg, Lüneburg, die Altmark, Hessen, die Landschaft zw. Maas und Rhein, Nordeifel, Paderborn, Lipperland, Sauerland besonders als W.-gebiete bekannt sind. Über Stralsund importierte W. wurde auch als “ostersche Wolle” bezeichnet. W. aus dem Hanseraum wurde auch über zentralen W.-märkte von Naumburg und Leipzig weiterverkauft. Hans. W.-märkte sind noch nicht eingehend untersucht. Der Import englischer und spanischer W. in den Hanseraum scheint dagegen keinen großen Umfang gehabt zu haben.
Literatur: K. Blaschke, Wollerzeugung und Wollhandel im östlichen Mitteldeutschland bis 1700, in: La lana come materia prima: I fenomeni della sua produzione e circolazione nei secoli XIII-XVII, hrsg. M. Spallanzani, Florenz 1974, 67-74; H. Kellenbenz, La lana come materia prima nell'Europa centrale (produzione e commercio), in: La lana come materia prima, 75-82; H. Pohl, Zur Geschichte von Wollproduktion und Wollhandel in Rheinland, in Westfalen und Hessen vom 12. bis zum 17. Jahrhundert, in: La lana come materia prima [wie oben], 89-96; R. Sprandel, Zur Geschichte der Wollproduktion in Nordwestdeutschland, in: La lana come materia prima, 97-107
Z., von lat. teloneum u. ä. [theolonium] zu gr. teloneíon, umfasst allgemeinsprachlich eine Gruppe von Abgaben oder Belastungen, mit denen Kaufleute, Transportfahrzeuge/Transporttiere oder Waren belegt werden. Z. entwickelten sich ursprünglich aus dem Schutz und der Friedenssicherung für Kaufleute. Für den Hanseraum sind hierbei zwei verschiedene rechtliche Entwicklungslinien, eine römisch-byzantinische und eine nordeuropäische, zu unterscheiden. Im Bereich des alten römischen Imperiums wurden die imperialen Z. bis in die Zeit Karls d. Gr. und darüber hinaus weitergeführt und galten als königliches Regal (Gesetze von Roncaglia). Zu diesen Zöllen gehörte u.a. das portorium, eine Lizenzabgabe für den Handel. Das portorium wurde von einem Handelsgrafen, dem comes commercium, eingezogen. Diese Abgaben wurden zuerst in bestimmten Handelszentren, wie Dorestad oder Bardowick, erhoben. Seit spätestens 787 wurden alle Zölle an der Nordseeküste vom Abt des Klosters Wandrille eingezogen und verwaltet. Parallel hierzu wurden unter den Karolingern Z. auf Marktplätzen, legitima mercata, oder in Häfen, porta legitima, erhoben. Diese Z. wurden als Sicherungs- resp. Schutzabgabe für Kaufleute verstanden. Daneben standen die ‘ungerechten Z.’, teloneis iniustis, die von einigen Herrschern erhoben wurden, ohne Schutzfunktion zu gewährleisten. Spätestens seit dem 11./12. Jh. weichte dieser Unterschied aber auf, und Z. wurden als reine Fiskalquelle betrachtet. So errichteten die Rheinanlieger z.B. zahlreiche Zollstellen, die wesentlich zur Finanzierung der fürstlichen Haushalte beitrugen. In den Häfen des Heiligen Römischen Reiches wurde zumeist ein ad valorem Zoll (= nach dem Warenwert) erhoben. Im 6. Jh. entwickelte sich in Byzanz der Zehnte (gr. deketeia), der sich später im karolingischen Reich etablieren konnte. Daneben standen handelsspezifische Abgaben, z. B. für das Öffnen v. Häfen, exclusatum, die Nutzung der Hafenanlagen, palifictura, oder Passage- resp. Hafenzölle, passionaticum resp. portaticum.
Bis in das 12. Jh. waren diese Z. und Abgaben nur auf das Heilige Römische Reich begrenzt. In Nordeuropa, England und den brit. Inseln, herrschte ein traditionelles ‘germanisches’ Abgabensystem vor. Hier galten ankommende Kaufleute als eine Bereicherung der Macht eines lokalen Herrschers. Die Kaufleute suchten bei dem Herrscher um Schutz und Marktfrieden, kauƥfriđr, nach und wurden nach Gewährung dessen in dessen persönliches Gefolge aufgenommen. Zur Erlangung des Schutzes boten die Kaufleute den Herrschern einen Teil der Ware an (Vorkaufsrecht) resp. zu besonderen Tarifen feil. Dieser Vorgang wird konningskøp (Königskauf) genannt, konnte als priseret institutionalisiert werden. Das priseret wurde in eine stehende Abgabe, die Scavage, (von lat. scalaticum, altfranz. escauwage [beschauen], zu griech. skaliatikon), umgewandelt. Mit dem Eingehen in ein gegenseitiges Schutzverhältnis wurden Kaufleute Teil des herrschaftlichen Gefolges (s. z. B. mercatores imperii). Verließen Kaufleute allerdings einen Markt, erlitt der Herrscher eine Verringerung seines Gefolges. Das musste von den Kaufleuten durch eine Abgabe, den forban, gesühnt werden. Diese persönliche Abgabe wurde im Hochmittelalter durch eine Schiffsabgabe, landøre oder landuarar tollr (Landfahrerzoll), abgelöst. Das nordeuropäische System wurde in Skandinavien im 12. Jh. langsam durch das römische abgelöst (Knýtlinga saga, Kap. 85) und verschwand gegen Ende des 13. Jh. fast vollständig. In England blieb es bis ins 19. Jh. bestehen.
Als Ergebnis der Entwicklung können im Spätmittelalter Z. grundsätzlich in drei Kategorien unterteilt werden: Transitzölle, Marktzölle und Akzise, die je nach historischer Entwicklung verschiedene Ausprägungen besaßen.
In den Städten des Hanseraumes versuchten die Kaufleute, die Zoll- und Abgabenerhebung in die eigene Hand zu bekommen, u.a. durch Kauf oder Pacht der Zollrechte des Stadtherrn [Auskauf regionaler Herrscher]. Hierdurch konnten viele Kaufleute in ihren Heimatstädten zoll-, aber nicht abgabenfrei handeln. Gleichzeitig wurde versucht, außerhalb der Heimatstädte Z. und Abgaben nicht ad valorem, sondern nach festen Tarifen in einem bestimmten Münzfuß zu fixieren, der durch Inflation etc. mit der Zeit an Wert verlor (z.B. Schonenzölle). Seit den 1360er Jahren wurden innerhalb des Hanseraumes Extraz. zur Finanzierung besonderer Aufgaben ad valorem erhoben, die sog. Pfundgelder oder -z. resp. Pfahlgelder (in Danzig). Diese Abgaben wurden von den Kaufleuten vielfach freiwillig für einen bestimmten Zeitraum eingeführt und mit wenigen Ausnahmen wieder eingestellt, wurden vielfach aber als Handelshindernisse betrachtet. Zolltarife können als spezifischer Zoll oder als Wertzoll erhoben werden. Der spezifische Zoll hat als Bemessungsgrundlage die Mengeneinheit (Gewicht oder Stückzahl bzw. Transportmittel). Der Wertzoll, meist als Pfundzoll erhoben, legt den Zoll als Prozentsatz des Warenwertes fest. Generell gehören Z. und Abgaben zu den am häufigsten auf Tagfahrten und anderen Treffen behandelten Fragen und stellten eine permanente Herausforderung für Kaufleute dar.
Literatur: C. Jahnke, Customs and toll, in: The Northern Elites, I, hrsg. H. Vogt, J. V. Sigurdsson et. al., im Erscheinen; U. Dirlmeier, Mittelalterliche Zoll- und Stapelrechte als Handelshemmnisse?, in: Menschen und Städte: ausgewählte Aufsätze, hrsg. v. U. Dirlmeier, R. Elkar, 2012, 37-56; N. Middleton, Early medieval port customs, tolls and controls on foreign trade, in: Early Medieval Europe 13 (2005), 313-58; A. J. Stoclet, Immunes ab omni teloneo. Étude de diplomatique, de philologie et d’histoire sur l’exemption de tonlieux au haut Moyen Age et spécialement sur la Præceptio de navibus, Brüssel 1999; C. Jahnke, Pfundzollrechnungen im Ostseeraum. Bestand und Fragen der Auswertung, in: Die preußischen Hansestädte und ihre Stellung im Nord- und Ostseeraum des Mittelalters, hrsg. Z. H. Nowak, J. Tandecki, Toruń 1998, 151-68; H. Adam, Das Zollwesen im Fränkischen Reich und das spätkarolingische Wirtschaftsleben, 1996; N.S.B. Gras, The early English Customs System, 1918.